BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Freistellung der Agrarwirtschaft von der Ökosteuer (G-SIG: 14010070)

Ungleichbehandlung der Landwirtschaft gegenüber dem produzierenden Gewerbe bei der Ökosteuer, Ökosteuer auf Alternativenergie, Auswirkung der Ökosteuer auf Direktvermarkter

Fraktion

FDP

Datum

07.01.1999

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache14/22616. 12. 98

Freistellung der Agrarwirtschaft von der Ökosteuer

der Abgeordneten Ulrich Heinrich, Marita Sehn, Hans-Michael Goldmann, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Joachim Günther (Plauen), Birgit Homburger, Ulrich Irmer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Günther Friedrich Nolting, Cornelia Pieper, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Dr. Hermann Otto Solms und der Fraktion der F.D.P.

Vorbemerkung

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) hat in einem Anfang Dezember übermittelten Bericht die Auswirkungen der sogenannten Ökosteuer auf den Agrarsektor dargelegt. Danach rechnet das BML mit Mehrbelastungen für die landwirtschaftlichen Betriebe von rund 350 bis 380 Mio. DM. Dies entspräche einer Einkommenseinbuße von 1,5 %. Für den Gartenbau allein ergäben sich Kostensteigerungen von 50 Mio. DM, was wiederum einer Einkommenseinbuße von 4,7 % gleichkäme. Die zusätzlichen Belastungen für die vor- und nachgelagerten Bereiche, die nicht von der Ökosteuer freigestellt sind, kämen nochmals hinzu. Der Deutsche Bauernverband geht in seiner Stellungnahme vom 1. Dezember 1998 zur Ökosteuer von einer Belastung auf die „übrige Agrarwirtschaft“ von 884 Mio. DM aus. Damit ergäbe sich eine Gesamtbelastung des Agrarsektors von weit mehr als 1 Mrd. DM.

Obwohl der Bericht des BML einen Energiekostenanteil von 12,5 % an den Produktionskosten für den landwirtschaftlichen Sektor feststellt, enthält der Gesetzentwurf zur Ökosteuer keine generelle Freistellung der Agrarwirtschaft. Die Widersprüchlichkeit des Steuerkonzeptes der Bundesregierung wird zudem im genannten Bericht des BML zur Ökosteuer an der unterschiedlichen Behandlung der produzierenden Wirtschaftssektoren, nämlich der Landwirtschaft und des produzierenden Gewerbes, deutlich aufgezeigt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Welche Gründe veranlaßten sie zu dieser Ungleichbehandlung?

2

Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um einen vollwertigen Ausgleich für den Agrarsektor zu bieten, da eine Kompensation durch die Entlastung von Lohnnebenkosten in der Regel im Agrarsektor – nach dem Bericht des BML – nicht gegeben ist?

3

Welche Sparten sollen in welcher Höhe von der Ökosteuer freigestellt werden, falls die Bundesregierung keinen vollwertigen Ausgleich für die gesamte Landwirtschaft vorsehen sollte?

4

Verfehlt die Ökosteuer nicht ihr Hauptziel einer Umweltentlastung, wenn trotz der unbestrittenen ökologischen Vorteile des Stroms aus erneuerbaren Energien wie Wind, Sonne und Wasser diese mit zusätzlichen Kosten der Ökosteuer belastet werden?

5

Was hat die Bundesregierung dazu veranlaßt, erneuerbare Energien mit einer Ökosteuer zu belasten und sie dann auf dem Umweg der Förderung wieder zu entlasten?

6

Mit welchen Verwaltungs- und Bürokratiekosten rechnet die Bundesregierung durch die Einführung der Ökosteuer insgesamt?

7

Wie verträgt es sich mit dem Ziel der Bundesregierung, stärkere Regionalisierung der Vermarktung – insbesondere auch für „Bioprodukte“ – zu erreichen, wenn eine Erhöhung der Steuer auf Mineralölkraftstoffe insbesondere auch die Kosten für Betriebe erhöht, die direkt vermarkten bzw. auf Regionalmärkten ihre Produkte anbieten?

Bonn, den 8. Dezember 1998

Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen