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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Individuelle Schwerbehindertenbetreuung durch Zivildienstleistende (G-SIG: 14010699)

Bundesländer mit Einsatz von Zivildienstleistenden in der Schwerbehindertenbetreuung, Professionalität, Dienstzeit, Einsparungen im Haushalt des BMFSFJ durch Verkürzung des Zivildienstes, Auswirkungen im Pflegebereich

Fraktion

PDS

Datum

14.12.1999

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher Bundestag14/221424. 11. 99

Individuelle Schwerbehindertenbetreuung durch Zivildienstleistende

des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Viele behinderte Menschen erlangen einen beträchtlichen Teil ihrer selbstbestimmten Lebensweise dadurch, dass ihnen Zivildienstleistende assistieren. Die individuelle Schwerbehindertenbetreuung (ISB) entwickelte sich zu einem Instrument, das Menschen mit den verschiedensten Behinderungen einer weitgehend normalen Teilhabe am Leben der Gemeinschaft näher bringt.

Allerdings werden die Einsatzmöglichkeiten von ISB-Zivildienstleistenden in den einzelnen Bundesländern recht unterschiedlich gehandhabt. Beispielsweise arbeiten sie vielerorts im Rahmen der SGB-XI-Sachleistungsabrechnung, werden also quasi als Pflegepersonen angesehen. Andernorts schließen Verwaltungsvereinbarungen, Protokollnotizen oder andere länderspezifische Anordnungen derartige Einsätze aus.

Das kann zur Folge haben, dass jemand, der aus einem Bundesland in ein anderes umzieht, seiner bisherigen Lebensgrundlage – der ständigen Assistenz durch Zivildienstleistende, die über die Pflegeversicherung als Sachleistung abgerechnet wird – verlustig geht. Der Verweis auf den Sozialhilfeträger, der nachrangig Kosten übernehmen müsste, birgt mindestens drei Gefahren in sich: Zum einen widerspricht es dem erklärten Anliegen der Pflegeversicherung, Kommunen von Sozialhilfeleistungen zu entlasten. Zum anderen – und das wiegt noch viel schwerer – beschwört das die Gefahr herauf, dass eine schwerbehinderte Frau bzw. ein schwerbehinderter Mann, die jahrelang bewiesen haben, dass sie in einer eigenen Wohnung leben und sich den Alltag organisieren können, aufgrund des Kostenvorbehalts nach § 3a Bundessozialhilfegesetz ins Heim abgeschoben werden. Schließlich besteht auch die Gefahr, dass eine „Überbrückungslücke“ entsteht, in der weder die Assistenz durch ISB-Zivildienstleistende gegeben ist, noch dass bereits selbstorganisierte Assistenten zur Verfügung stünden, die nach dem „Arbeitgebermodell“ entlohnt werden könnten. Diese Zeit – mag die Spanne auch nur wenige Tage betragen – kann kein behinderter Mensch überbrücken, der auf assistierende Hilfe, Begleitung und/oder Pflege angewiesen ist.

Weitere Schwierigkeiten ergeben sich für schwerbehinderte Menschen mit hohem Assistenzbedarf daraus, dass der Zivildienst im Zuge der Sparmaßnahmen der Bundesregierung nicht nur verkürzt, sondern insgesamt verringert werden soll. So macht z.B. der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge darauf aufmerksam, dass sich aus diesen Maßnahmen der Bundesregierung ergebende „Mehrbelastungen bei den Diensten und Einrichtungen zu Lasten pflegebedürftiger, kranker und behinderter Menschen oder zu Lasten neuer Kostenträger gehen (werden)“ (siehe Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, Heft 11/99, S. 353).

Zwar gibt es Aussagen der Bundesregierung, dass der ISB-Bereich keine Kürzungen erfahren soll, dem stehen aber jetzt schon interne Ankündigungen gegenüber, dass ggf. mit weniger oder späteren Einberufungen gerechnet werden müsse. Die Einsatzstellen verfügen aber über einen festen Kreis von Kunden. Diese befürchten jetzt Leistungseinschränkungen durch unbesetzte Zivi-Stellen. Und sie befürchten, z. B. in Berlin, dadurch zu „freiwilligen“ Leistungsminderungen gezwungen zu werden, so dass sie zukünftig nur noch Geldleistungen der Pflegeversicherung zur Finanzierung ihrer Zivildienst-Assistenten nutzen können. Das bedeutet in der Praxis eine Halbierung der zur Verfügung stehenden Mittel.

