Abschiebungen von Flüchtlingen nach Togo
der Abgeordneten Sevim Dagdelen, Petra Pau, Jan Korte und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In der Nacht zum 31. Januar 2006 wurde der togoische Flüchtling A. M. ohne vorherige Benachrichtigung seiner Anwältin nach Togo abgeschoben. Seit dem 19. Januar 2006 hatte er sich in einem unbefristeten Hungerstreik befunden, mit dem er beabsichtigte, gegen seine Inhaftierung, seine drohende Abschiebung und „die Zusammenarbeit deutscher Behörden mit dem diktatorischen Regime in Togo“ zu protestieren. Der Flüchtling soll von Berlin in Begleitung von drei Beamten der Bundespolizei von Berlin aus abgeschoben worden sein, obwohl der Petitionsausschuss des Landes Mecklenburg-Vorpommern einstimmig den Innenminister Dr. Gottfried Timm (SPD) gebeten hatte, die Abschiebezeit bis zum 30. April 2006 auszuschöpfen, um die Behandlung des Sachverhaltes zu ermöglichen (Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen, Hamburg, Presseerklärung v. 31. Januar 2006; www.svz.de/newsmv/mvpolitik/01.02.06/3164300/3164300.html).
Seit vielen Monaten fordern Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen einen Abschiebestopp von Flüchtlingen aus Togo und werfen den zuständigen Behörden vor, völlig losgelöst von der Situation in Togo und im Widerspruch zur Genfer Flüchtlingskonvention zu handeln (Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen, Hamburg, Presseerklärung v. 20. September 2005; PRO ASYL, Presseerklärung v. 12. Mai 2005).
Nach dem Tod des togoischen Präsidenten Gnassingbé Eyadéma im Februar 2005 wurde sein Sohn Faure Gnassingbé nach einer von Unregelmäßigkeiten und schweren Gewalttaten geprägten Abstimmung Ende April 2005 zu seinem Nachfolger gewählt. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International weist auf die schweren Menschenrechtsverletzungen hin, die vor und nach der Präsidentenwahl von togoischen Sicherheitskräften und regierungsnahen Milizen gegen Oppositionelle und einfache Bürger verübt wurden; systematisch kam es zu extralegalen Hinrichtungen, Entführungen, Folter und Vergewaltigungen (Amnesty International, 20. Juli 2005, index AI: AFR 57/012/2005).
Zehntausende flohen in die Nachbarstaaten Benin und Ghana (DER TAGESSPIEGEL v. 5. November 2005).
Laut Stellungnahme des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) vom 30. August 2005 liegen derzeit immer noch Berichte über nächtliche Razzien, Verhaftungen, Vergewaltigungen und Fälle von „Verschwinden lassen“ vor, die sich weiterhin gegen Anhänger und Verbündete der Opposition richten und vermutlich vom togoischen Militär und dem Militär nahe stehenden Milizen verübt werden. Obwohl der Strom der Flüchtlinge nachgelassen habe, registriert der UNHCR in Benin weitere Asylsuchende aus Togo, die angeben, aufgrund der Verfolgung durch das togoische Militär geflohen zu sein (UNHCR-Stellungnahme v. 30. August 2005).
Das Institut für Afrika-Kunde kommt in einem Bericht vom Juni 2005 zum Ergebnis, dass Armee, staatliche Sicherheitsdienste und regimetreue Milizen noch heute eine Schlüsselstellung bei der Aufrechterhaltung der Despotie einnähmen und ein Wandel des togoischen Komandostaates auf absehbare Zeit nicht zu erwarten sei (Afrika im Blickpunkt, Nummer 1, Juni 2005, S. 1 bis 3, 7).
Laut Aussage von Flüchtlingsorganisationen überprüfen togoische Sicherheitskräfte genaustens die Hintergründe abgeschobener Asylsuchender. Wenn das Auswärtige Amt behaupte, dass Abgeschobenen nichts passieren werde, dann läge die Ursache darin, dass diese wegen des Terrors des Regimes und seiner Milizen das Land wieder verlassen haben. Von anderen wiederum habe man nach ihrer Abschiebung kein Lebenszeichen mehr gehört (Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen, Hamburg, Presseerklärung v. 16. Januar 2006).
Der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Gernot Erler, bestätigte am 18. Januar 2006, dass die Situation in Togo „sehr schlecht“ sei und Togo nicht als sicheres Herkunftsland im Sinne des § 29a des Asylverfahrensgesetzes gelte. Trotzdem erklärte er, dass sich in den letzten Monaten die Situation wieder entspannt habe. Deswegen sei es „möglich“, dass aus Deutschland abgeschobene Flüchtlinge „keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt“ seien (Bundestagsplenarprotokoll 16/10).
Mehrere Hundert Flüchtlinge aus Togo sollen nach Aussagen von Flüchtlingsorganisationen in den nächsten Monaten abgeschoben werden. Ein Sammelcharterflug nach Togo sei für die 17. Kalenderwoche vom Flughafen Hamburg aus geplant (Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen, Hamburg, Presseerklärung v. 31. Januar 2006). Allein in Mecklenburg-Vorpommern sind 329 Flüchtlinge aus Togo von der Abschiebung bedroht (http://www.kirche-mv.de/Absch.7449.0.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Welche Lageberichte mit welchen Einschätzungen und Aussagen zu Togo wurden seit 1991 vom Auswärtigen Amt verfasst (bitte mit genauem Datum angeben)?
a) Wie schätzt die Bundesregierung die derzeitige Lage der Menschenrechte in Togo ein?
b) Auf welche Quellen stützt die Bundesregierung ihre Einschätzung, bitte mit genauer Datumsangabe?
