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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Klarheit über die Kosten der Förderung Erneuerbarer Energien (G-SIG: 15010212)

Fördermaßnahmen, entstehende Kosten und in Anspruch genommene Mittel, Kreditvergabe durch die KfW, Höhe und zukünftiger Wegfall der Einspeisevergütungen nach dem EEG, Parallelbetrieb herkömmlicher Kraftwerke, Stromnetzausbau, Finanzierung der Reservevorbehaltung, Grenzen des Ausbaus; Windkraftwerke: technische, wirtschaftliche und finanzielle Betriebsbedingungen, Exporte und Importe, Verhältnisse in Dänemark, Gefährdung und Schäden für Menschen und Tiere, Veränderungen des Landschaftsbildes, Off-shore-Anlagen vor deutschen Küsten, Rückbau und Entsorgung

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

14.04.2003

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/70820. 03. 2003

Klarheit über die Kosten der Förderung Erneuerbarer Energien

der Abgeordneten Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land), Albrecht Feibel, Norbert Barthle, Ingo Wellenreuther, Ulrich Adam, Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen), Veronika Bellmann, Otto Bernhardt, Dr. Maria Böhmer, Klaus Brähmig, Hartmut Büttner (Schönebeck), Cajus Caesar, Marie-Luise Dött, Rainer Eppelmann, Hans-Joachim Fuchtel, Eberhard Gienger, Tanja Gönner, Olav Gutting, Holger Haibach, Klaus-Jürgen Hedrich, Martin Hohmann, Susanne Jaffke, Dr. Egon Jüttner, Jürgen Klimke, Gunther Krichbaum, Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg), Vera Lengsfeld, Eduard Lintner, Patricia Lips, Stephan Mayer (Altötting), Maria Michalk, Klaus Minkel, Hildegard Müller, Christa Reichard (Dresden), Dr. Heinz Riesenhuber, Kurt J. Rossmanith, Hartmut Schauerte, Bernd Schmidbauer, Bernhard Schulte-Drüggelte, Christian Freiherr von Stetten, Dr. Hans-Peter Uhl, Elke Wülfing

Vorbemerkung

In seiner Rede vor dem Deutschen Bundestag hat Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Jürgen Trittin, am Freitag, dem 31. Januar 2003 ausgeführt, es handle sich beim Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) „… um ein kostengünstiges Förderinstrument, … das die durchschnittlichen Haushalte der Bundesrepublik Deutschland heute 8 Euro im Jahr kostet“ (Plenarprotokoll 15/23, S. 1773 B).

Das Gesamtvolumen an Vergütungszahlungen für EEG-Einspeisungen wird im Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum EEG (Bundestagsdrucksache 14/ 9807, S. 11) mit 1,54 Mrd. Euro angegeben, was pro Kopf der Bevölkerung eine Kostenbelastung von rechnerisch 19 Euro im Jahr 2001 ausmacht. Eine vierköpfige Durchschnittsfamilie wurde demnach allein durch die Einspeisevergütung rechnerisch mit etwa 76 Euro im Jahr 2001 belastet. Nicht berücksichtigt sind in dieser Rechnung weitere Kosten des Betriebs von Windkraftwerken, wie zum Beispiel diejenigen der Regelenergie, des notwendigen Netzausbaus, Steuerausfälle durch Verluste aus dem Betrieb von Windkraftwerken oder weitere staatliche Förderungen. Die Einspeisevergütungen nach dem EEG ebenso wie die sonstigen angeführten Kosten dürften von 2001 bis heute noch deutlich angestiegen sein.

Angesichts der erheblichen Unterschiede zwischen den von der Bundesregierung im Erfahrungsbericht zum EEG vorgelegten Zahlen zu den Kosten des EEG und den Ausführungen des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Jürgen Trittin, im Deutschen Bundestag zu diesen Kosten ergibt sich für uns Klärungsbedarf.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen46

1

Welche Fördermaßnahmen des Bundes und der Länder zur Förderung der Entwicklung, der Herstellung, des Baus, des Vertriebs, des Exports und des Betriebs von Windkraftwerken, Photovoltaikanlagen, Solarwärmeanlagen, Biomasseverbrennungsanlagen, geothermischen Anlagen und Wasserkraftanlagen sind der Bundesregierung bekannt, in welcher Höhe wurden in den Jahren 1991 bis 2002 jeweils Mittel zu den angegebenen Zwecken für die einzelnen Energieumwandlungsanlagen in Anspruch genommen und mit welcher Entwicklung rechnet die Bundesregierung im laufenden Jahr?

