[Deutscher Bundestag Drucksache 15/1312
15. Wahlperiode 01. 07. 2003
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 30. Juni
2003 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ursula Lietz, Christian Schmidt (Fürth)
und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 15/1039 –
Zukunft des Sanitätsdienstes der Bundeswehr
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundeswehr durchläuft seit vielen Jahren einen umfassenden Umbau- und
Reformprozess. Damit werden die Lehren aus dem Ende des Kalten Krieges,
der Öffnung der NATO für ganz Europa sowie den Anschlägen des 11.
September 2001 gezogen. Moderne Sicherheitspolitik versteht sich als Vorsorge
gegen Bedrohungen des Landes und der Sicherheit seiner Bürger. Die
Herausforderungen, die westlichen Demokratien durch die asymmetrische
Kriegführung von Terroristen und Staaten, die Terrorismus betreiben oder fördern,
erwachsen, verlangen auch von der Bundeswehr zukünftig eine veränderte
Krisenprävention und überzeugende Konfliktlösungen. Es ist jedoch zu
bezweifeln, ob der durch die Bundesregierung eingeschlagene Weg hierbei
zielführend ist und den vitalen Interessen unseres Landes entspricht.
Der Sanitätsdienst der Bundeswehr besitzt im Vergleich mit den Streitkräften
unserer Verbündeten einen hohen internationalen Standard. Die Rolle als
„Medical Lead Nation“ muss durch zielgerichtete Reformen ausgebaut werden,
um den Sanitätsdienst bei einer vertieften europäischen Integration und
Kooperation zwischen den Streitkräften der EU-Mitgliedstaaten als hoch
qualifizierten, weltweit einsetzbaren deutschen Anteil einbringen zu können. Die
medizinische Versorgung der Soldaten im In- und Ausland muss sich an den
Qualitätsstandards des zivilen Gesundheitswesens in Deutschland orientieren.
Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages weist im jüngsten Bericht
(Bundestagsdrucksache 15/500) jedoch auf erhebliche Mängel in diesem
Bereich hin. Gravierend sind auch die Personalengpässe bei Sanitätsoffizieren
der Bundeswehr sowie die Probleme bei der Aus- und Fortbildung von
Sanitätspersonal.
1. Wie viele Angehörige hat der Sanitätsdienst der Bundeswehr, aufgegliedert
nach Laufbahnen und Status (Berufs-, Zeitsoldaten, Wehrpflichtige,
Zivilpersonal)?
Unter dem „Sanitätsdienst der Bundeswehr“ wird im Sinne der vorliegenden
Anfrage die Gesamtheit aller Angehörigen des militärischen
Organisationsbereiches des „Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr“ (ZSanDstBw)
sowie der Angehörigen der Laufbahnen des Sanitätsdienstes in den übrigen
militärischen Organisationsbereichen verstanden.
* dazu kommen noch 1 678 SanOA + 17 OA MilFD + 489 UA
Dem Sanitätsdienst der Bundeswehr gehören insgesamt 6 585 Zivilbeschäftigte
an, davon 389 Beamtinnen und Beamte, 3 847 Angestellte sowie 1 369
Arbeiterinnen und Arbeiter.
2. Wie viele Angehörige hat der Sanitätsdienst der Bundeswehr, aufgegliedert
nach Teilstreitkräften (Heer, Luftwaffe, Marine) und
Organisationsbereichen (Zentraler Sanitätsdienst, Streitkräftebasis), darüber hinaus nach
Laufbahnen und Status (Berufs-, Zeitsoldaten, Wehrpflichtige sowie
Zivilpersonal)?
* dazu kommen noch 1 678 SanOA + 17 OA MilFD + 489 UA + 6 585 Beamte, Arbeiter und Angestellte
3. Welche Tätigkeiten üben Angehörige des Sanitätsdienstes, aufgegliedert
nach Laufbahnen und Status (Berufs-, Zeitsoldaten, Wehrpflichtige,
Zivilpersonal), aus?
* dazu kommen noch 1678 SanOA + 17 OA MilFD + 489 UA
Das Zivilpersonal ist im Wesentlichen in die folgenden Tätigkeitsbereiche
aufgegliedert:
Krankenpflegepersonal, technische Assistentinnen und Assistenten,
Arzthelferinnen und -helfer sowie Zahnarzthelferinnen und -helfer, technisches
Unterstützungspersonal, Stations- und Versorgungshilfen, Diätköchinnen und
-köche, Bürofach- und Hilfspersonal, logistisches Unterstützungspersonal, IT-
und DV-Systempersonal, Verwaltungspersonal sowie Rechtsberater.
4. Wie viele Angehörige des Sanitätsdienstes sind absolut und prozentual in
den Organisationsbereichen des Zentralen Sanitätsdienstes der
Bundeswehr und der Streitkräftebasis sowie in den drei Teilstreitkräften
eingesetzt?
* dazu kommen noch 1678 SanOA + 17 OA MilFD + 459 UA
5. Wie viele Sanitätsoffiziere Arzt sind derzeit als Truppenarzt eingesetzt?
Auf Dienstposten mit ausschließlicher oder überwiegender truppenärztlicher
Tätigkeit sind derzeit 666 Sanitätsoffiziere Arzt eingesetzt.
6. Wie hoch ist zurzeit die durchschnittliche Tagesantrittsstärke bei den
Truppenärzten?
Eine „Tagesantrittsstärke Truppenarzt“ als Prozentwert ist in den Streitkräften
nicht definiert. Im Allgemeinen wird darunter die Relation zwischen dem
personellen Ist an Truppenärzten im Funktionsdienst (hier truppenärztliche
Versorgung im Inland) und dem organisatorischen Soll an Truppenarztdienstposten in
den betroffenen regionalen Sanitätseinrichtungen am jeweiligen Stichtag
verstanden.
Aufgrund der bei der organisatorischen Ausplanung der
Truppenarztdienstposten bereits berücksichtigten Abwesenheiten vom „Funktionsdienst“ als
Truppenarzt durch Urlaubs- und Krankheitstage, durch den Aufwand für
allgemein-militärische Dienste und durch die Abwesenheiten zur Ausbildungs- und
Übungsunterstützung im Inland ist die festgestellte „Tagesantrittsstärke“ nicht
in Relation zu der Gesamtzahl an organisatorisch eingerichteten Dienstposten,
sondern zu einem „Normalwert“ von etwa 75 Prozent der eingerichteten
Dienstposten zu bewerten.
Aufwände für die Abstellung von Fachpersonal für Einsätze sind bei der
Dienstpostenausstattung der regionalen Sanitätseinrichtungen bisher nicht
berücksichtigt. Im Zuge der weiteren Ausplanung des ZSanDstBw ist jedoch
vorgesehen, den regionalen Sanitätseinrichtungen auf der Grundlage einer
Berechnung des Personalbedarfes für die sanitätsdienstliche Unterstützung der
vorgegebenen personalstrukturbestimmenden Einsatzoptionen der Bundeswehr
im Frieden neben dem Personal für den Inlandsversorgungsauftrag auch für die
Aufgaben des Truppensanitätsdienstes im Einsatz „Ergänzungspersonal
Einsatz“ zuzuordnen. Damit sollen diese einsatzbezogenen Personalabstellungen,
insbesondere auch im Bereich der Truppenärzte künftig angemessen
kompensiert und Einflüsse auf die Friedensversorgung im Inland vermindert bzw.
vermieden werden.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Auslandseinsätze in der Tat die
truppenärztliche Versorgung im Inland erheblich belasten, da diese zusätzlichen
Ausfallzeiten u. a. für Truppenärzte im Funktionsdienst am Standort bisher
organisatorisch noch nicht berücksichtigt sind.
Unter Berücksichtigung aller o. a. Abwesenheitsgründe beträgt die
Tagesantrittsstärke bezogen auf den Gesamtumfang der ausgeplanten
Truppenarztdienstposten abweichend von dem Normalwert von etwa 75 Prozent
durchschnittlich etwa 58,6 Prozent.
7. Wie viele Dienstposten Truppenarzt sind derzeit nicht besetzt?
Die Zahl der nicht besetzten Truppenarztdienstposten ist vor dem Hintergrund
der durch die Einnahme der Struktur der Streitkräfte der Zukunft einem
erheblichen Wandel unterliegenden Versorgungsstärke in den einzelnen Standorten
und der in Kürze vorgesehenen Einnahme neuer Strukturen der regionalen
Sanitätseinrichtungen nur bedingt aussagekräftig. Aktuell bestehen 39
Vakanzen im truppenärztlichen Bereich.
8. Wie viele Angehörige des Sanitätsdienstes sind absolut und prozentual in
den Bundeswehrkrankenhäusern sowie in anderen Sanitätsbereichen, wie
Standortsanitätszentren und Universitäten der Bundeswehr, eingesetzt?
Die überwiegende Anzahl der Sanitätsoffiziere Arzt wird in den
Bundeswehrkrankenhäusern (42,4 Prozent) und den regionalen Sanitätseinrichtungen
(33,6 Prozent) eingesetzt.
9. Wie viele Angehörige des Sanitätsdienstes sowie des Sanitätspersonals der
drei Teilstreitkräfte befinden sich absolut und prozentual aktuell im
Auslandseinsatz?
Mit Stichzeit 22. Kalenderwoche befanden sich 613 Angehörige des
Sanitätsdienstes der Bundeswehr im Auslandseinsatz. Von diesen gehören 18 Soldaten
zu den Sanitätsdiensten der Teilstreitkräfte.
Derzeit sind ca. 3,2 Prozent der Berufssoldatinnen, Berufssoldaten, Soldatinnen
auf Zeit, Soldaten auf Zeit und freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst Leistenden
(FWDL) des SanDstBw ständig im Einsatz. Weiteres Sanitätspersonal befindet
sich im Inland in kontinuierlicher kurzfristiger Bereitschaft, um bei Bedarf für
die Rückführung Verletzter oder Erkrankter über große Entfernungen mit einem
Luftfahrzeug (STRATAIRMEDEVAC) zur Verfügung zu stehen.
10. In welchen Auslandseinsätzen und bei welchen militärischen Operationen
sind die Angehörigen des Sanitätsdienstes eingesetzt?
l EU Operation CONCORDIA (Mazedonien)
l DEU EinsKtgt ISAF (Afghanistan)
l DEU EinsKtgt KFOR (Kosovo)
l DEU EinsKtgt SFOR (Bosnien/Herzegowina)
l DEU EinsKtgt ABC Abw ENDURING FREEDOM (Kuwait)
l DEU EinsKtgt Marine ENDURING FREEDOM (Djibouti)
l UNOMIG (Georgien)
11. Aus welchen Fachbereichen kommen die im Auslandseinsatz befindlichen
Angehörigen des Sanitätsdienstes, und wie hoch ist deren Anzahl jeweils?
Fachrichtung Anzahl
San StOffz Anästhesist 6
San StOffz Apotheker 8
San StOffz Apotheker und Lebensmmittelchemiker 2
Fachrichtung Anzahl
San StOffz Arzt inkl. KpChef + AllgMed 36
San StOffz Arzt in WB Anästhesie 6
San StOffz Arzt in WB operatives Fach 5
San StOffz Arzt RettMed 17
San StOffz Arzt RettMed (Fliegerarzt) 3
San StOffz Augenarzt 2
San StOffz Betriebsmedizin 1
San StOffz Chirurg 6
San StOffz Hautarzt 2
San StOffz HNO 2
San StOffz Hygieniker 1
San StOffz Internist 3
San StOffz Laborarzt 1
San StOffz Mikrobiologe 1
San StOffz Neurologe und Psychiater 2
San StOffz Radiologe 3
San StOffz Urologe 1
San StOffz Veterinär 5
San StOffz Zahnarzt 1
San StOffz Zahnarzt/San StOffz ZA Oralchirurg 4
San Fw Anästhesiepfleger 5
San Fw CTA 4
San Fw Instrumenteur 4
San Fw KrPfl OpDst od. San Fw OpTA 5
San Fw Intensivpflege 7
San Fw Mat/San Fw PTA 3
San Fw MTA Lab 14
San Fw MTA Rad 4
San Fw NarkoseGhlf 7
San Fw RöGhlf 3
San Fw SteriAsst 5
Die Erfassung der im Einsatz befindlichen Angehörigen des Sanitätsdienstes in
der Differenzierung nach Fachgebieten beschränkt sich auf Sanitätsoffiziere
sowie im Bereich der Feldwebellaufbahn auf bestimmte einsatzrelevante
Spezialfunktionen.
12. Wie viele Bundeswehr-Ärzte sind aufgrund medizinischer Gutachten für
den Dienst im Einsatz untauglich?
Untersuchungen auf Auslandsverwendungsfähigkeit werden nur dann
durchgeführt, wenn eine konkrete Einsatzplanung besteht oder eine vorübergehende oder
dauerhafte Gesundheitsstörung auf Veranlassung der behandelnden
Truppenärztin oder des behandelnden Truppenarztes dokumentiert werden soll. Vor diesem
Hintergrund ergibt sich, dass bezogen auf 1 729 Sanitätsoffiziere im
Verantwortungsbereich des Sanitätsführungskommandos derzeit 153 (8,8 Prozent)
aus medizinischen Gründen vorübergehend oder dauerhaft nicht für einen Einsatz
herangezogen werden.
13. Wie viele zivile Mitarbeiter im Sanitätsbereich erhalten für Einsatzzeiten
eine Uniform und gehen danach in den zivilen Beruf zurück?
Von dieser Möglichkeit wird nur in seltenen Einzelfällen Gebrauch gemacht.
14. Ist, unter Hinweis auf die Ausführungen des Wehrbeauftragten des
Deutschen Bundestages, die Regenerationsquote bei Offizieren und
Unteroffizieren im Zentralen Sanitätsdienst der Bundeswehr ausreichend?
Falls nein, sind weitere Aufstockungen oder sonstige Maßnahmen
geplant, um Abhilfe zu schaffen?
Ja.
Vor dem Hintergrund des Aufwuchses der Umfänge an Sanitätsoffizieren und
Sanitätsunteroffizieren im Übergang von den Planungen des
Personalstrukturmodells 340 (PSM 340) zum PSM 2000 wurden die entsprechenden
idealtypischen Regenerationsquoten angepasst. Sowohl der jährliche Ergänzungsbedarf
an Soldatinnen und Soldaten auf Zeit als auch die Übernahmequoten für
Berufssoldatinnen und Berufssoldaten wurden angehoben. Die hieraus
resultierenden bedarfsgerechten Zugewinne an qualifiziertem Personal können auf der
Zeitachse je nach Laufbahn und Ausbildungsgang nach vier bis acht Jahren
Entwicklungsvorlauf realisiert werden.
Zur Ausschöpfung der Quoten muss Personal außerhalb und innerhalb der
Streitkräfte in umfangreicherem Maße als bisher gewonnen werden. Dies
erfordert, dass die Bedingungen des Dienstes mit vergleichbaren zivilberuflichen
Beschäftigungsalternativen Schritt halten. Das Attraktivitätsprogramm der
Streitkräfte und ergänzende laufbahn- und vorsorgungsrechtliche sowie
organisationsstrukturelle Maßnahmen speziell für die Laufbahn der Offiziere des
Sanitätsdienstes zielen auf eine Erhöhung der Anziehungskraft des
Soldatenberufes im Rahmen der gegenwärtigen Möglichkeiten.
15. Gibt es Überlegungen zu einer eigenen Laufbahn Sanitätsoffizier (nicht
approbationsgebunden), um Ärzte z. B. im Organisationsbereich von
administrativen Aufgaben zu entlasten?
Die Möglichkeit der Einführung einer eigenständigen Laufbahn der Offiziere
des Truppendienstes im Sanitätsdienst wurde geprüft. Die Prüfung der
gegebenen Rahmenbedingungen hat jedoch ergeben, dass ein derartiger
Personalkörper wegen seiner geringen Gesamtgröße für die zugeordneten Offiziere
nicht chancengerecht und als eigenständige Laufbahn nicht regenerativ
ausgestaltet werden könnte.
Die inhaltliche Diversifizierung der Dienstpostenanforderungen hätte eine
zusätzliche Zergliederung des Personalkörpers zur Folge, ohne dass ein
Personalaustausch zwischen den unterschiedlich ausgerichteten Teilbereichen
möglich wäre (Beispiele: Truppenoffiziere mit wissenschaftlicher Vorbildung
(Biologen, Chemiker, Physiker), Logistikoffiziere, Controller,
Betriebswirtschaftler, IT-Spezialisten etc.).
16. Wie viele Dienstposten sind derzeit mit Sanitätsoffizieren Arzt besetzt,
die nicht zwingend approbationsgebunden sind?
Neben der Arbeit an und für die Patientin und am und für den Patienten ist für
die Erfüllung weiterer Aufgabenfelder im Sanitätsdienst der Besitz der
ärztlichen Approbation notwendig. Dies betrifft im Wesentlichen öffentlich-
rechtliche Aufgaben (Überwachung) in der Gesundheitsversorgung und -vorsorge
sowie der Heilfürsorge, Begutachtung, Beratung, Ausbildung und Forschung.
In zentralen Bereichen und Funktionen müssen darüber hinaus Sanitätsoffiziere
Arzt eingesetzt werden, auch wenn die Ausübung der Tätigkeit dort im
strengen Sinne der berufsständischen Normen kein zwingendes Erfordernis einer
Approbation mit sich bringt. Dies sind insbesondere Dienstposten auf der
ministeriellen Ebene, in höheren Stäben, Kommandos und Ämtern in den
Aufgabengebieten der konzeptionellen Vorgaben, der Organisation, Planung,
Führung, Steuerung und Weiterentwicklung. Hier kommt es darauf an, Wissen,
Fähigkeit und Erfahrungen aus dem akademischen Studium, der fachlichen und
militärischen Aus- und Weiterbildung sowie aus dem militärärztlichen
Werdegang einzubringen, zu verwerten und fortzuentwickeln. Zur Gewährleistung
einer optimalen Funktionsleistung in den entsprechenden Dienststellen und für
die Erfüllung des Gesamtauftrages des Sanitätsdienstes ist dies unabdingbar
erforderlich. Zudem sind solche Dienstposten als Vorbereitungsverwendungen
für den zielgerichteten Aufbau von Sanitätsoffizieren Arzt für ärztliche
Führungs- und Spitzenverwendungen im Sanitätsdienst notwendig.
Im dargestellten Sinne sind derzeit 70 Dienstposten, deren Aufgabenumfang
kein zwingendes Erfordernis einer Approbation im strengen Sinne der
berufsständischen Normen mit sich bringt, durch Sanitätsoffiziere Arzt besetzt. Nicht
verkannt werden darf in diesem Zusammenhang, dass auch im zivilen Bereich
in zunehmendem Maße Approbationsträger mit nicht kurativen Spezial- und
Führungsaufgaben betraut werden (Medizinmanagement).
17. Wie viele Dienstposten der Offiziere im Militärischen Fachdienst,
aufgegliedert nach den Besoldungsgruppen A9/A10, A11, A12 und A13, gibt
es im Zentralen Sanitätsdienst der Bundeswehr?
Im ZSanDstBw sind für die Zielstruktur des PSM 2000 folgende
Dienstpostenumfänge in der Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes
vorgesehen:
BesGrp Anzahl
A 13 21
A 12 62
A 11 266
A 10/A 9 305
gesamt 654
18. Wie hoch ist der Anteil prozentual gesehen im Vergleich zu den anderen
Teilstreitkräften?
In den Streitkräften stellt sich für die Zielstruktur des PSM 2000 der Anteil der
Dienstposten in der Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes mit
Verteilung auf die Organisationsbereiche wie folgt dar:
19. Wie viele Dienstposten der Offiziere im Militärischen Fachdienst sind im
Zentralen Sanitätsdienst der Bundeswehr nicht besetzt?
Derzeit sind im OrgBer ZSanDstBw 113 Dienstposten für Offiziere des
militärfachlichen Dienstes nicht besetzt. Berücksichtigt man die endgültige
Ausplanung der Organisationsstrukturen gemäß den Vorgaben des
Personalstrukturmodells 2000, so liegt das Fehl bei 148 Offizieren des militärfachlichen Dienstes.
20. Wie viele Studienplätze stehen in 2003 für das Medizinstudium an
deutschen Universitäten zur Verfügung?
Wie viele Bewerber hat es in 2003 für die angebotenen Studienplätze für
Medizin gegeben?
Im Jahr 2003 stehen für das Medizinstudium insgesamt 189 Studienplätze
(Sommersemester 2003: 25, Wintersemester 2003/2004: 164) zur Verfügung.
Für die Einstellung als Anwärterin oder Anwärter für die Laufbahn der
Sanitätsoffiziere (SanOA) in der Studienfachrichtung Medizin haben sich insgesamt
etwa 1 0501 junge Frauen und Männer beworben.
21. Wie viele Studienplätze wurden in 2003 für das Medizinstudium an
deutschen Universitäten bereits besetzt?
Wie viele Studenten der Medizin sind derzeit an deutschen Universitäten
eingeschrieben?
Welche Fachrichtungen studieren sie?
Im Studiengang Humanmedizin wurden für den Studienbeginn
Sommersemester 2003 alle verfügbaren 25 Studienplätze besetzt. Für die zum Wintersemester
2003/2004 zu besetzenden 164 Studienplätze stehen in ausreichendem Maße
geeignete Anwärterinnen und Anwärter bzw. Bewerberinnen und Bewerber zur
Verfügung. Insgesamt sind 1 319 SanOA an öffentlichen deutschen
Hochschulen eingeschrieben (1 087 Humanmedizin, 165 Zahnmedizin, 7
Veterinärmedizin, 60 Pharmazie).
22. Wie viele Studienplätze standen von 1990 bis 2002 für das
Medizinstudium an deutschen Universitäten jeweils zur Verfügung?
Wie viele Bewerber hat es von 1990 bis 2002 jeweils für die angebotenen
Studienplätze für Medizin gegeben?
