Gehörlose Menschen in vollstationären Einrichtungen
des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Im Dezember 1998 wandte sich der Präsident des Deutschen Gehörlosen- Bundes e.V., Dr. Ulrich Hase, an die Öffentlichkeit, um die Konzeption der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Evangelische Gehörlosenseelsorge e. V. „Zusätzlicher Aufwand für Pflege und Betreuung gehörloser alter Menschen in vollstationären Einrichtungen“ vorzustellen. Dort werden die unbedingt erforderlichen zusätzlichen Investitionen und pflegerischen Aufwendungen detailliert aufgeführt und begründet. Der Gegenstand der Konzeption, die der Bundesregierung bekannt sein müßte, bringt es mit sich, daß vor allem die dort genannte Personengruppe im Mittelpunkt steht. Dennoch macht die Konzeption aus ihrem konkreten Sichtwinkel auch auf übergreifende Probleme aufmerksam.
Schon in der Einleitung ist davon die Rede, daß es „in der Vergangenheit . . . keine Regelungen zur Refinanzierung der zur Pflege und Betreuung gehörloser alter Menschen erforderlichen zusätzlichen Hilfen“ gab und daß „auch das SGB XI“ (Pflegeversicherung) „keine entsprechenden Hinweise bzw. Bestimmungen“ enthält. Das zeigt, daß sich gravierende Mängel in der aktuellen Gesetzeslage finden.
Einer der übergreifenden Aspekte ist, daß psycho-soziale Betreuung nicht vorgesehen wird – weder konzeptionell noch personell noch finanziell. Das ist nicht akzeptabel. Ein weiterer übergreifender Aspekt besteht in der mangelhaften Schulung und Betreuung des Personals sowie der fehlenden Supervision. Drittens springt die unbefriedigende Berücksichtigung behinderungs-spezifischer Aspekte bei der Einteilung in Grund- und Behandlungspflege ins Auge. In diesem Zusammenhang kritisiert die Konzeption – wie praktisch alle Behindertenorganisationen es immer wieder tun – die äußerst restriktive Einstufungspraxis durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK).
Um die Lösung der Probleme zu beschleunigen und gleichzeitig Vorschläge in die öffentliche Debatte zu tragen, fragen wir die Bundesregierung:
Fragen9
Seit wann ist der Bundesregierung die o.g. von der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Evangelische Gehörlosenseelsorge e.V. vorgelegte Konzeption zur Verbesserung der Versorgung gehörloser alter pflegebedürftiger Menschen bekannt, die in Zusammenarbeit mit dem Diakonischen Werk der evangelischen Kirche im Rheinland erstellt wurde?
Welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den dort unterbreiteten Vorschlägen? Welche Vorschläge will sie aufgreifen? Bis wann sollen die aufgegriffenen Vorschläge in gesetzgeberische Maßnahmen bzw. Verordnungen umgesetzt werden?
Betrachtet die Bundesregierung die Ausstattung der Räumlichkeiten in vollstationären Einrichtungen mit technischen Hilfsmitteln, die auch für gehörlose Bewohnerinnen und Bewohner wahrnehmbar sind, als im Interesse der Betroffenen und zur Wahrung ihrer Menschenwürde unabdingbar oder eher als ein aus Kostengründen nicht lösbares Problem?
a) Falls sie es – im Sinne der Konzeption – als eine Frage der Würde ansieht: Welche Kosten hält sie für angemessen?
b) Falls sie es – im Gegensatz zur o.g. Konzeption – vorwiegend als Kostenfrage betrachtet: Wie hält die Bundesregierung das mit dem Grundgesetz für vereinbar?
Wird die Bundesregierung entsprechende Maßnahmen ergreifen, um den Einrichtungen die Mehrkosten für licht- und kommunikationstechnische Installationen in Höhe von 0,48 DM pro Tag und Platz zur Verfügung zu stellen, und wenn ja, bis wann?
a) Welche Maßnahmen werden das sein?
b) Bis wann wird die Ausstattung der Appartements mit Licht- Signalsystemen (erforderlich zum Bemerkbarmachen für Gäste und Pflegekräfte, wenn sie das Zimmer betreten wollen) selbstverständlicher Standard sein?
c) Wann wird indirekte, helle und blendfreie Beleuchtung in den Gemeinschaftsräumen (erforderlich zum Ablesen vom Mund) selbstverständlicher Standard sein?
d) Bis wann werden pro Pflegestation mindestens je ein – für Bewohnerinnen und Bewohner frei benutzbares – Fax-Gerät und Schreibtelefon vorhanden sein?
e) Wann wird mindestens ein Fernsehgerät mit Videotext sowie ein Videogerät, das zur Aufnahme von Untertiteln geeignet ist, pro Pflegestation zum selbstverständlichen Standard gehören?
f) Mit welchen Mitteln wird die Bundesregierung dafür sorgen, daß diese – unbedingt erforderlichen – zusätzlichen Kosten weder auf die gehörlosen alten noch auf alle anderen Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtungen abgewälzt werden?