2

In welcher Höhe hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 1991 bis 2002 jeweils Kredite für den Ausbau der gewerblichen Nutzung von Windkraftwerken, Photovoltaikanlagen, Solarwärmeanlagen, Biomasseverbrennungsanlagen, geothermischen Anlagen und Wasserkraftanlagen bewilligt, wie hoch war in diesen Jahren jeweils der Gesamtkreditbestand der von der KfW insgesamt zu diesem Zweck jeweils vergebenen Kredite und mit welcher weiteren Entwicklung der jährlichen Neukreditvergabe sowie des Gesamtkreditbestandes zu diesem Zweck rechnet die Bundesregierung in den Jahren 2003 bis 2010 bei Fortbestand des EEG in seiner jetzigen Form?

3

Welche Fördermaßnahmen des Bundes und der Länder zur Erforschung der Einsatzmöglichkeiten von Windkraftwerken, Photovoltaikanlagen, Solarwärmeanlagen, Biomasseverbrennungsanlagen, geothermischen Anlagen und Wasserkraftanlagen sind der Bundesregierung bekannt und in welcher Höhe wurden in den Jahren 1991 bis 2002 jeweils Forschungsmittel zum angegebenen Zweck für die einzelnen Energieumwandlungsanlagen ausgegeben?

4

Welche Höhe an Einspeisevergütungen nach dem EEG für die einzelnen Formen begünstigter Energieerzeugung erwartet die Bundesregierung jeweils für die Jahre 2003 bis 2010 bei Fortgelten des EEG in seiner jetzigen Form und wie hoch waren diese im Jahr 2002?

5

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2001 die Summe der zukünftig garantierten Einspeisevergütungen, die sich aus dem Bestand an nach dem EEG und dem Stromeinspeisegesetz geförderten Anlagen und deren in der Restlaufzeit zu erwartenden Stromeinspeisemenge ergibt, jeweils für die einzelnen nach dem EEG geförderten Energieumwandlungsformen, welche zukünftigen Verpflichtungen für die Stromkunden ergeben sich daraus im Jahr 2002 und mit welcher weiteren Entwicklung der Höhe dieser Verpflichtungen für die Jahre 2003 bis 2010 rechnet die Bundesregierung bei Fortgelten des EEG in seiner jetzigen Form?

6

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Sondervertragskunden, also die energieintensive Industrie, die Umlage der Kosten des EEG praktisch nicht zahlen?

7

In welcher Höhe haben in den Jahren 1991 bis 2002 jeweils Verlustzuweisungen aus dem Betrieb von Windkraftwerken die Steuereinnahmen in Deutschland vermindert und mit welcher weiteren Entwicklung rechnet die Bundesregierung jeweils für die Jahre 2003 bis 2010?

8

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Kosten des Parallelbetriebs herkömmlicher Kraftwerke, der aufgrund unregelmäßiger und unsicherer Stromeinspeisung aus Windkraftwerken und Photovoltaikanlagen in das Stromnetz zur Sicherung der Stromqualität notwendig ist, und des damit verbundenen Regelbedarfs?

9

Wie hoch waren diese Kosten des Parallelbetriebs herkömmlicher Kraftwerke nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren 1991 bis 2002 und welche Kosten erwartet die Bundesregierung für das Jahr 2003?

10

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten des Netzausbaus im deutschen Stromnetz, der aufgrund der Stromeinspeisung aus Windkraftwerken, Photovoltaikanlagen, Solarwärmeanlagen, Biomasseverbrennungsanlagen, geothermischen Anlagen und Wasserkraftanlagen in den Jahren 1996 bis 2002 erfolgt ist, und welche Kosten erwartet die Bundesregierung für das laufende Jahr 2003?

