Neuregelungen zur Erfassung der sog. Scheinselbständigkeit
der Abgeordneten Dr. Irmgard Schwaetzer, Dr. Heinrich L. Kolb, Dirk Niebel und der Fraktion Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion
Vorbemerkung
Die Neuregelungen zur Erfassung der sog. Scheinselbständigkeit, die von der Regierungskoalition gegen den Rat vieler Experten verabschiedet und zum 1. Januar 1999 in Kraft gesetzt wurden, haben in vielen Bereichen unseres Wirtschaftslebens – insbesondere bei Existenzgründern, Unternehmensberatern, Handels- und Versicherungsvertretern, Musikerziehern, Kurierdiensten, Speditionen, Werbeagenturen, Softwarespezialisten, Ingenieur- und Architektenbüros also gerade bei der „neuen Mitte“ und ihren Auftraggebern – eine beispiellose Verunsicherung ausgelöst, die zunehmend Arbeitsplätze vernichtet und viele Betroffene in den finanziellen Ruin treibt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wie vereinbart die Bundesregierung die Neuregelung mit ihrem erklärten Ziel, die Gründung selbständiger Existenzen zu unterstützen?
Hat die Bundesregierung vorausgesehen, daß viele Unternehmen die Zusammenarbeit mit kleinen selbständigen Betrieben schlicht aufkündigen, um der Gefahr zu entgehen, über Jahre hinweg möglicherweise Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträge nachentrichten zu müssen?
Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung die Warnungen von kompetenten Sachverständigen vor den Folgen dieser Gesetzgebung nicht beachtet?
Wie bewertet die Bundesregierung unabhängige Schätzungen, nach denen die Neuregelungen allein in diesem Jahr zu mindestens 50 000 Geschäftsaufgaben von Ein-Mann-Unternehmen führen?
Mit welchen Steuermindereinnahmen sind diese Geschäftsaufgaben – durchschnittliche Arbeitseinkommen unterstellt – verbunden?
Teilt die Bundesregierung die Befürchtung, daß der von den Neuregelungen besonders betroffene Bereich des Franchising erheblichen Schaden nehmen wird, obwohl wir gerade im Rahmen dieses Instrumentes eine Vielzahl von Neugründungen weiter erwarten dürfen, die später auch neue Arbeitsplätze nach sich ziehen?
Geht die Bundesregierung davon aus, daß die von einer Geschäftsaufgabe aufgrund der Neuregelung betroffenen Personen wieder einen Arbeitsplatz finden, oder rechnet sie mit zusätzlichen Ausgaben der Sozialkassen aufgrund von vermehrter Arbeitslosigkeit, und wenn ja, in welcher Höhe?
Ist die Bundesregierung zu einem angemessenen Ausgleich der Verluste bereit, die die betroffenen Personen erleiden – z. B. wegen kreditfinanzierter Investitionen, die sich aufgrund der Neuregelungen als Fehlschlag erweisen?
Ist die Bundesregierung bereit, Konsequenzen aus den Folgen der Neuregelungen zu ziehen, und wenn ja, welche Gesetzesänderungen wird sie vorschlagen?
Was hat die Bundesregierung unternommen, um bei der Sozialversicherung eine Gesetzesdurchführung zu erreichen, die die aufgezeigten Verluste für die betroffenen Unternehmen und die Volkswirtschaft so weit wie möglich vermeidet?
Wie reagiert die Bundesregierung auf die Beschwerden der Betroffenen, daß die Krankenkassen als Einzugstellen, die ja eigene Beitragsinteressen haben, zu einer verbindlichen Entscheidung über den Status (Selbständiger oder Beschäftigter) in angemessener Frist nicht imstande sind, so daß während der unzumutbar langen Wartezeiten bereits erteilte Aufträge an die neuen Selbständigen storniert werden?
Ist die Bundesregierung bereit, entsprechend den Interessen der neuen Selbständigen auf ein sachgerechtes Verfahren der Krankenkassen hinzuwirken?
Wie bewertet die Bundesregierung die gegenwärtige Rechtslage, nach der die Rentenversicherung bei der Überprüfung des Beitragseinzugs nicht an Entscheidungen der Krankenkassen gebunden ist, also den von der Krankenkasse bejahten Status eines Selbständigen ablehnen und von den Beteiligten für die Dauer von vier Jahren den Gesamtsozialversicherungsbeitrag nacherheben kann?
Ist sie bereit, hier im Interesse der Rechtssicherheit der Beteiligten für Abhilfe zu sorgen, und welche gesetzgeberischen Schritte hält sie dazu ggf. für sachgerecht?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Einbeziehung von Selbständigen in die Versicherungspflicht die Liquidität der Rentenversicherung zwar kurzfristig verbessert, aber wegen des weiter steigenden Rentneranteils bereits mittelfristig ihre Finanzprobleme vergrößert?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Befreiungsregelung für die älteren Selbständigen, die sich auf eine eng umrissene Form der Direktversicherung beschränkt, für die Selbständigen unvertretbare Härten mit sich bringt, die auf andere Art und Weise – z. B. durch Immobilien- oder Wertpapiererwerb – Altersvorsorge betrieben haben, und ist sie bereit, den Belangen der betroffenen Selbständigen durch eine Änderung dieser Klausel Rechnung zu tragen?