Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 14/354
14. Wahlperiode
29. 01. 99
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrike Flach, Jürgen Koppelin,
Horst Friedrich (Bayreuth), Birgit Homburger, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
und der Fraktion der F.D.P.
– Drucksache 14/260 –
Havarie des Frachters „Pallas“ vor Amrum
Die Havarie des Holzfrachters „Pallas“ im Nationalpark Wattenmeer hat gezeigt, daß
die politische Krisenbewältigung mangelhaft wa r. Dem enga g i e rten und ko m p e t e
nten Einsatz der deutschen und niederländischen Brandbekämpfer, der Mitarbeiter des
zentralen Meldekopfes in Cuxhaven, der freiwilligen Fe u e r wehren, des Te c h n i s c h e n
H i l f swerks, des Nationalparkamtes und der vielen Bewohner der betroffenen
Küs t e n r egion bei der Beseitigung des angeschwemmten Öls und der Rettung ve r ö l t e r
S e evögel stand ein völlig überfordertes politisches Krisenmanagement geg e n ü b e r.
Politische Inkompetenz hat dafür gesorgt, daß der Schaden für Flora und Fauna der
Nordsee und für den Tourismus des Landes Schleswig-Holstein größer als das
unvermeidbare Maß geworden ist.
1. In wessen Kompetenz fallen Schiffsunglücke im Nationalpark Wattenmeer?
Schiffsunglücke im Nationalpark Wattenmeer sind im Hinblick auf ihre
Auswirkungen zu unterscheiden:
– Bei reinen Seeunfällen, in denen es in erster Linie um die Rettung von
Menschenleben geht, gibt es eine Allzuständigkeit von Bund, Ländern,
Gemeinden und Privaten. Jeder hilft, von Staatsschiffen über SAR (Search
and Rescue, Seenotrettungsdienst), DGzRS (Deutsche Gesellschaft zur
Rettung Schiffbrüchiger) bis zu privaten Bergern.
– Bei Schiffsunglücken mit der Gefahr einer Meeresverschmutzung ist
eine gemeinsame Zuständigkeit von Bund und Ländern aufgrund der
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen vom 27. Januar 1999 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Verwaltungsvereinbarung über die Bekämpfung von
Meeresverschmutzungen von 1975/95 gegeben.
– Bei Unglücken in Verbindung mit Schiffsbränden sind gemäß § 35
Abs. 2 Wasserstraßengesetz und aufgrund der nach dieser Vorschrift
abgeschlossenen verschiedenen Verwaltungsvereinbarungen der Bund und
die Länder gemeinsam zuständig.
2. Wann hat die schleswig-holsteinische Landesregierung die Bundesregierung
zum ersten Mal über die Havarie der „Pallas“ informiert und über die
eingeleiteten Maßnahmen unterrichtet?
Seit dem 30. Oktober 1998 wurde die Bundesregierung parallel zu den
Partnern der Bund/Länder-Verwaltungsvereinbarung vom 27. April 1995 zur
Bekämpfung von Meeresverschmutzungen durch die
Einsatzleitungsgruppe (ELG) über die im Zusammenhang mit der Havarie der „Pallas“
eingeleiteten Maßnahmen unterrichtet. In der ELG, die über gemeinsame
Bekämpfungsmaßnahmen entscheidet, sind der Bund und die Küstenländer
durch je einen Beauftragten vertreten.
3. Ist der Bundesregierung bekannt, wann die politisch Verantwortlichen zum
ersten Mal die Ämter und Behörden in den betroffenen Gemeinden der
Nordseeküste über den Unglücksfall informiert haben?
