Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 15/2964
15. Wahlperiode 27. 04. 2004
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 22. April 2004
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Steffen Kampeter, Dietrich Austermann,
Dr. Michael Meister, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 15/2776 –
Innovative Instrumente bei Staatsanleihen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Auf dem europäischen Markt für staatliche Wertpapiere befindet sich
Deutschland seit dem Start der Europäischen Währungsunion (EWU) in
einem intensiven Wettbewerb mit den Emittenten staatlicher Wertpapiere aus
den übrigen EU-Mitgliedsländern. Die in dem anfangs deutlichen Zinsabstand
zu den übrigen Emittenten zum Ausdruck gekommene führende
Wettbewerbsposition konnte Deutschland jedoch nicht verteidigen. So hat sich
beispielsweise im wichtigen Marktbereich der zehnjährigen Staatsanleihen der
Zinsvorteil in den vergangenen Jahren um ca. 10 bis 15 Basispunkte verringert.
Neben der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung und der Höhe der
staatlichen Schulden könnte eine der Ursachen für diese ungünstige Entwicklung
darin liegen, dass wichtige Wettbewerber konsequenter als Deutschland auf
die Bedürfnisse der Investoren eingegangen sind und kontinuierlich ihr
Angebotsspektrum erweitert haben. Dabei dürfte die Einführung und Nutzung
verschiedener Finanzinnovationen, wie z. B. indexierter Anleihen und Swaps,
mit zu einer Verbesserung ihrer Wettbewerbsposition beigetragen haben.
1. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Wettbewerbssituation der
Bundesrepublik Deutschland als Emittent am europäischen Kapitalmarkt?
Die Bundesregierung schätzt die aktuelle Wettbewerbsposition als gut ein. Der
Emittent Bund hat nach wie vor Benchmarkstatus am europäischen
Kapitalmarkt. Er zeichnet sich durch folgende Eigenschaften aus:
l höchste Bonität des Emittenten Bund,
l attraktive Produktpalette über die gesamte Zinsstrukturkurve von 6 Monaten
bis 30 Jahren,
l bewährter Emissions- und Aufstockungsrhythmus bei den
Bundesemissionen,
l transparenter und verlässlicher Auftritt am Kapitalmarkt durch
Jahresvorschau der Bundesemissionen und vierteljährlichen Emissionskalender,
l ausreichende Liquidität aber auch Vermeidung von Überangebot bei allen
Bundesemissionen,
l transparentes und faires Emissionsverfahren am Primärmarkt mit der
Bietergruppe Bundesemissionen und einem automatischen (elektronischen)
Bietungssystem,
l hohe Liquidität am Sekundärmarkt und aktive Kurspflege,
l Bundesemissionen dienen als Absicherungsinstrumente für Investoren im
Rahmen der Bund-Future-Kontrakte, die weltweit über die größte Liquidität
verfügen.
2. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Verringerung des
Zinsvorteils (Zinsspread) im Vergleich zu den Wettbewerbern am europäischen
Kapitalmarkt ein Zeichen für eine Verschlechterung der
Wettbewerbsposition ist?
Wenn nein, welche Ursachen führt sie für die Verringerung des
Zinsspreads an?
Wie hoch ist der Zinsspread noch und wie dürfte er sich weiter entwickeln?
Die Bundesregierung teilt nicht die Auffassung, dass die Verringerung des
Zinsspreads am europäischen Kapitalmarkt ein Zeichen für die Verschlechterung der
Wettbewerbsposition ist.
Der Konvergenzprozess zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
hat auch zur Verringerung der Zinsspreads am europäischen Kapitalmarkt
beigetragen. Diese bereits vor Einführung des Euro begonnene Angleichung der
Kapitalmarktzinsen hat sich während der Einführung des Euro
erwartungsgemäß fortgesetzt. Dadurch sind die anderen Länder der Eurozone dem Bund
näher gerückt. Der Bund selbst hat seinen Benchmarkstatus gehalten. Bei
10-jährigen Anleihen beträgt der kleinste Finanzierungsvorteil 4 Basispunkte
(gegenüber Frankreich) und der größte 17 Basispunkte (gegenüber Italien).
Natürlich kann der Finanzierungsvorteil durch kurzfristige Marktschwankungen
(technische Einflüsse bei Neuemissionen und Markterwartungen) überlagert
werden.
Langfristig verfolgt die Bundesregierung das Ziel, den Finanzierungsvorteil zu
erhalten und zu stärken.
3. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die
Wettbewerbsposition der Bundesrepublik Deutschland am europäischen Markt für
staatliche Wertpapiere zu verbessern?
