Aktuelle Entwicklung der Mehrwegquote und die Einführung eines Zwangspfandes – Lizenzmodell als mögliche Alternative
der Abgeordneten Birgit Homburger, Ulrike Flach, Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Gisela Frick, Dr. Wolfgang Gerhardt, Hans-Michael Goldmann, Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Walter Hirche, Dr. Werner Hoyer, Ulrich Irmer, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Jürgen W. Möllemann, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Dr. Günter Rexrodt, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Marita Sehn, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Dieter Thomae und der Fraktion der F.D.P.
Vorbemerkung
Nach einer Erhebung ist der Anteil der Mehrwegverpackungen im Getränkebereich im Jahr 1997 auf 71,35 Prozent gesunken. Damit wird die in der Verpackungsverordnung (VerpackungsV) geforderte Marke von 72 Prozent erstmalig nicht erreicht. Die Menge der Getränkeeinwegverpakkungen, insbesondere der Weißblechdosen (hier vor allem Bier- und Sportgetränkedosen) nimmt zu und verdrängt das etablierte Mehrwegsystem schrittweise.
Eine Unterschreitung der Mehrwegquote gemäß § 9 Abs. 2 VerpackungsV hat nach § 7 VerpackungsV die Einführung eines Zwangspfandes zur Folge. Dieses Zwangspfand wird beginnend bei der ersten Handelsstufe nach dem Abfüller je Getränkeverpackung erhoben, durchgängig bis zum Endverbraucher. Bei der Rückgabe der Verpackung muß das Pfand vom Einzelhandel zurückgezahlt und bis zum Abfüller zurückgefordert werden.
Studien zeigen, daß die Einführung eines Zwangspfandes nicht die gewünschten Effekte bringt. Daher gilt es nach Lösungswegen zu suchen, die dafür geeignet sind, der Ausweitung von Einweg entgegenzuwirken. Dazu bietet sich das Lizenz-/Zertifikatsmodell an. Die Enquete- Kommission „Schutz des Menschen und der Umwelt“ hat im Abschlußbericht „Die Industriegesellschaft gestalten“ festgestellt: „Hinsichtlich der ökologischen Effektivität sind Zertifikate den übrigen Lösungen überlegen, da sie die insgesamt zulässigen Belastungen direkt (und nicht auf Umwegen) fixieren.“ (S. 659).
Unter einem Lizenz- und Zertifikatsmodell wird ein staatlich geschaffenes Ordnungssystem verstanden, das für ökologisch nachteilige Verfahrensweisen eine mengenmäßige Begrenzung durch die limitierte Ausgabe verbriefter, grundsätzlich dauerhaft gewährter, aber handelbarer Rechte (Lizenzen/Zertifikate) erreicht wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die Steigerung der Einwegverpackung dort, wo sie dem Mehrweg ökologisch unterlegen ist, zu unterbinden und die Mehrwegquote wieder zu steigern?
Stimmt die Bundesregierung zu, daß ein Zwangspfand auf Einwegverpackungen langfristig kein geeignetes Lenkungsinstrument ist, um die Einhaltung und Steigerung der Mehrwegquote zu erreichen?
Wenn nein, warum nicht?
Wie beurteilt die Bundesregierung vorliegende Studien, wonach ein Zwangspfand als auf Dauer kontraproduktiv für eine Steigerung der Mehrwegquote eingeschätzt wird, da das Einweg dem Mehrweg gleichgestellt wird?
Stimmt die Bundesregierung Prof. Dr. Rehbinder, dem Vorsitzenden des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen, zu, daß durch das Zwangspfand die Entwicklung zum Einweg getrieben wird?
Wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung die in der Diskussion befindlichen Lizenzmodelle zur Lösung des Problems der sinkenden Mehrwegquote?
Stimmt die Bundesregierung zu, daß zur Lösung des Problems vor allem Instrumente gefragt sind, die nicht in staatlicher Regie durchgeführt werden und mit wirtschaftlichen Operationsprozessen verträglich sind, und das Lizenzmodell ein solches Instrument ist?
Wenn nein, mit welchen Instrumenten will die Bundesregierung das Problem der sinkenden Mehrwegquote dauerhaft lösen?
Teilt die Bundesregierung die Meinung, daß Lizenz-/ Zertifikatsmodelle die Vorteile des klassischen Ordnungsrechts mit den Vorteilen neuer, auf Selbstregulierung setzender Steuerungsideen verbinden können, indem die Mengenbegrenzung einerseits klar festgestellt wird, während andererseits durch die Handelbarkeit der Lizenzen eine flexible, an Marktbedürfnisse angepaßte Verteilung der knappen Nutzungsrechte gefördert wird?
Wenn nein, warum nicht?
Welches Modell (klassisches Ordnungsrecht oder Lizenz-/ Zertifikatsmodell) hält die Bundesregierung für überlegen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß Lizenz-/Zertifikatsmodelle dem Gedanken der Produktverantwortung des Herstellers im Kreislaufwirtschaftsgesetz besser gerecht werden als ein Zwangspfand?
Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, daß Lizenz-/Zertifikatsmodelle im Gegensatz zur Mehrwegquote zur Verringerung der absoluten Menge von Einwegverpackungen führen?
Hält die Bundesregierung die diskutierten Lizenz-/Zertifikatsmodelle mit den rechtlichen Regelungen der EU für vereinbar?
Wenn nein, warum nicht?