Zum Regionalisierungsgesetz für den schienengebundenen Personennahverkehr
der Abgeordneten Christine Ostrowski, Dr. Winfried Wolf und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Die Mittel, die der Bund nach § 5 Regionalisierungsgesetz in Verbindung mit § 8 dieses Gesetzes dem Freistaat Sachsen für den schienengebundenen Personennahverkehr zur Verfügung stellen wollte, wurden in den Nachtragslisten des sächsischen Landeshaushaltes gekürzt, da die Novellierung des Regionalisierungsgesetzes durch den Deutschen Bundestag immer noch nicht erfolgt ist.
Der schienengebundene Personennahverkehr in den Ländern braucht aber jede Mark.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Wann ist mit einer Novelle des Regionalisierungsgesetzes zu rechnen?
Werden bei einer Novelle die Mittel zur Unterstützung des schienengebundenen Personennahverkehrs für die Länder erhöht werden?
Wenn ja, wird den Ländern die Mittelerhöhung dann auch rückwirkend gewährt?