Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
Drucksache
14/
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14. Wahlperiode
11. 11. 99
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 11. November
1999 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Christa Luft, Dr. Dietmar Bartsch,
Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der PDS
– Drucksache 14/1881 –
Haushaltssanierung
In der ver gangenen Wahlperiode bestand zwischen den damaligen
Oppositionsparteien in vielen Punkten Übereinstimmung zu konkreten Maßnahmen
der Haushaltssanierung.
Von der Fraktion der SPD wurde ein Aktionsprogramm zur Bekämpfung von
Steuerhinterziehung und W irtschaftskriminalität in Höhe von 1,2 Mrd. DM
gefordert, mit dem Mehreinnahmen von etwa 3 Mrd. DM erzielt werden
sollen (Drucksache 13/9193).
Namens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde festgestellt, dass
die Lasten sozial ungerecht verteilt werden, weil die Selbständigen im
Gegensatz zu den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern keinen Beitrag zur
Finanzierung der wachsenden Staatsausgaben leisten (Plenarprotokoll 13/246,
S. 22929).
Von den ehemaligen Oppositionsparteien im 13. Deutschen Bundestag wurde
festgestellt, dass ein großes Unternehmen lediglich einen Mindestbeitrag zur
Körperschaftsteuer von 960 DM im Jahr leistet, ein Malermeister dagegen
3 000 bis 5 000 DM zahlt (ebenda S. 22931).
Übereinstimmung bestand bei der Streichung und Kürzung zahlreicher
Haushaltspositionen wie
Streichung der Mittel für die Beschaf fung des Eurofighters und der weite
ren Forschungen für diesen einschließlich der Verpflichtungsermächtigun
gen im Umfang von 24 Mrd. DM (Fraktion der SPD: Drucksache 13/9209
und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Drucksache 13/9145),
Streichung der Mittel für die Beschaffung von Kampffahrzeugen und
Feldzeugmaterial in Höhe von 1,1 Mrd. DM (Drucksache 13/9137),
keine Mittel für
die Forschung zur Minensperre AAMIS 3,5 Mio. DM (Drucksache 13/
9144),
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die Flächenverteilungsmine und entwicklungstechnische Betreuung des
Minenwurfsystems, 13,3 Mio. DM (ebenda),
Streichung der Mittel für den militärischen Abschirmdienst im Umfang
von 440 Mio. DM (Drucksache 13/9147),
Streichung der Mittel für den T ransrapid (Fraktion der SPD: Drucksachen
13/9196 und 13/9234 sowie Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Drucksachen 13/9136 und 13/9174),
Kürzung der Ausgaben für Bundesfernstraßen um 3,4 Mrd. DM
(Drucksache 13/9173),
Kürzung der Ausgaben für die Bundeswasserstraßenverbindung Rühen–
Magdeburg–Berlin um 110 Mio. DM und der Maßnahmen an der Mittel-
und Oberelbe, an der Saale und der Unteren-Havel-Wasserstraße von Plaue
bis zur Mündung um 12,5 Mio. DM (Drucksache (13/9175),
Kürzung der Ausgaben für Hoch- und Förderungsmaßnahmen in Berlin
und Bonn um 10 Prozent (Drucksache 13/9178),
Kürzung der Mittel für
– die bemannte Raumfahrt um 250 Mio. DM mit der Begründung, dass
unbemannte Missionen ein wesentlich besseres Kosten-Nutzen-V
erhältnis aufweisen und auf außenpolitische Prestigeprojekte verzichtet
werden sollte (Drucksache 13/9135),
– militärische Erdbeobachtung um 580 Mio. DM (ebenda),
Kürzung des Zuschusses an das Bundesamt für V erfassungsschutz um
22,6 Mio. DM (Drucksache 13/9163),
Kürzung der Mittel für den Bundesnachrichtendienst um 68 Mio. DM
(Drucksache 13/9180),
Streichung der institutionellen Förderung des Bundes der V ertriebenen in
Höhe von 3,5 Mio. DM (Drucksache 13/9158).
1. a) Wie ist der Stand eines Aktionsprogramms zur Bekämpfung von
Steuerhinterziehung und Wirtschaftskriminalität?
b) Mit welchen Mehreinnahmen wird gerechnet?
c) In welchem Umfang wurden sie den Ausgangsbedingungen für das
Haushaltssanierungsgesetz zugrunde gelegt?
Der von der damaligen Fraktion der SPD gestellte Änderungsantrag vom
25. November 1997 (Drucksache 13/9193) zur zweiten Beratung des Entwurfs
des Haushaltsgesetzes 1998 wurde vom Deutschen Bundestag am
25. November 1997 abgelehnt (vgl. Plenarprotokoll 13/205).
Für die Steuerverwaltung liegt die Organisations- und Personalhoheit von
Verfassungs wegen überwiegend bei den Ländern. Die obersten Finanzbehörden
der Länder haben in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen zur
nachhaltigen Ef fizienzsteigerung der Steuerfahndungsdienste, insbesondere durc
deutliche Personalaufstockungen, unternommen. Die Ergebnisse sind gut.
Aufgrund der Steuerfahndung wurden 1997 gegenüber dem Vorjahr 28,39 % mehr
Steuern rechtskräftig festgesetzt. 1998 war eine erneute Steigerung von
12,36 % zu verzeichnen.
Die Bundesbetriebsprüfung wird durch Zuweisung zusätzlicher Planstellen im
Haushaltsentwurf 2000 deutlich verstärkt. Den Schlüssel zur Eindämmung der
mit der W irtschaftskriminalität einher gehenden Steuerhinterziehung sieht die
Bundesregierung in dauerhaft einfacheren und überschaubareren Steuergeset-
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zen, verbunden mit niedrigeren Steuersätzen. Auf diesem W eg wird die
Bundesregierung in der Steuerpolitik konsequent fortschreiten.
