Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 15/875
15. Wahlperiode 24. 04. 2003
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 22. April 2003
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Löning, Daniel Bahr (Münster),
Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 15/781 –
Bundesliegenschaften auf dem Gebiet des Landes Berlin
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach dem Abzug der Alliierten Truppen aus Berlin, der Auflösung der
ehemaligen DDR und dem Umzug einer Reihe von Bundesbehörden im Zuge des
Bonn-Berlin-Gesetzes gibt es in Berlin eine große Anzahl von
Liegenschaften, die dem Bund gehören. Viele dieser Liegenschaften stehen seit Jahren
leer. Unklarheiten über die weitere Nutzung behindern Stadt und Bezirke bei
einer vernünftigen Stadtentwicklungspolitik. Zum Teil verfallen potenziell
wertvolle Liegenschaften.
1. Welche Liegenschaften aus ehemaligen Alliiertenbeständen besitzt der
Bund auf dem Gebiet des Landes Berlin (bitte mit Flächenangabe und
geschätztem Verkehrswert)?
Von den durch die Alliierten zurückgegebenen Liegenschaften befinden sich im
Eigentum des Bundes:
a) 5 819 Wohneinheiten (WE), hiervon 532 Einfamilienhäuser, 8 WE in
Zweifamilienhäusern und 5 279 WE in Mehrfamilienhäusern. Der Verkehrswert
dieser WE’en wird wie folgt geschätzt:
Einfamilienhäuser und Wohnungen in Zweifamilienhäusern mit 200 000 Euro/
WE und für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern mit 150 000 Euro/WE.
Hieraus ergibt sich eine Summe von rd. 900 Mio. Euro.
b) Der Bestand an nicht wohngenutzten Liegenschaften beläuft sich auf
rd. 196 ha, hierunter Großliegenschaften wie die ehemaligen
Kasernenanlagen
l Schmidt-Knobelsdorf-Str. 31 u. a. (Brooke-Wavell-Barracks) rd. 21, ha
l Streitstr. (Alexander-Barracks) rd. 17,3 ha
l Wilhelmstr. 25-30 (Smuts-Barracks) rd. 16, ha
l Goltzstr. 46-53 (Haig-Barracks) rd. 4,6 ha.
alle in Spandau
l Clayallee 170, 172 (Headquarter) rd. 7,6 ha.
in Zehlendorf
Insgesamt rd. 66,5 ha.
Drei weitere Kasernenanlagen (Blücher-Kaserne in Kladow, General-Steinhoff-
Kaserne in Gatow und die Julius-Leber-Kaserne in Reinickendorf) werden
inzwischen von der Bundeswehr genutzt.
Eine zuverlässige Schätzung des Verkehrswertes der noch im Bundesbesitz
befindlichen Liegenschaften ist nicht möglich, da es sich bei den Flächen um
Sondergebiete handelt, deren Verwertung einer neuen baulichen Ausweisung
bedarf. Eine Orientierung am reinen Bodenwert ist wegen der vorhandenen
Aufbauten, die zum Teil unter Denkmalschutz stehen, nicht sachgerecht. Auch
Altlasten oder Abbruchkosten für einzelne Gebäudeteile wären im Verkaufsfall
zu berücksichtigen.
2. Welche Liegenschaften aus Beständen der ehemaligen DDR besitzt der
Bund auf dem Gebiet des Landes Berlin (bitte mit Flächenangabe und
geschätztem Verkehrswert)?
Dem Bund ist nach dem Einigungsvertrag im Beitrittsgebiet von Berlin der
Liegenschaftsbestand zugefallen, der sich am 3. Oktober 1990 im Eigentum des
Volkes befand. Die Zuordnungskriterien ergeben sich im Wesentlichen aus den
Artikeln 21 und 22 des Einigungsvertrages. Soweit danach eine Zuordnung auf
den Bund erfolgt ist und Liegenschaften nicht zwischenzeitlich veräußert oder
nach den Regeln des Vermögensgesetzes an ehemalige Eigentümer zurück
übertragen wurden, ist der Bund Eigentümer von
l 134 Gewerbeliegenschaften mit einer Größe von ca. 116 ha und einem
geschätzten Verkehrswert von rd. 540 Mio. Euro
l 77 Büroliegenschaften mit ca. 50 ha und einem geschätzten Verkehrswert
von rd. 700 Mio. Euro
l rd. 3 550 Wohnungen auf einer Fläche von insgesamt rd. 42 ha und einem
geschätzten Verkehrswert von rd. 280 Mio. Euro
l 334 sonstige Liegenschaften (insbesondere Freiflächen) mit einer Größe von
rd. 146,5 ha und einem geschätzten Verkehrswert von 420 Mio. Euro.
3. Welche Liegenschaften, die vor dem Regierungsumzug von
Bundesbehörden genutzt wurden, besitzt der Bund auf dem Gebiet des Landes Berlin
(bitte mit Flächenangabe und geschätztem Verkehrswert)?
4. Welche dieser Liegenschaften werden davon zurzeit in welcher Weise
genutzt?
Vor dem Regierungsumzug wurden folgende Liegenschaften von solchen
Bundesbehörden genutzt, die im Zuge des Bonn-Berlin-Gesetzes ihren Dienstsitz
von Berlin weg verlagern sollen.
lfd.
Nr.
Liegenschaft Bundesbehörde 1. Datum Auszug
2. wohin
Grundstücksfläche
Anschlussnutzung
Liegenschaft
1 Mitte,
Mauerstr. 45–53
Umweltbundesamt 10/1996
in die Seecktstr. 6–10
teilw. ehem. Brooke/Wavell-
Kaserne
14 910 m2 Bundesministerium für
Gesundheit und Soziale
Sicherung
2 Mitte,
Am Werderschen
Markt / Kurstr.
a) Wasser- und
Schifffahrtsdirektion Ost
b) Bundesamt für Finanzen
c) Bundesamt zur Regelung
offener Vermögensfragen
d) Bundesamt für Post- und
Telekommunikation
a) 12/1996
in die Stresemannstr.
90–102, teilw. Europahaus
b) 05/1995
in die Krausenstr. 17–20
teilw., Ressort
c) 07/1992
in die Mauerstr. 39–42
d) 07/1995
in die Mauerstr. 69–75,
Postblock
39 952 m2 Auswärtiges Amt
3 Charlottenburg,
Hardenbergstr. 31
Bundesverwaltungsgericht 12/2002
nach Sachsen
7 429 m2 Tauschvertrag mit Land
Berlin läuft
4 Wilmersdorf,
Witzlebenstr. 3–4
5. Strafsenat des BGH 07/1997
nach Sachsen
7 800 m2 Zwischennutzung teilw.
BBR bis 02/2001,
danach leer, Veräußerung
vorgesehen
5 Kreuzberg,
Stresemannstr. 90–102
Europa- und
Deutschlandhaus
Telekom
(nur Europahaus)
08/1996
z. T. nach Sachsen
21 640 m2 Europahaus anteilig
durch 1.
Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und
Entwicklung
2. Wasser- und
Schifffahrtsdirektion Ost, siehe
auch lfd. Nr. 2
6 Kreuzberg,
Gitschiner Str.
97–103
a) Deutsches Patentamt
b) Europäisches Patentamt
c) Bundeszentralregister
. /. 23 589 m2 Nutzung zu a) bis c)
unverändert
7 Friedrichshain
Alt Stralau 20
Bundesanstalt für
Wasserbau
12/1998
nach Thüringen
1 449 m2 01/2001
Rückübertragung an
Alteigentümer
8 Tempelhof,
Platz der Luftbrücke
1–3
a) Bundeskartellamt
b) Zoll- und
Verbrauchsteuerabteilung
c) Bundesschuldenverwaltung
d) Deutscher Wetterdienst
e) Prüfungsamt Berlin
a) 02/2000
nach Bonn
53 665 m2 zu a) anteilig durch
1. Wasser- und
Schifffahrtsamt,
2.
Wasserstraßenneubauamt
3. Zoll- und
Verbrauchsteuerabteilung Nutzung
zu b) bis e) unverändert
9 Tiergarten,
Reichpietschufer
74–76/
Stauffenbergstr. 13–14
Bendlerblock
a) Bundesaufsichtsamt für
das Kreditwesen
b) Robert-Koch-Institut
c) Bundesversicherungsamt
d) Bundesbauamt Berlin I
a) 06/1992
in den Gardeschützenweg
(Roosevelt-Kaserne),
01/2001 nach Bonn
b) 12/1996
in die Stresemannstr.
