BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Engagement der Bundesregierung auf EU- sowie VN-Ebene zur Wahrung der Menschenrechte in Myanmar/Birma (G-SIG: 15010763)

Einhaltung der EU-Sanktionen gegenüber Myanmar/Birma, Freilassung der Friedensnobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi, Situation der nationalen Minderheiten, Zwangsarbeit, Drogenbekämpfung, Grundschulförderung, Förderprogramme für Frauen, Vergabe deutscher Stipendien, Einrichtung eines Goethe-Instituts in Myanmar/Birma, Arbeit der deutschen Stiftungen u.a.m.

Fraktion

FDP

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

09.03.2004

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/250811. 02. 2004

Engagement der Bundesregierung auf EU- sowie VN-Ebene zur Wahrung der Menschenrechte in Myanmar/Birma

der Abgeordneten Rainer Funke, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Markus Löning, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. Rainer Stinner, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Seit der Machtübernahme des Militärs 1962 wird Myanmar/Birma von wechselnden Militärregierungen beherrscht. Das Land befindet sich seitdem in einem bürgerkriegsähnlichen Zustand. Seit der Premierminister von Myanmar/Birma, General Khin Nyunt, am 30. August 2003 einen Plan zur Demokratisierung des Landes und zur nationalen Versöhnung angekündigt hat, zeigen sich erste kleine Entspannungssignale, wie beispielsweise die Wiederaufnahme der Friedensgespräche mit der Karen National Union (KNU) im Januar 2004, die vor mehreren Jahren abgebrochen worden waren. Trotz dieser positiven Zeichen hat sich die Menschenrechtssituation des Landes nicht signifikant verbessert.

Internationales Aufsehen erregten die Menschenrechtsverletzungen besonders durch die Festnahme der Friedensnobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi im Mai 2003. Repression gegen die Opposition ist in Myanmar/Burma schon seit langem an der Tagesordnung. Zielgruppen sind Oppositionelle, Studenten, aber auch Wirtschaftsunternehmen und Internationale Organisationen. Die Regierung gilt als korrupt, Myanmar/Burma nimmt im Transparency International Korruptionsindex von Oktober 2003 Platz 129 von 133 ein. In einigen Landesteilen blüht der Rauschgifthandel. Nichtregierungsorganisationen (NRO) berichten von: 70 000 bewaffneten Kindersoldaten, 40 % der Bevölkerung an der Armutsgrenze, einem brachliegenden Schul- und Bildungssystem.

Am 26. Oktober 1996 hat der Rat der Europäischen Union (EU) mit einem Gemeinsamen Standpunkt (96/635/GASP) eine weitreichende Sanktionspolitik gegenüber Myanmar/Birma beschlossen. Diese Sanktionen sollten im April 2003 auslaufen, wurden jedoch zuletzt im Dezember 2003 sogar noch ausgeweitet und verschärft. Grund dafür sind die andauernden schweren Menschenrechtsverletzungen und die Tatsache, dass von der Militärregierung keine Maßnahmen ergriffen wurden, um den Einsatz von Zwangsarbeit gemäß den im Bericht der International Labour Organisation (ILO) von 2001 enthaltenen Empfehlungen zu beenden. Programme nichthumanitärer Hilfe und Entwicklungsprogramme wurden ausgesetzt. Aber auch die verschärften Sanktionen bleiben bislang wirkungslos. Selbst das Einreiseverbot der EU für burmesische Führungskräfte sowie das Einfrieren burmesischer Auslandskonten brachten keine Verbesserung der Menschenrechtssituation.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Welche Sanktionen der EU gegenüber Myanmar/Birma sind nach Meinung der Bundesregierung am effektivsten?

2

Wie kommt die Bundesregierung der Verpflichtung zur Einhaltung der EU-Sanktionen gegenüber Myanmar/Birma nach?

3

Welche EU-Sanktionen für die Verbesserung der Menschenrechtssituation sollen in der nächsten Zeit verschärft oder gelockert werden?

4

Wie steht die Bundesregierung zur Kritik einiger NRO, eine nicht konsequente Myanmar/Birma-Politik zu betreiben?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung, eine „Myanmar/Birma Initiative“ in Form von gemeinsamen Projekten mit NRO und EU-Partnern zu starten, und wie könnte eine solche Initiative aussehen?

6

Was hat die Bundesregierung bisher zur Freilassung der Friedensnobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi unternommen?

7

Welche anderen Menschenrechtsverteidiger neben Aung San Suu Kyi sind in Myanmar/Birma bedroht, und was unternimmt die Bundesregierung zu deren Schutz?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle Situation der nationalen Minderheiten in Myanmar/Birma?

9

Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO bezüglich der Zwangsarbeit in Myanmar/Birma?

10

Besteht im Rahmen des Projektes der Vereinten Nationen (VN) zur Drogenbekämpfung in Myanmar/Birma, an dem Deutschland beteiligt ist, ein damit verbundenes Programm zum Aufbau eines Agrarsystems, und wie beurteilt die Bundesregierung ggf. die Erfolgsaussichten eines solchen zweigleisigen Vorgehens?

11

Wie plant die Bundesregierung, mit der humanitären Notsituation in den Drogenanbaugebieten umzugehen?

12

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung zur Grundschulförderung in Myanmar/Birma bei einer Analphabetenrate von 25 % der Bevölkerung?

13

Gibt es spezielle Förderprogramme für Frauen und wie werden diese von der Bundesregierung unterstützt?

14

Gibt es Potenziale und Pläne zur internationalen Förderung praktischer Berufsausbildungsprogramme und wie sind diese ggf. vereinbar mit dem gemeinsamen Europäischen Standpunkt?

15

Wie beurteilt die Bundesregierung die Vergabe deutscher Stipendien nach Myanmar/Birma im Lichte der EU-Sanktionen?

16

Wie beurteilt die Bundesregierung das Bestehen der französischen und britischen Kulturinstitute in Myanmar/Birma vor dem Hintergrund der EU-Politik?

Wie steht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang zu der Forderung deutscher NRO nach der Einrichtung eines Goethe-Instituts in Myanmar/ Birma?

17

Wie unterstützt die Bundesregierung die Arbeit deutscher politischer und kirchlicher Stiftungen in Myanmar/Birma?

18

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Anzahl, Projekte und Handlungsmöglichkeiten nationaler burmesischer NRO?

19

Welche Projekte zu Myanmar/Birma hat die Bundesregierung bisher auf VN-Ebene angeregt?

20

Welche staatlichen und nichtstaatlichen Instrumente können aktiviert werden, um einen internationalen Menschenrechtsdialog mit ASEAN zu führen (SAARC, AFTA, Concord II, ARF etc.)?

21

Welche Chancen sieht die Bundesregierung, im Rahmen des ASEM-Prozesses auf die Menschenrechtsverletzungen in Myanmar/Birma zu reagieren?

Berlin, den 10. Februar 2004

Rainer Funke Daniel Bahr (Münster) Rainer Brüderle Ernst Burgbacher Helga Daub Jörg van Essen Horst Friedrich (Bayreuth) Hans-Michael Goldmann Joachim Günther (Plauen) Dr. Karlheinz Guttmacher Klaus Haupt Ulrich Heinrich Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Michael Kauch Gudrun Kopp Jürgen Koppelin Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Markus Löning Dirk Niebel Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Detlef Parr Cornelia Pieper Gisela Piltz Dr. Rainer Stinner Jürgen Türk Dr. Claudia Winterstein Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen