Satzungsänderung bei der Strahlenschutzkommission und bei der Reaktorsicherheitskommission und Neubesetzungen, auch beim Bundesamt für Strahlenschutz
der Abgeordneten Birgit Homburger, Ulrike Flach und der Fraktion der F.D.P.
Vorbemerkung
Die gemeinsame Satzung der Reaktorsicherheitskommission und der Strahlenschutzkommission vom 29. Januar 1990 wurde durch zwei neue Satzungen am 22. Dezember 1998 abgelöst. Die Mitgliederstärke der Kommissionen wurde reduziert, die Veröffentlichungspflicht für Empfehlungen der Kommissionen ist in eine „Kannbestimmung“ umgewandelt worden, und der Fachgebietekatalog der Kommissionen wurde geändert.
Ferner wurden die Kommissionen vom Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Jürgen Trittin, neu besetzt. Die Befürchtung eines Eingriffs in die wissenschaftliche Arbeit im allgemeinen und die Arbeit der Kommissionen insbesondere wächst. Die Befürchtung wird verstärkt, wenn man den Blick auf die Änderung der Veröffentlichungspflicht in eine „Kannbestimmung“ richtet. In diesem Zusammenhang hat Erwin Lindauer, früheres Mitglied der Reaktorsicherheitskommission, gegenüber der FAZ vom 15. März 1999 geäußert, daß die Strahlenschutzkommission nur noch als ein Instrument des Ausstiegs zu verstehen sei. Aus internationalen Fachkreisen ist schon jetzt zu hören, daß Deutschland das bisherige hohe Ansehen im Bereich des Strahlenschutzes und der Reaktorsicherheit sehr rasch zu verlieren droht.
Dies wundert nicht, denn Bundesminister Jürgen Trittin hat zum Präsidenten des Bundesamtes für Strahlenschutz einen Fachfremden, Diplom-Ingenieur für Architektur und Städtebau, Wolfram König, ernannt. Mit der Benennung eines Fachfremden zum Präsidenten eines so wichtigen Amtes wie des Bundesamtes für Strahlenschutz wird das Vertrauen in diese Einrichtung nachhaltig gestört. Ruft man sich den von Bundesminister Jürgen Trittin angeordneten Löschungsauftrag von Publikationen im Internet an das Bundesamt für Strahlenschutz in Erinnerung, so wirkt dies im Zusammenhang mit den Personalentscheidungen verstärkend in Richtung Vertrauensverlust.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Welche Aufgaben haben aus Sicht der Bundesregierung die Kommissionen für Reaktorsicherheit und Strahlenschutz?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß – solange Kernkraftwerke zur Stromversorgung in Deutschland genutzt werden – Sicherheitsfragen im Vordergrund stehen und die höchstmögliche Sicherheit für Kernkraftwerke gewährleistet werden muß?
Hält es die Bundesregierung für nötig, dabei von unabhängigen und kompetenten Wissenschaftlern und Fachgremien beraten zu werden?
Zählt die Bundesregierung die Reaktorsicherheitskommission und die Strahlenschutzkommission zu diesen Fachgremien?
Warum wurde in den Satzungen eine Reduzierung der Mitglieder der Kommissionen vorgenommen?
Was waren die Beweggründe, eine satzungsmäßige Gewichteverlagerung zwischen den Kommissionen, durch die unterschiedliche Reduzierung der Zahl der Mitglieder, vorzunehmen?
Warum wurde die Veröffentlichungspflicht, die die alte Satzung in § 11 Abs. 3 für die Empfehlungen der Kommission durch den Bundeminister Jürgen Trittin im Bundesanzeiger statuierte, gestrichen und durch folgende „Kannbestimmung“ ersetzt: „Die Empfehlungen und Stellungnahmen der Kommission werden mit den Begründungen den Länderbehörden zur Kenntnis gegeben und auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Das Bundesministerium kann sie im Bundesanzeiger veröffentlichen.“?
Welche Gründe gibt es dafür, daß die Bundesregierung eine vollständige Veröffentlichung vermeidet?
Wie will die Bundesregierung die umfassende und unabhängige Information der Öffentlichkeit zukünftig gewährleisten?
Hat der neu eingeführte § 17 der neuen Satzungen, der die Erstellung eines jährlichen Tätigkeitsberichtes vorsieht, zur Folge, daß zukünftig nur noch dieser Bericht veröffentlicht wird?
Warum wurde in der Satzung der Reaktorsicherheitskommission die Benennung der Fachgebiete, die in der Kommission vertreten sein sollen, gestrichen und ersetzt durch die Formulierung: „Um eine ausgewogene Beratung sicherzustellen, soll die Reaktorsicherheitskommission so besetzt sein, daß die gesamte Bandbreite der nach dem Stand der Wissenschaft und Technik vertretbaren Anschauungen repräsentiert ist.“?
Sind die bisher in der Reaktorsicherheitskommission durch Wissenschaftler vertretenen Fachgebiete auch nach der Neufassung der Satzung alle wieder vertreten, und wenn nein, warum nicht?
Warum wurde im Gegensatz dazu bei der Strahlenschutzkommission die Liste der Fachgebiete beibehalten?
Warum wurden bei der Kommission für Strahlenschutz die angegebenen Fachgebiete von elf auf sieben Fachgebiete gekürzt?
Warum wurden die Fachgebiete erheblich verändert und folgende Fachgebiete in der Satzung der Strahlenschutzkommission ganz gestrichen: Biophysik, Radiochemie, Radiologie und Nuklearmedizin, Strahlengenetik, Strahlenphysik und Strahlenmeßtechnik?
Warum wurden folgende Fachgebiete neu aufgenommen: Strahlenrisiko und Notfallschutz, und warum wurde die Strahlenschutzmedizin durch die Strahlenmedizin ersetzt?
Nach welchen Kriterien wurden die Mitglieder der Kommissionen ausgewählt?
Kann mit der Reduzierung der Mitglieder, der Neuzusammensetzung und der Abschaffung der Fachgebietszuordnungen eine unabhängige und fachlich fundierte Beratung bei der Reaktorsicherheit gewährleistet werden?
Aus welchen Gründen traut die Bundesregierung Dipl.-Ing. Wolfram König zu, eine Bundesoberbehörde mit knapp 670 Mitarbeitern an neun verschiedenen Standorten zu leiten, obwohl er keine berufliche und wissenschaftliche Ausbildung im Strahlenschutz und auf diesem Fachgebiet keine anerkannte Kompetenz besitzt?
Hat die Bundesregierung bedacht, daß es bei der Besetzung dieser Präsidentenstelle nicht um die Untermauerung des Ausstiegs aus der Kernenergie geht, sondern darum, eine kompetente Beratung in Fragen des Strahlenschutzes sicherzustellen?