90–102,
Deutschlandhaus
c) 12/1997
in den Bendlerblock
Bauteile C und D,
01/2001 nach Bonn
d) 02/1997
in die Pommernallee 4
54 466 m2 Bundesministerium der
Verteidigung,
Gedenkstätte Deutscher
Widerstand u. a.
10 Wilmersdorf,
Ludwigkirchplatz 3–4
Bundesaufsichtsamt für das
Versicherungswesen
01/2002
nach Bonn
7 250 m2 anteilig durch
1. Stiftung Wissenschaft
und Politik
2. Bundesamt für
Finanzen
3. Zentrum für
internationale
Friedenseinsätze
Die Liste enthält neben Liegenschaften des Allgemeinen Grundvermögens
auch solche, die aufgrund der Nachnutzung in Ressortvermögen abgegeben
wurden. Von der Ermittlung des Verkehrswertes dieser Liegenschaften wird,
soweit es sich um Ressortvermögen (lfd. Nummern 1, 2, 9, 13 bis 15) handelt,
abgesehen, da bestehender Bundesbedarf eine zeitnahe Veräußerung der
Liegenschaften ausschließt. Die lfd. Nummer 7 wurde an den Alteigentümer
gemäß Vermögensgesetz zurückübertragen.
Im Übrigen liegen folgende geschätzte Werte vor:
Nr. 3 15 Mio. Euro
Nr. 4 9 Mio. Euro
Nr. 5 55 Mio. Euro
Nr. 6 21 Mio. Euro
Nr. 8 23 Mio. Euro
Nr. 10 7 Mio. Euro
Nr. 11 11 Mio. Euro
Nr. 12 78 Mio. Euro
Nr. 16 9 Mio. Euro.
Zur Nutzung der aus ehemaligen Alliiertenbeständen und der vormals im
Eigentum des Volkes stehenden und dem Bund nach dem Einigungsvertrag
zugeordneten Grundstücke gilt:
a) Wohnungen werden grundsätzlich im Rahmen der Wohnungsfürsorge
Bundesbediensteten zur ortsüblichen Miete angeboten. Findet sich kein
Interessent aus dem Kreis der Wohnungsfürsorgeberechtigten, werden die
Wohnungen auf dem freien Markt vermietet. Die für Bundeszwecke dauerhaft
entbehrlichen Wohnungen werden unter Beachtung von
Wirtschaftlichkeitsüberlegungen durch den Bund veräußert. Dies gilt insbesondere für Ein- und
Zweifamilienhäuser, bei denen der erzielte Erlös über dem Wert liegt, der
sich bei einer am Mietertrag orientierten Schätzung ergeben würde.
b) Gewerbliche und sonstige Liegenschaften werden zunächst auf ihre
Verwendbarkeit für eigene Zwecke des Bundes geprüft. Sofern eine
Anschlussnutzung ausgeschlossen werden kann, erfolgt eine Veräußerung oder eine
11 Wilmersdorf,
Fehrbelliner
Platz 3
a) Bundesinstitut für
Berufsbildung
b) Bundesarchiv
c) Zoll- und
Verbrauchsteuerabteilung
a) 12/1999
nach Bonn
10 069 m2 Teilw.
Regulierungsbehörde für Post und
Telekom Nutzung zu b) und
c) unverändert
12 Charlottenburg,
Fasanenstr. 87/
Jebensstr. 1
a) Bundesamt für
Bauwesen und Raumordnung
b) OFD Berlin
c) Bundesvermögensamt
Berlin I
. /. 26 029 m2 Nutzung zu a) bis c)
unverändert
13 Tiergarten,
Kurfürstenstr. 87
Statistisches Bundesamt 06/1993
in die Otto-Braun-Str. 70–72,
Ressort
1 311 m2 Zwischennutzung durch
die OFD Berlin,
in 07/1999 verkauft
14 Mitte,
Invalidenstr. 44
Bundesanstalt für
Geowissenschaften und
Rohstoffe
10/1995
in die Wilhelmstr. 25–30 teilw.
ehem. Smuts-Kaserne
23 333 m2 Bundesministerium für
Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen
15 Tegel,
Halbinsel
Reiherwerder Villa Borsig
Deutsche Stiftung für
internationale Entwicklung
08/2000
Mietobjekt bzw. nach Bonn
123 723 m2 Auswärtiges Amt
16 Spandau,
Kladower Damm 299
Deutscher
Entwicklungsdienst
01/2002
nach Bonn
77 284 m2 Veräußerung vorgesehen
lfd.
Nr.
Liegenschaft Bundesbehörde 1. Datum Auszug
2. wohin
Grundstücksfläche
Anschlussnutzung
Liegenschaft
Vermietung zu gewerblichen Zwecken. Dies gilt grundsätzlich auch für die
in den Antworten zu den Fragen 1 und 2 genannten Großliegenschaften.
So werden die ehemaligen Alliiertenkasernen Brooke/Wavell-, Alexander-
und Smuts-Barracks von Bundesdienststellen genutzt. Teilbereiche dieser
Objekte sind gewerblich vermietet. Lediglich die ehem. Haig-Barracks in
Spandau konnten wegen des schlechten baulichen Zustandes nicht
nachgenutzt werden. Eine Veräußerung ist angesichts der schwierigen Marktlage
und dem noch nicht feststehenden Baurecht derzeit nicht möglich.
Das ehemalige amerikanische Hauptquartier in Berlin-Zehlendorf,
Clayallee, wird derzeit noch zu einem Drittel von den USA genutzt. Der Rest
steht leer. Vertragsverhandlungen mit dem Land Berlin über einen Erwerb
des Geländes konnten nicht erfolgreich abgeschlossen werden.
5. Über welche Zeiträume laufen die jeweiligen Miet-, Pacht- oder
Nutzungsverträge?
Miet-, Pacht- und Nutzungsverträge des Bundes werden grundsätzlich auf
unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sofern bei Abschluss eines gewerblichen
Mietvertrages im Einzelfall eine vom Mieter zu tätigende Investition eine feste
Laufzeit erfordert, wird der Vertrag entsprechend gestaltet. Die vom Bund
geforderten Entgelte orientieren sich an der Ortsüblichkeit.
6. Entstehen dem Bund aus diesen Verträgen im Saldo Kosten oder sind sie
kostendeckend?
Bei gewerblichen Verträgen vereinbart der Bund, dass die mit der
Bewirtschaftung des Objektes verbundenen Kosten vom Mieter getragen werden. Im
Einzelfall können die Jahreserträge aus Mietverträgen über Wohnraum unter den
Aufwendungen für notwendige Instandsetzungsmaßnahmen liegen. Im Saldo
liegen die Erträge aus der gewerblichen Vermietung und der
Wohnungsvermietung aber deutlich über den Aufwendungen des Bundes. Unabhängig davon
bleibt aber zu bedenken, dass der Bund bestrebt ist, aus der Verwertung seines
Liegenschaftsbestandes eine angemessene Rendite zu erzielen.
7. Welche jährlichen Kosten für Bewirtschaftung (Heizung, Elektrizität,
Reinigung etc.) und Bewachung entstehen dem Bund für diese nicht genutzten
Liegenschaften (detaillierte Aufschlüsselung der Kosten)?
Die Bewirtschaftungskosten für nicht oder nur teilweise genutzte
Liegenschaften betragen
l für die Alliiertenliegenschaften rd. 1,46 Mio. Euro, wobei Beträge von
rd. 1 Mio. Euro auf eine Liegenschaft in Zehlendorf und rd. 250 000 Euro
auf eine Liegenschaft in Spandau entfallen.
l Für die ungenutzten Liegenschaften im Beitrittsgebiet rd. 170 000 Euro.
Von einer Erfassung und Aufschlüsselung nach Einzelliegenschaften für alle
nur teilweise ungenutzten Liegenschaften oder einer Aufschlüsselung nach den
einzelnen Betriebskostenarten wurde wegen des damit verbundenen hohen
Verwaltungsaufwands abgesehen.