Für SanOA standen im Studiengang Humanmedizin in den Jahren 1991 bis
2002 jeweils die nachstehende Anzahl von Studienplätzen und entsprechenden
Bewerberinnen und Bewerbern zur Verfügung:
1 Schätzung (Anteil Humanmedizin derzeit durch Umstellung der Offizierbewerberprüfzentrale auf SAP-Software nicht exakt zu ermitteln)
23. Gibt es Studenten der Medizin, die ihr Studium teilweise oder vollständig
im Ausland absolvieren?
Falls ja, wie viele und in welchen Ländern studieren sie?
Das vollständige Absolvieren des Studiums im Ausland ist für Sanitätsoffizier-
Anwärterinnen und Sanitätsoffizier-Anwärter nicht vorgesehen. Im Rahmen
von Einzelfallprüfungen stimmt die Personalführung der Absolvierung von
Famulaturen oder Teilen des Praktischen Jahres im Rahmen privater
Auslandsaufenthalte regelmäßig dann zu, wenn hierdurch keine Studienverzögerung zu
erwarten ist und die Anerkennung über die Gleichwertigkeit der jeweiligen
Ausbildungsabschnitte durch die zuständigen Stellen nachgewiesen wird.
Derzeit absolvieren in diesem Sinne 37 SanOA bestimmte Abschnitte ihrer
Ausbildung an ausländischen Hochschulen oder Kliniken.
Land Anzahl
Sri Lanka 1
Malta 4
Südafrika 5
Frankreich 1
Irland 1
Schweiz 12
China 1
Südkorea 1
Australien 1
USA 6
Kanada 2
Brasilien 1
England 1
Summe 37
Darüber hinaus wird geprüft, inwieweit zukünftig im Zusammenwirken mit
befreundeten Streitkräften z. B. auf der Basis von Austauschprogrammen oder
vertraglich ausgestalteten Ausbildungsgängen an militärischen Hochschulen
der Gedanke der Multinationalität auch auf dem Sektor der Qualifizierung der
SanOA vertieft werden kann.
24. Werden Studenten der Medizin zu Auslandseinsätzen herangezogen?
Nein.
25. Werden Personalengpässe, die durch Auslandseinsätze bedingt sind,
kurzfristig durch Zeitarbeitskräfte ausgeglichen oder sind aufgrund der
weiter steigenden Belastung durch Auslandseinsätze andere Maßnahmen
geplant?
Sofern, auch bedingt durch Auslandseinsätze, Personalengpässe bei in
Bundeswehrkrankenhäusern und Sanitätseinrichtungen eingesetzten Sanitätsoffizieren
entstehen, werden im Inland vielfach vorübergehend freiberuflich tätige
Vertragsärzte eingesetzt, dies vor allem in der truppenärztlichen Versorgung.
Darüber hinaus werden in geringerem Umfang Reservistinnen und Reservisten
herangezogen. Andere Maßnahmen, insbesondere der Einsatz anderweitigen
Personals sind derzeit nicht vorgesehen.
26. Inwiefern wird bei der medizinischen Ausbildung der Unteroffiziere mit
Portepee je nach Ausbildungsrichtung auf zivile
Ausbildungseinrichtungen zurückgegriffen?
Der Laufbahn der Feldwebel des Sanitätsdienstes sind 21 zivil anerkannte
Berufe des Gesundheits- und Sozialwesens zugeordnet. Darüber hinaus besteht
bei einigen dieser Berufsbilder die Möglichkeit zur Fortbildung, wie z. B. vom
Krankenpfleger zum Fachkrankenpfleger für Anästhesie- und Intensivmedizin.
Der Sanitätsdienst der Bundeswehr verfügt bezüglich einiger Berufsbilder über
eigene Ausbildungskapazitäten, die Mehrzahl der Ausbildungen erfolgt
allerdings im Rahmen der zivilberuflichen Aus- und Weiterbildung (ZAW) in
Einrichtungen des zivilen Bereichs.
Die Ausbildungssituation gestaltet sich dabei wie folgt:
(1) Biologisch technische(r) Assistent/-in
Die Ausbildung erfolgt ausschließlich bei zivilen Bildungseinrichtungen.
(2) Chemisch technische(r) Assistent/-in
Die Ausbildung erfolgt ausschließlich bei zivilen Bildungseinrichtungen.
(3) Chemotechniker/-in
Die Ausbildung erfolgt ausschließlich bei zivilen Bildungseinrichtungen.
(4) Dentalhygieniker/-in
Die Ausbildung erfolgt ausschließlich bei zivilen Bildungseinrichtungen.
(5) Gesundheitsaufseher/-in
Die Ausbildung erfolgt ausschließlich bei zivilen Bildungseinrichtungen.
(6) Krankenpfleger/-in
An den bundeswehreigenen Krankenpflegeschulen an den
Bundeswehrkrankenhäusern (BwKrhs) Berlin und Ulm werden jährlich insgesamt
30 Feldwebelanwärterinnen und Feldwebelanwärter zur
Krankenschwester/zum Krankenpfleger ausgebildet. Im Einzelfall darüber hinaus gehender
Bedarf wird durch Maßnahmen bei zivilen Krankenpflegeschulen gedeckt.
(7) Medizinische(r) Dokumentationsassistent/-in
Die Ausbildung erfolgt ausschließlich bei zivilen Bildungseinrichtungen.
(8) Medizinisch Technische(r) Assistent/-in in der Funktionsdiagnostik
Die Ausbildung erfolgt ausschließlich bei zivilen Bildungseinrichtungen.
(9) Medizinisch Technische(r) Laboratoriumsassistent/-in
Die Ausbildung erfolgt ausschließlich bei zivilen Bildungseinrichtungen.
(10) Medizinisch Technische(r) Radiologieassistent/-in
Die Ausbildung erfolgt ausschließlich bei zivilen Bildungseinrichtungen.
(l l) Medizintechniker/-in
Die Ausbildung erfolgt ausschließlich bei zivilen Bildungseinrichtungen.
(12) Operationstechnische(r) Assistent/-in
Die Ausbildung erfolgt ausschließlich bei zivilen Bildungseinrichtungen.
(l 3) Pharmazeutisch Technische(r) Assistent/-in
Die Ausbildung erfolgt ausschließlich bei zivilen Bildungseinrichtungen.
(14) Physiotherapeut/-in
Die Ausbildung erfolgt ausschließlich bei zivilen Bildungseinrichtungen.
(15) Präparationstechnische(r) Assistent/-in
Die Ausbildung erfolgt ausschließlich bei zivilen Bildungseinrichtungen.
(16) Rettungsassistent/-in
Vor dem Hintergrund der verstärkten Einbindung der Bundeswehr in
internationale Einsätze bedarf es zur Sicherstellung der
sanitätsdienstlichen Versorgung der Soldaten insbesondere einer notfallmedizinischen
Kompetenz des Sanitätspersonals. Daher wird der überwiegende Teil der
Feldwebelanwärterinnen und Feldwebelanwärter zur Rettungsassistentin/
zum Rettungsassistenten qualifiziert.
Hierfür stehen im Bereich der Bundeswehr Ausbildungsmöglichkeiten am
BwKrhs Bad Zwischenahn sowie an der Sanitätsakademie der
Bundeswehr in München zur Verfügung. Die Mehrzahl der
Ausbildungsmaßnahmen erfolgt allerdings bei zivilen Bildungseinrichtungen.
Die übrigen BwKrhs haben den Auftrag, bis zum 1. Oktober 2004 die
staatliche Anerkennung als Rettungsassistentenschule zu beantragen und
die Ausbildung zu beginnen.
(17) Tiergesundheitsaufseher/-in
Die Ausbildung erfolgt ausschließlich bei zivilen Bildungseinrichtungen.
(18) Veterinärmedizinisch Technische(r) Assistent/-in
Die Ausbildung erfolgt ausschließlich bei zivilen Bildungseinrichtungen.
(19) Zahnmedizinische(r) Fachassistent/-in
Die Ausbildung erfolgt ausschließlich bei zivilen Bildungseinrichtungen.
(20) Zahntechniker/-in
Die Ausbildung erfolgt ausschließlich bei zivilen Bildungseinrichtungen.
(21) Zytologie-Assistent/-in
Die Ausbildung erfolgt ausschließlich bei zivilen Bildungseinrichtungen.
27. Wie hoch ist die Anzahl (absolut und prozentual) von Ärzten, die als so
genannte Seiteneinsteiger in den Sanitätsdienst der Bundeswehr
eingetreten sind, aufgeteilt nach Fachrichtungen?
Die nachstehende Tabelle stellt die gegenwärtig im Dienst befindlichen
Sanitätsoffiziere (SanOffz) dar, die als sog. Seiteneinsteiger in die Bundeswehr
eintraten. Hierbei handelt es sich sowohl um Gebietsärztinnen und Gebietsärzte als
auch um Weiterbildungsassistentinnen und -assistenten, die in den angegebenen
Fachgebieten eingesetzt werden. Prozentual dargestellt ist deren jeweiliger
Anteil an den insgesamt in den einzelnen Fachgebieten eingesetzten SanOffz.
* Hierin sind auch diejenigen Sanitätsoffiziere Arzt enthalten, die auf der Basis einer
Teilweiterbildung ohne Abschluss in anderweitigen Spezialbereichen eingesetzt sind.
28. Wie viele Sanitätsoffiziere haben in den Jahren 2002 und 2003 bis jetzt
bei der Bundeswehr gekündigt?
Im Jahr 2002 haben 17 SanOffz gemäß § 46 Abs. 3 des Soldatengesetzes (SG)
ihre Entlassung verlangt. Darüber hinaus waren sieben SanOffz aufgrund ihrer
Ernennung zum Beamten gemäß § 125 des Beamtenrechtsrahmengesetzes
(BRRG) zu entlassen.
Im Jahr 2003 haben bislang zwei SanOffz „gekündigt“ (§ 46 Abs. 3 SG), fünf
SanOffz waren gemäß § 125 BRRG zu entlassen.
29. Wie viele Sanitätsoffiziere haben in dieser Zeit ihre Übernahme zum
Berufssoldaten abgelehnt?
Im Jahr 2002 wurden insgesamt 212 Anträge auf Übernahme in das
Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten gestellt, davon 99 im
Rahmen eines Sonderaufrufes der personalstrukturell bereits ausgeschöpften
Geburtsjahrgänge 1953 bis 1963. Insgesamt 77 positive
Übernahmeentscheidungen wurden getroffen, davon konnten aber nur 74 realisiert werden, da
insgesamt fünf SanOffz die Annahme der BS-Urkunde verweigert haben (zwei
geeignete Nachrücker konnten in der Übernahmekonferenz berücksichtigt und in
das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten übernommen werden).
Die Konferenz zur Übernahme von Soldatinnen und Soldaten auf Zeit in das
Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten findet gegen
Ende des IV. Quartales statt. Die Antragsfrist hierzu endet regelmäßig Ende
September. Für die diesjährige Auswahlkonferenz liegen daher noch keine
Erkenntnisse hinsichtlich der Antrags- und individuellen Entscheidungslage zur
Annahme der Urkunde vor.
30. Für welchen Zeitraum läuft die Dienstverpflichtung bzw. der zivile
Arbeitsvertrag?
Die Mindestverpflichtungszeit für SanOA liegt bei 16 bzw. 17 Jahren.
Seiteneinsteiger werden zunächst regelmäßig für drei bis vier Jahre als Soldatinnen
oder Soldaten auf Zeit eingestellt und – dem Bedarf und den individuellen
Wünschen entsprechend – schrittweise bis zu einer Gesamtverpflichtungsdauer
von 20 Jahren weiterverpflichtet. Nachstehend werden die
Verpflichtungszeiträume der SanOffz (incl. Ärztinnen und Ärzte im Praktikum) im
Dienstverhältnis von Soldaten und Soldatinnen auf Zeit im Detail dargestellt:
31. Werden Maßnahmen zur Gewinnung von qualifiziertem Personal für den
Sanitätsdienst der Bundeswehr an Schulen und medizinischen
Hochschulen durchgeführt, und falls ja, welche?
Auf Grundlage der personellen Bedarfsforderung der militärischen
Organisationsbereiche, aufbauend auf eine umfassenden Analyse
gesellschaftspolitischer Faktoren und unter Berücksichtigung einer zielgruppenspezifischen
Ansprache werden personalwerbliche Maßnahmen zieloptimiert konzipiert und
umgesetzt. Personalwerbliche Maßnahmen umfassen dabei einen
vielschichtigen Katalog aktiver Werbemaßnahmen sowie ein breites Angebot
zielgruppenorientierten Personal- und Werbematerials. Das Anforderungsprofil der
Laufbahn der Sanitätsoffiziere wird in allen Personalwerbemaßnahmen detailliert
angesprochen und präsentiert. Die Wehrdienstberaterinnen und
Wehrdienstberater stellen in ihren Schulvorträgen (allein in 2002 rund 1 000 Vorträge an
Gymnasien vor über 24 000 Schülerinnen und Schülern) den Sanitätsdienst vor
und geben an interessierte Schülerinnen und Schüler Informationsmaterial zur
Laufbahn der Sanitätsoffiziere aus.
Ergänzt wird die Informationsarbeit über den Sanitätsdienst durch eine Präsenz
der Wehrdienstberatung und von Sanitätspersonal auf Fachmessen für
medizinisches Personal, sowie auf Berufsbildungs- und Abiturientenmessen.
So werden in 2003 z. B. sechs zentrale Messen/Kongresse besucht, deren
inhaltlicher Schwerpunkt ausschließlich einen sanitätsspezifischen Hintergrund
aufweist (u. a. „Via medici“, ein Fachkongress für angehende Ärzte). Im März 2003
war der ZSanDstBw auf der Messe „Abi 2003“ in Köln vertreten, einer Messe,
die zielgerichtet Abiturientinnen und Abiturienten ein Angebot zur
Berufsorientierung vermittelt. Hier konnte 70 Interessierten die Laufbahn der
Sanitätsoffiziere differenziert vorgestellt werden. Eine Teilnahme an der entsprechenden
Messe in Berlin im September 2003 ist vorgesehen. Zusätzlich wird der
ZSanDstBw in 2003 auf vier Ausstellungen der Teilstreitkräfte, deren Auftrag zu
personalwerblichen Zwecken präzisiert wurde, mit einer eigenständigen
„Ausstellungskomponente“ vertreten sein. Ein Aufwuchs dieser Aktivitäten für
2004 ist beabsichtigt.
32. Welche zusätzlichen Maßnahmen, z. B. Anreize sächlicher und
finanzieller Art, plant die Bundeswehr, um Personal für den Sanitätsdienst
anzuwerben?
Folgende Maßnahmen werden auf der Basis der Empfehlungen einer
abteilungsübergreifenden Koordinierungsgruppe zur Verbesserung der
Laufbahn der Sanitätsoffiziere für eine zeitnahe Realisierung durch Schaffung
entsprechender gesetzlicher Grundlagen verfolgt bzw. ressortintern umgesetzt:
– Der Verpflichtungsrahmen für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit in der
Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes soll von bislang 20 auf künftig
25 Jahre erweitert werden. Dies zielt darauf ab, dass die
Qualifizierungsmöglichkeiten insbesondere in den klinischen Fachgebieten mit
Schwerpunktweiterbildung verbessert werden. Auch bei erhöhtem
Ausbildungsaufwand können auf diese Weise die zu fordernden Nutzungszeiten derartig
qualifizierten Fachpersonals ausreichend dimensioniert werden, was als
Voraussetzung für jede Qualifizierungsmaßnahme anzusehen ist. Der
entsprechende Know-how-Zuwachs deckt nicht nur den bestehenden Bedarf an
qualifizierten Spezialistinnen und Spezialisten und trägt damit zur
Lastenverteilung etwa im Auslandseinsatz bei, sondern wirkt durch die
verbesserten internen Weiterbildungsmöglichkeiten auch positiv auf die in der
Weiterbildung befindlichen Fachassistentinnen und -assistenten in den
Bundeswehrkrankenhäusem.
– Die Schaffung einer Verpflichtungsmöglichkeit als Soldatin oder Soldat auf
Zeit in der Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes für die Dauer von
einem Jahr ermöglicht den zunächst zeitlich eng befristeten Einstieg in ein
Wehrdienstverhältnis zum Zwecke der zielgerichteten kurzfristigen
Bedarfsdeckung etwa an Stellen, die durch die Inanspruchnahme von Elternzeit oder
Betreuungsurlaub andernfalls vakant blieben. Insgesamt wird auf diese Weise
die Entscheidungsschwelle für den Eintritt in die Bundeswehr auch für jene
Interessentinnen und Interessenten gesenkt, die vor dem Hintergrund der
Entwicklung auf dem zivilen Arbeitsmarkt auch in Bezug auf dortige
Beschäftigungsmöglichkeiten zeitnah handlungsfähig bleiben wollen. Im gleichen
Zuge entsteht ein Rekrutierungspool für potenzielle Längerdiener.
– Die Anzahl der im klinischen Kernbereich vorhandenen höher dotierten
Dienstposten (BesGr A 15) wird angehoben. Hierdurch verbessern sich die
strukturellen Fördermöglichkeiten und damit Karrierechancen vor allem der
besonders einsatzbelasteten Spezialistinnen und Spezialisten in den
traumatologisch-notfallmedizinisch relevanten Gebieten. Entsprechende
Beförderungsmaßnahmen sind bereits für Anfang Juli 2003 vorgesehen.
– In den regionalen Sanitätseinrichtungen werden im Zusammenhang mit der
Neuordnung der ambulanten allgemein- und fachärztlichen Versorgung
Neubewertungen von einem Teil der Dienstposten Leiter Sanitätszentrum von
bisher A 15 nach künftig A 16 erwogen.
– Die Möglichkeiten der finanziellen Vergütung von Rufdiensten im
klinischen Bereich wird derzeit durch eine prospektive Studie in ihren möglichen
finanziellen Auswirkungen untersucht und auf der Basis des Ergebnisses
weiterverfolgt.
Derzeit werden im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)
Möglichkeiten zur Schaffung einer Teilzeitbeschäftigung im Wehrdienstverhältnis zum
Zwecke der Familienfürsorge (z. B. während der Elternzeit) geprüft.
33. Welche Maßnahmen hat die Bundeswehr ergriffen, um den Sanitätsdienst
speziell für weibliche Bewerber attraktiver zu machen?
Gibt es gesonderte Programme zur Anwerbung von Frauen, und wenn ja,
welche?
Die Attraktivität des Sanitätsdienstes für Frauen zeigt sich in dem
Bewerberaufkommen. Danach beträgt der Anteil der Frauen, die sich für eine Einstellung
als Anwärterinnen für die Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes in 2003
beworben haben, 59 Prozent. Für eine Verwendung im Sanitätsdienst in den
Laufbahnen der Unteroffiziere und Mannschaften betrug der Anteil der
Bewerberinnen in 2002 67 Prozent; für 2003 liegen noch keine abschließenden Daten
vor. Bewerberinnen und Bewerber für den Sanitätsdienst werden durch die
Bundeswehr gleichermaßen intensiv angesprochen.
34. Ist geplant, die gynäkologische Betreuung weiblicher Soldaten in Zukunft
durch Bundeswehrärzte sicherzustellen oder weiterhin auf zivile
Kapazitäten zurückzugreifen?
Falls nein, welches sind die Gründe dafür?
Die Soldatinnen der Bundeswehr haben Anspruch auf gynäkologische
Leistungen im Rahmen der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung. Die
gynäkologischen Leistungen werden derzeit ausschließlich im zivilen Bereich
erbracht. Diese Regelung hat sich bewährt. Der Bedarf an gynäkologischer
Versorgung für Soldatinnen in Deutschland ist auch nach Öffnung aller
Laufbahnen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten auf absehbare Zeit nicht
hinreichend, um eine standortnahe flächendeckende gynäkologische Versorgung
durch Bundeswehrärztinnen und Bundeswehrärzte begründen zu können.
Die bisherigen Einsatzerfahrungen machen eine gynäkologisch-fachärztliche
Vorort-Versorgung in Sanitätseinrichtungen im Einsatzgebiet zurzeit
entbehrlich. Im Zuge der Auslandsdienstverwendungsfähigkeitsuntersuchung/-
befragung vor einem Auslandseinsatz wird geklärt, ob Erkrankungen, die den
Einsatz beeinträchtigen könnten, vorliegen oder erforderliche Behandlungen bis
zum Abreisetermin abgeschlossen werden können. Eine Schwangerschaft
schließt die Teilnahme an einem Auslandseinsatz aus bzw. führt zur sofortigen
Beendigung des Einsatzes. Falls während des Auslandseinsatzes trotz dieser
Vorsorgemaßnahmen gynäkologische Probleme auftreten, die ärztliche
Maßnahmen erfordern, so stehen hierfür in den Einsatzkontingenten Ärztinnen und
Ärzte für Allgemeinmedizin mit gynäkologischen Kenntnissen zur Verfügung.
Eine ggf. erforderliche differentialdiagnostische Abklärung erfolgt durch
Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin, Chirurgie oder Urologie. Soweit
auftretende Problemstellungen mit den vor Ort verfügbaren Fähigkeiten nicht
hinreichend geklärt werden können, wird, wie bei entsprechenden
Fragestellungen aus anderen medizinischen Fachgebieten auch, auf die Möglichkeit der
Repatriierung der betroffenen Soldatin zurückgegriffen. Im Jahr 2002 wurden
insgesamt nur fünf Soldatinnen im Zusammenhang mit gynäkologischen Fragen in
Routineflügen aus Auslandseinsätzen zurückgeführt. Ob bei in der Zukunft
steigendem Frauenanteil an den Einsatzkontingenten eine gynäkologische
Versorgung im Einsatzland verfügbar sein muss, wird derzeit geprüft.
35. Wie sind die Erfahrungen mit weiblichen Soldaten des Sanitätsdienstes
auf Schiffen und U-Booten der Marine?
Sind Änderungen aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse geplant?
Die vorliegenden Erfahrungen mit dem Einsatz von Frauen an Bord sind aus
Sicht des Sanitätsdienstes wie auch der Truppe gleichermaßen positiv. Die
Soldatinnen werden von ihren männlichen Kameraden als gleichberechtigt
akzeptiert. Allgemein wird geäußert, dass Frauen auf das Zusammenleben und
-arbeiten in der Bordgemeinschaft einen wohltuenden Einfluss nehmen.
Anfängliche Unsicherheiten im Umgang miteinander sowohl auf Seiten der
männlichen wie weiblichen Besatzungsangehörigen sind mit der zunehmenden Zahl
von Frauen an Bord und aufgrund der gewachsenen Erfahrung inzwischen
weitgehend ausgeräumt.
An Bord von U-Booten sind bisher keine Soldatinnen des Sanitätsdienstes
eingesetzt. Allerdings finden derzeit dort drei Soldatinnen Verwendung, die nicht
den Laufbahnen des Sanitätsdienstes angehören.
Ein Anlass für die Änderung von Vorschriften, Verfahren oder gängiger Praxis
wird aufgrund der positiven Erfahrungen nicht gesehen.
36. Welche Maßnahmen wurden getroffen, um die vom Wehrbeauftragten
des Deutschen Bundestages aufgezeigten Defizite in der Aus- und
Fortbildung bzw. Inübunghaltung von Sanitätspersonal zu beheben?
Die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Angehörigen des Sanitätsdienstes erfolgt
bedarfsorientiert sowie unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und
Vorgaben. Grundsätzlich werden alle Sanitätsunteroffiziere und Feldwebel seit
In-Kraft-Treten der neuen Soldatenlaufbahnverordnung am l. April 2002 in
einem anerkannten Beruf des Gesundheits- und Sozialwesens qualifiziert, sofern
sie über einen solchen nicht schon bei der Einstellung verfügen.
Darüber hinaus gehende Fortbildungen erfolgen bedarfsorientiert, d. h. in
Abhängigkeit vom jeweils wahrzunehmenden Dienstposten.
Alle Sanitätsoffizier-Anwärterinnen und Sanitätsoffizier-Anwärter (SanOA)
absolvieren ihr Studium an einer zivilen Universität/Hochschule. Nach
Abschluss des Studiums erfolgt die Einsteuerung in Fort- und
Weiterbildungsmaßnahmen in Abhängigkeit vom Bedarf sowie der angestrebten Fachrichtung.
Hierbei werden grundsätzlich alle Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, die
zur Wahrnehmung eines entsprechenden Dienstpostens erforderlich sind,
angeboten und auch durchgeführt.
Zur Wahrung des qualitativ hochwertigen Standards bedarf es der ständigen
Inübunghaltung des ausgebildeten Personals, sofern dieses vorübergehend
fachfremd eingesetzt ist. Hierzu existieren bereits zivile Bestimmungen, die auch in
der Bundeswehr Anwendung finden. So sind beispielsweise die
Rettungsassistentinnen, Rettungsassistenten, Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter
verpflichtet, jährlich eine 30-stündige theoretische Fortbildung nach einem
festgelegten Curriculum zu absolvieren. Dieses Curriculum ist in Abstimmung mit
den zivilen Hilfsorganisationen (Arbeiter Samariter Bund, Deutsches Rotes
Kreuz, Johanniter Unfallhilfe, Malteser Hilfsdienst) entstanden und kommt in
der Bundeswehr ebenfalls zur Anwendung, allerdings erweitert um zehn
Ausbildungsstunden zu spezifischen, wehrmedizinischen Themen. Zur praktischen
Inübunghaltung sollen die Rettungsassistenten und Rettungssanitäter
mindestens einmal im Monat im zivilen oder im bundeswehreigenen Rettungsdienst
tätig sein.
37. Konnten bisher Fachausbildungen (Fachunteroffizier/Feldwebel)
aufgrund fehlender finanzieller Mittel nicht durchgeführt werden?
Bisher musste keine Fachausbildung für Unteroffiziere und Feldwebel
aufgrund fehlender finanzieller Mittel abgesagt werden. Hierunter fallen sowohl
Maßnahmen im Rahmen der Konzeption der zivilberuflichen Aus- und
Weiterbildung (ZAW) als auch weitere fachspezifische Maßnahmen, die zur
Wahrnehmung dienstpostenspezifischer Aufgaben erforderlich sind.
38. Wie hoch ist die Bettenkapazität in den gegenwärtig acht Krankenhäusern
der Bundeswehr, aufgeführt für jedes einzelne Krankenhaus?
Die Bettenkapazität gemäß STAN-Soll für die Bundeswehrkrankenhäuser stellt
sich wie folgt dar:
BwKrhs Betten-Soll gemäß STAN
KOBLENZ 504
ULM 472
BERLIN 367
HAMBURG 305
AMBERG 156
BAD ZWISCHENAHN 156
HAMM 156
LEIPZIG 156
gesamt 2 272
39. Wie viele Patienten wurden in den Bundeswehrkrankenhäusern von 1990
bis 2002 jeweils behandelt, aufgegliedert nach Krankenhäusern und
aufgegliedert nach Bundeswehrangehörigen und Zivilpatienten (Privat- und
Kassenpatienten)?
Drucksache 15/1312 – 22 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
40. Welche Planungen (zivil-militärische Kooperation, Standortschließungen
o. Ä.) bestehen für jedes einzelne der acht Bundeswehrkrankenhäuser?
Auf Weisung des Bundesministers der Verteidigung, Dr. Peter Struck, sind in
den letzten Monaten die Aufgaben und Fähigkeiten der Bundeswehr mit dem
Ziel überprüft worden, die Planung von Betrieb und Investitionen mit der
Finanzplanung in Übereinstimmung zu bringen und die Struktur der
Bundeswehr weiter den gegenwärtigen sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen
anzupassen. Dazu hat der Bundesminister der Verteidigung, Dr. Peter Struck,
am 21. Mai 2003 Verteidigungspolitische Richtlinien erlassen, in denen die
künftigen Aufgaben der Bundeswehr neu gewichtet werden. Die weitere
Entwicklung der Streitkräfte wird sich hieran anlehnen. Zum gegenwärtigen
Zeitpunkt liegen jedoch noch keine Erkenntnisse vor, wie sich notwendige
Anpassungen auf die Struktur der Bundeswehrkrankenhäuser auswirken werden.
Die Entwicklungen des letzten Jahrzehnts sowie die hieraus resultierenden
Erfahrungen aus den Auslandseinsätzen der Bundeswehr belegen, dass die
Verfügbarkeit von eigenen personellen und materiellen Krankenhausressourcen
wesentliche Voraussetzungen für die jederzeitige angemessene, flexible und
kurzfristige Reaktionsfähigkeit des Bundes sind.
Nur bei Verfügbarkeit von eigenen Krankenhausressourcen ist es möglich, die
Versorgung der Soldatinnen und Soldaten im Auslandseinsatz auf
Inlandsniveau sicherzustellen, humanitäre Aufgaben wahrzunehmen, das aktive
Sanitätspersonal im Frieden aus-, fort- und weiterzubilden sowie jederzeit für den
Einsatz verfügbar zu halten und die Friedensversorgung der Soldatinnen und
Soldaten im Inland sicherzustellen.
Die Bundeswehrkrankenhäuser begründen damit die Sicherstellung der
Einsatzbereitschaft des Sanitätsdienstes und mithin der Streitkräfte insgesamt. Der
überwiegende Anteil der in den Bundeswehrkrankenhäusern behandelten
Soldatinnen und Soldaten hat aufgrund der Altersstruktur und der gesundheitlichen
Eignungskriterien der Bundeswehr selten schwerere Erkrankungen. Da aber
das Sanitätspersonal im Frieden auf mögliche Einsätze vorbereitet und fachlich
wie militärisch ständig zur Bewältigung der besonderen Anforderungen im
Ausland in Übung gehalten werden muss, ist die Behandlung eines hinsichtlich
Alter und Geschlecht uneingeschränkten Patienten-, Krankheiten- oder
Verletzungsspektrums notwendig. Hierzu ist der möglichst uneingeschränkte Zugang
zur stationären Behandlung von Zivilpatienten und hier besonders
traumatologischen und internistischen Notfällen wichtig.
Daher bestehen bereits seit längerer Zeit Bemühungen des BMVg, Änderungen
der §§108 und 109 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
herbeizuführen, die den Bundeswehrkrankenhäusern einen erweiterten Zugang zur
Behandlung von Zivilpatientinnen und Zivilpatienten ermöglichen sollen. Daneben sind
grundsätzlich auch Kooperationen zwischen Bundeswehrkrankenhäusern und
Einrichtungen des zivilen Gesundheitswesens geeignet, den
Bundeswehrkrankenhäusem zumindest in Teilbereichen einen erweiterten Zugang zur
Zivilpatientinnen-/Zivilpatientenversorgung zu ermöglichen. Hierbei kommen auch
Einzelprojekte in Betracht, z. B. die stärkere Einbindung in die luft- und
bodengebundene Notfallrettung. Zudem können Kooperationen zwischen
Krankenhäusern auch zur Effizienzsteigerung in beiden Kooperationskrankenhäusern
beitragen. Einen vollwertigen Ersatz für die Aufnahme einer Regelung für die
Bundeswehrkrankenhäuser in das SGB V bieten Kooperationen jedoch nicht.
41. Wie ist der augenblickliche Stand der Kooperationsbemühungen
zwischen zivilen und Bundeswehrkrankenhäusern?
Hinsichtlich der Kooperationsüberlegungen ergibt sich folgender Sachstand:
Das Bundeswehrkrankenhaus Bad Zwischenahn soll in eine Kooperation mit
der Ammerlandklinik GmbH mit dem Ziel eingebunden werden, den
traumatologischen Schwerpunkt im Kooperationsverbund zu bilden. Hierzu soll es von
Bad Zwischenahn in das etwa zehn Kilometer entfernte Westerstede verlegt
werden und dort eine durch den Landkreis erstellte neue Infrastruktur zur
Nutzung auf Mietbasis beziehen. Es besteht mit dem künftigen
Kooperationspartner bereits weitgehend Einigkeit über die zu regelnden Fragen. Es ist
geplant, den Vertrag im Jahr 2003 abzuschließen. Die neue Liegenschaft sollte ab
Ende 2005 genutzt werden können.
Die Überlegungen zu einer Kooperation zwischen dem
Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz und Städt. Klinikum Kemperhof werden kontinuierlich
weitergeführt. Dabei besteht Übereinstimmung, dass kurzfristig verschiedene
Einzelprojekte realisiert werden sollen.
Die Überlegungen zu einer Kooperation zwischen dem
Bundeswehrkrankenhaus Berlin mit der Charité am Campus Mitte sind in letzter Zeit nicht weiter
verfolgt worden. In dieser Kooperation sollte die Bundeswehr einen
traumatologischen Schwerpunkt in einem engen Kooperationsverbund bilden. Sobald
absehbar ist, wie sich die Entscheidungen des Senates zur Entwicklung der
Berliner Hochschulmedizin hinsichtlich des geplanten Kooperationspartners
auswirken, sollen die Möglichkeiten neu bewertet werden.
Die bisherigen Gespräche mit möglichen Kooperationspartnern für eine
umfassende Kooperation des Bundeswehrkrankenhauses Hamburg mit einem zivilen
Krankenhaus haben noch nicht zu einem zweckmäßigen Kooperationskonzept
geführt. Eine Kooperation des Sanitätsdienstes der Bundeswehr mit dem
Bernhard-Nocht-Institut für Tropenkrankheiten (BNI) in Hamburg allerdings ist fest
geplant. Bezüglich des Umfangs der Kooperation besteht bereits
Übereinstimmung zwischen den Kooperationspartnern.
Es besteht ein Konzeptentwurf für eine mögliche Kooperation des
Bundeswehrkrankenhauses Hamm mit dem Ev. Krankenhaus Hamm. Die
Realisierbarkeit dieser Überlegungen wird derzeit allerdings noch zurückhaltend beurteilt.
Für die Bundeswehrkrankenhäuser Amberg, Leipzig und Ulm bestehen derzeit
keine konkreten Überlegungen für eine umfassende Kooperation mit einem
zivilen Krankenhaus.
42. Inwieweit wird in den Bundeswehrkrankenhäusern inzwischen auf ziviles
Pflege- und medizinisches Fachpersonal zurückgegriffen, um die
Unterdeckung an militärischem Personal auszugleichen?
Welche Kosten werden dadurch verursacht, aufgeführt für jedes einzelne
Bundeswehrkrankenhaus?
Der Rückgriff auf ziviles Personal zum Einsatz auf militärischen Dienstposten
stellt die absolute Ausnahme dar. In den Bundeswehrkrankenhäusern werden
derzeit 14 angestellte und beamtete Ärztinnen und Ärzte auf militärischen
Dienstposten unter Nutzung von Soldatenwechselstellen beschäftigt.
Zusätzliche Kosten entstehen hierdurch nicht.
43. Wie ist beabsichtigt, die Bundeswehrkrankenhäuser mit der Einführung
des Fallpauschalensystems in der gesetzlichen Krankenversicherung
künftig zu behandeln?
Gemäß § l Abs. 2 des Krankenhausentgeltgesetzes sind auch die
Bundeswehrkrankenhäuser – hinsichtlich der Behandlung von Zivilpatientinnen und
Zivilpatienten – in das neue Entgeltsystem (Fallpauschalen) einbezogen. Sie werden
daher ab dem Jahr 2004 die erbrachten stationären Leistungen auf derselben
Grundlage wie die entsprechenden zivilen Kliniken abrechnen.
44. Wie hoch ist die Anzahl der Überweisungen von
Bundeswehrangehörigen an zivile Ärzte für 1990 bis 2002, aufgegliedert nach Fachrichtung?
Wie hoch ist der Anteil der Überweisungen im Rahmen von
Einstellungsuntersuchungen (z. B. Augenärzte, Orthopäden)?
Welche Maßnahmen hat die Bundeswehr ergriffen, um die Zahl der
Überweisungen auf das medizinisch Notwendige zu begrenzen?
(1) Anzahl Überweisungen von Soldatinnen und Soldaten an zivile Ärztinnen
und Ärzte
Grundlage: San/Bw/0025
(2) Die im Rahmen von Einstellungsuntersuchungen erforderlich gewordenen
Zivil-Überweisungen werden nicht gesondert erfasst. Diese Zahlen sind in
der o.a. Tabelle mit enthalten.
(3) Nach den für die Gewährung der unentgeltlichen truppenärztlichen
Versorgung einschlägigen Weisungen ist grundsätzlich eine Untersuchung/
Behandlung in eigenen Sanitätseinrichtungen vorgeschrieben. Dort aufgeführte
zulässige Ausnahmen von dieser Grundsatzweisung sind z. B.
– Notfall
– Fehlen technischer oder personeller Voraussetzungen in eigenen
Einrichtungen
– keine eigene Kapazität im Umkreis von 50 Kilometern zum Standort
(ambulante Untersuchung/Behandlung)
– keine eigene Kapazität im Umkreis von 200 Kilometern und bei
voraussichtlicher Untersuchungs-/Behandlungsdauer von mehr als vier
Wochen (stationäre Untersuchung/Behandlung)
– im Einzelfall unangemessen lange Wartezeiten in eigenen
Einrichtungen
– Fürsorgegründe (stationäre Untersuchung/Behandlung)
Die vor diesem Hintergrund erforderlich gewordenen Zivil-
Überweisungen waren medizinisch notwendig. Daher hat die Bundeswehr keine
zusätzlichen Maßnahmen ergriffen, um ihre Zahl einzuschränken.
45. Welche Einrichtungen (Feldlazarette, Einsatzapotheken usw.) stehen dem
Sanitätsdienst der Bundeswehr zur Behandlung von Patienten im
Auslandseinsatz zur Verfügung?
Wo bzw. wann und wie lange wurden diese Einrichtungen schon
eingesetzt, aufgegliedert nach Operation und Einsatzland?
Im Einsatz stützt sich der Sanitätsdienst der Bundeswehr derzeit ganz
überwiegend auf Modulare Sanitätseinrichtungen (MSE) ab. Mit diesen
containergestützten, von Infrastruktur und Klimaverhältnissen unabhängig einsetzbaren
Sanitätseinrichtungen wird in Verbindung mit einer leistungsfähigen
Rettungskette eine sanitätsdienstliche Einsatzversorgung in der gemäß NATO-
Vorschriften (MC 326/1; AJP 4.10) und der Fachlichen Leitlinie des InspSan vom
26. September 1995 erforderlichen Qualität gewährleistet.
Zu den MSE gehören:
l Rettungsstationen – Behandlungsebene 1, notfallmedizinische Behandlung,
l Rettungszentren, leicht und Rettungszentrum – Behandlungsebene 2,
chirurgische Erstversorgung und
l Einsatzlazarette – Behandlungsebene 3, klinische Akutversorgung.
l Vier der Sanitätsregimenter und die vier Lazarettregimenter der Zielstruktur
verfügen u. a. jeweils über eine Sanitätsmaterialkompanie, die als
bewegliche Bundeswehrapotheke zum Aufbau von Versorgungspunkten im
Einsatzland, zur Instandsetzung der in den MSE zur Anwendung kommenden
Medizinprodukte und zum Transport von Sanitätsmaterial zu den eingesetzten
Sanitätseinrichtungen befähigt ist. Zur sanitätsdienstlichen Unterstützung
stehen für Einsätze der Bundeswehr bisher zur Verfügung:
l 17 Rettungsstationen,
l 7 Rettungszentren,
l 1 Einsatzlazarett,
l 2 Marine-Einsatz-Rettungszentren (MERZ).
In Beschaffung (Realisierung bis 2006) befinden sich weitere:
l 6 Rettungsstationen,
l 3 Rettungszentren, leicht,
l 1 Rettungszentrum,
l 1 Einsatzlazarett.
Aufgrund des Auftrages der Streitkräfte zusätzlich erforderliche
Sanitätseinrichtungen sollen beginnend ab 2007 beschafft werden. Grundsätzlich hat die
Mobilität des in die Verbände integrierten Sanitätsdienstes der Mobilität der zu
unterstützenden Truppe zu entsprechen. Insbesondere die Operationen der
Spezialkräfte und Spezialisierten Kräfte erfordern die Fähigkeit zu rascher
Reaktion und hoher Mobilität auch im strategischen Bereich. Insbesondere sind
dabei folgende Anforderungen zu erfüllen:
l kurzfristige sanitätsdienstliche Schwerpunktbildung in großer räumlicher
Tiefe,
l zeitgerechte Verfügbarkeit zur Abdeckung des sanitätsdienstlichen Bedarfs
in jedem Stadium der geplanten Operation,
l subsidiär: schnelle Reaktion zur humanitären Hilfe.
Für dieses Aufgabenspektrum befinden sich folgende leichte, luftverlegbare
und robuste Einrichtungen in der Beschaffung:
– 4 Luftlanderettungszentren
– 6 Luftlanderettungszentren leicht
– 10 Luftlanderettungsstationen.
Derzeit sind folgende Einrichtungen eingesetzt:
Art der Einrichtung: Ort: DEU Sold’in oder Seit wann:
Sold in Ktgt
a. Rettungszentrum Rajlovac SFOR 02/1997
Rettungsstation Fillipovici SFOR
b. Einsatzlazarett Prizren KFOR/Op CONCORDIA 06/1999
Rettungsstation Toplicane
Rettungsstation Airfield Prizren
Rettungsstation Suva Reka
c. Rettungsstation Banski Rid Op CONCORDIA 04/2003
d. Einsatzlazarett* Kabul ISAF 01/2002
Rettungsstation Camp TURNA
Rettungsstation HQ ISAF
e. Casualty Staging Termez LTrspStpkt Termez/ 04/2002
Unit Transit-Personal
f. Marine-Einsatz-
Rettungszentrum Einsatzraum OEF (Marine) 01/2002
g. Rettungsstation Kuwait OEF (ABC AbwKtgt) 02/2002
h. Truppenambulanz Georgien UNOMIG 08/1993
* Materialausstattung: erweitertes Rettungszentrum
46. Sind bereits Nutzungsdauerverlängerungen für einzelne Systeme geplant
und/oder beschlossen?
Es sind noch keine Nutzungsdauerverlängerungen geplant oder beschlossen.
Die vorhandenen Systeme haben das Ende der geplanten Nutzungsdauer noch
nicht erreicht.
47. Wie viele Patienten wurden durch den Sanitätsdienst der Bundeswehr in
den Auslandseinsätzen seit 1990 behandelt, getrennt ausgewiesen nach
Bundeswehrangehörigen, Angehörigen ausländischer Streitkräfte und
Zivilpersonen sowie aufgegliedert nach Operation und Einsatzland?
Seit statistischer Aufarbeitung der Behandlungszahlen durch das SanFüKdo
(1. Oktober 2001) sind folgende Patientinnen und Patienten durch den
Sanitätsdienst der Bundeswehr in Auslandseinsätzen behandelt worden:
Eine statistisch verwertbare Erfassung der Behandlungsfälle in den
Auslandseinsätzen erfolgt erst seit Einrichtung eines Lagezentrums im
Sanitätsführungskommando infolge der Umgliederung des Organisationsbereiches ZSanDstBw.
48. Wie viele Patienten mussten zur Behandlung vom Einsatzland nach
Deutschland ausgeflogen werden, getrennt ausgewiesen nach
Bundeswehrangehörigen, Angehörigen ausländischer Streitkräfte und
Zivilpersonen sowie aufgegliedert nach Operation und Einsatzland?
Seit Übernahme der Zuständigkeit für MEDEVAC Flüge durch SanFüKdo am
20. August 2001 wurden insgesamt 668 STRATAIRMEDEVAC durchgeführt,
Bezug nehmend auf die einzelnen Einsätze bedeutet dieses:
KFOR – KOSOVO 256
SFOR – BOSNIEN 122
ISAF – AFGHANISTAN 120
OEF – DJIBOUTI/MOMBASA 83
OEF – KUWAIT 5
Sonderfälle (z. B. andere Streitkräfte, Zivile,
Anweisung BMVg) 55
Andere (z. B. Polizei, Bundesgrenzschutz etc.) 27
Gesamt 668
49. Welche Transportmöglichkeiten stehen zur Verlegung von
Sanitätseinrichtungen in Auslandseinsätzen zur Verfügung?
Welche Beschaffungsmaßnahmen sind zur Verbesserung der
sanitätsdienstlichen Mobilität bei Auslandseinsätzen geplant?
Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen „Taktischem Transport“ und
„Strategischem Transport“.
Taktischer Transport:
MSE-Einrichtungen sind in 20 Fuß-Iso-Containern und zusätzlichen Zelten
untergebracht, die grundsätzlich mit allen gängigen Containertransportmitteln
transportiert werden können. Eigene, für keinen anderen Zweck vorgesehene
Transportkapazitäten für Einsatzlazarette des ZSanDstBw mit einem Umfang
von rund 180 Containern und einer großen Zahl von Zelten werden nicht
vorgehalten. Für den Transport dieser Einrichtungen ist daher die Abstützung auf
anderweitige militärische oder zivile Transportkapazitäten erforderlich.
Containergestützte Rettungszentren und Rettungsstationen sind grundsätzlich
mit eigenen Mitteln zu bewegen. Hierzu wurden 1998 in einem ersten Schritt
130 Zugfahrzeuge Containertransport (7 t) und 130 Anhänger (12,5 t)
eingeplant. Die Realisierung erfolgte unter Heranziehen von vorhandenen
Fahrzeugen, die zum Teil technisch angepasst oder aufgrund von
Sondergenehmigungen für den Transport bestimmter Containertypen zugelassen wurden. Zur
Regeneration der Fahrzeuge (mittlerweile 30 Jahre und älter) sowie zur
weiteren Verbesserung der Mobilität der MSE wurden im Bundeswehrplan 2004/
2005 die erforderlichen Transport- und Umschlagmittel eingestellt.
Für den Strategischen Transport ist die SKB verantwortlich. Für die Verlegung
werden i. d. R. RoRo-Schiffe bzw. Lufttransportraum (z. B. Antonow)
angemietet. Grundsätzlich ist die Verlegung einzelner Container auch mit C-160
Transall möglich.
Luftverlegbare Sanitätseinrichtungen können mit allen gängigen Starr- und
Drehflüglern verlegt werden.
50. Welche Transportkapazitäten im multinationalen Verbund stehen dem
Sanitätsdienst der Bundeswehr im Auslandseinsatz im Rahmen von
MEDEVAC (Medical Evacuation) zur Verfügung?
Wie hoch ist daran der Anteil der Bundeswehr?
Bodengebundener MEDEVAC wird grundsätzlich in nationaler Verantwortung
– und nicht im multinationalen Verbund – durch die jeweils beteiligten
Nationen für ihren Verantwortungsbereich wahrgenommen (National Support
Element). Abgestimmt auf den Bedarf an Verwundetentransportkapazität im
Einsatzgebiet werden bedarfsgerecht Krankenkraftwagen (KrKw) und
Rettungsfahrzeuge eingesetzt. KrKw dienen dem qualifizierten Transport von nicht
überwachungsbedürftigen Patienten. Die im Sanitätsdienst eingesetzten
Fahrzeuge sind grundsätzlich zum Transport von bis zu vier Verwundeten ausgelegt.
Bewegliche Arzttrupps sind mit gepanzerten (TPz Fuchs, Duro) oder
ungepanzerten (Lkw 2 t, gl) Fahrzeugen ausgerüstet. Die Ausstattung der Fahrzeuge
erlaubt sowohl eine notfallmedizinische Versorgung am Ort der Verwundung/
Verletzung (Notarztfahrzeug) als auch den qualifizierten Transport von
behandlungs- und überwachungsbedürftigen Patientinnen oder Patienten mit der
medizinischen Qualität eines Rettungswagens.
Für taktischen AIRMEDEVAC, also den Lufttransport von Verwundeten im
Einsatzraum werden in der Regel Drehflügler, in Ausnahmefällen auch Transall
C 160 genutzt. Dazu stellen grundsätzlich die TSK die erforderlichen
Luftfahrzeuge zur Verfügung. Sanitätsausstattung und Fachpersonal werden für den
jeweiligen Einsatzauftrag angepasst ergänzt.
Als Hubschrauber werden für den Verwundetentransport leichte
Transporthubschrauber (LTH) vom Typ Bell UH-1D und Mittlere Transport Hubschrauber
(MTH) vom Typ Sikorsky CH 53 als Großraumrettungshubschrauber genutzt.
Für den Transport von Patienten über größere Entfernungen nutzt die
Bundeswehr speziell ausgestattete Starrflügler vom Typ Transall C 160, Airbus A 310
MRT und Challenger CL 601.
Die Bundeswehr beteiligt sich mit folgenden Luftfahrzeugen an den Einsätzen:
Art des
Luftfahrzeuges: Anzahl: Einsatzgebiet: Nutzer/
Anforderungsberechtigte:
Airbus A 310 MRT l alle Einsatzgebiete DEU/NDL/DNK/AUT
i. R. von ISAF
Challenger CL 601 l alle Einsatzgebiete DEU/NDL/DNK/AUT
i. R. von ISAF
Transall l Afghanistan DEU/NDL/DNK/AUT
i. R. von ISAF
Transall l Balkan NATO
LTH/MTH 3 KFOR NATO
MTH l ISAF ISAF
Ein weiterer Airbus A 310 MRT wird derzeit in Bereitschaft gehalten, um bei
Bedarf ggf. Verletzte aus Algerien nach Deutschland transportieren zu können.
Im multinationalen Verbund wird dem SanDstBw nur ein LTH (ITA) SFOR als
Transportkapazität zur Verfügung gestellt.
51. Plant die Bundeswehr, die Transportkapazitäten auszuweiten, und falls ja,
bei welcher Teilstreitkraft, in welchem Bereich und Zeitraum?
Die Bundeswehr beabsichtigt, insbesondere ihre Transportmöglichkeiten für
Verletzte und Erkrankte in den kommenden Jahren weiter auszubauen. Dazu ist
vorgesehen, Sanitätsmaterial bzw. Rüstsätze für Starrflügler zur Durchführung
von STRAIRMEDEVAC in enger Koordination und Zusammenarbeit mit der
Luftwaffe zu ergänzen, um in der Lage zu sein, fachgerecht mehr Verwundete
transportieren zu können. Darüber hinaus wird derzeit in Zusammenarbeit mit
dem Heer die Sanitätsmaterialausstattung für den NH 90 als MEDEVAC
Hubschrauber der Zukunft konzipiert. Hier ist auch eine enge Abstimmung mit dem
FRA Sanitätsdienst geplant, um die Interoperabilität bei gemeinsam
durchgeführten Einsätzen zu erhöhen.
52. Wie lang sind die durchschnittlichen Dienstzeiten im Inland zwischen
den Auslandseinsätzen im Bereich der Bundeswehrärzte sowie der
sonstigen Sanitätsoffiziere und -unteroffiziere?
Grundsätzlich werden Angehörige des Sanitätsdienstes in einem 30 Monate
umfassenden Zeitraum bis zu sechs Monate im besonderen Auslandseinsatz
verwendet (sechs Monate Einsatz/24 Monate Inlandsverwendung). Durch die
weitgehende Nutzung der Splittingregelung beträgt die Verwendungsdauer pro
Einsatz im Durchschnitt für Spezialistinnen und Spezialisten nur zwei Monate.
Die Interimszeit im Inland beträgt dann sechs bis 18 Monate. Abhängig von der
Anzahl der im jeweiligen Fachgebiet zur Verfügung stehenden Sanitätsoffiziere
kann für einzelne Spezialistinnen und Spezialisten hiervon abweichend eine
höhere Frequenz an Auslandseinsätzen resultieren.
53. Wie viele Reservisten des Sanitätsdienstes der Bundeswehr stehen
insgesamt zur Verfügung und sind mobilmachungsbereit?
Wie viele davon dienen derzeit im Auslandseinsatz, aufgegliedert nach
Operation, Einsatzland und Laufbahnen?
Wie viele davon sind Ärzte?
Welche Fachrichtungen vertreten sie?
Im Organisationsbereich des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr sind
50 912 Reservistinnen und Reservisten beordert. Von diesen leisten derzeit
28 Wehrdienst im Rahmen eines besonderen Auslandseinsatzes. Bei SFOR
finden sieben Reservisten Verwendung, davon sechs Unteroffiziere und ein
Angehöriger der Laufbahngruppe der Mannschaften; bei KFOR zehn Reservisten,
davon ein SanStOffz Anästhesist, acht Unteroffiziere und ein Angehöriger der
Laufbahngruppe der Mannschaften; bei ISAF neun Reservisten, davon zwei
Ärzte und sieben Unteroffiziere; im Rahmen der Operation Enduring Freedom
zwei Sanitätsoffiziere, davon ein SanStOffz Chirurg.
54. Wie viele Reservisten des Sanitätsdienstes der Bundeswehr dienten von
1990 bis 2002 jeweils im Auslandseinsatz, aufgegliedert nach Operation,
Einsatzland und Laufbahnen?
Wie viele davon sind Ärzte?
Welche Fachrichtungen vertreten sie?
Mit dem Unterstellungswechsel der Masse der sanitätsdienstlichen
Truppenteile der TSK unter das Kommando des Zentralen Sanitätsdienstes der
Bundeswehr übernahm das Sanitätsführungskommando im April 2002 auch die
personelle Einsatzplanung für den OrgBereich. Statistisch verwertbare Daten aus der
davor liegenden Zeit liegen nicht vor. Seit Anfang 2002 wurden insgesamt 148
Reservisten im besonderen Auslandseinsatz eingesetzt. Im Einzelnen fanden
Verwendung:
– bei SFOR 51 Reservisten (sechs Sanitätsoffiziere Arzt, davon vier mit
Fachkunde Rettungsdienst sowie ein Neurologe und Psychiater, zwei Offiziere
des Truppendienstes, 40 Unteroffiziere und drei Mannschaften);
– bei KFOR 51 Reservisten (sieben Sanitätsoffiziere, davon je zwei
Anästhesisten, Neurologen und Psychiater sowie Apotheker, sieben Offiziere des
Truppen- bzw. militärfachlichen Dienstes und 37 Unteroffiziere);
– bei ISAF 41 Reservisten (zehn Sanitätsoffiziere, davon zwei Chirurgen, ein
Neurologe und Psychiater, ein Hygieniker sowie vier Ärzte mit
Fachkundenachweis Rettungsdienst, 30 Unteroffiziere und ein Angehöriger der
Laufbahngruppe der Mannschaften);
– im Rahmen der Operation Enduring Freedom zwei Sanitätsoffiziere,
darunter ein Chirurg.
55. Wie lange befinden sich die Reservisten des Sanitätsdienstes der
Bundeswehr im Durchschnitt im Auslandseinsatz, aufgegliedert nach
Fachrichtungen?
Die Verwendungsdauer der Reservistinnen und Reservisten im Einsatzland
liegt bei den Sanitätsoffizieren mit Masse zwischen ein und drei Monaten, im
Mittel bei zwei Monaten, bei den übrigen Laufbahnen zwischen drei und sechs
Monaten, im Mittel bei vier Monaten. Signifikante Unterschiede hinsichtlich
verschiedener Fachrichtungen sind nicht festzustellen.
56. Sind wiederholte Auslandseinsätze der Reservisten des Sanitätsdienstes
der Bundeswehr üblich?
Falls ja, wie liegen die durchschnittlichen Bereitschaftswerte der
Betroffenen?
Reservistinnen und Reservisten werden ausschließlich aufgrund freiwilliger
Meldung zu Auslandseinsätzen herangezogen. In diesem Rahmen weisen
einzelne Reservisten bereits mehrfache Verwendungen im besonderen
Auslandseinsatz auf.
57. Wie ist das Verhältnis bei Reservisten zwischen Bedarf und freiwilliger
Meldung bzw. Anfrage seitens der Bundeswehr?
Welche Tendenz zeichnet sich ab?
Grundsätzlich werden keine Bedarfsquoten für Reservistinnen und Reservisten
vorgegeben. Durchschnittlich können etwa sieben Prozent der
Einsatzdienstposten in den Sanitätseinsatzkontingenten mit Reservistinnen und Reservisten
besetzt werden. Die Tendenz der freiwilligen Meldungen ist etwa
gleichbleibend.
58. Wie sieht die Planung zur zukünftigen Struktur der Zentralapotheken und
Sanitätsdepots im Vergleich zur aktuellen sowie zur Situation im Jahre
1991 aus?
Die Situation im Jahre 1991 war bei den
Sanitätsmaterialversorgungseinrichtungen geprägt von der Abkehr von den Strukturen der Vorneverteidigung in
Mitteleuropa und der Aufstellung von Verbänden und Einrichtungen in den
neuen Bundesländern.
Als Bereitstellungsebene für zentral bevorratetes Sanitätsmaterial und für die
Lagerung des Verteidigungsvorrates wurden im Heer in Pilotfunktion für die
gesamte Bundeswehr neun Sanitätsdepots (davon zwei in den neuen
Bundesländern) und insgesamt neun Sanitätsmaterialaußenlager sowie ein
Sanitätsdepot in Belgien betrieben.
Zurzeit werden im Bereich der Streitkräftebasis noch sieben Sanitätsdepots
betrieben. In den 90er Jahren wurden bereits ein Sanitätsdepot in Deutschland, die
Sanitätsmaterialaußenlager und das Sanitätsdepot in Belgien aufgelöst.
Es ist geplant, als Bereitstellungsebene für zentral beschafftes Sanitätsmaterial
künftig noch drei Sanitätsdepots in der Streitkräftebasis zu betreiben.
Die Versorgung der Truppe mit Sanitätsmaterial wurde im Jahre 1991 von
insgesamt 36 Bundeswehrapotheken (14 Apotheken bei den
Bundeswehrkrankenhäusern und 22 Bundeswehrapotheken der Teilstreitkräfte – 14 beim Heer, fünf
bei der Luftwaffe und drei bei der Marine) teilstreitkraftübergreifend nach
regionalen Gesichtspunkten durchgeführt.
Nach den Entscheidungen zur Neuausrichtung der Bundeswehr und der sich
daraus ergebenden weitestgehenden Zusammenfassung der Kräfte und Mittel
des Sanitätsdienstes in einem Organisationsbereich werden künftig nur noch
die Apotheken der acht Bundeswehrkrankenhäuser und acht
Sanitätsmaterialkompanien (SanMatKp) sowie zwei abgesetzte Nachschubgruppen dieser
SanMatKp im Küstenbereich zur Versorgung der Marine als aktive
Bundeswehrapotheken betrieben.
Struktur und Umfang dieser Einrichtungen werden bestimmt durch
Einsatzorientierung und Durchhaltefähigkeit. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und
Inübunghaltung des Personals werden die Bundeswehrapotheken auch zur
Sicherstellung des Grundbetriebes im Inland eingesetzt.
Der ZSanDstBw stellt bis zum 1. Juli 2003 die geplanten acht
Sanitätsmaterialkompanien auf und löst zu diesem Zeitpunkt, mit Ausnahme der
Bundeswehrapotheke Kiel, die ein Jahr später aufgelöst werden wird, alle
Bundeswehrapotheken auf, die nicht in der Zielstruktur vorgesehen sind.
59. Wie gliedert sich derzeit die Verbandsstruktur im Sanitätsdienst der
Reserve nach der Stärkung des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr?
Bis wann soll die endgültige Struktur eingenommen werden?
Die nichtaktiven sanitätsdienstlichen Truppenteile der Teilstreitkräfte wurden
1 : 1 in den Zentralen Sanitätsdienst übernommen und werden in einer
Zwischenstruktur weitergeführt. Auf Weisung des Bundesministers der
Verteidigung, Dr. Peter Struck, sind in den letzten Monaten die Aufgaben und
Fähigkeiten der Bundeswehr mit dem Ziel überprüft worden, die Planung von Betrieb
und Investitionen mit der Finanzplanung in Übereinstimmung zu bringen und
die Struktur der Bundeswehr weiter den gegenwärtigen sicherheitspolitischen
Rahmenbedingungen anzupassen. Dazu hat der Bundesminister der
Verteidigung, Dr. Peter Struck, am 21. Mai 2003 Verteidigungspolitische Richtlinien
erlassen, in denen die künftigen Aufgaben der Bundeswehr neu gewichtet
werden. Die weitere Entwicklung der Streitkräfte wird sich hieran anlehnen.
Bestimmend bleibt weiterhin eine angespannte finanzielle Ressourcenlage. In
diesem Zusammenhang ist ein wesentliches Ziel der Weiterentwicklung der
Bundeswehrreform, dazu beizutragen, die Synchronisation der Planung von
Betrieb und Investitionen mit der Finanzplanung der Bundeswehr dauerhaft
sicherzustellen.
Im Ergebnis der jetzt vorliegenden Umsetzungsplanung zur Fortentwicklung
der Bundeswehrreform wird es u. a. auch im Bereich der V-Struktur des
ZSanDstBw Anpassungen geben, deren Auswirkungen auf die
Verbandsstruktur zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht feststehen.
60. Inwieweit ist eine Reduzierung des vorgehaltenen
Sanitätsverbrauchsmaterials geplant?
Wie wird die Versorgung für den Krisenfall sichergestellt?
Die geänderte sicherheitspolitische Lage in Europa erfordert im Rahmen eines
neuen Bevorratungskonzeptes für die gesamte Bundeswehr auch eine
Neuausrichtung hinsichtlich der Bevorratung von Sanitätsverbrauchsmaterial nach Art
und Umfang. Der ehemalige, nach einem Verteidigungsumfang von 1,36
Millionen Soldatinnen und Soldaten bemessene Vorrat, wurde in den 90er Jahren
bereits auf einen Umfang von 680 000 Soldatinnen und Soldaten reduziert.
Die künftige Bevorratung von Sanitätsverbrauchsmaterial wird sich in erster
Linie am Bedarf für eine große Operation mit 50 000 Soldatinnen und Soldaten
orientieren.
Eine angemessene Vorsorge muss insbesondere bei der Bevorratung von
Impfstoffen, Antidoten, Antibiotika und Infusionslösungen getroffen werden, da
hier erfahrungsgemäß schnell Lieferengpässe auftreten.
Eine ausreichende und zeitgerechte Bereitstellung des benötigten
Sanitätsverbrauchsmaterials soll durch eine Kombination aus Bevorratung,
Bereitstellungsverträgen mit der Industrie und Erhalt der Fähigkeit zur Eigenherstellung
von einsatzwichtigen pharmazeutischen Produkten, die nicht oder nicht
zeitgerecht in ausreichender Menge durch die Industrie zur Verfügung gestellt werden
können, sichergestellt werden.
Die künftige Bevorratungskonzeption findet strukturell in der Anpassung der
Anzahl der Bundeswehrapotheken, einschließlich Sanitätsdepots, ihren
Niederschlag.
61. Welche Kooperationsmaßnahmen sind im Bereich der
Verbrauchsmaterialversorgung und Medikamente zwischen den Bundeswehrapotheken
und der zivilen Pharma- und Sanitätsproduktewirtschaft oder anderen
Streitkräften geplant?
Die Beschaffung von Sanitätsmaterial erfolgt grundsätzlich unmittelbar bei der
Industrie. Die für öffentliche Apotheken geltende Preisspannenverordnung
findet hier keine Anwendung. Der Apothekenpflicht unterliegendes
Sanitätsmaterial wird von der Industrie ausschließlich an Bundeswehrapotheken
ausgeliefert. Zur Erzielung von Synergieeffekten wird grundsätzlich auch das gesamte
übrige Sanitätsmaterial (z. B. Sanitätsgeräte) über diese Einrichtungen
nachgeschoben. Bundeswehrapotheken sind daher im Sinne von „Vollsortimenten für
den Sanitätsdienst“ für die Versorgung des zugeordneten Regionalbereichs mit
Sanitätsmaterial jeder Art verantwortlich. So lassen sich Prozesskosten in der
Sanitätsmateriallogistik reduzieren und es wird eine „kundenfreundliche“
Versorgung der Verbraucherinnen und Verbraucher sichergestellt.
Die Beschaffungswege für Sanitätsmaterial werden fortlaufend auf weitere
Rationalisierungs- und Optimierungsmöglichkeiten geprüft. Derzeit werden
insbesondere folgende Handlungsfelder untersucht:
– Senkung der Prozesskosten bei der Beschaffung durch erweiterte Nutzung
von Sukzessivlieferverträgen.
Es werden Produkte identifiziert, für die über einen adäquat langen Zeitraum
konstanter Bedarf/Verbrauch angenommen werden kann. Begrenzt werden
die Möglichkeiten zum Abschluss von Sukzessivlieferverträgen aber durch
die Regelungen der Bundeshaushaltsordnung (Jährlichkeit des Haushaltes).
Vor Abschluss mehrjähriger Verträge müssen z. B.
Verpflichtungsermächtigungen in ausreichendem Umfang bereitgestellt werden.
– Erprobung neuer Beschaffungswege.
Gedacht ist insbesondere an die durch E-Commerce eröffneten
Möglichkeiten. Erprobt werden soll zunächst die Möglichkeit der inversen Auktion,
also der elektronischen Ausschreibung und Feststellung der niedrigsten
Angebotspreise im Bieteverfahren. Restriktionen ergeben sich insbesondere aus
der noch nicht angepassten DV-Ausstattung der Bw-Apotheken (inkl.
Internetzugang).
– Ausweitung der Verhandlungsmöglichkeiten der Bundeswehrverwaltung.
