Auswirkungen der Einführung einer nationalen Kerosinsteuer und der Erhebung des vollen Mehrwertsteuersatzes auf Auslandsflüge für den Luftverkehrsstandort Deutschland
der Abgeordneten Ernst Burgbacher, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Christoph Hartmann (Homburg), Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Harald Leibrecht, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Dieter Thomae, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
In der „WELT“ vom 9. Juni 2004 wurde unter der Überschrift „Regierung prüft Steuer auf Kerosin“ über die Pläne der Bundesregierung zur Einführung einer nationalen Kerosinsteuer und die Erhebung des vollen Mehrwertsteuersatzes auf Auslandsflüge berichtet. Untermauert werden diese Pläne u. a. durch den Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag (Bundestagsdrucksache 15/2658), in dem eine „Besteuerung von Kerosin mit der Mineralölsteuer“ gefordert wird. Die deutschen Fluglinien befürchten durch solche nationalen Alleingänge erhebliche Wettbewerbsverzerrungen zulasten des Luftverkehrsstandortes Deutschland.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Hält die Bundesregierung an einem nationalen Alleingang zur Besteuerung von Kerosin fest?
Welche verkehrs- und ordnungspolitischen Zwecke verfolgt die Bundesregierung mit der Einführung einer Kerosinsteuer?
In welcher Höhe rechnet die Bundesregierung mit Mehreinnahmen durch die Einführung einer Kerosinsteuer im nationalen Alleingang?
Teilt die Bundesregierung die Befürchtung der betroffenen deutschen Fluglinien, wonach eine nationale Kerosinsteuer eine Insellösung darstellt, die die Wettbewerbsfähigkeit des Luftverkehrsstandortes Deutschland nachhaltig schädigen würde?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass infolge einer solchen Insellösung der Luftverkehrsstandort Deutschland geschwächt und die Nachbardrehkreuze um Deutschland gestärkt werden?
Welche Auswirkungen hat nach Auffassung der Bundesregierung die geplante Kerosinsteuer in Deutschland für die rd. 1 Million Beschäftigten im Luftverkehr?
Wie bewertet die Bundesregierung unter Wettbewerbsgesichtspunkten den Umstand, dass zukünftig der Flug von einem deutschen Flughafen zum Lufthansa-Drehkreuz Frankfurt der Kerosinbesteuerung unterläge, während der Flug vom gleichen deutschen Flughafen zu den Drehkreuzen von anderen europäischen Fluglinien (z. B. Amsterdam, Paris, London) nicht besteuert würde, und so z. B. ein Flugticket von Hamburg nach New York über Frankfurt stärker besteuert würde als über ausländische Drehkreuze?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die betroffenen deutschen Fluglinien die Kerosinbesteuerung in Deutschland durch Auftanken im Ausland zu umgehen versuchen?
Sind vor dem Hintergrund dieser Befürchtung die von der Bundesregierung veranschlagten Einnahmen durch die neue Steuer möglicherweise zu hoch angesetzt?
Welche Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben eine Kerosinbesteuerung für Inlandsflüge nach EU-Energiesteuer-Richtlinie vom 27. Oktober 2003 eingeführt?
Erwartet die Bundesregierung aus der Einführung der Kerosinsteuer in Deutschland handelspolitische Auseinandersetzungen z. B. mit den USA?
Erwartet die Bundesregierung von einer Kerosinbesteuerung des Luftverkehrs eine Stärkung des Verkehrsträgers Schiene?
Wenn ja, wie begründet sie das?
Besitzt die Bundesregierung quantifizierte und qualifizierte Erkenntnisse darüber, ob und in welchem Umfang anderen Verkehrsträgern konkrete Wettbewerbsnachteile durch die Nichtbesteuerung von Kerosin entstehen?
Existieren dazu regierungsinterne und/oder externe wissenschaftliche Studien?
Hat die Bundesregierung und mit welchen Erfolg Gespräche mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geführt, um ein abgestimmtes Verhalten zur Besteuerung von Kerosin und der Mehrwertbesteuerung von Auslandsflügen zu erzielen?
Wenn nein, weshalb nicht?
Welche Mitgliedstaaten der Europäischen Union erheben wie die Bundesrepublik Deutschland den vollen Mehrwertsteuersatz auf Inlandsflüge?
In welchen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wird auf inländischen Abschnitten internationaler Flüge eine Mehrwertsteuer und in welcher Höhe erhoben?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung die bereits 2002 im Zusammenhang mit der Ausgestaltung einer Mehrwertsteuer auf grenzüberschreitende Flüge aufgetretenen technischen und verwaltungsmäßigen Probleme zu lösen?
Hat das Bundesamt für Finanzen wie im Ausschuss für Tourismus am 18. Dezember 2002 von der Bundesregierung angekündigt eine den Verhältnissen der Branche entsprechende typisierende Ermittlung der Besteuerungsgrundlage bei solchen grenzüberschreitenden Flügen erarbeitet?
Welches Modell hat die Bundesregierung in der Zwischenzeit erarbeitet, um den Verwaltungsaufwand der in- und ausländischen Fluggesellschaften auf das – wie bereits in der Sitzung im Ausschuss für Tourismus, am 18. Dezember 2002, angekündigt – unbedingt notwendige Mindestmaß zu beschränken?
Mit welchen zusätzlichen Kosten für die deutschen Fluglinien rechnet die Bundesregierung infolge dieser Steuererhöhungen?
Erwartet die Bundesregierung durch diese Steuererhöhungen höhere Kosten für die Urlauber?
Wenn ja, in welcher Höhe?
Welche positiven Impulse erwartet die Bundesregierung von diesen Steuererhöhungsvorschlägen für ihre Initiative „Luftverkehr für Deutschland“ zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Luftverkehrsstandortes Deutschland?