Sind der Bundesregierung die Einschätzungen der Menschenrechtsituation des UNHCR vom 30. August 2005 sowie von Amnesty International vom 20. Juli 2005 bekannt?
Wenn nein, warum nicht?
a) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Amnesty International, dass auch unter dem jetzigen Präsidenten Faure Gnassingbé die Streitkräfte nicht die Rolle einer klassischen Armee übernehmen, sondern sich systematisch der Mittel der Einschüchterung und Gewalt bedienen und vollkommen ungestraft Menschenrechtsverletzungen an der Zivilbevölkerung begehen?
Wenn nein, warum nicht, und auf welche Quellen bezieht sich die Bundesregierung?
b) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des UNHCR, dass es sich bei Togo gegenwärtig um ein Land handelt, in dem es immer noch zu nächtlichen Razzien, Verhaftungen, Vergewaltigungen und Fällen von „Verschwinden lassen“ gegen Anhänger der Opposition kommt und die vermutlich vom togoischen Militär und dem Militär nahe stehenden Milizen verübt werden?
c) Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Einschätzungen, und ist sie deswegen bereit, auf einen bundesweiten Abschiebestopp hinzuwirken, wie es der UNHCR fordert?
Wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass im derzeitigen Lagebericht des Auswärtigen Amts Einschätzungen von Amnesty International lediglich aus dem Jahr 2004 eingeflossen sind, eine Neufassung des Lageberichts?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, inwieweit und an welchen Punkten will die Bundesregierung Kenntnisse und Beurteilungen der Menschenrechtssituation aus dem Jahr 2005 von Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International, PRO ASYL etc. und dem UNHCR in die Neufassung des Lageberichtes des Auswärtigen Amts einfließen lassen?
c) Bis wann soll der neue Lagebericht vorliegen, und sieht die Bundesregierung die dringende Eilbedürftigkeit einer Aktualisierung des Lageberichts aufgrund der geplanten Abschiebungen gegeben?
Wenn sie keine Eilbedürftigkeit gegeben sieht, warum nicht?
Auf welche Quellen stützt die Bundesregierung ihre Einschätzung vom 18. Januar 2006 (vgl. Bundestagsplenarprotokoll 16/10, S. 671 ff.), dass
a) sich in Togo „in den letzten Monaten die Situation allerdings wieder etwas entspannt“ habe?
Welche Kriterien liegen dieser Einschätzung zu Grunde, und welche Berichte von Menschenrechtsorganisationen wurden für diese Einschätzung hinzugezogen?
b) es trotz der „sehr schlechten“ Situation „möglich“ sei, dass abgeschobene Personen keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt seien?
Welche Kriterien liegen dieser Einschätzung zu Grunde, und welche Berichte von Menschenrechtsorganisationen wurden für diese Einschätzung hinzugezogen?
a) Wie schätzt die Bundesregierung die Gefahr für Flüchtlinge aus Togo ein, die in Deutschland exilpolitisch aktiv waren oder sind, im Falle einer Abschiebung aus Deutschland als oppositionell eingestuft und verfolgt zu werden?
b) Welche Kriterien und Quellen liegen dieser Einschätzung zu Grunde?
a) Hat im Falle der Abschiebung des togoischen Flüchtlings A. M. der Innenminister Mecklenburg-Vorpommerns um Amtshilfe beim Bundesministerium des Innern gebeten?
b) Wenn ja, seit wann war das Bundesministerium des Innern über die Abschiebung informiert?
c) Liegen weitere Ländergesuche um Amtshilfe bei Abschiebungen von togoischen Flüchtlingen vor?
a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über eine für die 17. Kalenderwoche 2006 geplante Massenabschiebung von Togoern mit einem Charterflug direkt nach Lomé/Togo?
b) Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über eventuelle weitere Massenabschiebungen von Togoern?
c) Wie schätzt die Bundesregierung die Gefahr ein, dass bei Sammelabschiebungen togoische Sicherheitskräfte auf die betroffenen Personen aufmerksam werden und diese verdächtigen, wegen ihrer regimekritischen Haltung geflohen zu sein?
Bei wie vielen abgeschobenen Asylbewerbern hat das Auswärtige Amt seit 2002 Nachforschungen über die Behandlung dieser Rückkehrer von Seiten togoischer Behörden angestellt und mit welchen Ergebnissen?
Wie viele togoische Flüchtlinge sind seit Januar 2002 abgeschoben bzw. des Landes verwiesen worden (bitte die Abschiebungen numerisch nach Bundesländern und Monaten auflisten; bitte auch jeweils die Abschiebungen nach Geschlecht getrennt angeben)?
Wie viele Personen aus Togo erhielten seit Januar 2002 Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (bitte die Angaben numerisch nach Bundesländern und Monaten auflisten; bitte auch getrennt nach Geschlecht angeben)?
Welche Anstrengungen wird die Bundesregierung auf der nächsten Innenministerkonferenz unternehmen, um auf einen bundesweiten Abschiebestopp für Flüchtlinge aus Togo hinzuwirken, und falls sie keine Anstrengungen zu unternehmen beabsichtigt, warum nicht?