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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Verbraucherpolitische Erfahrungen mit Schlichtungssystemen in der Kreditwirtschaft (G-SIG: 15011691)

Daten zur außergerichtlichen Streitschlichtung in der Kreditwirtschaft, bei Finanzdienstleistungen, bei Missbrauch von Zahlungskarten, Schlichtungssysteme in Europa, Auswahl von Schlichtern, Akzeptanz außergerichtlicher Streitschlichtung bei Verbrauchern

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

30.05.2005

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/549811. 05. 2005

Verbraucherpolitische Erfahrungen mit Schlichtungssystemen in der Kreditwirtschaft

der Abgeordneten Gudrun Kopp, Dr. Volker Wissing, Dr. Karl Addicks, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Rainer Funke, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Dr. Christel Happach-Kasan, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Harald Leibrecht, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Verfahren der alternativen Streitbeilegung (Alternative Dispute Resolution – so genannte ADR-Verfahren) kommen in Deutschland und Europa zunehmend größere Bedeutung zu. Grundsätzlich bieten sie die Möglichkeit, vor dem Hintergrund unverändert überlasteter Gerichte, Streitigkeiten nicht nur schnell und unbürokratisch beizulegen, sondern dies auch zu für alle Beteiligte geringeren Kosten zu leisten. Insofern können sie für Verbraucher wie Unternehmen vorteilhaft sein, vor allem, wenn die Kosten einer Regelung auf dem Rechtsweg in krassem Missverhältnis zum Streitwert stehen.

Die Förderung derartiger Verfahren zur alternativen Streitbeilegung stand bereits in der Vergangenheit im Fokus der Europäischen Kommission (siehe die diesbezüglichen Kommissionsempfehlungen 98/257/EG sowie 2001/310/EG, in denen Grundsätze für ADR-Verfahren niedergelegt wurden). In Deutschland finden sich solche Verfahren mit privaten Schlichtungs- bzw. Ombudsstellen insbesondere im Bereich der Kreditwirtschaft. So beispielsweise im Rahmen der Beleihung nach dem Überweisungsgesetz oder bei der Neuregelung des Fernabsatzes von Finanzdienstleistungen. Auch die freiwillige Übereinkunft der Kreditwirtschaft zu einem „Girokonto für jedermann“ kennt solche Streitbeilegungsverfahren.

Die Stärke alternativer Verfahren zur Streitbeilegung liegt gerade darin, dass sie weniger verrechtlicht und somit nicht zu Parallelinstitutionen der staatlichen Gerichte geworden sind. Komplexe Regularien für die Verfahrensbeteiligten können deshalb kontraproduktiv wirken. Vielmehr müssen die Erfahrungen aus dem Bereich der Kreditwirtschaft im Interesse einer eigenverantwortlichen, effizienten und kostengünstigen außergerichtlichen Konfliktlösung genau evaluiert und gegebenenfalls für andere Bereiche nutzbar gemacht werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Welche Schlichtungssysteme bestehen in der Kreditwirtschaft (getrennt nach Institutsgruppen und Geschäftssparten)?

2

Für Kunden welcher Institute oder Institutsgruppen – ggf. auch für welche Geschäftssparten – besteht kein Schlichtungssystem?

3

Welche der Schlichtungssysteme in Nummer 1 sind auf dem Gebiet des Überweisungsrechts, des Missbrauchs von Zahlungskarten bzw. des Fernabsatzes von Finanzdienstleistungen beliehen?

4

Hält die Bundesregierung die Durchdringung mit Schlichtungssystemen in der Kreditwirtschaft für ausreichend oder sieht sie hier Handlungsbedarf?

5

Welche Anforderungen müssen Schlichtungssysteme erfüllen, um sich nach Nummer 3 beleihen zu lassen?

6

Wie haben sich seit dem Jahr 2000 die Fallzahlen – gegliedert nach den Bereichen Girokonto für jedermann, Überweisungsrecht und ggf. weiterer Geschäftssparten – in den in Nummer 1 aufgeführten Schlichtungssystemen entwickelt?

7

Wie hoch war in den in Frage 6 aufgeführten Fällen der prozentuale Anteil der Schlichtungsergebnisse zugunsten der Kunden bzw. der Banken?

8

Sind der Bundesregierung ähnliche Schlichtungssysteme in anderen EU-Staaten bekannt?

9

Wie rekrutieren die verschiedenen Schlichtungssysteme die Schlichter und welchen beruflichen Hintergrund haben diese Schlichter?

10

Wie beurteilt die Bundesregierung die Unabhängigkeit der Schlichter der verschiedenen Schlichtungssysteme?

11

Ist der Bundesregierung bekannt, über welche jährlichen Budgets die verschiedenen Schlichtungsstellen verfügen?

12

Welche Schlichtungssysteme veröffentlichen Jahresberichte?

13

Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung die Qualität, den Umfang und die Verfügbarkeit der verschiedenen Jahresberichte?

14

In welcher Form werden die verschiedenen Schlichtungssysteme dem Verbraucher bekannt gemacht und in welchem Umfang wird in den Banken und Sparkassen auf die einzelnen Schlichtungssysteme hingewiesen?

15

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Akzeptanz der Schlichtungssysteme beim Verbraucher?

Berlin, den 10. Mai 2005

Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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