Die Bewachungskosten für nicht genutzte Alliiertenliegenschaften beliefen sich
in 2002 auf rd. 37 000 Euro, während die Kosten für die Bewachung von
Liegenschaften aus Beständen der ehemaligen DDR rd. 56 000 Euro betrugen.
8. Welche Bemühungen des Bundes gab es bisher, diese Liegenschaften zu
veräußern oder einer anderweitigen Nutzung zuzuführen?
Grundsätzlich werden die für Zwecke des Bundes entbehrlichen
Liegenschaften im Wege des öffentlichen Bieterverfahrens zum Verkauf angeboten. Dabei
bedient sich der Bund der Veröffentlichung in regionalen und überregionalen
Tageszeitungen sowie der Nutzung des Internets. Die Auswahl des
Verkaufsbestandes richtet sich vorrangig nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten und der
zu erwartenden Nachfrage des Marktes.
9. Wie lauten die Zielvereinbarungen für die Haushaltsjahre 2003 bis 2006
(Nennung der Liegenschaften)?
Der Bund strebt in diesem Jahr die Veräußerung von Liegenschaften in Berlin
im Wert von rd. 160 Mio. Euro an. Die Zielvereinbarungen für die kommenden
Jahre liegen noch nicht vor. Sie werden am Ende des Jahres für das jeweils
kommende Jahr abgeschlossen, um so die aktuelle Marktentwicklung zeitnah
berücksichtigen zu können.
10. Gibt es Konsultationen mit dem Berliner Senat oder den betroffenen
Bezirken über Zwischennutzungen dieser Liegenschaften und welche
Ergebnisse konnten im Einzelnen erzielt werden?
11. Wie gestaltet sich diesbezüglich die Zusammenarbeit mit dem Land
Berlin?
Die Bundesregierung sieht davon ab, die Meinungsbildung zwischen Senat und
betroffenen Bezirken über die Planung von bundeseigenen Liegenschaften zu
bewerten. Nicht immer gelingt es, den Abstimmungsprozess zwischen den
beteiligten Ämtern auf Bezirksebene und Hauptverwaltung kurzfristig
durchzuführen und dabei Planungsvorstellungen von Investoren Rechnung zu tragen.
Die Folge ist ein erlahmendes Interesse am Erwerb bundeseigener Grundstücke
und das Ausbleiben weiterer Investitionen.
12. Auf welche dieser Liegenschaften ist der Boden auf Kontaminierung
(Altlasten, Munition etc.) untersucht worden?
Der Bund führt Untersuchungen dort durch, wo ein begründeter Verdacht auf
das Bestehen von Altlasten oder Munitionsvorkommen vorliegt. Veranlasst hat
der Bund Altlasten- und Munitionsuntersuchungen im Rahmen der
Entwicklung des Wohnungsbaustandortes Landstadt Gatow und teilweise im Bereich
des ehemaligen Kasernengeländes Zwieseler Straße in Karlshorst.
13. Zu welchen Ergebnissen führten die Bodenuntersuchungen, und was hat
der Bund danach unternommen?
In den genannten Fällen (Landstadt Gatow, Zwieseler Straße) lagen die
Altlasten- und Munitionsfunde unter den zunächst angenommenen Werten. Im
Rahmen der Erschließung der Landstadt wurden die Funde beseitigt. Auf dem
Gelände Zwieseler Straße wurden akute Gefahren für die öffentliche Sicherheit
und Ordnung beseitigt, die sonstigen Funde sollen im Zuge künftiger
Baumaßnahmen beseitigt werden.
14. Was unternimmt der Bund, um die nicht genutzten Liegenschaften vor
weiterem Verfall und Vandalismus zu schützen?
Soweit eine Veräußerung nicht genutzter und entbehrlicher Liegenschaften
wegen nicht feststehenden Baurechts oder mangels Nachfrage auf dem Markt
realisiert werden kann, nimmt der Bund im erforderlichen Umfang die
Verkehrssicherungspflicht wahr. Soweit für eine künftige Veräußerung vorteilhaft
und wirtschaftlich vertretbar, wird die Funktionsfähigkeit z. B. durch Wartung
technischer Anlagen aufrecht erhalten.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
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