Um die Wettbewerbsposition zu halten, sind eine Vielzahl von Aktivitäten
notwendig. Besonders wichtig sind eine transparente und verlässliche
Emissionspolitik durch Fortführung der Jahresvorschau der Emissionen und regelmäßiges
Erscheinen der vierteljährlichen Emissionskalender, das Anpassen von
Emissionsterminen an die Termine der Bund-Future-Kontrakte, die Emission liquider
Großemissionen u. a. Maßnahmen, die der Erhaltung der in der Antwort zu
Frage 1 genannten Eigenschaften dienen.
Um die Wettbewerbsposition weiter zu verbessern, wird die Einführung weiterer
innovativer Kapitalmarktinstrumente geprüft.
4. Welche Bedeutung kommt dabei dem Einsatz innovativer
Finanzmarktinstrumente zu?
Zu den innovativen Finanzmarktinstrumenten zählt man Zins-Swaps, Future-
Kontrakte, Caps und Floors, Collars, Swaptions, andere Arten von Optionen
sowie Währungs- und Kreditrisikoswaps.
Für die Portfoliosteuerung und eine kostengünstige Kreditaufnahme des Bundes
haben insbesondere die Zins-Swaps eine Bedeutung. Gegenwärtig kann die
Bundesregierung auf die gesetzliche Ermächtigung eines Volumens von 80 Mrd.
Euro Zins-Swaps zurückgreifen.
Darüber hinaus haben die am Kapitalmarkt gehandelten Bund-Future-Kontrakte
eine große Bedeutung, weil sie weltweit zu den bedeutendsten Terminmärkten
gehören. Obwohl sich der Bund dieses Instrumentes selbst nicht bedient, ruft die
hohe Liquidität der Bund-Future-Kontrakte auch eine hohe Nachfrage bei den
Bundesemissionen hervor, wodurch der Benchmarkstatus des Bundes gestützt
wird. Dabei sind Preisbildung und Erfüllung der Bund-Future-Kontrakte
unmittelbar mit den Bundeswertpapieren verbunden.
5. Welche Forderungen wurden von Seiten der Investoren an die
Bundesregierung herangetragen, das Emissionsspektrum des Bundes durch
innovative Finanzmarktinstrumente zu erweitern?
Innovative Finanzierungsinstrumente bilden einen anderen Markt als die
Emissionen des Bundes. Darüber hinaus treten Investoren nur selten direkt an den
Bund heran. Vielmehr sind es die Intermediäre, also große Investmentbanken,
die sich an den Bund mit Vorschlägen zur Erweiterung des Emissionsspektrums
sowie zu innovativen Finanzierungsinstrumenten wenden. So wurden von
diesen in jüngerer Vergangenheit Fremdwährungs- und inflationsindexierte
Anleihen, aber auch die Begebung von variabel-verzinslichen Produkten, Medium-
Term-Note-Programmen und Wandelanleihen vorgeschlagen.
Es werden auch besondere Zins-Swaps allein oder Zins-Swaps als Microhedge
in Kombination mit ausgewählten Anleihen vorgeschlagen, die eine
vermeintliche Reduzierung der aktuellen Zinslasten zum Inhalt haben. Letztere werden
trotz der Tatsache, dass solche Konstruktionen nach den Verschuldungskriterien
von Maastricht erlaubt wären, abgelehnt, weil sie unwirtschaftlich sind.
6. Welche neuen innovativen Kapitalmarktprodukte im Bereich der
Staatsverschuldung plant die Bundesregierung in absehbarer Zeit einzuführen?
Um die Wettbewerbsposition weiter zu verbessern, wird die Einführung weiterer
innovativer Kapitalmarktinstrumente, wie z. B. die Begebung von
Fremdwährungs- und inflationsindexierten Anleihen, geprüft. Die Bundesregierung
verfolgt mit ihren Kapitalmarktinstrumenten folgende Ziele:
a) Risikodiversifizierung und Kostenersparnis,
b) Verbesserung der Benchmark bei den traditionellen Bundesemissionen,
c) Stärkung der innovativen Wahrnehmung der Finanzagentur im
internationalen Rahmen.
Zusätzlich wird der Emissionsmarkt genauestens beobachtet, um rechtzeitig
Produktneuerungen zu erkennen. Aber auch andere traditionelle Instrumente,
die gegenwärtig nicht im Einsatz sind, (variabel verzinsliche Produkte,
Medium-Term-Note-Programme, Bundeskassenscheine, strukturierte
Schuldscheine) werden ständig dahin gehend geprüft, ob sie einen Beitrag zur weiteren
Verbesserung des deutschen Kapitalmarktes leisten können.
