Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 15/1429
15. Wahlperiode 15. 07. 2003
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 11. Juli 2003
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Homburger, Dr. Andreas Pinkwart,
Dr. Hermann Otto Solms, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 15/1292 –
Tanktourismus deutscher Verbraucher
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat im März 2000 in der Antwort auf die Kleine Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU Maßnahmen zur Förderung der
Konkurrenzfähigkeit der grenznahen deutschen Tankstellen im Zusammenhang mit
Tanktourismus abgelehnt (Bundestagsdrucksache 14/2855). Nach Presseberichten hält
der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, eine
niedrigere Mineralölsteuer in Grenzregionen für möglich, um den Tanktourismus
einzudämmen (vgl. Südkurier vom 25. Juni 2003). Er nannte das offenbar in
Italien bestehende Modell, nach dem die Mineralölsteuer für Privatleute in
Grenzregionen auf das niedrigere Niveau der Nachbarländer gesenkt werde.
1. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Äußerungen des
Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement?
Die Interessengemeinschaft Mittelständischer Mineralölverbände hat zur
Reduzierung des Tanktourismus in den deutschen Grenzgebieten einen Vorschlag
vorgelegt, der sich an einer entsprechenden italienischen Regelung orientiert.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, hat sich auf
dem 1. Mineralöl- und Energie-Mittelstandskongress der
Interessengemeinschaft Mittelständischer Mineralölverbände am 24. Juni 2003 in Berlin dazu
geäußert und zugesagt, mit Wohlwollen zu prüfen, ob sein Ministerium den
Vorschlag unterstützen könne.
2. Hält die Bundesregierung an ihrer in Bundestagsdrucksache 14/2855
übermittelten Auffassung fest?
Die Bundesregierung vertritt nach wie vor die Auffassung, dass eine dauerhafte
und binnenmarktgerechte Lösung des Problems des Tanktourismus allein über
eine weitgehende Harmonisierung der Kraftstoffsteuersätze innerhalb der
europäischen Union zu erreichen ist.
3. Falls ja, wie begründet die Bundesregierung diese Auffassung?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
4. Falls nein, wie bewertet die Bundesregierung dann die Äußerungen des
Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
5. Teilt der Bundesminister der Finanzen, Hans Eichel, die Auffassung des
Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement,
hinsichtlich der Eindämmung von Tanktourismus in Nachbarländern?
Der Bundesminister der Finanzen, Hans Eichel, teilt die Auffassung des
Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, hinsichtlich der
negativen Auswirkungen des bereits seit Beginn der neunziger Jahre
bestehenden Preisgefälles bei Kraftstoffen zwischen Deutschland und einigen
Nachbarstaaten und des damit einhergehenden Tanktourismus. Ob der von den
Verbänden der mittelständischen Mineralölwirtschaft ins Gespräch gebrachte
Vorschlag einer Mineralölsteuerbegünstigung für Bewohner von Grenzregionen
ein geeigneter Lösungsansatz ist, wird zurzeit im Bundesministerium der
Finanzen (BMF) geprüft.
6. Sind der Bundesregierung Maßnahmen bekannt, die darauf abzielen, das
Preisgefälle bei Kraftstoffen zwischen Deutschland und der Schweiz in
Grenzen zu halten, bzw. welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung
dazu?
Der Bundesregierung sind keine Maßnahmen zum Ausgleich des nur bei den
Ottokraftstoffen bestehenden Preisgefälles zwischen Deutschland und der
Schweiz bekannt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
7. Wie ist das in Italien praktizierte Modell genau ausgestaltet, das der
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, positiv
bewertet?