11

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die deutschen Exporte von Windkraftwerken in den Jahren 1998 bis 2002 entwickelt (jährliche Aufstellung der Exporte und der Exportquote nach Wert, Anlagenzahl, Kapazitäten, wenn möglich auch nach Unternehmen getrennt)?

12

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die deutschen Importe von Windkraftwerken in den Jahren 1998 bis 2002 entwickelt (jährliche Aufstellung nach Wert, Anlagenzahl, Kapazitäten und Herkunftsland)?

13

Wie viele Windkraftwerke gingen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 1991 bis 2002 in Deutschland jeweils in Betrieb und wie viele davon waren jeweils importiert?

14

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Exportquote dänischer Windkraftwerkehersteller im Zeitablauf verändert, wie hoch liegt er heute und welcher Anteil dänischer Exporte geht nach Deutschland?

15

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Förderung der Herstellung und des Betriebs von Windkraftwerken in Dänemark in den Jahren 1996 bis 2002 entwickelt?

16

Wie viele Windkraftwerke wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2000, 2001 und 2002 in Dänemark jeweils in Betrieb genommen?

17

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der direkt mit dem Betrieb oder der Herstellung von Windkraftanlagen verbundenen Arbeitsplätze in Deutschland von 1991 bis 2002 entwickelt, mit welcher Entwicklung rechnet die Bundesregierung für das laufende Jahr 2003 und wie verteilen sich die Arbeitsplätze räumlich in Deutschland (nach Bundesländern aufgeschlüsselt)?

18

In welchem Umfang beteiligen sich nach Kenntnis der Bundesregierung Unternehmen aus der EU und solche, die nicht in der EU ansässig sind, an der deutschen Windkraftindustrie und den Windkraftwerken?

19

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Gefährdungen bzw. Schäden von Menschen (Infraschall, Schattenwurf, …) und Tieren aufgrund des Betriebs von Windkraftanlagen?

20

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von Versuchen, Gefährdungen und Schäden als externe Kosten des Betriebs von Windkraftwerken zu quantifizieren?

21

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Kosten, die aufgrund der Gefährdungen bzw. Schäden von Menschen und Tieren durch den Betrieb von Windkraftwerken entstehen bzw. entstanden sind?

22

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Art und Höhe von Unfallschäden, die durch den Betrieb von Windkraftwerken entstanden sind?

23

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die zeitliche Entwicklung der Höhe der Versicherungsprämien, die die Betreiber von Windkraftwerken pro Kilowattstunde (KWh) Strom zur Absicherung ihrer Anlagen gegen Unfälle entrichten müssen?

24

Welche Maßnahmen zur Sicherung eines für Mensch und Tier möglichst gefährdungsarmen und schadensfreien Betriebs von Windkraftanlagen sind bislang gesetzlich vorgeschrieben?

25

Wie bewertet die Bundesregierung die Veränderung des Landschaftsbildes durch die Aufstellung von Windkraftwerken?

26

Welche Versuche hat die Bundesregierung unternommen, die Kosten solcher Veränderungen zu quantifizieren?

27

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von Minderungen des Wertes von Grundstücken und Gebäuden durch die Planung der Aufstellung oder Aufstellung von Windkraftwerken in deren Umgebung in Deutschland?

28

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Einfluss der Aufstellung von Windkraftanlagen auf den Tourismus, besonders in landschaftssensiblen Gebieten Deutschlands?

29

Welchen gesicherten Leistungsbeitrag können Windenergieanlagen in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung im Verhältnis zu ihrer installierten Kapazität leisten?

30

Welches Potenzial zur Erneuerung und Vergrößerung bestehender Windkraftanlagen (so genanntes Repowering) ist nach Kenntnissen der Bundesregierung derzeit in Deutschland vorhanden, inwieweit wird es bereits genutzt und von welcher zukünftigen Nutzung geht die Bundesregierung aus?

31

Wie sind nach Kenntnis der Bundesregierung die spezifischen Erzeugungskosten von Windkraftanlagen in Deutschland räumlich – und anlagengrößenbezogen – differenziert?

32

In welchem Zeitraum erwartet die Bundesregierung, dass in Deutschland der Betrieb von Windkraftanlagen auch ohne Subventionierung wirtschaftlich werden kann und eine Einspeisevergütung damit entfallen kann?

