Vor dem Hintergrund nicht eingelöster Versprechen der rot/grünen Bundesregierung zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und der verhängnisvollen Neuregelung des sog. „630-Mark-Gesetzes“ verschlechtert sich die Situation von Studierenden, besonders aus einkommensschwachen Elternhäusern, weiter. Zugleich spitzt sich die Personalsituation in den Hochschulen weiter zu, da die Kosten für studentische Hilfskräfte sprunghaft ansteigen. Künftig werden die Hochschulen weniger studentische Hilfskräfte anstellen, was u. a. zu einer Reduzierung von Tutorien und Öffnungszeiten der Bibliotheken führt.
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion
Vorbemerkung
Vor dem Hintergrund nicht eingelöster Versprechen der rot/grünen Bundesregierung zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und der verhängnisvollen Neuregelung des sog. „630-Mark-Gesetzes“ verschlechtert sich die Situation von Studierenden, besonders aus einkommensschwachen Elternhäusern, weiter. Zugleich spitzt sich die Personalsituation in den Hochschulen weiter zu, da die Kosten für studentische Hilfskräfte sprunghaft ansteigen. Künftig werden die Hochschulen weniger studentische Hilfskräfte anstellen, was u. a. zu einer Reduzierung von Tutorien und Öffnungszeiten der Bibliotheken führt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Welche Auswirkungen haben die Neuregelungen der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse, insbesondere die Zahlung höherer Versicherungsbeiträge durch die Hochschulen, für studentische Hilfskräfte?
Führt die Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse nicht zu einer Doppelzahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung, da die Studierenden schon in der studentischen Krankenversicherung versichert sind?
Wird sich die Zahl der Stellen für studentische Hilfskräfte durch die Neuregelung reduzieren?
Um wieviel Prozent erhöhen sich die Personalkosten der Hochschulen durch die Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse?
Hat die Erhöhung der Personalkosten Auswirkungen auf die Einstellung studentischer Hilfskräfte?
Wie hoch ist der Anteil studentischer Hilfskräfte am Gesamtpersonalbestand der Hochschulen?
Ist zu erwarten, daß durch die Reduzierung der Zahl studentischer Hilfskräfte bestimmte Leistungen der Universitäten eingeschränkt werden müssen (z. B. Tutorien und Öffnungszeiten von Bibliotheken)?
Führt ein eingeschränktes Dienstleistungsangebot der Hochschulen nicht zu Verschlechterungen der Studiensituation für alle Studenten?
Ist es der Bundesregierung bekannt, daß ein großer Teil der Studierenden, zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts, neben dem Studium erwerbstätig ist?
Welche Auswirkungen hat diese Erwerbstätigkeit auf ein zielgerichtetes Studium in der Regelstudienzeit?