Der Bundeswehrverwaltung sollten Möglichkeiten zur Verhandlung über
das bisherige, durch Durchführungsbestimmungen des Rüstungsbereichs zu
den VOL vorgegebene Maß hinaus eingeräumt werden.
Insbesondere für den dezentralen Beschaffungsweg werden folgende
zusätzliche Handlungsfelder untersucht:
– Vergleichende Überprüfung der Einkaufskonditionen der
Bundeswehrapotheken und weitere Bündelung der Marktmacht durch Einführung eines
Haupteinkäufers. Voraussetzung für die Realisierung in größerem Umfang
ist die Verfügbarkeit eines flächendeckenden DV-Netzwerks zur
Gewährleistung der notwendigen Transparenz. Die Einführung der Standard-
Anwendungssoftware-Produktfamilie (SASPF) SAP R/3 ist hier entscheidend.
– Teilnahme der Bundeswehrapotheken – wo sinnvoll und wirtschaftlich – an
zivilen Klinikeinkaufsverbünden. Synergien zwischen zivilem
Gesundheitswesen und Sanitätsdienst der Bundeswehr sollen zum beiderseitigen Vorteil
genutzt werden.
– Honorierung von Einkaufserfolgen, um zusätzliche Anreize zu
wirtschaftlichem Handeln bei der Beschaffung zu geben.
Die Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung und Betrieb mbH (g.e.b.b.) hat
in Zusammenarbeit mit der Unternehmensberatung Roland Berger ein Projekt
zur Optimierung der Beschaffungskosten am Beispiel handelsüblicher Güter
initiiert. An den damit in Zusammenhang stehenden Untersuchungen ist auch der
Sanitätsdienst der Bundeswehr intensiv beteiligt. Sanitätsmaterialversorgung ist
Teil der Einsatzlogistik des ZSanDstBw und ist den militärischen
Kernfähigkeiten zugeordnet. Struktur und Umfang dieser Einrichtungen werden bestimmt
durch Einsatzorientierung und Durchhaltefähigkeit. Aus Gründen der
Wirtschaftlichkeit und Inübunghaltung des Personals werden die
Bundeswehrapotheken auch zur Sicherstellung des Grundbetriebes im Inland eingesetzt.
Im Grundbetrieb wird der Transport von Sanitätsverbrauchsmaterial zwischen
den Versorgungseinrichtungen und zwischen Versorgungseinrichtungen und
Verbrauchern durch gewerbliche Logistikuntemehmen abgewickelt. Eigene
Transportkapazitäten werden nur für den Einsatz vorgehalten.
Kooperationen mit anderen Streitkräften auf dem Gebiet der
Sanitätsmaterialversorgung sind unter Beachtung der nationalen Rechtsvorschriften und
Schutzbestimmungen (z. B. Arzneimittelgesetz, Apothekengesetz,
Betäubungsmittelgesetz, Medizinproduktegesetz) möglich. Die NATO-weite
Standardisierung von Medizinprodukten und Möglichkeiten einer gemeinsamen Nutzung
von Vorräten werden in den jeweiligen zuständigen Gremien diskutiert.
Mit dem „Framework Agreement conceming Measures to Facilitate the
Restructuring and Operation of the Euopean Defence Industry (EDIR-FA)“ wird
über Rüstungsprojekte informiert und anderen Nationen die Möglichkeit zur
Beteiligung gegeben.
Im Rahmen multinationaler Einsätze zur Krisenbewältigung wird die Bildung
gemeinsam betriebener „Logistic-Center“ angestrebt.
62. Welche Maßnahmen und Projekte werden seitens des Sanitätsdienstes der
Bundeswehr im Bereich der Wehrpsychologie für Soldaten während oder
nach dem Auslandseinsatz durchgeführt?
Die Erfahrungen – auch anderer Nationen – haben gezeigt, dass Soldatinnen
und Soldaten im Einsatz nicht nur physischen, sondern auch erheblichen
psychischen Belastungen ausgesetzt sind. Diese Belastungen beziehen sich hierbei
nicht mehr ausschließlich auf den militärischen Einsatz, sondern auch in
zunehmendem Maße auf die militärischen und persönlichen Rahmenbedingungen,
wie Absicherung und Betreuung der Familie, Betreuung und Fürsorge durch
Vorgesetzte und Anerkennung der Einsätze durch die Öffentlichkeit.
Ausgangspunkt aller Überlegungen des Psychologischen Dienstes der
Bundeswehr hinsichtlich einer einsatzbezogenen psychologischen Betreuung war der
Aspekt der Prävention, wobei Einsatzvorbereitung, Einsatzbegleitung und
Einsatznachbereitung aufeinander abgestimmt wurden. Im Rahmen der
Einsatzvorbereitung werden psychologische Ausbildungs- und Trainingsmaßnahmen
durchgeführt. Mit der Einsatzbegleitung durch Truppenpsychologen wird die
psychologische Betreuung im Einsatz sichergestellt. Nach dem Einsatz werden
mit allen Soldatinnen und Soldaten Einsatznachbereitungsseminare
durchgeführt.
Alle Maßnahmen der Einsatzvorbereitung, Einsatzbegleitung und
Einsatznachbereitung dienen dazu, den Umgang mit potenziell belastenden und/oder
traumatisierenden Situationen zu erleichtern sowie möglichen Stressfolgen
vorzubeugen. Ist es bereits zu länger andauernden Belastungreaktionen bis hin zu
Psychotraumen gekommen, wird die weitere – auch therapeutische – Betreuung
und Behandlung durch Fachärzte und Psychologische Psychotherapeuten an
den Bundeswehrkrankenhäusern sichergestellt.
Über die Familienbetreuungszentren werden die Soldatinnen und Soldaten
sowie deren Familienangehörige im Einzelfall bei Bedarf psychologisch betreut.
63. Bei wie vielen Patienten wurde bisher die Diagnose PTSS
(Posttraumatisches Stresssyndrom) gestellt?
Zwischen 1995 und dem 31. Dezember 2002 sind in den
Bundeswehrkrankenhäusern insgesamt 890 Soldatinnen und Soldaten wegen im Zusammenhang
mit Auslandseinsätzen aufgetretenen posttraumatischen Belastungsstörungen
(PTBS) oder anderer, im weiteren Sinne stressassoziierten psychischen
Erkrankungen ambulant oder stationär behandelt worden.
64. Sind die Kapazitäten für Behandlung, Prävention (Kuren) und
Rehabilitation ausreichend?
Die Behandlungskapazitäten an den Bundeswehrkrankenhäusern reichen
derzeit grundsätzlich und so lange sich das Einsatzspektrum der Bundeswehr nicht
ändert aus. Bei Belastungsspitzen, wie z. B. zu Anfang des Kosovo-Einsatzes,
müssen diese Kapazitäten jedoch durch Inanspruchnahme ziviler ambulanter
und stationärer Kapazitäten ergänzt werden.
Von den stationär behandlungsbedürftigen Soldatinnen und Soldaten werden
derzeit im Jahresdurchschnitt etwa zehn Soldatinnen und Soldaten in eine zivile
Einrichtung eingewiesen. Grundsätzlich stehen hierfür bundesweit eine Anzahl
geeigneter ziviler Fachkliniken zur Verfügung. Mit Blick auf die
vergleichsweise geringe Anzahl zivil zu überweisender Soldatinnen und Soldaten, die
dort zwischenzeitlich gesammelten Erfahrungen mit aus dem Einsatz
zurückgekehrten Soldatinnen und Soldaten und die guten Erfahrungen mit der
Behandlungseinrichtung wird derzeit insbesondere eine psychosomatisch ausgerichtete
Fachklinik genutzt. Neu eingerichtete Maßnahmen (z. B. Präventivkuren)
werden nachgefragt und haben sich als Erweiterung bestehender Reha-Maßnahmen
bewährt.
65. Ist die wehrmedizinische Forschung der Bundeswehr in
Kooperationsvorhaben mit der Forschung an deutschen Universitäten und der Industrie
eingebunden?
Falls ja, um welche Projekte handelt es sich?
Folgende Forschungsvorhaben werden durch bundeswehrfremde zivile
Auftragnehmer in enger Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern der Bundeswehr
durchgeführt:
1. Lebensmittelkonserven: Screening auf den Übergang resorbierbarer und
toxikologisch relevanter Substanzen
2. Qualität lange haltbarer Lebensmittel – Aufbau einer Qualitätskontrolle am
Beispiel von Streichfetten
3. Arzneimittelwirkstoffrückstände in Trinkwasser(-versorgungsanlagen) der
Bundeswehr: Methodenentwicklung – Vorkommen – stationäre und mobile
Wasseraufbereitung-Relevanz
4. Quantifizierung der submaximalen arbeitsphysiologischen Beanspruchung
(SAB-Test) mittels Oxymetrie
5. Extraaurale Wirkung von tieffrequentem Schall/Infraschall auf Bedienstete
im Bereich des Bundesverteidigungsministeriums
6. Kontrolle isometrischer Bewegungen des Menschen unter erhöhter
Schwerkraft
7. Prävention und Behandlung von Psychotraumen
8. Molekularbiologische und immunologische Charakterisierung und
Differenzierung von Burkholderia mallei- und Burkholderia pseudomallei-
Isolaten
9. Herstellung prophylaktisch und therapeutisch wirksamer humaner
monoklonaler Antikörper gegen Botulinumtoxine und Anthraxtoxine
10. Entwicklung und Testung rekombinanter Vakzine gegen die
Milzbrandinfektion (Bacillus anthracis)
11. Bruchpunktanalyse strahleninduzierter chromosomaler Aberrationen.
Folgende Vorhaben werden von Bundeswehreinrichtungen zusammen mit
bundeswehrfremden zivilen Auftragnehmern bearbeitet:
1. Die funktionelle Kniegelenksinstabilität des Soldaten nach Ruptur des
vorderen Kreuzbandes
2. Erfassung und Behandlung der abdominellen Kompartmentsyndrome.
Klinische und experimentelle Untersuchungen
3. Pathophysiologie der Wundheilung nach präoperativer Bestrahlung am
Beispiel der Anastomosenheilung am Gastrointestinaltrakt
4. Das Adhäsionsverhalten bestrahlter Zellen. Therapeutische Beeinflussung
der Frühphase der Strahlenkrankheit.
Eine Kooperation der Bundeswehr mit Universitäten, ohne dass der zivile
Partner von der Bundeswehr finanziell unterstützt wird, findet bei folgenden
Projekten statt:
1. Herstellung von monoklonalen Antikörpern gegen Filoviren, Herstellung
von inaktivierten Viruspräparationen zur Testentwicklung und -
überprüfung
2. Austausch von Probenmaterialien zum Nachweis von Yersinia pestis-
Infektionen
3. Austausch von Probenmaterialien zum Nachweis von Orthopockenvirus-
Infektionen
4. Die Rolle von testikulären Mastzellen und ihrer sekretorischen Produkte
bei der normalen und gestörten Hodenfunktion
5. Responses of Cell Renewal Systems to Long-Term Low-Level Radiation
Exposure: A Feasability Study Applying Advanced Molecular Biology
Techniques on Available Histological and Cytological Material of Exposed
Animals and Men.
Des Weiteren führt die Herzchirurgie des Bundeswehrzentralkrankenhauses
Koblenz im Rahmen einer Kooperation mit der Industrie folgende Projekte
durch:
1. Studie zur Erprobung eines Laborgerätes (Immulite R-Analyzer)
2. Vergleich der Effekte zweier kolloidaler Lösungen zur Vorfüllung der Herz-
Lungen-Maschine auf den klinischen Verlauf und auf Parameter der
Immunantwort nach herzchirurgischen Eingriffen.
66. In welche Richtung entwickelt sich die wehrmedizinische Forschung?
Inwieweit wird auch Unterstützung für die Raumfahrt geleistet?
Ziel der wehrmedizinischen Forschung ist es auch zukünftig, medizinische
Problemstellungen, die in Zusammenhang mit den besonderen Bedingungen des
Wehrdienstes stehen, auf dem Stand von Wissenschaft und Technik zu
bearbeiten. Forschungsvorhaben werden entsprechend den festgestellten Kenntnis-
und Fähigkeitslücken initiiert und priorisiert. Dies geschieht sowohl im
Rahmen der Auftragsforschung ziviler Einrichtungen für die Bundeswehr als auch
im Rahmen der in Einrichtungen der Bundeswehr selbst durchgeführten
Projekte. Für die nähere Zukunft ist ein besonderer Schwerpunkt der Medizinische
ABC-Schutz, dokumentiert durch den deutlichen personellen Aufwuchs der
wissenschaftlichen Institute des Medizinischen ABC-Schutzes der Bundeswehr
und die Bereitstellung erhöhter Haushaltsmittel für die zivile
Vertragsforschung. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Arbeitsmedizin (spezifisch für
Arbeitsplätze in den Streitkräften) und die Umweltmedizin.
Weiter aktuell bleiben Vorhaben auf den Gebieten der Wehrergonomie, der
Wehrhygiene, der Flugmedizin, Tauchermedizin, Schifffahrtmedizin,
Wehrpharmazie und allgemeinen klinischen Wehrmedizin/Einsatzmedizin.
Derzeit werden keine wehrmedizinischen Forschungsvorhaben durchgeführt,
die als unmittelbare Unterstützung für die Raumfahrt anzusehen sind. Jedoch
hat die Zusammenarbeit des Sanitätsdienstes der Bundeswehr mit dem
Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt auf dem Gebiet der Telemedizin
mittelbar Konsequenzen auch für die Raumfahrt.
67. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundeswehr, um die
Notfallmedizin in der Truppe zu stärken, besonders durch umfassende Ausstattung
mit Geräten zur Frühdefibrillation?
Welcher Gerätetyp wurde ausgewählt und welche Kosten werden
erwartet?
Im Zuge der Neuordnung der Soldatenlaufbahnverordnung und der damit
verbundenen Qualifizierungsoffensive werden etwa zwei Drittel der Mannschaften
des Sanitätsdienstes zu Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern und etwa
ein Drittel der Feldwebel zu Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten
ausgebildet. Die Ausbildung zur Helferin oder zum Helfer im Sanitätsdienst ist
Bestandteil der Allgemeinen Grundausbildung. Sie umfasst die Ausbildung in
Erster Hilfe und in lebensrettenden Sofortmaßnahmen mit einem
Gesamtstundenansatz von 24 Stunden.
Der Sanitätsdienst der Bundeswehr hat begonnen, die bisher verwendeten
Defibrillatoren durch semiautomatisch arbeitende Geräte abzulösen. Eingeführt
wurde das Modell „Defibrillator Zoll M“ der Firma Zoll Medical Corporation
zu einem Stückpreis von rund 6 600 Euro. Bislang wurden rund 900 dieser
Geräte beschafft und an Sanitätstruppe und Truppensanitätsdienst ausgeliefert. Im
laufenden Haushaltsjahr werden weitere rund 700 Defibrillatoren mit einem
Haushaltsansatz von ca. 4,5 Mio. Euro beschafft. Ob die Beschaffung in den
Folgejahren fortgeführt werden wird, hängt auch von den sich aus den
Verteidigungspolitischen Richtlinien ergebenden konzeptionellen Maßnahmen zur
Ausgestaltung der nichtaktiven Truppenteile ab. Defibrillatoren dieses Typs
sind in den Material-STAN aller truppenärztlichen Behandlungseinrichtungen
sowie in den notfallmedizinischen Einrichtungen der Sanitätstruppe und des
Truppensanitätsdienstes eingestellt, so beispielsweise in gepanzerten und
ungepanzerten Beweglichen Arzttrupps, Rettungshubschraubern, Einrichtungen der
luftbeweglichen Sanitätseinrichtungen und der Modularen Sanitätseinrichtungen.
68. Gibt es Pläne zur Einführung moderner Rettungsfahrzeuge in die
Bundeswehr, die nicht nur den Transport (Krankenkraftwagen – KrKw) der
Patienten sicherstellen, sondern dem Niveau des zivilen Rettungsdienstes
entsprechen, und wenn ja, in welchem Umfang und Zeitrahmen ist dieses
geplant?
In Bezug auf die medizinische Ausstattung entsprechen die Beweglichen
Arzttrupps der Bundeswehr (BAT) weitgehend dem Fahrzeugtyp C
(Rettungswagen/Notarztwagen) der seit Oktober 1999 geltenden DIN EN 1789.
Aufgrund militärischer Besonderheiten (z. B. Geländegängigkeit, Panzerung)
werden Vorgaben der DIN EN 1789 bezüglich Fahrzeugbeschaffenheit (z. B.
Dämpfung/Federung) und Fahrzeugräumen (z. B. Innenraumhöhe, Trage in
Mittelposition) zum Teil nicht eingehalten.
Während die Ausstattung für ungepanzerte BAT grundsätzlich in einem
hinreichenden Umfang verfügbar ist (Ergänzungsbeschaffungen sind vorgesehen),
besteht nach Neuausrichtung des Fähigkeitsprofils der Streitkräfte derzeit noch
ein Fehl im gepanzerten Verwundetentransport. Wegen Verzögerungen bei der
Realisierung des multinationalen Projektes „Gepanzertes Transport Kfz
(GTK)“ in der Sanitäts-Variante, deren vorgesehener Auslieferungsbeginn –
das 3. Los – auf die Zeit ab 2013 verschoben wurde, und der an die Grenzen
ihrer Nutzungsdauer gelangenden TPz Fuchs (von denen der Sanitätsdienst nur
über eine geringe Stückzahl verfügt), werden daher zunächst gepanzerte
Radfahrzeuge der Firma Rheinmetall (DURO) in begrenzter Stückzahl beschafft.
Zwölf dieser Fahrzeuge sollen noch in diesem Jahr zulaufen.
Beim Transport überwachungsbedürftiger erkrankter oder verletzter Soldaten
im Grundbetrieb (innerhalb Deutschlands) stützt sich die Bundeswehr aus
Gründen der Wirtschaftlichkeit grundsätzlich auf zivile Kapazitäten ab.
Lediglich in geringem Umfang werden durch die Bundeswehr an
Bundeswehrkrankenhäusern handelsübliche RTW betrieben, die am zivilen Rettungsdienst
teilnehmen (z. B. Koblenz, Ulm, Berlin). Siehe auch Antwort zu Frage 50.
69. Falls nein, warum wird eine Versorgung auf dem neuesten Stand des
Rettungsdienstes für Angehörige der Bundeswehr unterlassen?
Siehe Antwort zu Frage 68.
70. Welche Projekte werden derzeit vom Sanitätsdienst der Bundeswehr in
der ABC-Forschung betrieben?
Welche abgeschlossenen und laufenden Projekte wurden vom
Sanitätsdienst der Bundeswehr in der ABC-Forschung von 1990 bis 2002
betrieben?
Welche Ergebnisse mit konkreten Anwendungsmöglichkeiten haben
diese erbracht?
Das BMVg unterhält ein Programm zur Weiterentwicklung der Fähigkeiten
zum Schutz vor atomaren, biologischen und chemischen Waffen. In diesem
Rahmen werden zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit ABC-
Exponierter wehrmedizinische Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
durchgeführt. Inhalt und Zielsetzungen aller – sowohl in bundeswehreigenen als auch
in zivilen Einrichtungen – durchgeführten wehrmedizinischen Forschungs- und
Entwicklungsvorhaben werden im Internet unter der Adresse
www.bundes-
wehr.de (Sanitätsdienst) veröffentlicht. Hier finden sich auch die aktuellen
Vorhaben des Medizinischen ABC-Schutzes.
Die derzeit vom Sanitätsdienst betriebenen Vorhaben der ABC-
Schutzforschung sind nachfolgend angegeben.
