Verkürzung der Fälligkeitsfristen bei der Sekt-, Branntwein- und Kaffeesteuer
der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Karl Addicks, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Gisela Piltz, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Dr. Dieter Thomae, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Bundesregierung plant, die Fälligkeitsfristen bei der Branntweinsteuer, der Schaumwein-, der Zwischenerzeugnis- sowie der Kaffeesteuer von 70 auf 35 Tage zu verkürzen. Ein Referentenentwurf wurde bereits an die Betroffenen verteilt. Diese Verkürzung steht in Widerspruch zu den Gepflogenheiten der Branche. So ist es in der Sektbranche aufgrund des hohen Wettbewerbsdrucks üblich, Zahlungsfristen von bis zu 3 Monaten zu gewähren. Hinzu kommt, dass der deutsche Sekt in direkter Konkurrenz zu Prosecco-Produkten und Perlweinen steht. Durch die Schaumweinsteuer wird der deutsche Winzersekt gegenüber diesen Produkten erheblich benachteiligt. Eine weitere Preiserhöhung ist deshalb für die deutschen Sektkellereien nicht ohne den Verlust weiterer Marktanteile möglich.
Durch die Verkürzung der Fälligkeitsfristen werden allein der Sektbranche Mittel in Höhe von ca. 30 Mio. Euro entzogen. Für eine überwiegend mittelständisch geprägte Branche in einer wirtschaftlich schwierigen Situation sind diese zusätzlichen Belastungen schwer zu verkraften.
Insgesamt kann man davon ausgehen, dass den erheblichen Auswirkungen bei den Unternehmen nur marginale Einsparungen auf Seiten der öffentlichen Haushalte gegenüber stehen. Die Verkürzung der Fälligkeitsfrist kann, auch nach Ansicht der Bundesregierung, zu einer Preiserhöhung bei den betroffenen Produkten führen. Sie ist damit konjunkturpolitisch bedenklich.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Welche finanziellen Auswirkungen ergeben sich durch die Verkürzung der Fälligkeitsfristen bei der Branntweinsteuer, der Schaumwein-, der Zwischenerzeugnis- sowie der Kaffeesteuer?
Beabsichtigt die Bundesregierung die Fälligkeitsfrist von 35 Tagen bei allen Verbrauchsteuern einzuführen, und wenn nein, warum nicht?
Bei welchen Verbrauchsteuern wird die Fälligkeitsfrist nicht auf 35 Tage begrenzt, und welches sind die Gründe dafür?
Welche Branchen bzw. Verbände haben sich bislang gegen die Verkürzung der Fälligkeitsfrist ausgesprochen, und auf welche Weise beabsichtigt die Bundesregierung, diesen Einwänden Rechnung zu tragen?
Hält die Bundesregierung die von den Verbänden vorgebrachten Einwände für gerechtfertigt, und wenn nein, warum nicht?
Wie hat sich die Menge des in Deutschland verkauften Proseccos im Verhältnis zu der Menge des verkauften Sektes seit Beginn der 14. Legislaturperiode entwickelt?
Warum werden Perlweine anders versteuert als Schaumweine?
Wie werden Perlweine und Schaumweine in anderen Mitgliedstaaten der EU versteuert?
Führt nach Auffassung der Bundesregierung die unterschiedliche Besteuerung dieser Produkte innerhalb der EU zu Wettbewerbsverzerrungen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der Verkürzung der Fälligkeitsfrist bei den Verbrauchsteuern auf den deutschen Weinmarkt und die mittelständische Wirtschaft?
Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen auf das Preisniveau bei den einzelnen von der Verkürzung der Fälligkeitsfristen betroffenen Produkten bzw. Produktgruppen ein?
Inwieweit werden die gesetzlichen Fälligkeitsfristen bei den einzelnen Verbrauchsteuern nach Kenntnis der Bundesregierung von den betroffenen Unternehmen unter- bzw. überschritten?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Einwand, dass die verkürzten Fälligkeitsfristen nicht den Zahlungsgepflogenheiten der einzelnen Branchen gerecht werden?
Auf welche Summe beziffert die Bundesregierung die Umstellungskosten für IT-gestützte Verbrauchsteuererhebungs- und Zahlungsüberwachungsverfahren im Zusammenhang mit der Verkürzung der Fälligkeitsfristen bei Verbrauchsteuern?
Auf welche Summe beziffert die Bundesregierung den Liquiditätsentzug durch die Verkürzung der Fälligkeitsfristen bei Verbrauchsteuern bei den einzelnen betroffenen Branchen, und hält die Bundesregierung diesen in Anbetracht des Einsparungspotentials der Maßnahme für gerechtfertigt?
Wie hat sich nach Kenntnisstand der Bundesregierung die wirtschaftliche Situation in den von der Verkürzung der Fälligkeitsfrist bei Verbrauchsteuern betroffenen Branchen seit Beginn der 14. Legislaturperiode verändert, insbesondere in Bezug auf die Kennzahlen Arbeitsplätze, Produktpreise, Umsatz bzw. Gewinn?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Einwand, dass der Liquiditätsentzug durch die verkürzten Fälligkeitsfristen bei Verbrauchsteuern für etliche Betriebe der betroffenen Branchen existenzbedrohend sein kann?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass betroffene Unternehmen zur Aufrechterhaltung der Wirtschaftlichkeit unter Umständen auch Arbeitsplätze abbauen können, und wie viele Arbeitsplätze sind nach Ansicht der Bundesregierung potentiell von der Verkürzung der Fälligkeitsfristen bei Verbrauchsteuern betroffen?