Hauptstadtkulturfonds
der Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Klaus Haupt, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Harald Leibrecht, Markus Löning, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Gisela Piltz, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der „Vertrag zur Kulturfinanzierung in der Bundeshauptstadt 2001 bis 2004“ (Hauptstadtkulturvertrag) regelt die finanziellen Beteiligungen des Bundes an den Kulturausgaben in Berlin.
Dieser Vertrag trat mit der Unterzeichnung durch den damaligen Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien, Staatsminister Dr. Julian Nida-Rümelin, am 7. Juli 2001 an die Stelle des alten „Hauptstadtfinanzierungsvertrages“ aus dem Jahre 1994.
Während der Laufzeit des Vertrages fördert der Bund kulturelle Einrichtungen und Veranstaltungen in der Bundeshauptstadt Berlin mit Mitteln in Höhe von 51 130 000 Euro jährlich.
Neben der institutionellen Förderung bestimmter Einrichtungen und der Beteiligung an dem vom Land zutragenden Finanzierungsanteil an den Bauinvestitionen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz sieht der Hauptstadtkulturvertrag auch die Förderung von Projekten und Veranstaltungen über den „Hauptstadtkulturfonds“ vor. Der Fonds kann jährlich über Mittel in Höhe von 10 226 000 Euro verfügen. Gefördert werden sollen laut § 3 (2) Hauptstadtkulturvertrag „bedeutende Einzelmaßnahmen und Veranstaltungen […], die nationale Ausstrahlung haben oder besonders innovativ sind“.
Über die Mittelvergabe entscheidet eine „Gemeinsame Kommission für den Hauptstadtkulturfonds“, die sich aus je zwei Vertretern des Bundes und der Länder sowie dem Kurator zusammensetzt. Der Kurator wird bei der künstlerischen Bewertung der eingereichten Projekte von einem fünfköpfigen Beirat beraten, der für zwei Jahre vom „Rat für die Künste in Berlin“ bestimmt wird.
Nicht zuletzt die derzeit diskutierten Vorgänge bei der Mittelvergabe für eine geplante Ausstellung der Kunst-Werke Berlin e. V. über die „Rote Armee Fraktion“ werfen die Fragen auf, inwieweit Transparenz und Kontrollmöglichkeiten bei den Entscheidungen für Projektförderungen gewährleistet sind. Es fällt auf, dass die Projekte zwar zu hundert Prozent vom Bund bezahlt werden, der Deutsche Bundestag aber weder bei den Entscheidungen über die Mittelvergabe berücksichtigt oder informiert wird, noch die Möglichkeit zur Kontrolle der Vergabepraxis hat.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie viele Projekte hat die Kuratorin der „Gemeinsamen Kommission“ jeweils in den Jahren 2001, 2002 und (bisher) 2003 vorgeschlagen?
Wie viele Zuwendungsbescheide ergingen?
Wie viele davon wurden abgelehnt?
Werden die positiv beschiedenen Anträge auf Projektförderung archiviert?
Nach welchen Kriterien werden die eingereichten Projekte bewertet und wird über die Mittelvergabe entschieden?
Sind diese Kriterien schriftlich niedergelegt?
Wie ist es zu erklären, dass im Falle der geplanten Ausstellung über die „Rote Armee Fraktion“ bereits eine Zuwendung von immerhin 100 000 Euro beschlossen wurde, ohne dass hierfür bereits ein verbindliches Ausstellungskonzept vorlag?
Hat der Hauptstadtkulturfonds auch in der Vergangenheit Zuwendungsbescheide für Projekte, bzw. Veranstaltungen erlassen, bevor verbindliche Konzepte hierfür eingereicht waren?
Werden die Vorschläge der Kuratorin und die Entscheidungen der „Gemeinsamen Kommission für den Hauptstadtkulturfonds“ für die geförderten Projekte im Einzelnen schriftlich begründet?
Werden die Sitzungen der „Gemeinsamen Kommission für den Hauptstadtkulturfonds“ protokolliert?
Wenn ja, warum werden diese Protokolle dem Deutschen Bundestag nicht zur Verfügung gestellt?
Warum wird der Deutsche Bundestag, der über die Finanzen des Hauptstadtkulturfonds zu entscheiden hat, nicht unmittelbar nach den Entscheidungen der Vergabekommission über die geförderten Projekte informiert?
Wie steht die Bundesregierung zu der Tatsache, dass an den Sitzungen der „Gemeinsamen Kommission für den Hauptstadtkulturfonds“ keine Vertreter des Deutschen Bundestages beteiligt sind?
Gibt es weitere Zuwendungsempfänger, die vom Bund vollständig finanziert werden, an deren Gremien der Deutsche Bundestag in keiner Weise beteiligt ist?
Wie hoch ist die durchschnittliche Förderhöhe seitens des Hauptstadtkulturfonds, wie hoch der durchschnittliche Förderanteil bezogen auf die Gesamtkosten der jeweiligen Projekte bzw. Veranstaltungen?
Ist es gängige Praxis, dass sich an der Finanzierung von Projekten bzw. Veranstaltungen neben dem Hauptstadtkulturfonds weitere Institutionen (z. B. die Bundeszentrale für politische Bildung) beteiligen?
Gibt es prozentuale und/oder absolute Förderhöchstgrenzen für einzelne Projekte bzw. Veranstaltungen?
Gibt es neben der Kontrolle durch den Bundesrechnungshof auch eine Kontrolle durch den Hauptstadtkulturfonds, dass die Mittel ausschließlich für den bewilligten Zweck verwendet werden?
Wie hoch ist die in § 5 (2) vorgesehene „angemessene Aufwandsentschädigung“ des Kurators und wer kommt dafür auf (Bund oder Land)?