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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Verbesserung der Ausbildungskonzeption der Bundeswehr (G-SIG: 15011430)

Zuständigkeiten für die Ausbildungsplanung und Ausbildungsdurchführung, Koordinierung der Ausbildungsinhalte, Ausbildungsgrundsätze und -ziele, Ausbildungsvorschriften, Ausbildungspersonal, Ausbildung im Grundwehrdienst, Zusammenspiel zwischen dem BMVg und dem Wehrbeauftragten, Dienstaufsicht

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

18.02.2005

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/476125. 01. 2005

Verbesserung der Ausbildungskonzeption der Bundeswehr

der Abgeordneten Christian Schmidt (Fürth), Ulrich Adam, Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen), Jürgen Herrmann, Volker Kauder, Thomas Kossendey, Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg), Werner Lensing, Ursula Lietz, Laurenz Meyer (Hamm), Dr. Gerd Müller, Hans Raidel, Helmut Rauber, Anita Schäfer (Saalstadt), Bernd Siebert und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

An verschiedenen Standorten der Bundeswehr wurden in den zurückliegenden Wochen erhebliche Mängel bei der Ausbildung der Soldatinnen und Soldaten festgestellt, die derzeit durch die Strafverfolgungsbehörden und die Disziplinarinstanzen der Bundeswehr untersucht werden. Die Mängelliste umfasst dabei sowohl Fälle von menschenunwürdigem Verhalten gegenüber Untergebenen, Fälle, in denen mangelndes Führungsverhalten dazu beitrug, dass die Ausbildungsdurchführung außer Kontrolle geriet, sowie Fälle von Schikanen und Misshandlungen in der Ausbildung.

Die Bundeswehr hat auf diese schwer wiegenden Vorfälle und Defizite mit einer Fülle von Anweisungen reagiert. Im Einzelnen handelt es sich dabei um:

  • Die Anweisung des Heeresführungskommandos vom 26. Februar 2004 an den unterstellten Bereich, dass die „Ausbildung Geiselhaft/Geiselnahme“ ausschließlich am VN-Ausbildungszentrum der Bundeswehr in Hammelburg und im Gefechtsübungszentrum (GÜZ) in Letzlingen durchgeführt werden darf.
  • Die Anweisung des Heeresamtes vom 28. April 2004 an den nachgeordneten Bereich, dass die entsprechenden Ausbildungsmethoden und Ausbildungsinhalte bis zur ministeriellen Klärung auszusetzen seien.
  • Die Weisung des beamteten Staatssekretärs an die Chefs der Stäbe der Teilstreitkräfte und Organisationsbereiche vom 6. August 2004, die „Vorbereitung der Soldaten auf die Situation Geiselhaft/Geiselnahme in der Ausbildung so realitätsnah wie möglich und im rechtlich einwandfreien Rahmen abzubilden“.
  • Die Vorlage des Entwurfs einer überarbeiteten Ausbildungsweisung vom 20. September 2004 durch das Heeresamt. Der Entwurf soll sich derzeit in der ministeriellen Prüfung befinden.
  • Die Anweisung des Bundesministers der Verteidigung vom 30. November 2004 an den Generalinspekteur und die Inspekteure der Teilstreitkräfte und Organisationsbereiche, dass die Ausbildung der Streitkräfte in jedem Fall mit der geltenden Rechtslage im Einklang stehen müsse.

Die relativ dichte Abfolge dieser Anweisungen lässt zumindest die Vermutung zu, dass die bisherigen Regelungen unzureichend waren oder nicht entsprechend der geltenden Rechts- und Vorschriftenlage umgesetzt wurden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

Wie sind die Zuständigkeiten für die Ausbildungsplanung und Ausbildungsdurchführung in den Führungsstäben der Teilstreitkräfte und Organisationsbereiche im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) sowie die Verantwortlichkeit für die Ausbildung insgesamt geregelt?

2

Wie ist das Zusammenspiel zwischen den Ausbildungsverantwortlichen im BMVg und dem Beauftragten für Erziehung und Ausbildung beim Generalinspekteur geregelt?

Besteht Weisungsbefugnis oder sind die Instanzen auf Zusammenarbeit angewiesen?

3

Wie sind die Zuständigkeiten für die Ausbildungsplanung und Ausbildungsdurchführung auf oberster Führungsebene außerhalb des ministeriellen Bereiches, insbesondere zwischen Einsatzführungskommando und den Führungskommandos der Teilstreitkräfte und Organisationsbereiche, geregelt?

4

Auf welcher Ebene werden die Ausbildungsinhalte zwischen den Teilstreitkräften und Organisationsbereichen der Bundeswehr koordiniert?

Gibt es Koordinierungen und Absprachen auch außerhalb des BMVg im nachgeordneten Bereich?

5

An welchen Ausbildungsgrundsätzen und -zielen orientiert sich die Ausbildung der Soldatinnen und Soldaten in der Bundeswehr?

Welche Grenzen sind durch gesetzliche Bestimmungen oder spezifische, interne Weisungen gesetzt?

6

Auf der Basis welcher Ausbildungsvorschriften erfolgt die Ausbildung in den Teilstreitkräften und Organisationsbereichen der Bundeswehr?

Auf welcher Ebene werden diese Vorschriften harmonisiert?

7

Welche Gemeinsamkeiten bestehen in der Grundausbildung der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr?