33

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Betriebskostenentwicklung der Windenergieanlagen über den gesamten Lebensdauerzyklus?

34

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von technischen Schwierigkeiten beim Betrieb von Windkraftwerken?

35

Hat der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Jürgen Trittin, die Kosten der Regelenergiebereitstellung, des Netzausbaus, sonstiger Förderungen, administrativer Kosten usw. als externe Kosten des Betriebs von Windkraftwerken bei seinen Aussagen über die Kosten des EEG in Höhe von 8 Euro für einen durchschnittlichen Haushalt im Jahr 2003 berücksichtigt, und wenn ja, auf welche Weise?

36

Mit welchen zusätzlich zum Betrieb der Windkraftwerken anfallenden Kosten für den dann notwendigen Netzausbau und Kraftwerkszubau rechnet die Bundesregierung beim Aufbau größerer Windkraftwerkparks „off shore“ vor den deutschen Küsten, wie sie derzeit bereits projektiert sind, und beim weiteren Ausbau von Kraftwerken erneuerbarer Energien im Binnenland jeweils für die Jahre 2003 bis 2010?

37

Wie soll nach dem Willen der Bundesregierung die notwendige Reservevorhaltung für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zukünftig finanziert werden, bzw. plant die Bundesregierung eine direkte Förderung in diesem Bereich?

38

Wie soll der Netzausbau für Offshore-Anlagen nach dem Willen der Bundesregierung finanziert werden, bzw. welche Förderung ist dafür vorgesehen?

39

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil an Fond-finanzierten Windkraftanlagen und wie hoch ist der „Mitnahmeeffekt“ der Projektentwickler?

40

Wie viele Windkraftfonds mussten nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Insolvenz anmelden?

41

Wie weit ist die technische Realisierbarkeit und Standfestigkeit für Offshore-Anlagen erprobt und abgesichert?

42

Sind die geplanten Offshore-Windkraftwerksprojekte vor deutschen Küsten aus Sicht der Bundesregierung mit anderen internationalen Projekten vergleichbar, insbesondere hinsichtlich Wassertiefen, Entfernung und klimatischen Bedingungen?

43

Mit welchen Risiken, Konflikten und Gefährdungen von Mensch, Natur, Umwelt oder Schifffahrt rechnet die Bundesregierung durch den Aufbau dieser größeren Windkraftwerkparks vor den Küsten Deutschlands?

44

Wo sieht die Bundesregierung die technischen und wirtschaftlichen Grenzen des Ausbaus von Anlagen zur energetischen Nutzung der Windkraft, der Photovoltaik, der Solarwärme, der Geothermie, der Biomasse und der Wasserkraft in Deutschland und wie sollen diese im Gesetz geregelt werden?

45

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Betriebskostenentwicklung der Windenergieanlagen über den gesamten Lebensdauerzyklus?

46

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten des Rückbaus und der schadlosen Entsorgung von Windkraftwerken aktueller Bauart sowie der Renaturierung des Standortes jeweils bezogen auf Standorte „off-shore“ und solche an Land?

Berlin, den 17. März 2003

Ulrich Adam Norbert Barthle Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen) Veronika Bellmann Otto Bernhardt Dr. Maria Böhmer Klaus Brähmig Hartmut Büttner (Schönebeck) Cajus Caesar Marie-Luise Dött Rainer Eppelmann Albrecht Feibel Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) Hans-Joachim Fuchtel Eberhard Gienger Tanja Gönner Olav Gutting Holger Haibach Klaus-Jürgen Hedrich Martin Hohmann Susanne Jaffke Dr. Egon Jüttner Jürgen Klimke Gunther Krichbaum Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) Vera Lengsfeld Eduard Lintner Patricia Lips Stephan Mayer (Altötting) Maria Michalk Klaus Minkel Hildegard Müller Christa Reichard (Dresden) Dr. Heinz Riesenhuber Kurt J. Rossmanith Hartmut Schauerte Bernd Schmidbauer Bernhard Schulte-Drüggelte Christian Freiherr von Stetten Dr. Hans-Peter Uhl Ingo Wellenreuther Elke Wülfing

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