Das von den Verbänden der mittelständischen Mineralölwirtschaft ins Gespräch
gebrachte Modell, das sich an ein in Italien praktiziertes Verfahren anlehnt, lässt
sich wie folgt skizzieren:
Für Bewohner der noch näher zu definierenden Grenzregionen wird mittels
einer Mineralölsteuervergütung ein subventionierter Kraftstoffpreis eingeführt,
der sich am Preis im benachbarten Ausland orientieren soll. Zu diesem Zweck
erhalten die berechtigten Grenzbewohner eine Chipkarte, auf der die
persönlichen Daten und das jeweilige Kfz-Kennzeichen vermerkt sind. Berechtigt
sollen nur Privatpersonen, keine Gewerbebetriebe sein. Die in der Grenzregion
ansässigen Tankstellenbetriebe stellen Kartenleseterminals auf und gewähren den
Karteninhabern für jede Betankung des eigenen Fahrzeugs nach einer
Identitätskontrolle einen Nachlass auf den Kraftstoffpreis. Auf Grund der dem
jeweiligen Hauptzollamt elektronisch übermittelten Daten zahlen die Hauptzollämter
direkt an den Tankstellenbetreiber die errechnete Steuervergütung aus.
8. Gibt es Bestrebungen seitens der Bundesregierung, dieses Modell auch in
Deutschland zu praktizieren?
Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen.
9. Falls ja, wie bewertet die Europäische Kommission diese Bestrebung?
Die Bundesregierung hat der Europäischen Kommission keinen
Regelungsentwurf notifiziert, so dass insoweit eine Bewertung durch die Europäische
Kommission nicht stattfinden kann.
10. Gibt es andere Bestrebungen seitens der Bundesregierung, die eine
Förderung der Konkurrenzfähigkeit der grenznahen deutschen Tankstellen
zum Ziel haben?
In der Bundesregierung gibt es zurzeit keine Planungen, die
Konkurrenzfähigkeit der grenznahen deutschen Tankstellen über andere Fördermaßnahmen zu
verbessern.
11. Falls ja, welche?
Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen.
12. Sind der Bundesregierung Maßnahmen anderer Mitgliedstaaten der EU
bekannt, mit denen den Problemen des grenzüberschreitenden
Tanktourismus infolge des Preisgefälles bei Kraftstoffen begegnet wird?
Neben dem in der Antwort zu Frage 7 erwähnten Modell, welches in Italien
praktiziert wird, ist der Bundesregierung bekannt, dass in den Niederlanden
vom 1. Juli 1997 an eine auf drei Jahre befristete Beihilferegelung für
Tankstellen im Grenzgebiet zu Deutschland praktiziert wurde. Je nach Entfernung von
der deutschen Grenze wurden gestaffelte Subventionsbeträge für jeden Liter
verkauften Benzins bis zu einer Höchstgrenze von 100 000 ECU gewährt. Die
Europäische Kommission erklärte einen Teil dieser Beihilfen für nicht mit dem
Gemeinsamen Markt vereinbar und ordnete ihre Rückforderung an. Die
dagegen gerichtete Klage der Niederlande vor dem Europäischen Gerichtshof
(EuGH) blieb ohne Erfolg.
13. Falls ja, welche?
Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen.
14. Wie bewertet die Bundesregierung diese Maßnahmen?
Die Bundesregierung sieht in den Ausgleichsmaßnahmen der genannten
Staaten das Bemühen, Lösungen spezifischer Probleme unter Berücksichtigung der
nationalen Gegebenheiten zu entwickeln.
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ISSN 0722-8333
15. Hat die Bundesregierung diesen Maßnahmen auf europäischer Ebene
zugestimmt?
Die Bundesregierung hat der italienischen Regelung, die gemäß Artikel 8
Abs. 4 der Mineralölstrukturrichtlinie einer einstimmigen Ermächtigung durch
den Rat bedurfte, zugestimmt. Bei der in den Niederlanden praktizierten
Subventionierung handelte es sich nicht um eine steuerliche Maßnahme, so dass
eine Zustimmung der Bundesregierung nicht erforderlich war.
16. Falls ja, mit welcher Begründung?
Die Bundesregierung sah in dem in Italien eingeführten Modell einer
Begünstigung von Grenztankstellen keine Beeinträchtigung deutscher Interessen.]