Schließlich soll bereits jetzt von verschiedenen Einsatzstellen signalisiert worden sein, dass spätestens ab Mitte des kommenden Jahres auch die Entlassungsgelder für die Zivildienstleistenden nicht mehr oder zumindest nicht mehr in voller Höhe vom Bundesamt für Zivildienst übernommen werden sollen. Das soll „Einsparungen“ im Verantwortungsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bringen. Die Anteile, die von den Einsatzstellen übernommen werden müssten, werden aber unweigerlich wiederum auf die Kunden (Klienten, behinderte Menschen) abgewälzt.

Derartige Auswirkungen der Sparmaßnahmen der Bundesregierung laufen den Interessen von Menschen mit Behinderungen zuwider und stehen somit im Gegensatz zu dem von der Regierungskoalition formulierten Anspruch, die „Selbstbestimmung und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu fördern“ (Koalitionsvereinbarung vom 20. Oktober 1998, S. 26).

Deshalb fragen wir die Bundesregierung:

Fragen7

1

In welchen Bundesländern werden Zivildienstleistende nach Kenntnis der Bundesregierung auf der Grundlage von Sachmitteln der Pflegeversicherung (SGB XI) für die individuelle Schwerbehindertenbetreuung eingesetzt?

2

In welchen Bundesländern ist dies nicht möglich und auf der Grundlage welcher (Landes-)Bestimmung wird diese Möglichkeit ausgeschlossen?

3

Welche Erfahrungen liegen der Bundesregierung mit dem Einsatz von ISB-Zivildienstleistenden im Bereich der persönlichen Assistenz, der pflegenden Begleitung, der begleitenden Assistenz, der aktivierenden Pflege (oder wie immer die Tätigkeit im Einzelnen genannt wird) vor?

a) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor über die Anzahl und Art der Beschwerden von behinderten Menschen über mangelhafte Professionalität von ISB-Zivildienstleistenden, die über SGB-XI-Sachleistungen bezahlt werden?

b) Was sind die wesentlichen Inhalte der Beschwerden und wie sind diese aus der Sicht der Bundesregierung zu bewerten?

4

Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung hinsichtlich der Bewertung der Dienstzeit durch diejenigen Zivildienstleistenden, die in der individuellen Schwerbehindertenbetreuung eingesetzt waren? In welcher Relation steht nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil derjenigen Zivildienstleistenden, die diese Zeit eher als Bereicherung der Lebenserfahrung ansehen, zum Anteil derjenigen, die diese Zeit eher als verloren ansehen?

5

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass auch bei einer Verkürzung der Zivildienstzeit das bisherige Niveau an assistierender Begleitung, Pflege, Betreuung und Anleitung im ISB-Bereich gewährleistet und möglichst sogar ausgebaut wird?

6

Trifft es zu, dass im Haushalt des BMFSFJ für die Jahre 2000 bis einschließlich 2002 u. a. dadurch Einsparungen erbracht werden, dass die den Zivildienstleistenden zustehenden Entlassungsgelder den Einsatzstellen zukünftig nicht mehr in voller Höhe vom Bundesamt für Zivildienst zugewiesen werden sollen?

a) Wenn ja: Wie hoch sind die Einsparungen im Bereich des Zivildienstes für die genannten Jahre – in absoluten Zahlen, – im Verhältnis zu den Einsparungen im Haushalt des BMFSFJ, – im Verhältnis zu den Einsparungen im Bundeshaushalt?

b) Wie hoch wird die durchschnittliche zusätzliche Belastung für behinderte Menschen sein, denen die Einsatzstellen diese Kosten „durchreichen“? (Bitte Durchschnittswerte pro Monat und pro Stunde, in der ISB-Leistungen genutzt werden, angeben.)

7

Wie will die Bundesregierung die vorgesehenen „Einsparungen“ im Zivildienst gestalten, ohne den selbst formulierten behindertenpolitischen Anspruch in Frage zu stellen, Selbstbestimmung und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu fördern?

Berlin, den 12. November 1999

Dr. Ilja Seifert Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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