Medizinischer A-Schutz/Strahlenbiologie:
1. Untersuchung des Einflusses ionisierender Strahlung auf komplexe
Zellkontakte und Zellinteraktionen im dreidimensionalen Hautmodell
2. Zellzyklusregulierung nach Bestrahlung
3. Bruchpunktanalyse strahleninduzierter chromosomaler Aberrationen
4. Bedeutung der p53-abhängigen PTGF-ß(beta)-Expression und der p53-
unabhängigen TGF-ß1-Expression für die zelluläre Strahlenempfindlichkeit
normaler Haut- und Lungenfibroblasten
5. Entwicklung eines Hautäquivalents; Untersuchungen zur
strahleninduzierten Wundheilungsverzögerung am Hautmodell (Kombinationsschaden)
6. Das Adhäsionsverhalten bestrahlter Zellen. Therapeutische Beeinflussung
der Frühphase der Strahlenkrankheit
7. Untersuchung der differentiellen Genexpressions-Profile in humanen
Zellen nach Bestrahlung
8. Untersuchungen über radiogene Wundheilungsstörungen:
Signaltransduktionswege getriggert durch Interaktionen zwischen Oberflächenrezeptoren
und extrazellulärer Matrix
9. Wirkung ionisierender Strahlen auf das Zytoskelett und Zytoskelett-
assoziierte Proteine
10. Weiterentwicklung und Nutzung einer Datenbank über die klinischen
Folgen akzidenteller Strahlenexposition für wehrmedizinische
Problemstellungen und Erarbeitung eines Manuals für Pathogenese, Diagnostik und
Therapie des strahleninduzierten Multiorganversagens
11. Pathophysiologie der Wundheilung nach präoperativer Bestrahlung am
Beispiel der Anastomosenheilung am Gastrointestinaltrakt
12. Molekularbiologische Untersuchungen der DNA von Mikrokernen und
apoptotischen Zellen
13. Modulation des G2-Blocks nach ionisierender Strahlung auf
transkriptioneller und post-transkriptioneller Ebene
14. Sanitätsdienstliche Versorgung der deutschen Streitkräfte unter A-
Bedrohung/A-Bedingungen – Entwicklung eines Szenarios für KRK- und UN-
Einsätze
15. Untersuchung der Persistenz strahleninduzierter
Chromosomenaberrationen und der individuellen Strahlensensibilität mittels Fluoreszenz-in-situ-
Hybridisierung (FISH)
16. Verbesserung der Risikobewertung nach Einsatz von Munition mit
abgereichertem Uran („Depleted Uranium“ – DU)
17. Strahlenspezifische biologische Indikatoren auf molekularer Ebene
18. Gefäß- und Kombinationsschäden durch ionisierende Strahlung
19. Bedeutung des Tumorsuppressorgens p53 für die zelluläre
Strahlenempfindlichkeit in normalen menschlichen Zellen
20. mRNA Expression verschiedener Zelllinien nach Bestrahlung –
molekularbiologischer Indikator des Strahlenschadens
21. Entwicklung einer rechnergestützten telemetriefähigen Software zur
Berechnung der im Falle eines A-Ereignisses notwendigen medizinischen
Ressourcen zur Therapie strahlenexponierter Patienten
Medizinischer B-Schutz/Mikrobiologie:
1. Spezialdiagnostik, Immunopathogenese und Epidemiologie der Pest
2. Entwicklung und Testung rekombinanter Vakzine gegen die
Milzbrandinfektion (Bacillus anthracis)
3. Schnelldifferenzierung der Genera Yersinia, Burkholderia und Francisella
mittels miniaturisierter, semiautomatischer Mikroassays basierend auf
phänotypischen Merkmalen
4. Entwicklung eines automatisierten, feldtauglichen Schnelltests auf der Basis
des säulenchromatographischen ABICAP-Systems zum Nachweis
potenzieller B-Agenzien
5. Diagnostik, Immunopathogenese, Prophylaxe und Epidemiologie der
Tularämie
6. Entwicklung von Diagnostik- und Immunisierungsverfahren gegen
Orthopockenvirus-Infektionen mit Hilfe rekombinanter Antikörper und „nackter
DNA“
7. Wirksamkeitsprüfung einer rekombinanten Membranprotein-Vakzine
gegen Pseudomonas aeroginosa
8. Identifizierung der hauptimmunogenen Proteine des Genus Burkholderia zur
Etablierung einer PCR und eines ELISA für die Genus- und
Speziesdifferenzierung
9. Untersuchungen zur Optimierung und Standardisierung von Früh- und
Schnelldiagnostika zum Nachweis von Infektionen durch potenzielle
B-Agenzien (F. tularensis, Y. pestis, B. mallei/pseudomallei und
Orthopockenviren)
10. Produktion monoklonaler Antikörper (mAk)
11. Etablierung molekularer und serologischer Verfahren zum
Schnellnachweis des Q-Fiebers sowie Wirksamkeitsprüfung von Subunit-Impfstoffen
gegen Coxiella burnetii
12. Diagnostik, Prophylaxe und Epidemiologie der Orthopockenviren
13. Nachweis hämorrhagischer Fieberviren (Filo- und Arenavirusisolaten) mit
der „Real time“-PCR
14. Untersuchungen zum Nachweis von Antikörpern gegen die Equinen
Enzephalitis-Viren in humanem und tierischem Serum bzw. Plasma
15. Molekularbiologische und immunologische Charakterisierung und
Differenzierung von Burkholderia mallei- und Burkholderia pseudomallei-
Isolaten
16. Herstellung prophylaktisch und therapeutisch wirksamer humaner
monoklonaler Antikörper gegen Botulinumtoxine und Anthraxtoxine
17. Diagnostik, Prophylaxe und Epidemiologie des Rotzes und der
Melioidose
18. Diagnostik, Prophylaxe und Epidemiologie von ausgewählten Bunya- und
Flavivirusinfektionen
19. Sequenzierung der Interspace-Region der 16S rRNA und 23S rRNA-Gene
von Burkholderia Spp.
20. Entwicklung eines Parallel-Affinitäts-Sensor-Arrays (PASA) zum
simultanen Schnellnachweis von B-relevanten Viren, Bakterien und Toxinen
sowie spezifischen Antikörpern für die Diagnostik von B-
Gesundheitsstörungen
21. Spezialdiagnostik, Prophylaxe und Epidemiologie von Anthrax
22. Real-Time PCR-Diagnostik von humanpathogenen Viren der Familie
Bunyaviridae.
Medizinischer C-Schutz/Pharmakologie und Toxikologie:
1. Untersuchung des Energiestoffwechsels und des Redox-Status an
Nervenzellen unter Einwirkung von Nervenkampfstoffen – Entwicklung eines
spezifischen Therapiekonzeptes
2. Untersuchungen von Genmutationen und deren Auswirkungen auf die
Proliferation in Zellen und Geweben zur Diagnostik und Therapie des
Schadens durch Hautkampfstoffe (z. B. S-Lost, Lewisit)
3. Entwicklung, Einführung, Überprüfung und Etablierung von Methoden
zum Nachweis von chemischen Kampfstoffen und Reizstoffen sowie deren
Verunreinigungen, Reaktions- und Abbauprodukten im biologischen
Material
4. Charakterisierung des pulmonalen Schadens nach Exposition mit Lungen-
und Hautkampfstoffen. Untersuchungen an bronchialen 16HBEo-Zellen
5. Charakterisierung des Hautschadens nach S-Lostexposition mittels eines
in-vitro-Hautmodells
6. Entwicklung eines dynamischen in vitro Modells zum Studium der
Schutzeffekte reversibler Acetylcholinesterase-Hemmstoffe vor der irreversiblen
Hemmung durch hochtoxische Organophosphate
7. Entwicklung validierter analytischer Methoden zur Messung von Lost und
Nervenkampfstoffen sowie deren Abbau- und Reaktionsprodukten in
organischen Matrizes und Zellkulturen
8. Zulassung eines Zweikammer-Autoinjektors in Deutschland
9. Diagnose und Verifikation einer Nervenkampfstoffvergiftung: Bestimmung
der Metaboliten in Blut und Urin
10. Entwicklung einer dreidimensionalen respiratorischen Einheit in vitro,
bestehend aus humanen Lungen-Alveolarepithelzellen und mikrovaskulären
Endothelzellen, zur Untersuchung der Pathogenese des akuten Respiratory
Distress Syndroms (ARDS)
11. Methoden zur retrospektiven Diagnose und Verifikation einer
Nervenkampfstoffexposition: Analyse der proteingebundenen Phosphyl-
Verbindungen und deren Hydrolyseprodukte
12. Untersuchungen zu einem externen und intradermalen nicht-korrosiven
enzymatischen Hautdekontaminationsmittel für hochtoxische
Organophosphate und Loste
13. Untersuchung des Einflusses von Störungen des blutbildenden Systems auf
die Aktivität der Erythrozyten-Acetylcholinesterase
14. Beeinflussung der Wirkung von Nervenkampfstoffen auf die inter- und
intrazelluläre Signalübertragung, therapeutische Konsequenzen
15. Direktreaktion von Nervenkampfstoffen mit Oximen
16. Untersuchung von Interaktionen von Nervenkampfstoffen mit
Bestandteilen des humanen Plasmas und der Hydrolyse von Nervenkampfstoffen
durch endogene und exogene Enzyme
17. Einfluss von Speziesunterschieden und Nebenreaktionen auf die
Reaktivierungsleistung von Oximen mit Nervenkampfstoff-gehemmter
Acetylcholinesterase (A-ChE) in vitro
18. Entwicklung und Optimierung von Verfahren für die Bestimmung der
Acetylcholinesterase-Aktivität im Vollblut
Vorhaben im Bereich des Medizinischen ABC-Schutzes seit 1990 sind in u. a.
Aufstellung benannt. Diese Aufzählung umfasst sowohl die in den zivilen
Bereich vergebenen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, als auch die
Vorhaben, die in den Instituten des Medizinischen ABC-Schutzes der Bundeswehr
bearbeitet wurden oder werden. Es handelt sich durchweg um Projekte, die die
Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit ABC-exponierter Soldatinnen
und Soldaten zum Ziel haben.
Vorhaben seit 1990 im Bereich des Medizinischen ABC-Schutzes:
1. Adaptierung der Fluoreszenz In Situ Hybridisierung (FISH) für die
sanitätsdienstliche Versorgung akzidentell Strahlenexponierter
2. Aktivierung der unspezifischen Infektabwehr gegen opportunistische
Infektionen der Lunge – Rolle von Chemokinen und
3. Wirkungen von Zytokinen in vivo
4. Akute, subakute und chronische neuropsychologische Effekte nach
Strahlentherapie
5. Allosterische Modulatoren an cholinergen Rezeptoren
6. Analyse des Genoms von Coxiella burnetii zur Darstellung von
Nukleotidsequenzen für den hochempfindlichen Nachweis des Erregers durch DNA-
Hybridisierung unter Einsatz der PCR und Klonierung von Nukleotiden
mit dem Gencode für immunogene Proteine
7. Antidotwirksamkeit von Oximen gegen Vergiftungen durch
phosphororganische Verbindungen
8. Antigennachweis von Francisella tularensis mittels capture-ELISA
9. Apoptose-, Mikrokernfrequenz nach Einzelbestrahlung und fraktionierter
Bestrahlung
10. Aufbau eines humanen in-vitro-Modells zur Untersuchung der
Immunpathogenese von intrazellulären Erregern am Beispiel von Francisella
tularensis
11. Aufbereitung von virushaltigem Probenmaterial für den spezifischen
Nachweis mittels PCR und Hybridisierung
12. Bedeutung der p53-abhängigen PTGF-ß(beta)-Expression und der p53-
unabhängigen TGF-ß1-Expression für die zelluläre Strahlenempfindlichkeit
normaler Haut- und Lungenfibroblasten
13. Bedeutung des Tumorsuppressorgens p53 für die zelluläre
Strahlenempfindlichkeit in normalen menschlichen Zellen
14. Bedeutung zellulärer Rezeptorstrukturen bei Virusinfektionen
15. Bruchpunktanalyse strahleninduzierter chromosomaler Aberrationen
16. Charakterisierung des alpha-Toxins von Clostridium botulinum
17. Charakterisierung des GroEL von Burkholderia Spezies
18. Charakterisierung des Hautschadens nach S-Lostexposition mittels eines
in-vitro-Hautmodells
19. Charakterisierung des pulmonalen Schadens nach Exposition mit Lungen-
und Hautkampfstoffen. Untersuchungen an bronchialen 16HBEo-Zellen
20. Cholinerge Mechanismen der Epileptogenese im piriformen Cortex und im
Neokortex
21. Clostridium perfringens: Diagnostik mittels DNA Hybridisierung und
Entwicklung eines Immunisierungsverfahrens
22. Comet Assay: Untersuchung der individuellen Strahlenempfindlichkeit
und Automatisierung des Verfahrens
23. Computergestützte Mikronukleolusauswertung zur Klärung
strahlenbiologischer Probleme des zytogenetischen Strahlenschadens und der
Grundlagen für den möglichen Einsatz in der biologischen Dosimetrie
24. Das Adhäsionsverhalten bestrahlter Zellen. Therapeutische Beeinflussung
der Frühphase der Strahlenkrankheit
25. Development of immunochemical assays for the detection of DNA-damage
as a tool for biological dosimetry of human exposure to ionizing radiation
26. Diagnose und Therapie von Strahlenschäden der Haut nach
Strahlenunfällen
27. Diagnose und Verifikation einer Nervenkampfstoffvergiftung: Bestimmung
der Metaboliten in Blut und Urin
28. Diagnostik strahleninduzierter Strukturveränderungen an Einzelzellen des
Menschen
29. Diagnostik und Therapie von Funktionsstörungen menschlicher
Leukozyten nach Bestrahlung
30. Diagnostik, Immunopathogenese, Prophylaxe und Epidemiologie der
Tularämie
31. Diagnostik, Prophylaxe und Epidemiologie der Orthopockenviren
32. Diagnostik, Prophylaxe und Epidemiologie des Rotzes und der Melioidose
33. Diagnostik, Prophylaxe und Epidemiologie von ausgewählten Bunya- und
Flavivirusinfektionen
34. Die strahlenbiologische Bedeutung von Stickstoffmonoxid
35. Direktnachweis von Burkholderia Spezies
36. Dosiswirkungsuntersuchungen für biologische Indikatoren von
Strahlenschäden bei ganz- und teilkörperbestrahlten Patienten
37. Effects of ionizing radiation on differentiation and activation of
macrophages
38. Effektivitätsabschätzung und Optimierung von simultanen
Polyvakzinierungen sowie Verifizierung in vitro einer Exposition gegen B-Agenzien
oder nichtendemische Krankheitserreger
39. Einfluss der Dosisleistung bei Bestrahlung mit Gamma- und
Neutronenstrahlen. Einfluss ionisierender Strahlen auf die Parameter der spezifischen
und unspezifischen Immunabwehr
40. Einfluss von Cholinesterasehemmern auf die Biosynthese von
Neuropeptiden, speziell von Opioidpeptiden, im Gehirn von Nagern
41. Einrichtung eines Zellkultur-Modells zur Prüfung von Antidoten gegen
Chemikalien, die ein toxisches Lungenödem auslösen
42. Einsatz von Zytokinen zur Charakterisierung eines Hautschadens nach
Einwirkung von Hautkampfstoffen
43. Entwicklung einer dreidimensionalen respiratorischen Einheit in vitro,
bestehend aus humanen Lungen-Alveolarepithelzellen und mikrovaskulären
Endothelzellen, zur Untersuchung der Pathogenese des akuten Respiratory
Distress Syndroms (ARDS)
44. Entwicklung einer Methode und Apparatur zur Untersuchung von volatilen
toxischen Stoffen in vitro
45. Entwicklung einer rechnergestützten telemetriefähigen Software zur
Berechnung der im Falle eines A-Ereignisses notwendigen medizinischen
Ressourcen zur Therapie strahlenexponierter Patienten
46. Entwicklung einer Rezeptur für das langzeit zu lagernde Arzneimittel
Natriumthiosulfatlösung
47. Entwicklung einer Therapie gegen Vergiftungen mit Arsenverbindungen
48. Entwicklung einer Vibrio-cholerae-Ghost Kandidaten Vakzine sowie
Herstellung von Francisella tularensis Ghosts
49. Entwicklung eines automatisierten, feldtauglichen Schnelltests auf der
Basis des säulenchromatographischen ABICAP-Systems zum Nachweis
potenzieller B-Agenzien
50. Entwicklung eines Co-Kultursystems zur Untersuchung der Pathogenese
von Lungenendothelschäden durch toxische Chemikalien und zur Prüfung
entsprechender Therapieverfahren
51. Entwicklung eines dynamischen in vitro Modells zum Studium der
Schutzeffekte reversibler Acetylcholinesterase-Hemmstoffe vor der irreversiblen
Hemmung durch hochtoxische Organophosphate
52. Entwicklung eines Expertensystems für den Medizinischen A-Schutz
53. Entwicklung eines Hautäquivalents; Untersuchungen zur
strahleninduzierten Wundheilungsverzögerung am Hautmodell (Kombinationsschaden)
54. Entwicklung eines Nachweisverfahrens für Bacillus anthracis in
Mikrotiterplatten
55. Entwicklung eines Nachweisverfahrens für Brucellen auf der Basis von
Nukleinsäuresonden
56. Entwicklung eines Parallel-Affinitäts-Sensor-Arrays (PASA) zum
simultanen Schnellnachweis von B-relevanten Viren, Bakterien und Toxinen
sowie spezifischen Antikörpern für die Diagnostik von B-
Gesundheitsstörungen
57. Entwicklung eines Peptid-Impfstoffes gegen Botulinumtoxine
58. Entwicklung eines Testkits zum Nachweis von Orthopockenvirus,
basierend auf DNS-Sonden
59. Entwicklung eines transdermalen therapeutischen Systems (TTS) zur
Vorbehandlung mit Physostigmin und Scopolamin bei
Nervenkampfstoffvergiftungen
60. Entwicklung geeigneter Parameter zur Diagnostik, Therapie und
Prävention von Strahlenschäden an der menschlichen Haut
61. Entwicklung molekularbiologischer Verfahren zur Diagnostik und
Epidemiologie von Burkholderia pseudomallei, Burkh. mallei und Burkh.
Cepacia
62. Entwicklung neuer immunologischer Methoden zur Diagnose, Prophylaxe
und Therapie von Alkylphosphonat-Intoxikationen
63. Entwicklung und Forschungsarbeiten zur arzneimittelrechtlichen Zulassung
eines Mehrkammer-Autoinjektors zur Behandlung von Nervenkampfstoff-
Vergiftungen
64. Entwicklung und Testung rekombinanter Vakzine gegen die
Milzbrandinfektion (Bacillus anthracis)
65. Entwicklung validierter analytischer Methoden zur Messung von Lost und
Nervenkampfstoffen sowie deren Abbau- und Reaktionsprodukten in
organischen Matrizes und Zellkulturen
66. Entwicklung von 6 PCR-ELISA-Nachweissystemen für Coxiella burnetii,
Francisella tularensis, Yersinia pestis (3 Systeme) und Orthopockenviren
67. Entwicklung von Diagnostik- und Immunisierungsverfahren gegen
Orthopocken-virus-Infektionen mit Hilfe rekombinanter Antikörper und „nackter
DNA“
68. Entwicklung von Immunisierungsverfahren gegen das Alphatoxin (PLC)
von C. perfringens auf der Basis von Anti-Idiotyp-Antikörpern und
Oligopeptiden sowie einer modernen Gasbranddiagnostik mittels DNA-
Hybridisierung
69. Entwicklung, Einführung, Überprüfung und Etablierung von Methoden
zum Nachweis von chemischen Kampfstoffen und Reizstoffen sowie deren
Verunreinigungen, Reaktions- und Abbauprodukten im biologischen
Material
70. Epidermale Zytokinrezeptoren nach Einwirkung ionisierender Strahlen
71. Erkennung und Behandlung bei Verdacht oder Feststellung einer
außergewöhnlichen Exposition durch ionisierende Strahlen bei
Bundeswehrangehörigen
72. Ermittlung einer geeigneten Inaktivierungsmethode für L3/L4-Erreger
anhand verschiedener Modelle für den Einsatz in der PCR
73. Etablierung eines transferierbaren Kokulturmodells von humanen
pulmonalen mikrovaskulären Endothelzellen zur in vitro Untersuchung einer
toxischen Lungenschädigung
74. Etablierung molekularer und serologischer Verfahren zum
Schnellnachweis des Q-Fiebers sowie Wirksamkeitsprüfung von Subunit-Impfstoffen
gegen Coxiella burnetii
75. Etablierung und Evaluierung der Tularämie-Diagnostik für gering aktive
Naturherdgebiete
76. Ex vivo Expansion undeterminierter blutbildender
Stammzellsubpopulationen mittels rekombinanter Wachstumsfaktoren
77. Optimierte Konzepte zur Therapie der strahlen- und noxengeschädigten
Hämatopoese
78. Gefäß- und Kombinationsschäden durch ionisierende Strahlung
79. Genotoxisches Potenzial für HI 6 und HLö 7-dimethansulfonat
80. Haben Zytokine einen Platz in der Behandlung des kutanen
Strahlensyndroms?
