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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Menschenhandel und Zwangsprostitution im Kosovo (G-SIG: 15011247)

Bekämpfung des organisierten Verbrechens im Kosovo, insbesondere von Menschenhandel und Zwangsprostitution, Aufgaben und Rolle der deutschen Soldaten im Auslandseinsatz

Fraktion

FDP

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

17.11.2004

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/407227. 10. 2004

Menschenhandel und Zwangsprostitution im Kosovo

der Abgeordneten Ina Lenke, Dr. Rainer Stinner, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Klaus Haupt, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Ulrich Heinrich, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Dieter Thomae, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Organisiert begangene Verbrechen, auch mit Einsatz von Waffen, sind im Kosovo nachweisbar ein Problem. Neueste Schätzungen ergaben, dass sich ungefähr noch 330 000 bis 450 000 Waffen im privaten Besitz befinden.

Die „Central Intelligence Unit“ (CIU) der UNMIK-Polizei hat in ihrem Bericht für das Jahr 2004 drei Bereiche organisiert begangener Verbrechen im Kosovo hervorgehoben:

  • Drogenhandel: Die so genannte „Balkanroute“ (Türkei-Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien-Kosovo-Westeuropa) war ursprünglich eine der Haupthandelswege zwischen Orient und Okzident. Ca. 80 Prozent des in Westeuropa verkauften Heroins kommt über diese Route.
  • Waffenschmuggel: Laut CIU können die Aktivitäten von Kosovaren im Bereich des Drogenhandels als Versuch gewertet werden, die mit kriminellen Mittel erworbenen Geldmittel und die Gebietskontrolle zu nutzen, um Waffen in das Kosovo und in angrenzende, mehrheitlich von Albanern besiedelte Gebiete zu schmuggeln. Auf diesem Wege wird versucht, politische Extremisten zu unterstützen.
  • Handel/Schmuggel von Menschen: Der Handel mit Frauen und Kindern in Südosteuropa ist besorgniserregend. Das Kosovo wurde in den vergangenen Jahren nicht nur als Transitland für verschleppte Frauen und Mädchen aus osteuropäischen Ländern benutzt, sondern hat sich mittlerweile auch als Zielland dieser Verschleppungen erwiesen. Dort werden die Frauen und Mädchen zur Prostitution gezwungen. Neben Frauen und Mädchen aus osteuropäischen Ländern werden aber auch zunehmend kosovarische Frauen und Mädchen in und außerhalb des Kosovos zur Prostitution gezwungen.

Auch dieser dritte Bereich des organisiert begangenen Verbrechens, der Menschenhandel, bedarf einer intensiven internationalen Beachtung. In verschiedenen Medienberichten der vergangenen Monate wurde das Thema Zwangsprostitution im Kosovo vor allem von Amnesty International (ai) behandelt. Der Kosovo-Bericht im ai-Journal Juni 2004 belegt die tendenziell steigende Zahl der in Nachtclubs, Tanzhallen, Restaurants, Motels, Hotels und immer mehr in privaten „Appartements“ zur Prostitution gezwungenen Mädchen und Frauen sowie den sexuellen Missbrauch von Kindern im Kosovo. ai geht davon aus, dass der Zuwachs von 18 in diesem Bereich tätigen „Gewerbebetrieben“ im Jahr 1999 bis auf über 2000 „Betriebe“ Ende 2003 mit den im Kosovo stationierten Soldaten der Nato-geführten Schutztruppe zusammenhängt. Ebenso heißt es in einem Anfang Mai von ai in der Pristina vorgestellten Bericht: „Alle zugänglichen Daten weisen darauf hin, dass das Kosovo ohne die Präsenz der internationalen Gemeinschaft und den Einfluss gut ausgestatteter westlicher Konsumenten einen eher geringen Stellenwert in der Balkan-Frauenhandelsindustrie behalten hätte.“ Der ai-Bericht beschreibt u. a. die Versäumnisse der verantwortlichen UN-Stellen bzw. der Kosovo-albanischen Provisorischen Selbstregierung, den betroffenen Frauen und Mädchen zu helfen.

Da funktionierende demokratische Institutionen und Rechtsstaatlichkeit zu den Standards gehören, die im Kosovo erreicht werden sollen, sind die Bemühungen im Bereich des Vorgehens gegen organisiert begangene Verbrechen zu intensivieren. Dies gilt vor allem für den besonders menschenverachtenden „Zweig“ der organisierten Kriminalität, den Menschenhandel.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Welche Stellen befassen sich im Kosovo mit der Bekämpfung des organisiert begangenen Verbrechens, welche Mittel stehen ihnen zur Verfügung und befindet die Bundesregierung dies für ausreichend?

2

An welchen dieser Stellen ist die Bundesrepublik Deutschland in welcher Form beteiligt, und welche nationalen personellen und finanziellen Mittel werden dafür zur Verfügung gestellt (nach Institutionen aufschlüsseln)?

3

Ist Menschenhandel und Zwangsprostitution ein Straftatbestand im Kosovo und welcher rechtliche Rahmen steht den offiziellen Stellen im Kosovo zur Verfügung, um gegen Zwangsprostitution und Menschenhandel vorzugehen?

4

Welche Maßnahmen werden in Anbetracht der Tatsache, dass das Kosovo ein Transitland für Menschenhandel ist, auf internationaler Ebene durchgeführt, mit welchen Institutionen/Organisationen und mit welchen Staaten?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung die Zusammenarbeit der im Kosovo agierenden Geheimdienste in Bezug auf die organisierte Kriminalität im Kosovo?

6

Auf welche Erfolge können nach Kenntnis der Bundesregierung die Maßnahmen gegen das organisiert begangene Verbrechen bisher verweisen?

7

Sieht die Bundesregierung Defizite im Kampf gegen die organisierte Kriminalität im Kosovo, und wenn ja, welche, und was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu unternehmen?

8

Sind die deutschen Soldaten und Soldatinnen gegenüber der Problematik der Zwangsprostitution und des sexuellen Missbrauchs von Kindern sensibilisiert worden, und wenn ja, mit welchen Mitteln und welcher Zielsetzung?

9

Welche Mittel stehen den deutschen Soldaten im Kosovo zur Verfügung und ggf. unter welchen Voraussetzungen, um auf ihnen bekannt werdende Fälle zu reagieren?

10

Was geschieht mit deutschen Mitarbeitern der UNMIK, mit deutschen Soldaten oder mit deutschen Polizeibeamten, wenn sie während einer Razzia in einer der 200 Lokalitäten aufgefunden werden, die auf der „Off-Limits“-Liste der UNMIK verzeichnet sind, bzw. welche Konsequenzen sind vorgesehen, falls Fälle bekannt werden, in denen Deutsche der Zwangsprostitution oder dem sexuellen Missbrauch von Kindern Vorschub geleistet haben?

11

Gibt es bei den Aussagen von betroffenen Frauen, Kindern und Jugendlichen einen Schutz für sie als Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution im Kosovo?

12

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass Lokalitäten, in denen die Zwangsprostitution betrieben wird, nicht geschlossen werden, da die lokalen Richter der Auffassung sind, dass das Gesetz eine solche Schließung nicht erlaube?

13

Aus welchen Ländern stammen nach Kenntnis der Bundesregierung die Frauen und Mädchen, die im Kosovo zur Prostitution gezwungen werden?

14

Was passiert mit den Frauen und Mädchen, bei denen festgestellt wird, dass sie sich „illegal“ im Kosovo aufhalten?

Berlin, den 27. Oktober 2004

Ina Lenke Dr. Rainer Stinner Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Klaus Haupt Daniel Bahr (Münster) Rainer Brüderle Angelika Brunkhorst Helga Daub Jörg van Essen Ulrike Flach Horst Friedrich (Bayreuth) Rainer Funke Hans-Michael Goldmann Dr. Christel Happach-Kasan Ulrich Heinrich Michael Kauch Hellmut Königshaus Dr. Heinrich L. Kolb Gudrun Kopp Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Dirk Niebel Günther Friedrich Nolting Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Eberhard Otto (Godern) Detlef Parr Cornelia Pieper Gisela Piltz Dr. Hermann Otto Solms Dr. Max Stadler Carl-Ludwig Thiele Dr. Dieter Thomae Jürgen Türk Dr. Claudia Winterstein Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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