Wo beginnt die Teilstreitkraft spezifische Ausbildung, wie sieht sie im Einzelnen aus und an welchen Ausbildungszielen ist sie ausgerichtet?

8

Gibt es unterschiedliche Ausbildungsvorschriften für die Ausbildung der Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften in den Teilstreitkräften und Organisationsbereichen?

Wie entstehen die Ausbildungskriterien?

9

Gibt es unterschiedliche Ausbildungsweisungen für die Ausbildung der freiwillig länger dienenden Soldaten (FWDL) und der Grundwehrdienst leistenden Soldaten (GWDL)?

Wenn ja, worin unterscheiden sie sich voneinander?

10

Gibt es einen Erfahrungsaustausch zwischen den Inspekteuren der Teilstreitkräfte und Organisationsbereiche bezüglich der Ausbildungsinhalte und Ausbildungshöhen?

11

Welche Gründe rechtfertigen es, dass trotz veränderter sicherheitspolitischer Rahmenbedingungen und vermehrter Einsätze im Ausland die Ausbildungsphilosophien der Teilstreitkräfte und Organisationsbereiche noch immer divergieren (z. B. zentrale Grundausbildung bei der Luftwaffe, dezentrale Grundausbildung beim Heer)?

12

Welche Ausbildungsinhalte sind bei der Ausbildung der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr ausdrücklich untersagt?

13

Nach welchen Gesichtspunkten werden die Ausbilder in den Teilstreitkräften und Organisationsbereichen ausgewählt?

Welches Anforderungsprofil müssen sie erfüllen und wird dieses Profil laufend überprüft?

14

Trifft es zu, dass Ausbilder in Grundausbildungseinheiten oft selbst erst gerade ihre Grundausbildung beendet haben und somit wenig Erfahrung einbringen können?

Wie ist die Ausbildung der Ausbilder geregelt?

15

Trifft es zu, dass Ausbildungspersonal laufbahnrechtlich im Vergleich zu Soldatinnen und Soldaten in Kampfverbänden oft benachteiligt wird und daher wenig Neigung besteht, sich in der Ausbildung zu engagieren?

16

Beinhaltet die „Einsatz orientierte Ausbildung“ auch Ausbildungsinhalte, die Soldatinnen und Soldaten an die Grenze (oder sogar darüber hinaus) der physischen und psychischen Belastbarkeit führen?

Sind solche Ausbildungsinhalte auch für Grundwehrdienstleistende (GWDL) vorgesehen?

17

Welche Kontrollinstanzen sind – abgesehen von der Dienstaufsicht durch die Vorgesetzten – vorgesehen, um Auswüchse in der Ausbildung oder die Verletzung von Ausbildungsinhalten rechtzeitig zu erkennen?

18

Welche strukturellen Frühwarninstrumente bestehen in der Bundeswehr, um Schikanen und Misshandlungen in der Bundeswehr zeitgerecht zu erkennen und auch zu unterbinden?

19

Wie ist das Zusammenspiel zwischen dem BMVg und dem Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages theoretisch und praktisch ausgestaltet?

Gibt es regelmäßige Kontakte über die Behandlung akuter Einzelfälle (Erbitten von Stellungnahmen) hinaus?

20

Sieht das BMVg eine Notwendigkeit, das bewährte Konzept der Inneren Führung den veränderten Rahmenbedingungen einer Einsatzarmee anzupassen?

Hat sich das Konzept mit Blick auf asymmetrische Bedrohungen womöglich in Teilen überholt?

21

Sieht das BMVg ein Problem darin, dass zunehmend mehr (Fach-) Unteroffiziere in Führungspositionen gelangen, die entgegen aller laufbahnrechtlichen Vorschriften keinen Feldwebellehrgang durchlaufen haben?

22

Ist es vertretbar, dass Unteroffiziere in der Bundeswehr Dienst leisten, die bei durchaus nachgewiesenen fachspezifischen Kompetenzen erhebliche Defizite in der truppendienstlichen Kompetenz aufweisen?

23

Womit ist die Massierung der in der Vorbemerkung der Fragesteller dieser Kleinen Anfrage erwähnten Weisungen begründet?

Lagen bereits im Februar 2004 Erkenntnisse darüber vor, dass gegen Ausbildungsinhalte verstoßen wurde?

24

Welche Gründe sieht das BMVg dafür, dass sich Soldaten trotz Misshandlung und/oder fortgesetzter Schikanen weniger artikulieren oder ihren Vorgesetzten anvertrauen?

25

Inwiefern wird in der Bundeswehr ein Klima erzeugt, dass sich Soldatinnen und Soldaten aller Dienstgrade und Verantwortungsebenen nicht mehr trauen, sich zu artikulieren oder ihrem Vorgesetzten zu offenbaren, um so persönlichen oder laufbahnrechtlichen Nachteilen aus dem Wege zu gehen?

26

Wie wird die Dienstaufsichtsverpflichtung der Dienststellenleiter, Kommandeure und Chefs überwacht?

Wie wird ggf. nachgesteuert?

Berlin, den 25. Januar 2005

Christian Schmidt (Fürth) Ulrich Adam Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen) Jürgen Herrmann Volker Kauder Thomas Kossendey Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) Werner Lensing Ursula Lietz Laurenz Meyer (Hamm) Dr. Gerd Müller Hans Raidel Helmut Rauber Anita Schäfer (Saalstadt) Bernd Siebert Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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