Auswirkungen der Verkäufe von Immobilienkrediten an US-Finanzinvestoren
des Abgeordneten Ulrich Maurer, Werner Dreibus, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
„DER SPIEGEL“ berichtete am 31. Juli 2006 unter dem Titel „Vollstrecker aus Texas“ von den Verkäufen von Immobilienkrediten Deutscher Banken an US-Finanzinvestoren. Allein der Investor „Lone Star“ sei so in den Besitz von Immobilienkrediten in Höhe von knapp 30 Mrd. Euro gekommen. In Zusammenarbeit mit Kapitalverwertungsgesellschaften wie „Hudson Advisors“ gingen diese Firmen in anscheinend legaler aber ungewöhnlich harter Weise gegen die Kreditnehmer vor, in den angeführten Beispielen gegen einfache „Häuslebauer“. Ihnen werden bei Ablauf der Zinsbindung nicht weiterhin übliche Konditionen angeboten, sondern sie werden mit Zinsen und Tilgungsraten belastet, die bis zu 50 Prozent über den ausgelaufenen Konditionen liegen.
Zitierte Juristen sprechen davon, dass bei den Immobilienkreditverkäufen gegen das Bankengeheimnis und gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstoßen werde.
Betroffen seien vor allem unbedarfte Kreditnehmer und solche mit wackliger Finanzlage. Anscheinend werden aber auch störungsfrei laufende Kredite transferiert.
Es werden in dem Artikel einzelne Beispiele aufgeführt, wie das harte Vorgehen der Firmen als Inkassanten Familien und Einzelpersonen um ihre Immobilie, ihr „Häusle“ brachten. Auf Nachfrage bei den zitierten Juristen handelt es sich dabei offensichtlich aber nicht um Einzelfälle.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Wie steht die Bundesregierung zu den in diesem Artikel gemachten Feststellungen?
Wenn die in diesem Artikel gemachten Feststellungen zutreffen, gedenkt dann die Bundesregierung gegen den Verkauf von Immobilienkrediten gesetzgeberisch aktiv zu werden?
Wenn nein, mit welcher Begründung lehnt sie dies ab?
Wenn die in diesem Artikel gemachten Feststellungen zutreffen, wie gedenkt die Bundesregierung „Häuslebauer“ gegen die Machenschaften dieser Kreditaufkäufer zu schützen?
Wenn die in diesem Artikel gemachten Feststellungen zutreffen, dann gehen bei diesen Vorgängen dem Staatshaushalt Steuereinnahmen verloren, da die dabei erzielten Gewinne nicht in Deutschland versteuert werden.
Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung dagegen zu ergreifen?
Wenn die in diesem Artikel gemachten Feststellungen zutreffen, dann ist damit zu rechnen, dass im Nachhinein auch die Vorteile aus staatlich geförderten Bausparverträgen ihren Bestimmungszweck verfehlen und indirekt Kreditaufkäufer subventioniert werden: Wenn man annimmt, die Hälfte der Immobilien, von denen die „Lone Star“ die Kredite kaufte, wären über Bausparverträge öffentlich subventioniert worden, so könnte es sich dabei um Subventionen bis zu 1,32 Mrd. Euro handeln.
Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, die dem privaten Wohnungsbau gewidmeten Subventionen vor dem Zugriff solcher Finanzinvestoren zu schützen?
Wie beurteilt die Bundesregierung mögliche Befürchtungen, dass die am 9. August 2006 gemachte Ankündigung des Bundesministers der Finanzen, privaten Wohnungsbau demnächst nicht mehr fördern zu wollen, im Zusammenhang mit den in dem Artikel zitierten Vorgängen steht?