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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Wegfall der Lohnsteuerkarte und andere Maßnahmen des Bundesministers der Finanzen (G-SIG: 15010192)

Pläne des BMF zur Vereinfachung der Besteuerung von Arbeitnehmern, u.a. Ersatz der Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches System, bis 2005, Durchführung des Steuerabzugs, Einsparungen bei Finanzämtern und Kommunen, Abschaffung von Spendenquittungen, Position der Kirchen hinsichtlich der Auswirkungen auf die Kirchensteuer

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

07.04.2003

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/60811. 03. 2003

Wegfall der Lohnsteuerkarte und andere Maßnahmen des Bundesministers der Finanzen

der Abgeordneten Bartholomäus Kalb, Dr. Michael Meister, Heinz Seiffert, Otto Bernhardt, Leo Dautzenberg, Georg Fahrenschon, Klaus-Peter Flosbach, Volker Kauder, Manfred Kolbe, Hans Michelbach, Stefan Müller (Erlangen), Peter Rzepka, Norbert Schindler, Christian Freiherr von Stetten, Elke Wülfing und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Am 13. Februar 2003 wurde in der Presse (s. Handelsblatt vom 13. Februar 2003) darüber berichtet, dass Bund und Länder „mutige Schritte“ zur Vereinfachung vor allem der Arbeitnehmer-Besteuerung vereinbart hätten. Hierzu sind im Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Abschaffung der Lohnsteuerkarte, die Modifizierung des Kirchensteuerabzuges und Änderungen beim Spendenabzug geplant. Die Kommunen sollen ab 2005 von der Ausstellung von Lohnsteuerkarten befreit werden. Stattdessen soll ein elektronischer Austausch zwischen den Arbeitgebern und den Finanzämtern erfolgen. Die bisherigen elf Schritte von der Lohnsteuerkarte bis zur Einkommensteuererklärung sollen dadurch auf sechs Schritte reduziert werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen52

1

Auf welchem Beschluss beruht die lt. „Handelsblatt“ vom 13. Februar 2003 veröffentlichte Aussage, dass sich das BMF mit den Ländern auf die Abschaffung der Lohnsteuerkarte verständigt habe?

2

Haben alle Bundesländer zu dem vom BMF bekannt gegebenen Vorgehen ihre Zustimmung erteilt?

3

Wie wurden die Kommunen und die Wirtschaftsverbände in den Prozess zur Abschaffung der Lohnsteuerkarte bisher vom BMF eingebunden?

4

Hat die Bundesregierung Stellungnahmen der Kommunen und Wirtschaftsverbände eingeholt, und wenn ja, was haben diese ergeben?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung die Abschaffung der Lohnsteuerkarte und die Einführung eines elektronischen Systems aus datenschutzrechtlicher Sicht?

6

Bedeutet die ab 2005 angekündigte Abschaffung der Lohnsteuerkarte, dass den Bürgern im Herbst 2004 keine Lohnsteuerkarten in Papierform mehr für das Jahr 2005 von den Gemeinden zugesandt werden sollen?

7

In welchem Gesetzesvorhaben will die Bundesregierung die bisher in den §§ 39 ff. Einkommensteuergesetz (EStG) geregelte Lohnsteuerkarte aufheben bzw. das elektronische System einführen?

8

Wann wird das Bundeskabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf beschließen und bis wann soll das Gesetzgebungsvorhaben abgeschlossen sein?

9

Welchen zeitliche Vorlauf sollen die Finanzämter bzw. die Arbeitgeber für die Einführung des elektronischen Systems erhalten?

10

Welchen zeitlichen Vorlauf haben die Kommunen zur Erstellung der Lohnsteuerkarten, angefangen z. B. bei der Etatisierung der Ausgaben für die Druck- und Versandkosten der Lohnsteuerkarten bis hin zu deren Fertigstellung?

11

Wie wird sichergestellt, dass bei den länderunterschiedlichen EDV-Systemen ein länderübergreifendes, bundeseinheitliches Lohnsteuersystem geschaffen wird?

12

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung hierzu bereits ergriffen bzw. wird sie dazu ergreifen?

13

Auf welche Weise soll der Bürger, der erstmalig eine Steuerabzugsbescheinigung benötigt (z. B. Aufnahme einer Ausbildung nach Schulabschluss), diese in Zukunft erhalten?

14

Ist hierzu nicht ein weiterer Schritt in dem angeblichen Sechs-Schritte-Modell des BMF (s. Homepage des BMF) erforderlich?

15

Wie soll der Bürger in Zukunft eine zweite Steuerabzugsbescheinigung für ein weiteres Beschäftigungsverhältnis erhalten?

16

Wie sollen die Finanzämter in Zukunft von der Geburt von Kindern erfahren, um dies auf den Steuerabzugsbescheinigungen berücksichtigen zu können?

17

Wie sollen die Finanzämter von Änderungen des Familienstands erfahren und auf welche Weise kann der Bürger diese im laufenden Kalenderjahr auf seiner Steuerabzugsbescheinigung vermerken lassen?

18

Wie sollen die Finanzämter von der Religionszugehörigkeit des Bürgers bei erstmaliger Ausstellung einer Steuerabzugsbescheinigung bzw. von einer Änderung der Religionszugehörigkeit (z. B. Kirchenein- bzw. -austritt) in Zukunft erfahren?

19

Ist zu den in den Fragen 16 bis 18 genannten Informationen ein genereller Datenabgleich mit den Einwohnermeldeämtern erforderlich, um die Daten laufend aktualisieren zu können?

20

Sollen auch in Zukunft Änderungen der Steuerabzugsbescheinigung im laufenden Kalenderjahr (entsprechend der bisherigen Lohnsteuerkarte) möglich sein?

Nimmt der Änderungsbedarf zu, weil die Steuerabzugsbescheinigung auf älterem Datenmaterial beruhen wird als die Eintragungen in der Lohnsteuerkarte?

21

Auf welche Weise soll der Bürger in Zukunft einen Freibetrag erstmalig auf der Steuerabzugsbescheinigung eintragen lassen, z. B. wegen eingetretener Schwerbeschädigung oder höherer Fahrtkosten wegen Arbeitsplatzwechsels?

22

Sind hierzu nicht zwei weitere Schritte in dem angeblichen Sechs-Schritte-Modell des BMF (s. Homepage des BMF) erforderlich, nämlich die Versendung der Bescheinigung an das Finanzamt mit entsprechender schriftlicher Begründung und die Rücksendung der Unterlagen vom Finanzamt an den Bürger?

23

Auf welche Weise wird der Bürger in Zukunft Fehler, die auf seiner Steuerabzugsbescheinigung eingetragen sind, ändern lassen können?

24

Sind hierzu nicht zwei weitere Schritte in dem angeblichen Sechs-Schritte-Modell des BMF (s. Homepage des BMF) erforderlich, nämlich die Versendung der Bescheinigung an das Finanzamt und die Rücksendung an den Bürger?

25

Müssen auch diejenigen Arbeitnehmer, die bisher von der Steuerveranlagung befreit sind, künftig zwingend eine Einkommensteuererklärung abgeben, um die Steuerabzugsbescheinigung zu erhalten?

26

Wenn ab 2005 die Lohnsteuerkarte abgeschafft werden soll, müssen dann nach Auffassung der Bundesregierung die Betriebe zwingend an dem elektronischen Lohnsteuerbescheinigungsverfahren per eTIN (elektronisches Identifikations- und Ordnungsmerkmal) teilnehmen?

Sind Übergangsfristen geplant?

27

Wie beurteilt die Bundesregierung den EDV-Aufwand zum Lohnsteuerbescheinigungsverfahren per eTIN für Betriebe mit wenigen Mitarbeitern?

28

Welche EDV-Maßnahmen müssen die Betriebe im Einzelnen erbringen, um an dem Lohnsteuerbescheinigungsverfahren per eTIN teilnehmen zu können?

29

Welche Kosten kommen durch das Lohnsteuerbescheinigungsverfahren per eTIN auf die Betriebe pro Arbeitnehmer zu?

30

Welche Vorteile verspricht sich die Bundesregierung von einer Abschaffung der Lohnsteuerkarte für die Finanzverwaltung, die Kommunen, die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer?

Stehen den erwarteten Vorteilen auch Nachteile oder Belastungen gegenüber, und wenn ja, welcher Art, welchen Umfangs und für wen?

31

Werden Belastungen durch Sach- oder Personalaufwand bei den Kommunen entstehen, wenn ja, welcher Art und welchen Umfangs?

Sind hierbei kleine Gemeinden besonders benachteiligt?

32

Wird es durch ein elektronisches Steuerabzugsbescheinigungsverfahren zu Personaleinsparungen bei den Finanzämtern und den Kommunen kommen?

Wenn ja, in welchem Umfang?

33

Beabsichtigt die Bundesregierung, die für die Kommunen zu erwartenden Einsparungen durch die Abschaffung der Lohnsteuerkarten den Kommunen zu belassen, oder sollen diese erhofften Einsparungen umgeschichtet werden?

34

Ab wann soll die laut „Handelsblatt“ vom 13. Februar 2003 angekündigte Neuregelung des Spendenabzuges (d. h. Verzicht auf die Spendenquittung) geregelt werden?

35

Welche Haltung haben die Bundesländer zu diesem Vorschlag?

36

Wurden die unterschiedlichen Bereiche der steuerbegünstigten Zwecke (z. B. gemeinnützige Organisationen) nach § 10b EStG bereits zu den Plänen des BMF gehört, und welche Position haben diese dazu?

37

Welche gesetzlichen Änderungen sind für den geänderten Spendenabzug erforderlich und bis wann müssen diese vom Gesetzgeber verabschiedet worden sein, um eine sinnvolle Einführung für alle Betroffenen zu gewährleisten?

38

Welcher Personal- und Sachaufwand ist beim Bundesamt für Finanzen erforderlich, um die zentrale, bundesweite Erfassung aller geleisteten Spenden zu dokumentieren?

39

Wie wird ein zentrales Spendenregister aus datenschutzrechtlicher Sicht beurteilt?

40

Sollen sich für das zentrale Spendenregister alle Vertreter der steuerbegünstigten Zwecke registrieren lassen?

41

Wie soll der Kontakt z. B. der einzelnen gemeinnützigen Vereine zu diesem Zentralregister bestehen, nur auf elektronischem oder auch auf herkömmlichem Papier-Weg?

42

Wie lange sollen die entsprechenden Spendendaten beim Bundesamt für Finanzen gespeichert werden und könnten es unter Beachtung der §§ 169 ff. Abgabenordnung bis zu 14 Jahre nach dem Jahr der Spendenleistung sein?

43

Soll die Abschaffung der Spendenquittungen auch für Parteispenden gelten?

44

Will die Bundesregierung alle Parteispenden beim Bundesamt für Finanzen zentral erfassen?

45

Wenn Frage 44 mit ja beantwortet wird, wie wird dies aus datenschutzrechtlicher Sicht beurteilt?

46

Wenn Frage 44 mit ja beantwortet wird, hat die Bundesregierung bereits die verschiedenen politischen Parteien über ihre Pläne informiert, und welche Haltung haben die Parteien dazu?

47

Wie stehen die Bundesländer zu den Plänen zu Änderungen der steuerlichen Berücksichtigung von Kirchensteuerzahlungen?

48

Wurden die steuererhebungsberechtigten Kirchen von diesen Plänen bereits informiert, und welche Position haben sie dazu?

49

Wie wirken sich die Kirchensteuerpläne, nämlich ein 3 %iger Steuerabzug für einzelne Steuerpflichtige (zu versteuerndes Einkommen lt. Grundtabelle/Splittingtabelle 15 000 Euro, 20 000 Euro, 30 000 Euro, 40 000 Euro, 50 000 Euro, 60 000 Euro, 70 000 Euro, 80 000 Euro, 90 000 Euro, 100 000 Euro, 150 000 Euro, 300 000 Euro und 1 Mio. Euro) auf die Gesamtbelastung mit Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer im Vergleich zur bisherigen Rechtslage aus?

50

Welche Auswirkungen hat die geplante Neuregelung für Ehepaare, bei denen nur ein Ehepartner der Kirche angehört?

51

Welche Auswirkungen auf das Lohn- und Einkommensteueraufkommen hat der pauschale Abzug?

52

Weshalb soll die Kirchensteuer bei der Berechnung der Lohnsteuer nicht als Sonderausgabenabzug (wie die Vorsorgepauschale) berücksichtigt werden, was beim obligatorischen Einsatz elektronischer Hilfsmittel ohne weiteres möglich wäre?

Berlin, den 11. März 2003

Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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