Auswirkungen des Gesetzes zur Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform
der Abgeordneten Birgit Homburger, Hans-Michael Goldmann, Dr. Hermann Otto Solms, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Dr. Christian Eberl, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Heinrich L. Kolb, Sibylle Laurischk, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Homburger, Hans-Michael Goldmann, Dr. Hermann Otto Solms, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Dr. Christian Eberl, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Heinrich L. Kolb, Sibylle Laurischk, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Auswirkungen des Gesetzes zur Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Wie hoch – prozentual und in absoluten Zahlen – ist der Anteil des Bundeshaushaltes, der für die Zuschüsse zur Rentenversicherung verwendet wird?
Wie hoch ist das Aufkommen aus der Ökosteuer in den Jahren 1999, 2000, 2001, 2002 und voraussichtlich 2003?
Wie hoch beziffert die Bundesregierung den Gegenwert für einen Beitragspunkt in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV)?
Wie hoch beziffert die Bundesregierung den Beitragssatz in der GRV, wenn die Einnahmen aus der Ökosteuer seit 1999 nicht vom Bundeshaushalt in die GRV geleistet werden würden?
Welche nominale Reduzierung des Beitragssatzes erwartet die Bundesregierung aufgrund der Stufe der Ökosteuer im Jahre 2003?
Wie hoch sind die Belastungen der Ökosteuer für die Agrarwirtschaft, aufgeschlüsselt nach Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau und den vor- und nachgelagerten Agrarbereichen?
In welcher Höhe – prozentual und in absoluten Zahlen – wird die Agrarwirtschaft (aufgeschlüsselt wie in Frage 6) über die Zuschüsse zur Rentenversicherung entlastet?
Wie viele agrarwirtschaftliche Betriebe (aufgeschlüsselt wie in Frage 6) unterliegen dem vollen Ökosteuerregelsatz – prozentual und in absoluten Zahlen –, da sie den Sockelbetrag nicht überschreiten?
In welcher Höhe – prozentual und in absoluten Zahlen – werden Gartenbaubetriebe, insbesondere solche des Unterglasgartenbaus, durch die Anhebung der Steuersätze auf Erdgas und Flüssiggas bis Ende 2004 sowie danach durch die aktuelle Novelle der Ökosteuer unter Berücksichtigung von Ausnahmeregelungen zusätzlich belastet?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Gartenbaubetriebe, die in der Vergangenheit auf eine umweltfreundliche Energieversorgung auf Erdgasbasis umgestellt haben, durch die Erhöhung der Steuer auf Erdgas eine nachträgliche Benachteiligung erfahren, auch wenn diese teilweise und beschränkt auf zwei Jahre wieder ausgeglichen werden soll?
Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass die Erhöhung der Steuer auf Erdgas bei gleichzeitiger Erhöhung der Rückerstattung für erdgasbetriebene Energieanlagen eine Verkomplizierung und Bürokratisierung des Gesetzes bedeutet, und wenn nein, warum nicht?
Warum hat die Bundesregierung – vor dem Hintergrund des weltweiten Wettbewerbs – auch die besonders energieintensiven Betriebe zusätzlich belastet, bei denen Strom als Rohstoff eingesetzt wird, z. B. für die Elektrolyse bei der Aluminiumherstellung?
Sind Ausnahmeregelungen in der aktuellen Ökosteuernovelle unter Berücksichtigung des Beschlusses der EU-Kommission vom Februar 2002 nach Auffassung der Bundesregierung zusätzlich notifizierungspflichtig, und wenn ja, welche sind dies?