Wiedergutmachung und Entschädigung von NS-Unrecht
der Abgeordneten Rainer Funke, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Jürgen Türk, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Koalitionsvereinbarung zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 20. Oktober 1998 kennzeichnete die Rehabilitierung und die Verbesserung der Entschädigung für Opfer nationalsozialistischen Unrechts als fortdauernde Verpflichtung. Die Vereinbarung sah vor, eine Bundesstiftung „Entschädigung für NS-Unrecht“ für die „vergessenen Opfer“ und unter Beteiligung der deutschen Industrie eine Bundesstiftung „Entschädigung für NS-Zwangsarbeit“ auf den Weg zu bringen.
Das Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ zur Entschädigung von NS-Zwangsarbeit ist am 12. August 2000 in Kraft getreten.
Hingegen steht die Errichtung der Bundesstiftung „Entschädigung für NS-Unrecht“ bis heute aus.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wann ist mit der Errichtung der Bundesstiftung „Entschädigung für NS-Unrecht“ zu rechnen?
Welche Opfergruppen gehören zu den „vergessenen Opfern“?
Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele „vergessene Opfer“ noch leben?
Wie will die Bundesregierung eine schnelle Entschädigung aller betroffenen Opfer sicherstellen?
Bis wann soll die Entschädigung der „vergessenen Opfer“ abgeschlossen sein?
Ist eine Entschädigung ausländischer Opfer grundsätzlich in gleicher Weise vorzunehmen wie für solche mit deutscher Staatsangehörigkeit?
Soll die Entschädigung unabhängig von bereits erbrachten Leistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz, dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetz oder aufgrund von Härteregelungen, des Weiteren unabhängig von evtl. Verzichtserklärungen sowie unabhängig von den jeweiligen Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Opfer erfolgen?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Gründungskosten für die Bundesstiftung „Entschädigung für NS-Unrecht“, und wie sollen diese aufgebracht werden?
In welchem Verhältnis steht nach Ansicht der Bundesregierung die Bundesstiftung „Entschädigung für NS-Unrecht“ zu der gemäß dem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 7. Dezember 2000 zu errichtenden „Magnus-Hirschfeld-Stiftung“?
Sollte die Bundesregierung die Errichtung der Bundesstiftung „Entschädigung für NS-Unrecht“ nicht mehr beabsichtigen, was sind die Gründe, und was plant sie stattdessen, um die „vergessenen Opfer“ (besser) zu entschädigen?