7. Welche innovativen Finanzmarktinstrumente werden, verglichen mit
Deutschland, in anderen EU-Ländern in welchem Umfang zum Einsatz
gebracht?
Welche Erfahrungen aus dem außer-europäischen Ausland hat die
Bundesregierung in ihre Meinungsbildung mit einbezogen?
Neben den gegenwärtig auch in Deutschland bereits eingeführten
Finanzinnovationen werden in anderen EU-Ländern auch Währungsswaps zum Einsatz
gebracht. Einzelheiten über den Einsatz oder Umfang zu innovativen
Finanzierungsinstrumenten in anderen EU-Ländern liegen nicht vor.
Alle OECD-Länder sind gegenwärtig dabei, Erfahrungen mit innovativen
Finanzierungsinstrumenten zu sammeln.
Bei den Finanzinnovationen ist festzustellen, dass ihre Nutzung zu günstigsten
Konditionen nur möglich ist, wenn die Geschäftsstrategie durch den Markt
selbst nicht erkennbar ist. Dadurch unterscheiden sie sich deutlich von der
notwendigen Transparenz bei Emissionen.
8. Welche Ergebnisse haben die europäischen Wettbewerber durch den
Einsatz innovativer Finanzmarktinstrumente erzielt, erstens für die
Optimierung des Portfoliomanagements, zweitens für die Verbesserung des
Kapitalmarktes?
Es ist bekannt, dass die europäischen Wettbewerber Finanzinnovationen zur
Optimierung des Portfoliomanagements einsetzen. Über konkrete Ergebnisse der
Nutzung von Finanzinnovationen halten sich die Länder jedoch bedeckt, weil
nur so günstige Konditionen erreicht werden können.
Die Beteiligung europäischer Wettbewerber an Finanzinnovationen hat eine
Verbesserung des Kapitalmarktes im Sinne einer Erhöhung der Liquidität zur
Folge.
9. Wie schätzt die Bundesregierung die Wettbewerbsposition des Bundes
bei der Verwendung innovativer Produkte ein?
Der Bund kann wie jeder Marktteilnehmer an der Effizienz des Marktes für
innovative Finanzierungsinstrumente teilhaben. Es gibt weder einen
offenkundigen Vor- oder Nachteil für den Bund. Die Wettbewerbsposition des Bundes
hängt hier jedoch bei der sonst einzigartigen Transparenz bei den
Bundesemissionen von einer besonderen Vertraulichkeit ab. Nur durch diese Vertraulichkeit
kann sich der Bund bezüglich der innovativen Finanzierungsinstrumente
optimale Preise sichern und Finanzierungskosten sparen.
10. Welche Chancen und Risiken sieht die Bundesregierung beim Einsatz
von Swaps und warum veröffentlicht sie die Ergebnisse ihrer Swap-
Politik nicht im Haushalt, so dass sie einer breiten Öffentlichkeit nicht
bekannt werden?
Die Chancen und Risiken beim Einsatz von Zins-Swaps sind immanenter
Bestandteil der Chancen und Risiken bei Betrachtung aller Instrumente der
traditionellen Kreditaufnahme und der Finanzinnovationen zusammengenommen.
Sie dienen wie auch die Auswahl eines bestimmten Kreditportfolios der
Positionierung im Kosten-Risiko-Rahmen, wodurch sich bestimmte Chancen auf
eine Kostenersparnis und diesbezügliche Risiken ergeben.
Über die Chancen und Risiken sowie die bisherigen Ergebnisse wurde das
parlamentarische Gremium für Fragen der Kreditfinanzierung des Bundes auf
seiner 3. Sitzung am 10. Dezember 2003 unterrichtet. Eine öffentliche
Berichterstattung im Einzelnen ist, wie in anderen Ländern auch, nicht vorgesehen.
11. Welche Chancen und Risiken sieht die Bundesregierung beim Einsatz
von Fremdwährungsanleihen?
Wie ist der Stand des Erfahrungsaustausches mit anderen Emittenten, die
dieses Instrument bereits einsetzen?
Der Einsatz von Fremdwährungsanleihen wird von der Bundesregierung
gegenwärtig geprüft. Fremdwährungsanleihen für sich betrachtet weisen neben dem
Zinsänderungsrisiko ein zusätzliches Fremdwährungsrisiko auf. Insofern wird
die alleinige Nutzung von Fremdwährungsanleihen durch die Bundesregierung
überhaupt nicht in Betracht gezogen. Die Prüfung des Einsatzes von
Fremdwährungsanleihen setzt deshalb den gleichzeitigen Einsatz von geeigneten
Maßnahmen, wie z. B. Währungs- und Zins-Swaps zum Ausschluss dieses Risikos,
voraus.