Der Zentrale Meldekopf (ZMK) beim Wasser- und Schiffahrtsamt
Cuxhaven hat die betreffenden Behörden wie folgt über die Lage informiert
(jeweils nur erste Meldung angegeben):
am 27. Oktober 1998 07:36 Uhr Wasserschutzpolizei Cuxhaven
07:37 Uhr Wasserschutzpolizei Husum
08:55 Uhr Innenministerium Kiel
10:16 Uhr Umweltministerium Kiel
am 28. Oktober 1998 09:26 Uhr Amt Amrum
Die ELG hat die zuständigen Landesdienststellen am 30.Oktober 1998
nachmittags informiert und vorsorglich erste Schutzmaßnahmen in den
voraussichtlich betroffenen Gebieten veranlaßt.
4. Welche Unterstützung und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung der
Landesregierung Schleswig-Holsteins angeboten, um ein schnelles
Krisenmanagement zu gewährleisten?
Wegen drohender Ölverschmutzungen wurde die ELG des Bundes und der
Küstenländer am 30. Oktober 1998 aktiviert. Damit standen alle gemäß der
Bund/Länder-Vereinbarung von 1975/95 verfügbaren Bundes- und
Länderressourcen (Schiffe, Geräte, Personal, Sachverstand) für die Bekämpfung
des Unfalls zur Verfügung.
5. Warum haben das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit und das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
nicht von sich aus eingegriffen, sobald absehbar war, daß die Gefahr offenbar
nicht wirksam bekämpft werden konnte und so Fauna und Flora des
Wattenmeeres nicht vor einer Ölpest geschützt werden konnten?
Auf die Antwo rt zu Fr a g e 1 wird verwiesen. Ein Eingreifen der Ministerien
in Bonn ist aus Gründen der Entscheidungsfindung durch die vor Ort befi n
dlichen kompetenten Entscheidungsträger im Alarmplan nicht vo rg e s e h e n .
6. Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, daß der
Krisenstab des Innenministeriums von Schleswig-Holstein erst am 11. November
1998 tätig werden konnte?
Die Einrichtung eines Krisenstabes des Innenministeriums von Schleswig-
Holstein ist Landessache (Katastrophenschutz). Etwaige Folgerungen sind
erst nach Vorliegen der Erkenntnisse der unabhängigen
Expertenkommission und der im Lande Schleswig-Holstein durchgeführten Untersuchungen
zu ziehen.
7. Ist der Bundesregierung bekannt, warum zur Löschung des Brandes an Bord der
„Pallas“ die Berufsfeuerwehr Hamburg, die für die Bekämpfung derartiger
Unfälle ausgebildet und ausgerüstet ist, nicht zu Hilfe gerufen wurde?
Der Einsatz von acht Feuerwehrleuten der Cuxhavener Feuerwehr und
deren Verbringung mit Ausrüstung durch Hubschrauber auf das
bundeseigene Mehrzweckschiff „Neuwerk“ zum Einsatz auf der „Pallas“ entspricht dem
Abkommen über den verkehrsbezogenen Brandschutz zwischen dem Bund,
Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Der Einsatz der Feuerwehr
Cuxhaven wird seit Jahren geübt.
8. Welche Erkenntnisse und Informationen erhielt die Parlamentarische
Staatssekretärin beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit, Gila Altmann, bei ihrem Besuch vor Ort, und welche Maßnahmen wurden
aufgrund dieses Informationsbesuches eingeleitet?
Ziel des Besuches der Parlamentarischen Staatssekretärin Gila Altmann war
es, sich einen persönlichen Eindruck vom Stand der Bergungs- und
Ölbekämpfungsmaßnahmen und des Ausmaßes der Folgen der Havarie für
Natur und Tierwelt für Folgerungen des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit zu verschaffen.
9. Kann nach Meinung der Bundesregierung die „Pallas“ als „Schrottkahn“ oder
„Schrottkarren“ bezeichnet werden, wie es der Bundesminister für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit getan hat (AP-Meldung vom 12. Dezember
1998, ADN-Meldung vom 12. Dezember 1998)?
