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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Löschungsauftrag von Publikationen durch den Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Jürgen Trittin, gegenüber dem Bundesamt für Strahlenschutz (G-SIG: 14010154)

Umstände der Zurückziehung von Publikationen des Bundesamtes für Strahlenschutz aus dessen Veröffentlichungsliste und Internetangebot auf Weisung des Bundesumweltministeriums, Bewertung des Vorgangs im Hinblick auf die fachliche und wissenschaftliche Selbständigkeit des BfS, Rücknahme der Weisung

Fraktion

FDP

Datum

24.03.1999

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache14/48904. 03. 99

Löschungsauftrag von Publikationen durch den Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Jürgen Trittin, gegenüber dem Bundesamt für Strahlenschutz

der Abgeordneten Birgit Homburger, Ulrike Flach, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Günther Friedrich Nolting, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Gerhard Schüßler, Marita Sehn, Carl-Ludwig Thiele und der Fraktion der F.D.P.

Vorbemerkung

Vor wenigen Tagen wurde bekannt, daß die Abteilung Z des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit dem Bundesamt für Strahlenschutz mitgeteilt hat, daß bestimmte Publikationen zu löschen seien. Unter anderem wird gefordert: „ . . . die gekennzeichneten Publikationen bzw. Beiträge sind aus dem Internet, aus der Publikationsliste und sonstigen Distributionen (Messe, Infostelle etc.) ersatzlos zu streichen.“ Daraufhin mußten folgende Texte auf der Internetseite des Bundesamtes für Strahlenschutz gestrichen werden:

  • Wie sicher sind unsere Endlager?
  • „Bundesumweltministerium wußte von der Verseuchungsgefahr bei Castortransporten“
  • Transporte radioaktiver Stoffe – Zahlen und Fakten
  • Transporte radioaktiver Stoffe – Stichwort CASTOR
  • Neutronenstrahlung am Castor-Behälter
  • Leukämie in der Umgebung des Kernkraftwerkes Krümmel

In der Vergangenheit war es zwar üblich, daß bei Veröffentlichungen von Pressemitteilungen und Infomaterial eine Abstimmung in Form einer groben formalen Prüfung zwischen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und dem Bundesamt für Strahlenschutz stattgefunden hat, doch hatte das Bundesamt für Strahlenschutz bisher für Veröffentlichungen im Internet stets freie Hand. Vor allen Dingen wissenschaftliche Texte wurden nie abgestimmt, da diese eine fachliche Aussage der Bundesoberbehörde „Bundesamt für Strahlenschutz“ darstellen und daher nicht einer politischen Abstimmung bedürfen. Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ist mit der Anweisung der Abteilung Z deutlich von der bisherigen Verfahrenspraxis abgewichen und verstößt damit auch gegen das Errichtungsgesetz für das Bundesamt für Strahlenschutz.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wer hat die Abteilung Z beauftragt, das Bundesamt für Strahlenschutz anzuweisen, bestimmte Texte aus der Veröffentlichung zurückzuziehen?

2

Ist der Bundesregierung diese Vorgehensweise des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit bekannt gewesen?

3

Haben auch andere Bundesminister ähnliche Anweisungen an nachgeordnete Behörden gegeben?

4

Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, daß es sich bei einem solchen Vorgehen des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit um eine Zensur und Behinderung wissenschaftlicher Arbeit handelt?

5

Wird die Bundesregierung die Anweisung des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit rückgängig machen bzw. den Bundesminister anweisen, sie rückgängig zu machen, so daß die Publikationen, Internetseiten und sonstigen Distributionen wieder wie zuvor erscheinen können?

6

Was unternimmt die Bundesregierung, um eine solche Verfahrensweise durch den Bundesminister zukünftig zu verhindern?

7

Wird die Bundesregierung ihren Minister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit darauf hinweisen, daß es notwendig ist, daß Bundesoberbehörden fachlich selbständig arbeiten und dazu auch die Veröffentlichungsfreiheit der wissenschaftlichen Erkenntnisse gehört?

Bonn, den 4. März 1999

Birgit Homburger Ulrike Flach Ernst Burgbacher Jörg van Essen Horst Friedrich (Bayreuth) Hans-Michael Goldmann Ulrich Heinrich Dr. Werner Hoyer Dr. Heinrich L. Kolb Jürgen Koppelin Günther Friedrich Nolting Dr. Edzard Schmidt-Jortzig Gerhard Schüßler Marita Sehn Carl-Ludwig Thiele Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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