Wird die Bundesregierung entsprechende Maßnahmen ergreifen, um den Einrichtungen die Mehrkosten zur Schulung in der Gebärdensprache in Höhe von 3,44 DM pro Tag und Platz zur Verfügung zu stellen, und wenn ja, bis wann?
a) Welche Maßnahmen werden das sein?
b) Mit welchen Mitteln wird die Bundesregierung dafür sorgen, daß diese – unbedingt erforderlichen – zusätzlichen Kosten weder auf die gehörlosen alten noch auf alle anderen Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtungen abgewälzt werden?
Wird die Bundesregierung entsprechende Maßnahmen ergreifen, um den Einrichtungen die Mehrkosten für Supervision in Höhe von 0,91 DM pro Tag und Platz zur Verfügung zu stellen, und wenn ja, bis wann?
a) Welche Maßnahmen werden das sein?
b) Mit welchen Mitteln wird die Bundesregierung dafür sorgen, daß diese – unbedingt erforderlichen – zusätzlichen Kosten weder auf die gehörlosen alten, noch auf alle anderen Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtungen abgewälzt werden?
Wird die Bundesregierung entsprechende Maßnahmen ergreifen, um den Einrichtungen die Mehrkosten für die Vergütung qualifizierter Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter, die beispielsweise der Deutschen Gebärdensprache mächtig sind und/oder sprachbegleitende Gebärden beherrschen, in Höhe von 1,97 DM pro Tag und Platz zur Verfügung zu stellen, und wenn ja, bis wann?
a) Welche Maßnahmen werden das sein?
b) Mit welchen Mitteln wird die Bundesregierung dafür sorgen, daß diese – unbedingt erforderlichen – zusätzlichen Kosten weder auf die gehörlosen oder stark schwerhörigen alten, noch auf alle anderen Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtungen abgewälzt werden?
Wird die Bundesregierung dafür sorgen, daß für Menschen, die auf begleitende Assistenz bzw. assistierende Begleitung angewiesen sind, die psycho-soziale Betreuung zu einem ebenso selbstverständlichen Bestandteil der zu übernehmenden Kostenpunkte gehört wie die „Grundpflege“, und wenn ja, bis wann?
a) Hält die Bundesregierung eine regelmäßige psycho-soziale Betreuung von Menschen, die auf begleitende Assistenz angewiesen sind (wegen bestimmter Handicaps, seien es Gehörlosigkeit, Alter, allgemeiner Assistenzbedarf usw.) für erforderlich, um der Menschenwürde gerecht zu werden?
b) In welcher Weise und mit welchem finanziellen Volumen plant die Bundesregierung die angemessene Berücksichtigung psycho-sozialer, kommunikativer und kultureller Bedürfnisse von Menschen mit den verschiedensten Behinderungen bei der weiteren Ausgestaltung bzw. bei strukturellen Veränderungen der Finanzierung begleitender Assistenz, assistierender Begleitung und/oder pflegerischer Betreuung im herkömmlichen Sinne?
a) Wird die Bundesregierung dafür sorgen, daß die Gutachterrichtlinien für den MDK – und die daraus folgende Einstufungs-Praxis – dahin gehend verändert werden, daß behinderungsbedingter kommunikativer zusätzlicher zeitlicher Mehraufwand (z. B. wegen Gehörlosigkeit, Schwerhörigkeit, spastischer Sprachbeeinträchtigung, Demenz, geistiger Behinderung, psychischer Krankheit u. dgl.) zwingend und in ausreichendem Umfange bei Einstufungen berücksichtigt wird, und wenn ja, bis wann?
b) Mit welchen Mitteln wird die Bundesregierung dafür sorgen, daß die dabei entstehenden – unbedingt zu übernehmenden – zusätzlichen Kosten weder auf die gehörlosen oder stark schwerhörigen alten noch auf alle anderen Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtungen bzw. auf alle anderen Pflichtversicherten des SGB XI (Pflegeversicherung) abgewälzt werden?