81. Hämatopoese bei außergewöhnlichen Strahlenbelastungen:
Pathophysiologie, Diagnostik, therapeutische Logistik
82. Herstellung monoklonaler Antikörper und Aufbau eines spezifischen
Nachweissystems für Ebolavirus
83. Herstellung prophylaktisch und therapeutisch wirksamer humaner
monoklonaler Antikörper gegen Botulinumtoxine und Anthraxtoxine
84. Herstellung von monoklonalen und anti-idiotypspezifischen Antikörpern
für Prophylaxe und Diagnostik
85. Identifizierung der hauptimmunogenen Proteine des Genus Burkholderia
zur Etablierung einer PCR und eines ELISA für die Genus- und
Speziesdifferenzierung
86. Identifizierung und Differenzierung von Alphaviren mit Hilfe der PCR
87. Immunchemische Analytik von Algentoxinen (Paralytic Shellfish
Poisoning Toxins (PSP))
88. Immunrelevante Pathomechanismen bei kombiniertem Strahlenschaden.
Reaktivierung supprimierter Immunfunktionen
89. In vitro Charakterisierung hämatopoetischer megakaryozytärer
Progenitorzellen
90. In vitro Untersuchungen zur Adhärenz von Tumorzellen nach Bestrahlung
mit verschiedenen Dosen an HUVEC Monolayer und an
Tumorzellsphäroiden
91. Interaktion von Organophosphat-Isomeren mit Enzymen
92. Konservierung von humanen peripheren Blutstammzellen und
Thrombozyten
93. Mechanismen der Antidotwirkung bei Organophosphatvergiftungen
94. MED C-Schutz Expertensystem
95. Medizinische B-Schutz-Maßnahmen für die Einsatzunterstützung von
KRK und UN-Einsätzen
96. Methoden zur retrospektiven Diagnose und Verifikation einer
Nervenkampfstoffexposition: Analyse der proteingebundenen Phosphyl-
Verbindungen und deren Hydrolyseprodukte
97. Microcystin: Gewinnung spezifischer Antikörper, Nachweis und
Inaktivierung
98. Modulation des G2-Blocks nach ionisierender Strahlung auf
transkriptioneller und post-transkriptioneller Ebene
99. Molekularbiologische Erfassung von DNA-Schäden und Reparatur nach
ionisierender Bestrahlung
100. Molekularbiologische Indikatoren des Strahlenschadens: Untersuchung
der Genexpression mit unterschiedlichen Verfahren
101. Molekularbiologische und immunologische Charakterisierung und
Differenzierung von Burkholderia mallei- und Burkholderia pseudomallei-
Isolaten
102. Molekularbiologische Untersuchungen der DNA von Mikrokernen und
apoptotischen Zellen
103. Molekulare Grundlagen der Blutzellbildung – Möglichkeiten der
therapeutischen Beeinflussung
104. Molekulare Mechanismen der radiogenen Hautschädigung: Promotoren
von Zytokingenen
105. Monitoring des Cholinesterase-Status und der neuromuskulären Funktion
bei Vergiftungen mit phosphororganischen Verbindungen (OP) zur
Beurteilung therapeutischer Maßnahmen
106. mRNA Expression verschiedener Zelllinien nach Bestrahlung –
molekularbiologischer Indikator des Strahlenschadens
107. Multitestsystem für Leit-Mykotoxine auf immunologischer Basis
108. Nachweis der Reaktivatoräquivalenz von HI 6 Dichlorid und HI 6
Dimethansulfonat
109. Nachweis einer Infektion mit verschiedenen Orthopockenviren unter
Verwendung von spezifischen rekombinanten Antigenen
110. Nachweis hämorrhagischer Fieberviren (Filo- und Arenavirusisolaten)
und Abgrenzung gegenüber differentialdiagnostisch relevanten Erregern
mit der „Real time“-PCR
111. Nachweis und Differenzierung B-relevanter Agenzien mit dem LightCycler
mittels SYBR Green und spezifischer Hybridisierungssonden
112. Nachweis und Differenzierung der Vertreter des Genus Yersinia mit
biochemischen Methoden, ELISA, Gensonden und PCR
113. Nachweis und Differenzierung von Francisella tularensis Typ A und Typ B
mittels molekularbiologischer Verfahren
114. Nachweis und Differenzierung von Orthopockenviren mittels PCR und
Sequenzierung
115. Nachweis von Alphaviren mit genetischen Sonden
116. Nachweis von B. pseudomallei/mallei in Geweben
117. Nachweis von viralen Krankheitserregern mit Nukleinsäuresonden unter
Einsatz der Polymerase Chain Reaction
118. Neurochemische Untersuchung der zentralnervösen
Transmitterfreisetzung unter Einwirkung von Organophosphaten und zentralnervösen
Neuropharmaka
119. Neuropharmakologische Modelluntersuchungen zum Wirkungsnachweis
neuer Antidote gegen Nervenkampfstoffe
120. Neurophysiologische in vitro-Untersuchungen der Wirkungen von
Organophosphaten im Hippocampus
121. Optimierung des Mikrokernassays
122. Orale und aerogene Immunisierung mit Bakterienghosts
123. Orthopockenviren: Entwicklung von Prophylaxe- und
Therapiemaßnahmen
124. Pathophysiologie der Wundheilung nach präoperativer Bestrahlung am
Beispiel der Anastomosenheilung am Gastrointestinaltrakt
125. Pharmakokinetische und enzymkinetische Untersuchungen mit
ausgewählten Pyridinumaldoximen
126. Pharmakologisch-toxikologische Prüfung von Obidoxim
127. Produktion monoklonaler Antikörper (mAk)
128. Produktion monoklonaler Antikörper (mAks) mittels Ersatzmethoden in
chemisch definierten Medien
129. Produktion und Charakterisierung monoklonaler Antikörper, Lagerung
und Kultivierung von Hybridomazellen
130. Prüfung der Funktionsfähigkeit binärer HI 6/Atropin Autoinjektoren
131. Prüfung von Antidoten gegen Chemikalien, die ein toxisches
Lungenödem auslösen an Zellkulturen aus dem menschlichen Bronchialsystem
132. Quantitativer Schnellnachweis von Bunyaviridae mittels TaqMan-PCR-
Technologie
133. Real-Time PCR-Diagnostik von humanpathogenen Viren der Familie
Bunyaviridae
134. Regeneration und Aktivierung der unspezifischen Infektabwehr nach
Immunsuppression
135. Retrospective diagnosis and verification of exposure to nerve agents
136. Rezeptoraffinität von Chinolytica bei verschiedenen Spezies
137. Sanitätsdienstliche Versorgung der deutschen Streitkräfte unter A-
Bedrohung/A-Bedingungen. Entwicklung eines Szenarios für KRK- und UN-
Einsätze
138. Sanitätsdienstliche Versorgung der deutschen Streitkräfte unter B-
Bedrohung/B-Bedingungen. Entwicklung eines Szenarios für KRK- und UN-
Einsätze.
139. Schnelldifferenzierung der Genera Yersinia, Burkholderia und Francisella
mittels miniaturisierter, semiautomatischer Mikroassays basierend auf
phänotypischen Merkmalen
140. Schnellnachweis und Differenzierung der Orthopoxviren durch
monoklonale Antikörper und mit Hilfe der Nukleinsäurehybridisierung
141. Schneller Nachweis von Virus- und Bakteriennukleinsäuren mit der
Polymerase-Kettenreaktion in klinischen und Umweltproben
142. Schnellnachweis von bakteriellen B-Agenzien mittels
Durchflusszytometrie
143. Schnellnachweis von Burkholderia mallei mit Hilfe der Polymerase-
Kettenreaktion und DNS-Sonden Organ- und Gewebematerial
144. Schnelltest zum Nachweis von Saxitoxin
145. Sequenzierung der Interspace-Region der 16S rRNA und 23S rRNA-Gene
von Burkholderia Spp.
146. Sequenzierung des Fli C Gens von Burkholderia Spezies
147. Sequenzierung des GroEL Gens von Burkholderia
148. Seroepidemiologische Untersuchungen der Tularämie
149. Spezialdiagnostik, Immunopathogenese und Epidemiologie der Pest
150. Spezialdiagnostik, Prophylaxe und Epidemiologie von Anthrax
151. Spezifischer Nachweis von Soman und Somanisomeren in Organen und
Körperflüssigkeiten, einschließlich Validierung immunologischer
spezifischer Nachweisverfahren
152. Strahlenspezifische biologische Indikatoren auf molekularer Ebene
153. Strahlenwirkung auf intrazelluläre Signaltransduktion zur Aktivierung der
„respiratory burst“-Oxidase in Neutrophilen
154. Studie zur Entwicklung eines therapeutischen Konzepts zur Versorgung
A-Verwundeter mit kombinierten Schäden
155. Synthese und Aufreinigung von Oligonukleotiden für den Nachweis
viraler und bakterieller Erreger mit Hilfe der PCR
156. Therapeutische Beeinflussung der Strahlenreaktion durch die Gabe
antiphlogistischer Substanzen in-vitro
157. Typenspezifischer Nachweis von Hanta- und Flavivirusinfektionen mit
Gen-Amplifizierung und mit spezifischen Antikörpertesten
158. Transdermales Physostigmin und Scopolamin – klinische
Untersuchungen
159. Untersuchung apoptotischer Prozesse an Granulozyten im peripheren Blut
bei Trauma, Extremitäten-OP und unter sportlicher Belastung
160. Untersuchung der differentiellen Genexpressions-Profile in humanen
Zellen nach Bestrahlung
161. Untersuchung der klinischen Bedeutung apoptischer und proliferativer
Prozesse an Hodentumoren
162. Untersuchung der Persistenz strahleninduzierter
Chromosomenaberrationen und der individuellen Strahlensensibilität mittels Fluoreszenz-in-situ-
Hybridisierung (FISH)
163. Untersuchung der Wirksamkeit von Antidoten zur Behandlung der
Alkylphosphatvergiftung am isolierten Skelettmuskelpräparat, unter besonderer
Berücksichtigung von Soman
164. Untersuchung der Wirkung und Pharmakokinetik chemischer
Kampfstoffe und Antidote in Zellkulturen, Einfluss verschiedener Antidote auf
die Pharmakokinetik und Wirkung von Soman in Kulturen von
Rattenhepatozyten
165. Untersuchung der Zelloberflächenmoleküle unmittelbar nach Bestrahlung
mit ionisierender und UV-Strahlung unter besonderer Berücksichtigung
der Signaltransduktion
166. Untersuchung des Einflusses ionisierender Strahlung auf komplexe
Zellkontakte und Zellinteraktionen im dreidimensionalen Hautmodell
167. Untersuchung des Einflusses von Störungen des blutbildenden Systems
auf die Aktivität der Erythrozyten-Acetylcholinesterase
168. Untersuchung des Energiestoffwechsels und des Redox-Status an
Nervenzellen unter Einwirkung von Nervenkampfstoffen – Entwicklung eines
spezifischen Therapiekonzeptes
169. Untersuchungen der Pathomechanismen der Schädigung durch
Lungenkampfstoffe und Reizstoffe in Kokulturen; therapeutische Konsequenzen
170. Untersuchungen der Wirksamkeit und Sicherheit verschiedener Antidote
bei Vergiftungen mit verschiedenen Organophosphaten aus
pharmakokinetischer und klinischer Sicht
171. Untersuchung der Wirkung von ionisierenden Strahlen und chemischen
Kampfstoffen auf die Expression von Zytokinen und
Adhäsionsmolekülen sowie den Energiestoffwechsel an Endothelzellen
172. Untersuchungen über den Einfluss von Alkylphosphatvergiftungen auf
die sympathoadrenale Aktivität beim Menschen im Vergleich zu
Intoxikationen anderer Genese
173. Untersuchungen über radiogene Wundheilungsstörungen:
Signaltransduktionswege getriggert durch Interaktionen zwischen Oberflächenrezeptoren
und extrazellulärer Matrix
174. Untersuchungen von Genmutationen und deren Auswirkungen auf die
Proliferation in Zellen und Geweben zur Diagnostik des Strahlenschadens
175. Untersuchungen von Genmutationen und deren Auswirkungen auf die
Proliferation in Zellen und Geweben zur Diagnostik und Therapie des
Schadens durch Hautkampfstoffe (z. B. S-Lost, Lewisit)
176. Untersuchungen zu einem externen und intradermalen nicht-korrosiven
enzymatischen Hautdekontaminationsmittel für hochtoxische
Organophosphate und Loste
177. Untersuchungen zum Nachweis von Antikörpern gegen die Equinen
Enzephalitis-Viren in humanem und tierischem Serum bzw. Plasma
178. Untersuchungen zur Abhängigkeit von Zellzyklusregulation und
intrinsischer Strahlenempfindlichkeit: Diagnostik und Modulation durch zell-
und molekularbiologische Techniken
179. Untersuchungen zur Charakterisierung von Protein-Toxinen (Clostridium
Botulinum Toxin A)
180. Untersuchungen zur Eignung der Immunelektronenmikroskopie für den
Nachweis von Arboviren mit Hilfe monoklonaler Antikörper
181. Untersuchungen zur immunologischen Isolierung und Konzentrierung
von Krankheitserregern und Toxinen
182. Untersuchungen zur Optimierung und Standardisierung von Früh- und
Schnelldiagnostika zum Nachweis von Infektionen durch potenzielle
B-Agenzien (F. tularensis, Y. pestis, B. mallei/pseudomallei und
Orthopockenviren)
183. Untersuchung zur Pathophysiologie Staphylokokken Enterotoxin-
induzierter Reaktionen. Entwicklung neuer Konzepte für Prophylaxe und
Therapie
184. Untersuchungen zur Pharmakokinetik und Pharmakodynamik neuer
Antidote gegen Nervenkampfstoffe
185. Untersuchung zur Wirksamkeit verschiedener Antidote gegen das
Auftreten eines toxischen Schocks bei der Paraoxon-Vergiftung
186. Untersuchungen zur Verbesserung einer Behandlung einer
Alkylphosphatvergiftung mit Antidoten unter besonderer Berücksichtigung der
Selbst- und Kameradenhilfe
187. Untersuchung über die Verwendung DNS-DNS-Hybridisierungstechnik
zum schnellen Nachweis von Bacillus anthracis
188. Verbesserung der Risikobewertung nach Einsatz von Munition mit
abgereichertem Uran („Depleted Uranium“ DU)
189. Verbesserung der Therapie einer Vergiftung mit Lewisit unter
Berücksichtigung verschiedener Vergiftungswege
190. Vergleichende Untersuchungen der Sensitivität eines Enzymimmunoassays
und des Toxin-Neutralisationstests zum Nachweis von Botulinumtoxinen
191. Vollautomatischer Nachweis von Shiga Toxinen auf
molekularbiologischer Basis
192. Weiterentwicklung und Validierung der Cholinesterasebestimmung nach
GLP-Gesichtspunkten
193. Weiterentwicklung von Konzepten zur Verwundetenversogung von
Soldaten und zivilem Personal der Bundeswehr bei KRK-, UN- und
sonstigen neuartigen Einsätzen im Aufgabenspektrum der Streitkräfte
194. Weiterentwicklung und Nutzung einer Datenbank über die klinischen
Folgen akzidenteller Strahlenexposition für wehrmedizinische
Problemstellungen und Erarbeitung eines Manuals für Pathogenese, Diagnostik und
Therapie des strahleninduzierten Multiorganversagens,
Wirksamkeitsprüfung einer rekombinanten Membranprotein-Vakzine gegen Pseudomonas
aeruginosa
195. Wirkung ionisierender Strahlen auf das Zytoskelett und Zytoskelett-
assoziierte Proteine
196. Wirksamkeit neuerer Oxime bei Nervenkampfstoff-Intoxikation unter
Einbeziehung von Funktionsuntersuchungen an Muskelbiopsien
197. Wirksamkeit von HI 6 und HLö 7 bei Nervenkampfstoffvergiftungen
unter Einbeziehung von Verhaltenstests
198. Wirkung neu entwickelter Organophosphat-Antidote (H-Oxime) an
Subtypen muskarinischer Rezeptoren des Herzens und Einfluss an der in vitro
Kontraktion von Herzmuskelzellen in der Gewebekultur
199. Wirkung von Nervenkampfstoffen und ionisierenden Strahlen auf inter-
und intrazelluläre Signalübertragung, therapeutische Konsequenzen
200. Wirkung von niedrigen ionisierenden Strahlendosen auf
elektrophysiologische und neurochemische Eigenschaften von kultivierten Neuronen und
Astrozyten
201. Wirkungsvergleich der oralen und aerogenen Immunisierung mit
bakteriellem Antigen
202. Zelluläre Mechanismen der Epileptogenese nach Cholinesterasehemmung
203. Zellulärer Energiestoffwechsel und Reparaturkapazität von DNA-Schäden
204. Zellzyklusregulierung nach Bestrahlung
205. Zulassung eines Zweikammer-Autoinjektors in Deutschland
206. Zytodiagnostik von Schäden nach Einwirkung externer Noxen unter
Bildung freier Radikale; molekularbiologische Untersuchungen zur
Diagnostik und Prophylaxe von Strahlenschäden; Rolle der Mitochondrien beim
Strahlenschaden.
Aus den Medizinischen ABC-Schutz-Forschungsaktivitäten hervorgegangenen
Ergebnisse mit praktischen Anwendungsmöglichkeiten sind nachfolgend
aufgeführt:
I. Medizinische A-Schutzforschung:
1. Etablierung des Comet-Assay als Laborverfahren in die Spezialdiagnostik
zur Feststellung und Verlaufskontrolle von Strahlenschäden
2. Entwicklung und Etablierung des MAA-Assays als Erweiterung des
Mikronukleus-Assays zur Bestimmung der interindividuellen
Strahlenempfindlichkeit
3. Etablierung der dizentrischen Chromosomenanalyse in die
Routinediagnostik am InstRadBio der Bundeswehr zur Abschätzung des Ausmaßes
von stattgefundenen akzidentellen Stahlenexpositionen
4. Entwicklung und Etablierung von Untersuchungen zur Genexpression nach
Strahlenexposition zur Abschätzung des Ausmaßes von Strahlenschäden
5. Automatisierung des Mikronukleustest (Spezialdiagnostik)
6. Etablierung der Bestimmung von Leukozytensubpopulationen nach
Strahlenexposition in die Spezialdiagnostik
7. Grundlagenorientierte Spezialdiagnostik, z. B. Respiratory Burst an
Phagozyten nach Bestrahlung/Funktionstest
8. Entdeckung der pathophysiologischen Grundlagen des Kutanen
Strahlensyndroms
9. Erarbeitung der Grundlagen zur gezielten antientzündlichen Therapie von
strahleninduzierten Hautschäden
10. Entwicklung von Spezialverfahren zur Kryokonservierung von
Thrombozyten
11. Manual: Erkennung und Behandlung bei Verdacht oder Feststellung einer
außergewöhnlichen Exposition durch ionisierende Strahlen bei
Bundeswehrangehörigen/Praktisches Therapiemanagement beim Strahlenschaden
12. Behandlung von radiogenen, chronischen Hautschäden in Zusammenarbeit
mit der Dermatologischen Klinik und Poliklinik der LMU mit Interferon-
Gamma und Retinoiden, Aufklärung der Wirkmechanismen
13. Entwicklung gezielter antiinflammatorischer Therapieprinzipien mit
Steroiden bei Strahlenschäden
14. Erfolgreiche Transplantation von proliferierenden Makrophagen in
immunsupprimierte Organismen, Einführung in die Klinik
15. Entwicklung und Etablierung eines künstlichen dreidimensionalen
Hautmodells für die strahlenbiologische Forschung. Dieses Modell kann
Tierversuche ersetzen
16. Erarbeitung von Grundlagen bez. der Indikation und Tauglichkeit von 1,25
Dihydroxyvitamin D3 für radioprotektive Effekte in vitro
17. Beteiligung beim internationalen Expertengremium anlässlich des
Strahlenunfalls in Tokaimura 1999
18. Lehrbuch: Maßnahmen in den ersten Tagen nach Strahlenexposition
19. Manual: Strahlenbiologische Grundlagen
20. Manual: Chronic Irradiation: Tolerance and Failure in Complex Biological
Systems. British Institute of Radiology
21. Durch eine gezielte Auswahl verschiedener immunologischer Parameter
konnte ein Index (Aridity-Score) aufgestellt werden, welcher den Verlauf
einer radiogenen Schädigung vorhersagt
22. Entwicklung eines Dekontaminationsgerätes (Mediclean)
23. Etablierung der Datenbank Search (mehr als 800 Strahlenunfälle der
letzten Jahrzehnte weltweit mit klinischen Verläufen) zu Lehr- und
Ausbildungszwecken
24. Entwicklung der A-Komponente einer speziellen Software zur Abschätzung
der erforderlichen Ressourcen bei ABC-Expositionen (NBC Med Plan S)
25. Entwicklung einer speziellen Software zur Simulation eines virtuellen
interaktiven Patienten (VIP) zu Lehr- und Ausbildungszwecken im Med A-Schutz
26. Fachliche Beiträge zur Weiterentwicklung von Dienstvorschriften der
Bundeswehr und entsprechenden NATO-Dokumenten auf dem Stand von
Wissenschaft und Technik
27. Fachkapitel „Gesundheitsschäden durch ABC-Kampfmittel und ähnliche
Noxen“ in einem deutschsprachigen, klinik-orientierten Standardwerk:
Hempelmann, Adams, Sefrin (Hrsg.): Notfallmedizin, Thieme Verlag,
612–625,1999
28. Fachdienstliche Richtlinie des Inspekteurs des Sanitätsdienstes der
Bundeswehr zum Medizinischen A-Schutz
29. Aufgrund der weltweiten Forschung zur Erhaltung und Wiederherstellung
akzidentell Strahlenexponierter, zu der auch die Aktivitäten der
Bundeswehr beigetragen haben, konnte u. a. in den vergangenen 50 Jahren die
LD50 für den Menschen von 4,5 Gy auf 9 Gy verdoppelt werden (LD50 ist
die tödliche Dosis für 50 % aller Exponierten)
30. Mehr als 100 Fachpublikationen in international anerkannten peer-reviewed
Journals
31. Mehr als 200 Kongressbeiträge bei nationalen und internationalen
Fachtagungen
32. Veranstaltung von 15 Fachtagungen auf dem Gebiet der Radiobiologie und
des Medizinischen A-Schutzes
II. Medizinische B-Schutzforschung:
1. Entwicklung zahlreicher schnell- und spezialdiagnostischer Verfahren zum
schnellen und sicheren Nachweis der wesentlichen potenziellen B-
Kampfstoffe
2. Nachweis des Lipopolysaccharids von Francisella tularensis mit Hilfe des
ABICAP-Verfahrens
3. Nachweis des F1-Antigens von Yersinia pestis mittels eines ELISA-Kits
4. Nachweis von Antikörpern gegen Yersinia pestis, Francisella tularensis und
Burkholderia spp. mittels eines Western Blot Kits
5. Überprüfung der Stoffwechseleigenschaften von Yersinia spp. in einem Kit
auf 96-Lochplatten-Format
6. Nachweis von Orthopockenviren mittels eines Real-time LightCycler Kits
7. Nachweis von Saxitoxin mittels eines ELISA-Kits
8. Nachweis von Mykotoxinen in einem Multianalytensystem
9. Nachweis von Ebolavirus-Antigen mit Hilfe des ABICAP-Verfahrens
(Säulenchromatographischer Schnellnachweis)
10. Herstellung von rekombinantem Protektiven Antigen (PA) von Bacillus
anthracis, das somit für die reproduzierbare Überprüfung von Impftitern
verwendet wird
11. Herstellung zahlreicher Antikörper- und Antigenpräparate, RNA-
Standards, Primer- und Sondensequenzen für den immunologischen und
molekularbiologischen Nachweis von Infektionserregern
12. Erstellung von Protokollen zur effizienten Extraktion von Nukleinsäuren
13. Fachliche Beiträge zur Weiterentwicklung von Dienstvorschriften der
Bundeswehr und entsprechenden NATO-Dokumenten auf dem Stand von
Wissenschaft und Technik
14. Fachkapitel „Gesundheitsschäden durch ABC-Kampfmittel und ähnliche
Noxen“ in einem deutschsprachigen, klinik-orientierten Standardwerk:
Hempelmann, Adams, Sefrin (Hrsg.): Notfallmedizin, Thieme Verlag,
612–625,1999
15. Fachdienstliche Richtlinie des Inspekteurs des Sanitätsdienstes der
Bundeswehr zum Medizinischen B-Schutz
16. Organisation von 17 Symposien, Fachtagungen und NATO-
Arbeitsgruppensitzungen zu Forschungsergebnissen aus dem Bereich des
Medizinischen B-Schutzes
17. Etwa 90 Publikationen in anerkannten Fachzeitschriften
18. Über 120 Vorträge auf Kongressen und entsprechenden Fachtagungen
19. Rund 60 Poster-Ergebnis-Präsentationen auf nationalen und internationalen
Fachkongressen.
