Konsequenzen aus den Cum/Ex- und Cum/Cum-Geschäften
der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Britta Haßelmann, Dr. Tobias Lindner, Beate Müller-Gemmeke, Lisa Paus und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die sogenannten Cum/Ex- und Cum/Cum-Geschäfte wurden durch das OGAW-IV-Umsetzungsgesetz 2012 bzw. durch das Investmentsteuerreformgesetz im Jahr 2016 unterbunden. Sie werden aber Finanzverwaltung, Staatsanwaltschaften und Gerichte noch lange beschäftigen. Nötig sind auch Konsequenzen im politischen Raum und bei den Behörden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen41
Von wie vielen Fällen ist der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bekannt, in denen Unternehmen aufgrund der Risiken durch Cum/Cum-Geschäfte Rückstellungen gebildet haben oder zu bilden beabsichtigen, und in welcher kumulierten Höhe?
Soweit die BaFin den vorgenannten Sachverhalt noch ermittelt, wann ist mit Ergebnissen dieser Sachverhaltsermittlungen zu rechnen?
Wie definiert die Bundesregierung den Begriff der „positiven Vorsteuerrendite“ im Sinne des Schreibens des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) vom 17. Juli 2017?
Ist nach Auffassung der Bundesregierung bei der Berechnung der „positiven Vorsteuerrendite“ die Brutto- oder die Nettodividende zu verwenden und warum?
Wie steht die Bundesregierung zu der Kritik von Prof. Spengel aus seiner „Kurzstellungnahme zum Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 17. Juli 2017“ vom 19. Juli 2017 an die Vorsitzende des Finanzausschusses Ingrid Arndt-Brauer, wonach Cum/Cum-Geschäfte typischerweise eine positive Vorsteuerrendite aufweisen, und welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung in diesem Fall durch das jüngste BMF-Schreiben für Cum/Cum-relevante Sachverhalte, die noch nicht verwaltungsrechtlich abgeschlossen sind?
Hält es die Bundesregierung für möglich, dass Banken Rückstellungen in Bezug auf Cum/Cum-Geschäfte unterlassen, weil diese unter Berücksichtigung der Erstattung der Kapitalertragssteuer eine positive Vorsteuerrendite im Sinne des Schreibens des BMF vom 17. Juli 2017 aufweisen?
Bei wie vielen der abgefragten Unternehmen plant die BaFin die Berechnung der Vorsteuerrendite zu überprüfen, und auf welche Art und Weise (insbesondere finanzmathematisch oder mittels einer bloßen Plausibilitätsprüfung)?
Wie viele und welche Verbände und Unternehmen haben vor Versendung der zwei jüngsten BMF-Schreiben mit Cum/Cum-Relevanz vom 16. November 2016 und vom 17. Juli 2017 jeweils Stellungnahmen eingereicht, und mit welchem Inhalt?
Wie vielen und welchen Verbänden und Unternehmen ist ein Entwurf oder Entwurfsteil des jeweiligen BMF-Schreibens zur Verfügung gestellt worden?
Wie viele und welche Verbände und Unternehmen haben in ihren Stellungnahmen jeweils das Tatbestandsmerkmal der positiven Vorsteuerrendite thematisiert?
Wie viele und welche Verbände und Unternehmen haben in ihren Stellungnahmen jeweils den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums nach § 39 Absatz 2 der Abgabenordnung (AO) thematisiert?
Wie viele und welche Verbände und Unternehmen haben in ihren Stellungnahmen jeweils den Stichtag des 1. März 2013 oder einen Stichtag mit vergleichbaren Rechtsfolgen thematisiert?
Warum hat die Bundesregierung ihre Zusage an den Finanzausschuss vom 8. März 2017 nicht eingehalten und diesen nicht „zeitnah und umfassend“ (siehe Protokoll der 101. Sitzung vom 8. März 2017, S. 35) über den Entwurf des BMF-Schreibens vom 17. Juli 2017 informiert?
Entspricht es der Auffassung der Bundesregierung, dass eine zeitnahe und umfassende Information des Finanzausschusses die Versendung des Schreibens verzögert und so unangemessene Steuerausfälle verursacht hätte?
Ist inzwischen ermittelt worden oder ermittelbar, in welcher Höhe in den Jahren von 1999 bis heute beim Bundeszentralamt für Steuern resp. dem Bundesamt für Finanzen als Vorgängerbehörde Anträge auf Erstattung von Kapitalertragsteuer auf Grundlage des § 50d des Einkommensteuergesetzes (EStG) gestellt wurden, und ist ferner ermittelt worden oder ermittelbar, in welcher Höhe den Anträgen entsprochen wurde?
