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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Abbau von Steuer- und Bürokratielasten für Land-, Forst-, Weinwirtschaft, Gartenbau und Baumschulen (G-SIG: 15010073)

Belastungen für Landwirte, Winzer und Gartenbaubetriebe durch Anhebung der Mehrwertsteuer für landwirtschaftliche Vorprodukte, Tierzucht, gartenbauliche Erzeugnisse, Auswirkungen des Steuervergünstigungsabbaugesetzes für Landwirtschaft, Wein- und Gartenbaubetriebe

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

20.01.2003

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/25118. 12. 2002

Abbau von Steuer- und Bürokratielasten für Land-, Forst-, Weinwirtschaft, Gartenbau und Baumschulen

der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Gudrun Kopp, Marita Sehn, Daniel Bahr (Münster), Ernst Burgbacher, Helga Daub, Dr. Christian Eberl, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Joachim Günther (Plauen), Christoph Hartmann (Homburg), Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die jetzigen und die von der Bundesregierung neu vorgeschlagenen Steuererhöhungen gefährden Arbeitsplätze und die Existenzen vieler Unternehmen in der Land-, Forst-, der Baumschul- und in der Weinwirtschaft sowie im Gartenbau. So rechnet der Zentralverband Gartenbau mit dem Verlust von etwa 25 000 Arbeitsplätzen im Gartenbau durch die geplante Erhöhung der Steuern auf Schnittblumen und Pflanzen. Die zunehmende Bürokratie ist ein weiteres Hemmnis insbesondere für die mittelständische Wirtschaft in Deutschland. Der Entwurf eines „Steuervergünstigungsabbaugesetzes“ verringert die Attraktivität der bewährten und unbürokratischen Umsatzsteuerpauschalierung und führt daher zu noch mehr Bürokratie.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

Welche zusätzlichen Steuerbelastungen ergeben sich für die Gartenbau- und Baumschulbetriebe durch die Erhöhung der Umsatzbesteuerung von 7 auf 16 % auf gartenbauliche Erzeugnisse (Blumen, Zierpflanzen u. a.) in Nummer 6 bis 9 der Anlage zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 Umsatzsteuergesetz (UStG)?

2

Welche Mehrbelastungen ergeben sich für die Agrarwirtschaft durch die Umsatzbesteuerung landwirtschaftlicher Vorprodukte (lebende Tiere) mit dem Regelsatz statt der derzeitigen Besteuerung mit dem ermäßigten Satz in Nummer 1 der Anlage zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG?

3

Welche steuerlichen Mehrbelastungen ergeben sich für die betroffenen Branchen durch die Umsatzbesteuerung landwirtschaftlicher Vorprodukte (Samen, Früchte und Sporen zur Aussaat) mit dem Regelsatz statt der derzeitigen Besteuerung mit dem ermäßigten Satz in Nummer 19 der Anlage zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG?

4

Wie hoch ist die Steuermehrbelastung für die Landwirtschaft durch die Umsatzbesteuerung landwirtschaftlicher Vorprodukte (Stroh und Spreu von Getreide sowie Futterpflanzen) mit dem Regelsatz statt der derzeitigen Besteuerung mit dem ermäßigten Satz in Nummer 23 der Anlage zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG?

5

Welche steuerlichen Mehrbelastungen ergeben sich für die betroffenen Branchen durch die Umsatzbesteuerung landwirtschaftlicher Vorprodukte (Rückstände und Abfälle der Lebensmittelindustrie, zubereitetes Futter) mit dem Regelsatz statt der derzeitigen Besteuerung mit dem ermäßigten Satz in Nummer 37 der Anlage zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG?

6

Welche Steuerbelastungen ergeben sich für die Landwirtschaft und die betroffene Agrarwirtschaft durch die Umsatzbesteuerung landwirtschaftlicher Vorprodukte (tierische und pflanzliche Düngemittel) mit dem Regelsatz statt der derzeitigen Besteuerung mit dem ermäßigten Satz in Nummer 45 der Anlage zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG?

7

Welche steuerliche Mehrbelastung ergibt sich für die Forstwirtschaft durch die Umsatzbesteuerung landwirtschaftlicher Vorprodukte (Brennholz und Holzabfälle) mit dem Regelsatz statt der derzeitigen Besteuerung mit dem ermäßigten Satz in Nummer 48 der Anlage zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG?

8

In welcher Höhe wird die Agrarwirtschaft durch die Umsatzbesteuerung von Tieraufzucht und -haltung, Pflanzenanzucht und die Teilnahme an Leistungsprüfungen für Tiere mit dem Regelsatz statt der derzeitigen Besteuerung mit dem ermäßigten Satz in § 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG belastet?

9

In welcher Höhe wird die Wirtschaft durch die Umsatzbesteuerung der Vatertierhaltung, Tierzucht u. a. mit dem Regelsatz statt der derzeitigen Besteuerung mit dem ermäßigtem Satz in § 12 Abs. 2 Nr. 4 UStG belastet?