III. Medizinische C-Schutzforschung:
1. Bereitstellung eines in Deutschland arzneimittelrechtlich zugelassenen
Atropin-Autoinjektors im Rahmen der Selbst- und Kameradenhilfe bei
Nervenkampfstoffvergiftung
2. Bereitstellung eines neuen Antidots bei der Therapie von
Arsenvergiftungen (Lewisit). Das bis dahin verwendete „BAL“ wurde durch das besser
wirksame und verträglichere DMPS als Antidot bei der Bundeswehr ersetzt
3. Durch die Untersuchung von Patienten mit lebensbedrohlichen
Vergiftungen durch verwandte Verbindungen der Nervenkampfstoffe (insektizide
Organophosphate) konnte gezeigt werden, dass das derzeit als Antidot
verwendete Oxim „Obidoxim“ nicht nur in Tierversuchen wirkt, sondern auch
bei Menschen in vergleichbarer Weise erfolgreich sein kann. Diese Studie
ist die erste klinische Studie weltweit, in der dieses Wirkprinzip am
Menschen gezeigt wurde. Sie ist damit eine entscheidende Studie für die
Zulassung neuer Antidote (Oxime; vergleichbares Wirkprinzip wie Obidoxim)
gegen Nervenkampfstoffvergiftungen
4. Durch die Aufklärung cholinerger Mechanismen bei der Entstehung von
zentralen Krämpfen im Rahmen von Vergiftungen durch
Nervenkampfstoffe wurde gezeigt, dass die derzeitigen therapeutischen Maßnahmen der
Selbst- und Kameradenhilfe (Gabe von Atropin und Oxim) um ein
Arzneimittel (Benzodiazepin) ergänzt werden müssen. Die arzneimittelrechtliche
Zulassung eines neuen 3 Komponenten-Autoinjektors (Oxim, Atropin,
Benzodiazepin) soll im Rahmen internationaler Zusammenarbeit erfolgen
5. Die pharmakokinetischen und pharmakodynamischen Untersuchungen
eines neuartigen transdermalen Systems zur Vorbehandlung von
Nervenkampfstoffvergiftungen (Verbesserung der therapeutischen Möglichkeiten
bei Somanvergiftung) mit Physostigmin und Scopolamin erbrachten
wesentliche Ergebnisse für die arzneimittelrechtliche Zulassung. Das
Zulassungsverfahren des TTS ist eingeleitet
6. Die Methoden für die Bestimmung der Erythrozyten-Acetylcholinesterase-
Aktivität im Vollblut, dem wichtigsten Laborparameter für die Diagnose und
Therapieüberwachung einer Nervenkampfstoffvergiftung, wurden
weiterentwickelt und optimiert. Die Ergebnisse dieser Untersuchung mündeten in
die Verbesserung eines feldverwendungsfähigen Analysensystems (Test-
Mate ChE®) und eines Fertig-Kits für automatische Analysensysteme in
klinisch-chemischen Laboren, die auch für die Einsatzkräfte der Bundeswehr
geeignet sind
7. Die systematische Untersuchung der Reaktivierungskinetik von neuartigen
Oximen schuf die Grundlagen für die Auswahl neuer Substanzen für die
Antidotausstattung gegen Nervenkampfstoffe erarbeitet. Die Ergebnisse
dienen der arzneimittelrechtlichen Zulassung von HI 6 Dimethansulfonat
als neues Antidot der Bundeswehr und der Weiterentwicklung von
Therapiekonzepten
8. Der Nachweis der vergleichbaren Reaktivierungsleistung beider HI 6 Salze
mit Nervenkampfstoff-gehemmter Acetylcholinesterase zeigte, dass das
neue, galenisch günstigere HI 6 Dimethansulfonat eine dem HI 6 Dichlorid
vergleichbare Wirksamkeit aufweist. Diese Untersuchungen sind
wesentliche Basis für die arzneimittelrechtliche Zulassung von HI 6
Dimethansulfonat als neues Antidot der Bundeswehr
9. Durch den Nachweis der Bedeutung des Stickstoffmonoxidsystems bei
Vergiftungen durch S-Lost (Senfgas) konnte ein neuer Wirkmechanismus
identifiziert werden. Dies eröffnete neue Ansätze zur Therapie
10. Implementierung analytischer Methoden, die die Diagnose und
Verifikation einer Kampfstoffexposition durch den Nachweis von chemischen
Kampfstoffen und deren Metaboliten erlauben. Dadurch wurden und
werden die spezialdiagnostischen Fähigkeiten (Verifikation) des
Sanitätsdienstes der Bundeswehr erheblich erweitert
11. Entwicklung von spezifischen und sensitiven Verfahren zur Analyse von an
humane Plasmaproteine gebundene Nervenkampfstoffe. Dadurch wurde
die Möglichkeit geschaffen retrospektiv auch subklinische Expositionen
gegenüber derartigen Substanzen nachzuweisen. Mit diesen Methoden
kann ein Einsatz von Nervenkampfstoffen unter Verletzung internationaler
Abkommen (CWÜ) mit hoher Sicherheit nachgewiesen werden. Die
Verifikation einer Exposition ist auch für die Aufklärung von Spätwirkungen von
großer Bedeutung (z. B. Golf-Krieg-Syndrom)
12. Die Entwicklung eines in-vitro-Lungenmodells durch Tissue Engineering
ermöglicht die Untersuchung der Wirkung von lungenschädigenden
Kampfstoffen in Zellkulturen, d. h. ohne Tierversuche. Dies ermöglicht die
Identifizierung neuer Therapiemöglichkeiten des toxischen Lungenödems
13. Die Entwicklung eines in-vitro-Hautmodells ermöglicht die Wirkung von
S-Lost auf Hautzellkulturen zu untersuchen. Dabei konnte die Freisetzung
verschiedener Botenstoffe (Zytokine) nach S-Lost-Vergiftung gezeigt
werden. Dies eröffnete neue Ansätze zur Therapie
14. Fachliche Beiträge zur Weiterentwicklung von Dienstvorschriften der
Bundeswehr und entsprechenden NATO-Dokumenten auf dem Stand von
Wissenschaft und Technik
15. Fachkapitel „Gesundheitsschäden durch ABC-Kampfmittel und ähnliche
Noxen“ in einem deutschsprachigen, klinik-orientierten Standardwerk:
Hempelmann, Adams, Sefrin (Hrsg.): Notfallmedizin, Thieme Verlag,
612–625,1999
16. Fachdienstliche Richtlinie des Inspekteurs des Sanitätsdienstes der
Bundeswehr zum Medizinischen C-Schutz
17. In den letzten zwölf Jahren wurden über Forschungsergebnisse/
Teilergebnisse aus dem Bereich Med-C-Schutz der Bundeswehr etwa 250
Publikationen erarbeitet
18. Jedes Jahr nehmen Mitarbeiter des Instituts an etwa sieben internationalen
und 20 nationalen Kongressen/Tagungen teil. Pro Teilnahme wurde in der
Regel ein Vortrag zu Ergebnissen der Forschung gehalten bzw. ein Poster
präsentiert
19. Jährlich werden Arbeiten aus der Forschung bei NATO-Tagungen
vorgestellt (etwa fünf Gremien, jeweils ein bis drei Teilnehmerinnen/
Teilnehmer)
20. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Forschungsvorhaben konnten in den
letzten Jahren drei Akademie-Symposien, sieben Medizinische C-
Schutztagungen und eine NATO-Tagung (RSG 3) veranstaltet werden.
Ein Forschungsvorhaben kann, je nachdem, ob es grundlagen- oder
anwendungsnäher angelegt ist, Ergebnisse hervorbringen, die allgemeingültiger – z. B. neue
Erkenntnisse über Pathomechanismen – oder stärker praxisorientiert sind – z. B.
die Steigerung der Spezifität einer Untersuchungsmethode. Spektakuläre
Ergebnisse werden in Einzelprojekten nur selten erzielt – nicht nur in der Medizinischen
ABC-Schutzforschung. Ihre Ergebnisse der vergangenen Jahre spiegeln auch den
Fortschritt in Technik und Nachweisgenauigkeit wider, zum Beispiel durch
Anwendung von gentechnischen Arbeitsmethoden, so dass viele Vorhaben
Fortentwicklungen früher bereits abgeschlossener Untersuchungen beinhalten.
71. Gibt es Beteiligungen von Forschungseinrichtungen der Bundeswehr an
Schutzprogrammen vor Pocken und anderen Kampfstoffen für die zivile
Bevölkerung?
Das Institut für Mikrobiologie der Bundeswehr führt als zentrale Einrichtung der
Bundeswehr für den Medizinischen B-Schutz-Vorhaben im Bereich des Schutzes
der Soldatinnen und Soldaten vor Orthopocken und anderen potenziellen
biologischen Kampfstoffen durch. Die Forschung der Bundeswehr in diesem
Bereich ist grundsätzlich offen. Dies wird durch eine umfassende Offenlegung
gegenüber Fachkreisen durch Publikationen in Fachzeitschriften oder auf
entsprechenden Tagungen und wissenschaftlichen Kongressen dokumentiert. Des
Weiteren bestehen vielfältige Kontakte zu den in diesem Bereich tätigen
universitären Einrichtungen und zum Robert Koch-Institut. Somit stehen die Ergebnisse
dieses Forschungsprogramms auch dem zivilen Bereich zur Nutzung offen.
72. Welche Impfungen werden durch den Sanitätsdienst der Bundeswehr an
Bundeswehrangehörigen, die in den Auslandseinsatz gehen,
vorgenommen, aufgegliedert nach Operation und Einsatzland?
(1) Basisimpfschema (für alle Einsatzkräfte grundsätzlich vorgegeben)
– Tetanus
– Diphterie
– Polio
– Mumps/Masern/Röteln
– Hepatitis A/B
(2) SFOR, KFOR
Für exponiertes Personal
– Basisimpfschema plus
– FSME
(3) Kabul, Termez
Für alle Soldatinnen und Soldaten
– Basisimpfschema plus
– Meningokokken-Impfung (A,C,W135,Y)
– Typhus
(3.1) Bei Einsatz in Usbekistan zwischen April und Oktober für
zeckenexponiertes Personal (regelmäßiger Aufenthalt in entsprechend
bewachsenem Gelände)
– Russian Spring-Summer Enzephalitis RSE (Impfstoff: FSME)
– Malariachemoprophylaxe:
Die Malariachemoprophylaxe ist derzeit für KABUL und TERMES
ausgesetzt. Auf der Basis regelmäßiger Risikoevaluierung vor Ort ist
ggf. bei erhöhtem Vektordruck eine kurzfristige Anpassung erforderlich.
Diese wird gesondert befohlen.
(4) Djibouti, Mombasa (incl. an Bord eingesetztem Personal)
Für alle Soldatinnen und Soldaten
– Basisimpfschema plus
– Gelbfieber
– Typhus
– Meningokokken-Impfung (A,C,W135,Y)
– Malariachemoprophylaxe:
Bei ausreichend langer Vorbereitungszeit (mehr als sieben Tage) und/
oder längerem Einsatz (mehr als 28 Tage):
Mefloquin 250 mg pro Woche, l Woche vor, einschließlich 2. Tablette
und 4 Wochen nach dem Einsatz, Herstellerangaben zu Dosis und
Nebenwirkungsspektrum sind zu beachten!
(5) Kuwait
Für alle Soldatinnen und Soldaten
– Basisimpfschema plus
– Typhus
– Meningokokken-Impfung (A,C,W135,Y).
Aufgrund der damaligen Beurteilung der Bedrohung wurden im März 2003
Schutzimpfungen gegen Milzbrand für die Soldatinnen und Soldaten des ABC-
Abwehrkontingentes Kuwait angeordnet. Aufgrund der geänderten
Bedrohungslage ist für ein mögliches Folgekontingent diese Impfung nicht mehr
vorgesehen.
(6) Abchasien, Georgien
Für alle Soldatinnen und Soldaten
– Basisimpfschema plus
– FSME (Bei Einsatz zwischen April und Oktober)
– Typhus
– Tollwut Präexpositionell (Nur für Personal, das einsatzbedingt nicht
innerhalb von 24 Stunden Postexpositionsprophylaxe erhalten kann)
– Tollwut Postexpositionell
– Malariachemoprophylaxe
Malariachemoprophylaxe ist zurzeit nicht erforderlich. Auf konsequente
Expositionsprophylaxe wird hingewiesen.
(7) Übersicht Impfmaßnahmen militärische Evakuierungsoperationen/
Krisenunterstützungsteams
Berufssoldatinnen, Berufssoldaten, Soldatinnen auf Zeit, Soldaten auf Zeit
und FWDL
– Basisimpfschema plus
– Typhus
– FSME
– Gelbfieber
– Meningokokken-Impfung (A,C,W135,Y)
– Tollwut Präexpositionell
– Japanische B-Enzephalitis
– Influenza
73. Finden für die Bundeswehr unter Einbeziehung des Sanitätswesens
regelmäßig Übungen im Verbund mit zivilen
Katastrophenschutzeinrichtungen statt?
Falls ja, auf welchen Gebieten (z. B. ABC-Abwehr, Umweltkatastrophen,
Unglücksfälle) und in welchem Abstand?
Der Katastrophenschutz liegt in der Bundesrepublik Deutschland in der
Verantwortung der Bundesländer; daher erfolgt die Zusammenarbeit auf der Ebene
Landesregierung und SanKdo in den entsprechenden Gremien und
Arbeitskreisen. Abhängig von den Möglichkeiten der zivilen und militärischen Seite
finden regelmäßige Übungen wie z. B. der „Große Seeunfall“ und das
„Langenargener Symposion“ statt.
Im Rahmen von Katastrophenschutzübungen auf kommunaler und regionaler
Ebene werden regelmäßig sanitätsdienstliche Kräfte der Sanitäts-/
Lazarettregimenter bzw. der regionalen Sanitätseinrichtungen in die jeweiligen
Übungsszenarien im Rahmen der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit eingebunden.
Auch Truppenwehrübungen der Reservelazarettorganisation haben als
Ausbildungsziel u. a. das Zusammenwirken sanitätsdienstlicher Kräfte mit zivilen
Hilfsorganisationen (DRK, Johanniter etc.), zivilen Gesundheitseinrichtungen
und Katastrophenschutzeinrichtungen (Feuerwehr, THW etc.). Als aktuelles
Beispiel sei die Übung „CONSENSUS 2003“ vom 14. November bis
15. November 2003 angeführt, wo die Zusammenarbeit der
Reservelazarettgruppe 7319 mit Feuerwehr, St. Barbara-Klinik und St. Franziskus-Hospital in
AHLEN geübt wird. Zudem ist der Sanitätsdienst der Bundeswehr regelmäßig
in Katastrophenschutzplanungen und -übungen der Akademie für
Notfallplanung und Zivilschutz (AkNZ) eingebunden.
74. Wie ist die Zusammenarbeit mit den Bundesländern im
Katastrophenschutz geregelt?
Bedarf es Änderungen in den Zuständigkeiten und Kompetenzen
zwischen Bundes- und Landesbehörden, Katastrophenschutzorganisationen
und der Bundeswehr?
Der Einsatz der Bundeswehr bei schweren Notlagen und Katastrophenfällen
erfolgt subsidiär und im Rahmen vorhandener Kapazitäten. Diese
Verfahrensweise ergibt sich aus Artikel 35 des Grundgesetzes. Änderungen im Bereich der
Zuständigkeiten sind aus Sicht des Sanitätsdienstes der Bundeswehr nicht
erforderlich.
75. Gibt es im Katastrophenschutz gemeinsame Aus- und
Fortbildungsmaßnahmen der Bundeswehr mit anderen Organisationen?
Falls nein, sind diese geplant?
Derzeitig gibt es keine gemeinsamen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im
Katastrophenschutz der Bundeswehr mit anderen Hilfsorganisationen.
Das gemeinsam bestehende Programm der „Aus- und Fortbildung der
Bevölkerung zu Pflegehilfskräften“ wurde u. a. aufgrund der nicht mehr zeitgemäßen
Ausbildungsinhalte eingestellt. Zu diesem Thema hat am 7. und 8. Mai 2003
ein Workshop unter Leitung des Bundesverwaltungsamts (Zentralstelle für
Zivilschutz) unter Beteiligung u. a. des Bundesministeriums für Gesundheit
und Soziales sowie des Bundesministeriums der Verteidigung stattgefunden.
Einigkeit bestand bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern darüber, dass das
bestehende Konzept zur Ausbildung der Bevölkerung nicht mehr den
Gegebenheiten der heutigen Zeit entspricht. Es besteht allerdings im Katastrophen- und
auch Zivilschutzfall die Notwendigkeit zur personellen Unterstützung
insbesondere der Krankenhäuser. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen Personal für
„einfache“ Dienstleistungen oder Handreichungen und qualifizierten
Dienstleistungen, die eine entsprechende fachspezifische Ausbildung voraussetzen.
Unter diese fachspezifischen Qualifikationen fallen beispielsweise Kenntnisse
und Fähigkeiten im Umgang mit ABC-Gefahren, Dekontamination oder
(Massen-) Impfaktionen. Ein entsprechendes Konzept zur Umsetzung dieser
Thematik wird unter Einbindung des BMVg erstellt werden.
In Vorbereitung einer Änderung des „Gesetzes zur Ausbildung der
Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten“ fand am 21. und 22. Mai 2003 ein
Workshop bei der Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und
Zivilschutz (AKNZ) zur Einbindung von Themen des Katastrophen- und
Zivilschutzes in die geplante dreijährige Ausbildung zur Rettungsassistentin oder zum
Rettungsassistenten statt. Neben allgemeinen Themen, wie Massenanfall von
Verletzten und Verwundeten, Umgang mit und Auswirkung von ABC-
Kampfstoffen soll auch die Kenntnis der Strukturen der zivilen Hilfsorganisationen,
der Polizei und Feuerwehr, des Bundesgrenzschutzes und der Bundeswehr im
neuen Lehrstoffplan vermittelt werden. In diesem Zusammenhang wurde die
Notwendigkeit gemeinsamer Übungen zwischen Hilfsorganisationen,
Feuerwehr und Bundeswehr angesprochen, die es bereits jetzt schon im regionalen
Bereich gibt.
76. Ist geplant, die von der Bundeswehr gestellten Notärzte und
Rettungshelikopter für den zivilen Rettungsdienst weiter zu reduzieren?
Inwiefern kann die Bundeswehr dann noch die Ausbildung ihrer Ärzte im
Bereich der modernen Notfall- und Rettungsmedizin gewährleisten?
Aus Sicht des Sanitätsdienstes ist die Einbindung der
Bundeswehrkrankenhäuser in den lokalen boden- und luftgebundenen Rettungsdienst unverzichtbar
und zwingend erforderlich, um einerseits Sanitätspersonal in der präklinischen
Notfallmedizin ausbilden und in Übung halten zu können und andererseits
zivile Patienten einer Behandlung in Bundeswehrkrankenhäusern zuführen zu
können. Aus diesen Gründen sollten die bisherigen Einbindungen in den
Rettungsdienst bestehen bleiben und wo immer möglich ausgebaut werden.
Aufgrund des absehbaren Nutzungsendes des bisher genutzten Bundeswehr-
Rettungshubschraubers Bell UH-1D, mussten Lösungen gefunden werden, um
eine weitere Einbindung sanitätsdienstlichen Personals in die Luftrettung
sicherzustellen. Beim Übergang der Luftrettungsstationen an den
Bundeswehrkrankenhäusern Koblenz und Ulm an einen zivilen Rettungsdienstbetreiber
wurde daher mit diesem, im Rahmen zivilmilitärischer Zusammenarbeit,
jeweils vertraglich vereinbart, dass das zur Besetzung des Rettungshubschraubers
erforderliche medizinische Fachpersonal weiter aus den
Bundeswehrkrankenhäusern kommt. Diese Form der Kooperation hat sich bisher hervorragend
bewährt.
Zur Fortführung der Luftrettungsstation am Bundeswehrkrankenhaus Hamburg
soll in absehbarer Zeit ein ähnliches Modell gewählt werden.
77. Wie hoch sind die für den Sanitätsdienst vorgesehenen Ausgaben in der
mittelfristigen Finanzplanung des Bundes jeweils bis 2006, aufgegliedert
in Personalausgaben, Sachausgaben sowie Investitionen und Entwicklung
und Forschung?
Siehe Antwort zu Frage 78.
78. Wie hoch waren die Ausgaben für den Sanitätsdienst jeweils von 1990 bis
2003, aufgegliedert in Personalausgaben, Sachausgaben sowie
Investitionen und Entwicklung und Forschung?
Zur Sicherstellung des Heilfürsorgeanspruchs werden dem Sanitätsdienst
gesondert Haushaltsmittel für Personalausgaben und sächliche
Verwaltungsausgaben (Heil- und Hilfsmittel) zur Verfügung gestellt. Bei den unten dargestellten
Personalausgaben handelt es sich jedoch nicht um die Bezüge des militärischen
Sanitätspersonals. Diese sind in den Personaltiteln der Kapitel 14 01 und 14 03
enthalten. Darüber hinaus sind auch Haushaltsmittel für
Sanitätsgerätebeschaffung und Arzneimittelbevorratung sowie wehrmedizinische Forschung und
Entwicklung veranschlagt. Die Ausgabenentwicklung in diesen Bereichen für
die Zeit von 1990 bis 2003 und die weitere Planung bis 2006 stellt sich wie
folgt dar:
Ausgabenentwicklung bei Kapitel 1408 (Sanitätswesen) und 1420 (Wehrmedizinische Forschung und Entwicklung Sanitätswesen)
Ist-Ausgaben in T €
ab 2003: Soll-Ausgaben/Finanzplan
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 13 20, 53003 Bonn, Telefon (02 28) 3 82 08 40, Telefax (02 28) 3 82 08 44
ISSN 0722-8333]