Die bisherigen Prüfungen haben ergeben, dass der Einsatz der Kombination von
Fremdwährungsanleihen, Zins- und Währungsswaps in besonderen
Marktsituationen (so genannte Marktfenster) gegenüber den sonst üblichen
Kreditaufnahmen in Euro keine zusätzlichen Risiken in sich birgt und darüber hinaus eine
garantierte Kostenersparnis möglich ist. Die Ausnutzung einer solchen Situation,
also eine opportunistische Vorgehensweise, entspricht im Übrigen den
Erfahrungen von anderen EU-Ländern wie auch außereuropäischen OECD-Ländern.
Diese Erfahrungen wurden insbesondere von der Finanzagentur in Gesprächen
mit den Kollegen aus den Agenturen anderer EU-Länder der Bundesregierung
vermittelt, aber auch durch regelmäßige Gespräche von führenden
Investmentbanken mit der Bundesregierung direkt.
12. Welche Chancen und Risiken sieht die Bundesregierung beim Einsatz
von indexierten Anleihen?
Wie bereits erwähnt, wird auch der Einsatz von inflationsindexierten Anleihen
geprüft. Das damit verbundene Inflationsrisiko stellt eine eigene Risikoklasse
außerhalb des für die Kreditaufnahme sonst typischen Zinsänderungsrisikos dar.
Sollte der Bund inflationsindexierte Anleihen begeben, könnte eine Chance auf
Zinseinsparungen bestehen, wenn die tatsächliche Inflation geringer ausfällt als
die vom Markt erwartete. Weil dies erst nach Endfälligkeit einer solchen Anleihe
festgestellt werden kann, gibt es ein Risiko zusätzlicher Kosten.
13. Welches Konzept von Inflationsindizierung hat den Überlegungen
innerhalb der Bundesregierung zu Grunde gelegen, die im Newsletter Nr. 4/
Oktober 2003 der Finanzagentur Deutschland GmbH (für institutionelle
Anleger) veröffentlicht wurden?
Im Newsletter Nr. 4/Oktober 2003 der Bundesrepublik Deutschland
Finanzagentur GmbH wurde dargelegt, dass in Zusammenarbeit mit der Finanzagentur
geprüft werde, ob auch der Bund inflationsindexierte Anleihen begeben sollte.
Ein Konzept von Inflationsindexierung ist in dem Interview nicht vorgestellt
worden.
14. Welche Rolle wird die Finanzagentur Deutschland GmbH bei den
zukünftigen Überlegungen zu innovativen Instrumenten der
Staatsfinanzierung spielen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tätigkeit der Agentur in der
Vergangenheit?
Ist beabsichtigt, die Finanzagentur zukünftig auch bei Privatisierungen
mitwirken zu lassen?
Die Finanzagentur ist der entscheidende Dienstleister bei der Kreditaufnahme
des Bundes. Sie führt heute schon den überwiegenden Teil des operativen
Geschäfts aus. Von den innovativen Finanzierungsinstrumenten sind der
Finanzagentur gegenwärtig nur die Zins-Swap-Geschäfte erlaubt. Zusätzlich ist die
Finanzagentur beauftragt worden, das Bundesministerium der Finanzen über die
Märkte zu informieren und Vorschläge zur Nutzung von innovativen
Finanzierungsinstrumenten vorzubereiten. Nach Zustimmung durch das
Bundesministerium der Finanzen und in notwendigen Fällen auch durch das Gremium für
Fragen der Kreditfinanzierung des Bundes, des Haushaltsausschusses oder des
Deutschen Bundestages kann die Finanzagentur auch mit einer Erweiterung der
zu nutzenden innovativen Finanzierungsinstrumente beauftragt werden.
Die bisherige Tätigkeit der Finanzagentur ist erfolgreich. Einzelheiten hierzu
wurden auf der bereits erwähnten 3. Sitzung des Gremiums für Fragen der
Kreditfinanzierung des Bundes am 10. Dezember 2003 vorgestellt.
Mit der Durchführung von Privatisierungen soll die Finanzagentur nicht
beauftragt werden. Ungeachtet dessen kann die Finanzagentur bei Fragen zur
Wirtschaftlichkeit von Privatisierungsvorhaben beteiligt werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44
ISSN 0722-8333]