Luftfahrtstrategie der Bundesregierung
der Abgeordneten Eva-Maria Bulling-Schröter, Fred Gebhardt, Rolf Kutzmutz, Angela Marquardt, Dr.Winfried Wolf und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Gegenwärtig diskutiert die Bundesregierung in vielfältiger Weise über den „Luftfahrtstandort Deutschland“. Themen sind die ökologische Gestaltung von Flugzeugen, der Ausbau von Flughäfen, die Förderung von Luftfahrttechnologien durch Bundesmittel, die Besteuerung von kerosinintensiven Fluggeräten in Europa und das 5. EU-Forschungs-Rahmenprogramm mit dem Schwerpunkt der Förderung von Luftfahrttechnologien.
Kaum nachvollziehbar erscheint allerdings der Umgang mit den Auflagen der Klima-Nachfolgekonferenz von Rio in Kyoto. Einerseits will die Bundesregierung den Anspruch der Klimaziele erfüllen. Andererseits vertritt die Bundesregierung als durch den Bund in den Flughafengesellschaften Beteiligte die Auffassung, daß Flughäfen wie Frankfurt am Main und Schönefeld erweitert werden und die Flughafenbewegungen sich vervielfachen sollen. Der Bund hat sich in der letzten Zeit sogar in mehrere Flughafengesellschaften von bundesdeutschen Großstädten als Beteiligte eingekauft. Im Jahreswirtschaftsbericht 1999 wird eine Konzeption für die Kapazitätsentwicklung des dezentralen Flughafensystems in Deutschland erwähnt, die eine stärkere Vernetzung des Luftverkehrs mit anderen Verkehrsträgern, insbesondere mit der Schiene, sowie die Verfahrensbeschleunigung im Luftrecht und die Stärkung der Rolle der Regionalflugplätze zum Ziel haben soll.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Welche Vorstellungen bzw. welches Konzept zur Verteilung der Flugbewegungen über der Bundesrepublik Deutschland hat die Bundesregierung als Anteilsinhaberin mehrerer Flughafengesellschaften in der Bundesrepublik Deutschland, und was beinhaltet das Konzept?
Wieso vertritt die Bundesregierung als Beteiligte in der Frankfurter Flughafenaktiengesellschaft (FAG) die Auffassung, daß die Flugbewegungen über Frankfurt fast verdoppelt werden müssen, obwohl sowohl die Vermeidung von Flugbewegungen als auch die Entwicklung neuer umweltverträglicher Technologien und entsprechenden Fluggerätes im Sinne der Erfüllung der Co2-Zielstellungen von Kyoto sind?
In welcher Weise steht die geplante Flughafenerweiterung in Frankfurt am Main im Einklang mit den Zielen der oben erwähnten Konzeption für die Kapazitätsentwicklung des dezentralen Flughafensystems?
Was versteht die Bundesregierung im Zusammenhang mit der oben erwähnten Konzeption unter einer „Verfahrensbeschleunigung im Luftrecht“, und welche konkreten Vorstellungen gibt es dazu?
Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen der Verfahrensbeschleunigung im Luftrecht und der Stärkung der Rolle der Regionalflugplätze?