Ist inzwischen ermittelt worden oder ermittelbar, in welcher Höhe in den Jahren von 1999 bis heute Börsen- und OTC-Geschäfte (OTC – Over the Counter) um den Dividendenstichtag getätigt wurden, und ist inzwischen eine Echtzeitauswertung der Transaktionsdaten durch die BaFin implementiert, die illegale Geschäftspraktiken auf dem Finanzmarkt ermitteln soll?
Ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine Echtzeitdarstellung von Handelsvolumina in anderen Staaten, insbesondere Großbritannien, Frankreich, USA und Japan, möglich?
Wie gedenkt die Bundesregierung, die Effektivität der Gesetzgebung gegen Cum/Ex- und Cum/Cum-Geschäfte zu evaluieren, und plant die Bundesregierung eine systematische Wirkungsanalyse der Gesetze gegen Cum/Ex und Cum/Cum, etwa auch um ggf. neu auftretende Modelle der Dividendenarbitrage frühzeitig zu entdecken?
Wie evaluiert oder plant die Bundesregierung zu evaluieren, ob die 45-Tage-Mindesthaltedauer Cum/Cum-Geschäfte hinreichend effektiv unterbindet oder eine längere Haltedauer zu statuieren ist?
Wie evaluiert oder plant die Bundesregierung zu evaluieren, ob das vom Steuerinländer zu tragende Kursschwankungsrisiko ausreichend hoch angesetzt ist?
Wie hat die Bundesregierung im Rahmen der Vorbereitungen des BMF-Schreibens von November 2016 bzw. des BMF-Schreibens von Juli 2017 geprüft, welche finanziellen Auswirkungen diese Schreiben für Banken oder andere Beteiligte haben, und gab es hierzu Kontakt zur BaFin?
Hält es die Bundesregierung für möglich, dass Bankinstitute durch private oder öffentliche Zahlungsforderungen im Zusammenhang mit Cum/Cum-Geschäften der Gefahr einer Insolvenz ausgesetzt sind?
Besteht nach Ansicht der Bundesregierung ein Widerspruch zwischen Randnummer 17 des BMF-Schreibens vom 17. Juli 2017, in der ein Beispiel mit positiver Vorsteuerrendite als Form des Gestaltungsmissbrauchs dargestellt wird, und Ziffer III. 3. letzter Satz des BMF-Schreibens vom 11. November 2016, in dem ein Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO bei Wertpapiergeschäften über den Dividendenstichtag ausgeschlossen wird, wenn eine positive Vorsteuerrendite erzielt wird?
Sieht die Bundesregierung bei der sogenannten weitergeleiteten Wertpapierleihe weiteren gesetzgeberischen oder behördlichen Handlungsbedarf?
Wie geht die Steuerverwaltung in Cum/Cum-Altfällen mit der beabsichtigten Minderung der Körperschaftssteuer für inländische Beteiligte mittels des Betriebsausgabenabzugs um, und welche behördenübergreifenden Abstimmungen haben diesbezüglich stattgefunden?
Wie viele verwaltungsrechtliche Verfahren wegen Cum/Ex- und Cum/Cum-Geschäften sind nach Kenntnis der Bundesregierung eingeleitet worden, wie viele dieser Verfahren sind bereits abgeschlossen worden, und mit welchem Ergebnis, in wie vielen dieser Verfahren wird die Verjährung gehemmt, in wie vielen Verfahren ist Verjährung eingetreten, und wie viele Verfahren wurden nicht eingeleitet, weil nach Einschätzung der zuständigen Behörde bereits Verjährung eingetreten war?
Wie viele strafrechtliche Verfahren wegen Cum/Ex-Geschäften sind nach Kenntnis der Bundesregierung eingeleitet worden, wie viele dieser Verfahren sind bereits abgeschlossen worden, und mit welchem Ergebnis, in wie vielen Verfahren ist Verjährung eingetreten, und wie viele Verfahren wurden nicht eingeleitet, weil nach Einschätzung der zuständigen Staatsanwaltschaft bereits Verjährung eingetreten war?
Falls keine Daten zur strafrechtlichen Aufarbeitung vorhanden sind, warum verfolgt die Bundesregierung die strafrechtliche Aufarbeitung durch Staatsanwaltschaften und Strafgerichte nicht aktiv, obwohl sie Geschädigte der als Steuerhinterziehung gewerteten Cum/Ex-Geschäfte ist?
Wie viele Steuerbescheinigungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung von deutschen Banken im mutmaßlichen Zusammenhang mit Cum/Ex- und Cum/Cum-Geschäften jeweils zurückgezogen worden, und auf welche Gesamtsumme belaufen sich die Bescheinigungen?
Gibt es in Deutschland rechtliche Gründe, die dagegen sprechen, die Daten der Steuerverwaltung in anonymisierter Form für die wissenschaftliche Forschung zur Verfügung zu stellen, wie es in Großbritannien erfolgt?
Wenn nein, wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, das in Zukunft zu ermöglichen?
In wie vielen Fällen und zu jeweils welchem Zweck ist in den letzten fünf Jahren von der BaFin auf externe Wirtschaftsprüfer zurückgegriffen worden, auf welchen Gesamtbetrag belaufen sich die hierdurch entstandenen Kosten, und welche Einzelbeträge waren für die fünf teuersten Mandatierungen fällig?
Wie weit fortgeschritten sind die Planungen der BaFin, von externen Wirtschaftsprüfern unabhängig agieren zu können, und wann rechnet die Bundesregierung mit dem Erreichen dieses Ziels?
Gibt es derzeit „interessierte Staatsbürger“, die in ähnlicher Weise wie Arnold Ramackers für Bundesministerien arbeiten oder an der Willensbildung in Bundesministerien mitwirken, ohne dort offiziell zu arbeiten?
In welcher Weise überprüft die Bundesregierung das?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um Interessenkonflikten wie im Fall des ehemaligen BMF-Mitarbeiters Arnold Ramackers in Zukunft effektiv vorzubeugen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um der Nutzung privater Mailadressen für dienstliche Vorgänge wie bei Arnold Ramackers effektiv vorzubeugen?
Sind nach Meinung der Bundesregierung die Vorschriften des geltenden Nebentätigkeitsrechts für Bundesbeamte und Bundesrichter ausreichend, um eine unlautere Einflussnahme auf diese Personengruppen zu verhindern?
Ist die Genehmigungsfreiheit entgeltlicher Vorträge für die vorgenannten Personengruppen nach Ansicht der Bundesregierung noch angemessen und zweckmäßig?
Sieht die Bundesregierung Transparenz im Gesetzgebungsverfahren hinreichend dadurch gewährleistet, dass Bürger und Abgeordnete die jeweiligen Unterschiede zwischen Diskussionsentwürfen, Gesetzentwürfen und dem schließlich verabschiedeten Gesetz manuell ermitteln können?
Wird die Bundesregierung die auf Initiative von „abgeordnetenwatch.de“ begonnene Veröffentlichung der Eingaben von Verbänden und Unternehmen institutionalisieren und insbesondere die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien reformieren, damit Einflussnahme sowie Einflussnahmeversuche auf Gesetze transparenter werden?
Findet inzwischen ein formalisierter Austausch zwischen den BMF-Abteilungen IV und VII zu Steuerumgestaltungen am Finanzmarkt oder anderen steuerrechtlichen Fragenstellungen am Finanzmarkt statt, und falls ja, in welcher Form?
Ist der Themenkomplex „Dividendenarbitrage“ inzwischen einer Abteilung federführend zugewiesen worden?
Findet inzwischen ein formalisierter Austausch zwischen der BaFin, dem Bundeszentralamt für Steuern, dem BMF und ggf. den Ländern in Bezug auf Steuergestaltungen am Finanzmarkt oder anderen steuerrechtlichen Fragestellungen am Finanzmarkt statt, und falls ja, in welcher Form?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Menschen, die ihr Hinweise auf Steuerbetrugsfälle geben wollen (Whistleblower), wissen, an wen sie sich genau wenden sollen, dass die Vertraulichkeit gewährleistet ist und den Hinweisgebern keine Nachteile erwachsen?
Hat die BaFin nach Ansicht der Bundesregierung die Aufgabe, Hinweise auf mutmaßlich kriminelles Verhalten in Banken, Fonds, Börsen oder Versicherungen aufzugreifen, ihnen nachzugehen und solche Informationen an die Staatsanwaltschaften weiterzuleiten, auch wenn es sich nicht um Verstöße gegen aufsichtliche Normen, sondern andere Gesetze handelt?
Wie ist diesbezüglich die Aufgabe der BaFin, soweit es sich nicht um kriminelles, sondern „lediglich“ mutmaßlich illegales Verhalten handelt?
In welchen Fällen hat die BaFin die Pflicht, das BMF als Rechts- und Fachaufsicht über solche Vorkommnisse zu informieren?
Hat das Bundesfinanzministerium in Bezug auf die DekaBank Deutsche Girozentrale seine Arbeitsweise, etwa Informationsflüsse, aktive Mitwirkung im Verwaltungsrat o. Ä. geändert, seit der Bundesminister durch die Medienveröffentlichungen Anfang des Jahres erfahren hat, dass Mitarbeiter seines Hauses für ihn an Verwaltungsratssitzungen teilnehmen (können)?