10

Mit welchen Belastungen muss die Wirtschaft und insbesondere die Weinwirtschaft durch die Abschaffung des Abzugs von Aufwendungen für Geschenke als Betriebsausgaben in § 4 Abs. 5 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) rechnen? Welche Bereiche der Agrarwirtschaft sind in welcher Höhe betroffen?

11

In welchem Umfang und welcher Höhe ist die Agrarwirtschaft durch die Senkung der Abschreibungssätze für Gebäude in Betriebs- und Privatvermögen auf einheitlich 2 % betroffen?

12

Mit welcher steuerlichen Mehrbelastung für die Agrarwirtschaft rechnet die Bundesregierung durch die Abschaffung der Spekulationsfrist in § 23 EStG für Grundstücke (bisher zehn Jahre) und anderes Vermögen (bisher ein Jahr)?

13

Wie hoch ist die Mehrbelastung für die Agrarwirtschaft durch die Begrenzung des Verlustvortrages auf 50 % des positiven Gesamtbetrages der Einkünfte?

14

Stimmt die Bundesregierung der These zu, dass das „Steuervergünstigungsabbaugesetz“ anstatt einer Steuervereinfachung zu einem erheblichen Verwaltungsmehraufwand sowohl auf Seiten der Steuerpflichtigen als auch der Finanzverwaltung führt?

15

Durch welche weiteren Änderungen im „Steuervergünstigungsabbaugesetz“ und in welcher Höhe – aufgeschlüsselt nach den o. g. Bereichen – ist die Agrarbranche weiterhin betroffen?

16

Welche Steuermehrbelastungen – aufgeschlüsselt nach Land-, Forst- und Weinwirtschaft, Gartenbau und Baumschulen sowie den vor- und nachgelagerten Bereichen der Agrarwirtschaft – entstehen insgesamt durch das „Steuervergünstigungsabbaugesetz“?

17

Mit welchen Belastungen – aufgeschlüsselt nach Land-, Forst- und Weinwirtschaft, Gartenbau und Baumschulen – ist durch die Abschaffung der Durchschnittssatzbesteuerung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe in § 24 UStG zu rechnen?

18

Mit welcher steuerlichen Mehrbelastung für die Agrarwirtschaft – aufgeschlüsselt nach den o. g. Bereichen – rechnet die Bundesregierung durch die Absenkung der Vorsteuerpauschale von 9 auf 7 %?

19

Welchen Beitrag zum Abbau von Bürokratie erwartet die Bundesregierung von dieser Maßnahme?

20

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass in nahezu allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine vergleichsweise einfache und unbürokratische Regelung gilt?

21

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, ob und in welchem Umfang die Agrarbranche nach der Absenkung der Vorsteuerpauschale von 9 auf 7 % weiterhin von der Pauschalierung Gebrauch machen wird?

22

Sieht die Bundesregierung in der vorgeschlagenen Änderung der Durchschnittssatzbesteuerung eine Stärkung der unternehmerischen und wettbewerbsfähigen Landwirtschaft in Deutschland?

23

Wie bewertet die Bundesregierung die These, dass durch die faktische Abschaffung der Umsatzsteuerpauschalierung ein EU-rechtlich zulässiges Vereinfachungs- und Pauschalierungsverfahren aufgegeben wird und so die nationale Steuerpolitik in diesem Bereich zum Wettbewerbsnachteil führt?

24

Ist der Bundesregierung bekannt, dass ihre Pläne bei der Mehrzahl der Betriebe zu 12 zusätzlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen, einer Jahresanmeldung und Zusatzkosten für Buchführung und Steuerberatung von 500 bis 1 000 Euro pro Betrieb führen, und sieht sie darin einen Beitrag zum Bürokratieabbau?

25

Welche positiven Effekte erhofft sich die Bundesregierung von der faktischen Abschaffung der Umsatzsteuerpauschalierung für Nebenerwerbs- und Zuerwerbslandwirte und für den ländlichen Raum in strukturschwachen Gebieten?

26

Welche steuerlichen Entlastungen und in welcher Höhe stehen dem Abbau von so genannten steuerlichen Sondertatbeständen in der Agrar-, Forst-, Wein-, Gartenbau- und Baumschulenbranche gegenüber?

Berlin, den 17. Dezember 2002

Hans-Michael Goldmann Dr. Christel Happach-Kasan Gudrun Kopp Marita Sehn Daniel Bahr (Münster) Ernst Burgbacher Helga Daub Dr. Christian Eberl Jörg van Essen Ulrike Flach Otto Fricke Horst Friedrich (Bayreuth) Joachim Günther (Plauen) Christoph Hartmann (Homburg) Klaus Haupt Ulrich Heinrich Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Dr. Heinrich L. Kolb Jürgen Koppelin Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Ina Lenke Dirk Niebel Günther Friedrich Nolting Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Eberhard Otto (Godern) Detlef Parr Cornelia Pieper Gisela Piltz Dr. Hermann Otto Solms Dr. Max Stadler Carl-Ludwig Thiele Jürgen Türk Dr. Claudia Winterstein Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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