Der Bundesregierung liegen z.Z. keine Erkenntnisse vor, die diese
Aussagen bestätigen.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/354
10. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß im Falle der Bergung, Brandlöschung
und Schadensbegrenzung durch die zuständigen Behörden von einem
„dilettantischen Katastrophenmanagement“ gesprochen werden kann, wie der
Bundesparteitag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Leipzig in einem einstimmigen
Beschuß festgestellt hat (AP-Meldung vom 12. Dezember 1998)?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß angesichts des
Zusammentreffens widriger Umstände eine pauschale Verurteilung des
Krisenmanagements vermieden werden sollte. Über etwaige Folgerungen aus dem
Ablauf der durchgeführten Maßnahmen sollte nach Vorlage der Ergebnisse und
möglicher Verbesserungsvorschläge der eingesetzten Expertenkommission
befunden werden.
11. Ist die Bundesregierung in der Lage, die durch die Havarie der „Pallas“
verursachten Kosten zu beziffern, und wer wird für die entstandenen Kosten
aufkommen?
Nach vorläufigen Aufstellungen werden sich die Kosten auf über
14 Mio. DM abzüglich der mit rd. 3,3 Mio. DM veranschlagten
Versicherungszahlung belaufen. Nach dem vereinbarten Bund/Länder-
Kostenschlüssel zahlen der Bund und die Länder von den Kosten jeweils 50 %, die
fünf Länder beteiligen sich somit an den Kosten wie folgt:
Bremen 2,5 %
Hamburg 6,0 %
Mecklenburg-Vorpommern 8,5 %
Niedersachsen 18,0 %
Schleswig-Holstein 15,0 %
12. Wann gedenkt der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen die
von ihm angekündigte unabhängige Kommission zur Untersuchung des
Unglücks und der Pannen bei der Bergung der „Pallas“ einzuberufen, und wer soll
Mitglied dieser Kommission sein?
Die Veranlassungen für die Einsetzung der unabhängigen
Expertenkommission sind vom Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
bereits Anfang Januar 1999 getroffen worden. Die konstituierende Sitzung
wird Ende Januar/Anfang Februar 1999 erwartet. Die zehnköpfige
Kommission wird unter der Leitung von Senator a. D. Claus Grobecker und
seinen Stellvertretern Dr. Wolfgang Paul und Prof. Dr.-Ing. Knud Benedict
stehen. Ferner werden die fünf Küstenländer, das Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und das Bundesministerium für
Verkehr, Bau- und Wohnungswesen auf der Ebene der Abteilungsleiter
vertreten sein.
13. Wie lautet der Untersuchungsauftrag der vom Bundesminister für Verkehr, Bau-
und Wohnungswesen angekündigten Kommission zur Untersuchung der
Havarie der „Pallas“?
Der Auftrag lautet: ,Unter Auswertung der Havarie der „Pallas“ ist eine
Bewertung des bisherigen Notfallkonzeptes und dessen Weiterentwicklung für
die Sicherung der deutschen Küsten an Nord- und Ostsee vor den Folgen
von Schiffsunfällen zu erarbeiten, das sowohl Vorschläge für
Optimierungen im Bund/Küstenländer-Bereich als auch im internationalen Bereich
enthalten soll.‘
14. Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung einleiten, um die
Verantwortlichkeiten der Bundes- und Landesbehörden bei derartigen Unglücken
zukünftig klarer zu regeln und um einen wirksamen Küstenschutz zu
gewährleisten?
Das Ergebnis der unabhängigen Expertenkommission bleibt abzuwarten.
Unabhängig von dem akuten Fall „Havarie Pallas“ wird bereits seit 1997
von einem Interministeriellen Ausschuß (Bund/Schleswig-Holstein) am
Konzept zur Verbesserung des Unfallmanagements in Küstengewässern
gearbeitet; erste Ergebnisse liegen vor und werden der Expertenkommission
zur Verfügung gestellt.
15. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um den von der Havarie
betroffenen Gemeinden an der Nordseeküste Unterstützung zukommen zu lassen?
Die Bundesregierung hat keine Möglichkeit, den von der Havarie
betroffenen Gemeinden an der Nordseeküste finanzielle Unterstützung zukommen
zu lassen.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 5 – Drucksache 14/354]