2. a) Wurde im V orfeld des Haushaltssanierungsgesetzes geprüft, welche
Lasten auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf der einen Seite
und auf Selbständige auf der anderen Seite entfallen?
b) Wie verteilen sich die Kürzungen des Haushaltssanierungsgesetzes auf
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie auf Selbständige?
Die Maßnahmen zur Haushaltungssanierung sind insgesamt sehr breit angelegt
und vermeiden eine Sonderbehandlung einzelner Gruppen. Ein erheblicher Teil
des Einsparvolumens wird durch Maßnahmen erbracht, die lediglich in einer
Verringerung von Einkommens-/Leistungszuwächsen bestehen oder in
Neufällen bisherige Leistungen nicht weiter gewähren. Unmittelbar belastende
Eingriffe werden hingegen weitgehend vermieden.
Die Konsolidierungspolitik der Bundesregierung liegt insbesondere im
Interesse von Beziehern kleiner Einkommen, weil die angestrebte
Haushaltssanierung auch die finanziellen oraussetzungen und Freiräume für eine dauerhafte
Sicherung des Sozialstaats schaf ft. Die Maßnahmen zur
Haushaltskonsolidierung können im Übrigen nicht isoliert von den anderen wirtschafts- und f
nanzpolitischen Maßnahmen, insbesondere den Entlastungen durch die
Steuerpolitik, bewertet werden. Das Gesamtpaket ist sozial ausgewogen, familien- und
mittelstandsfreundlich. Durch das bereits in Kraft getretene
Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 sowie durch die beiden noch im
Gesetzgebungsverfahren befindlichen Gesetze (Steuerbereinigungsgesetz und Familienförderungs
gesetz) werden die privaten Haushalte um über 30 Mrd. DM, der Mittelstand
um rd. 6 Mrd. DM entlastet.
Mehrbelastungen in einer Größenordnung von 8
1
/
2
Mrd. DM treten bei
Großunternehmen und Konzernen vor allem durch das Schließen von „Steuer -
schlupflöchern“ ein. Nach In-Kraft- reten der Unternehmensteuerreform wer -
den investierende Unternehmen deutlich besser gestellt werden.
Die sozial gerechte Ausgestaltung der genannten Steuer gesetze zeigt sich auch
daran, dass der Anteil der Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen am
Entlastungsvolumen (Tarifentlastungen und Kindergelderhöhung) deren Anteil am
Einkommensteueraufkommen deutlich übersteigt. So haben die Bezieher zu
versteuernder Einkommen bis 20 000/40 000 DM (Ledige/V erheiratete) bei
einem Anteil am Einkommensteueraufkommen von deutlich unter 2 % einen
Anteil an der Entlastung von 28,6 % in 1999, 10 % in 2000 und 3,8 % in 2002.
3. Welche Veränderungen wurden vor der V erabschiedung des Entwurfs des
Haushaltssanierungsgesetzes der Bundesregierung erreicht, damit Steuer -
aufkommen von Konzernen nicht mehr unter dem von Kleinunternehmen
liegen?
Die Steuerpolitik der vorigen Bundesregierung war durch eine immer stärkere
steuerliche Belastung von Arbeitnehmern, Familien und Mittelstand
gekennzeichnet, während für Großverdiener und Konzerne zahlreiche Möglichkeiten
zur Senkung der Steuerlast bestanden.
Mit dem Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 hat die neue
Bundesregierung bereits kurze Zeit nach Übernahme der Regierungsverantwortung eine
Politik der Entlastung von Arbeitnehmern, Familien und Mittelstand eingeleitet.
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Andererseits wurden Steuerschlupf öcher in einem bisher nie dagewesenen
Umfang geschlossen. Damit hat die Bundesregierung für mehr Gerechtigkeit
und Transparenz im Steuersystem gesorgt. Beispielhaft sei hier nur die
Neuregelung des Verlustabzugs, die Beseitigung der Abzugsmöglichkeit von
Verlusten aus ausländischen Betriebsstätten in Staaten, mit denen
Doppelbesteuerungsabkommen bestehen, und verschiedene Maßnahmen gegen eine zu
exzessive Bildung von Rückstellungen und stillen Reserven genannt.
Hierbei darf jedoch nicht übersehen werden, dass T endenzen von global
agierenden Unternehmen zu beobachten sind, einer zu starken Steuerbelastung im
Inland insbesondere durch Verlagerung von Kapitalinvestitionen in das
niedriger besteuerte Ausland auszuweichen. Allein nationale Gegenmaßnahmen
wären unzureichend. Die Bundesregierung setzt sich deshalb für internationale
Absprachen ein, mit denen unfairer Steuerwettbewerb bekämpft werden soll.
4. a) Welche Schritte wurden zur Auflösung der erträge zum Eurofighte
2000 unternommen?
Der Deutsche Bundestag hat der Beschaffung des Eurofighter 2000 auf Grund
lage der Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Lan
des- und Bündnisverteidigung sowie für eine wirkungsvolle T eilnahme
deutscher Streitkräfte an internationaler Krisenbewältigung am 26. November 1997
zugestimmt. Die sicherheitspolitischen V erpflichtungen der Bundesrepubli
Deutschland bestehen seither unverändert fort. Die Bundesrepublik
Deutschland sieht keine Veranlassung, die Verträge zum Eurofighter 2000 zu ändern
b) Mit welcher V ertragsstrafe wäre bei Aufkündigung der V erträge zu
rechnen?
In den Regierungsvereinbarungen MoU (Memorandum of Unterstanding) Nr. 6
(Serienvorbereitung und Serie) und MoU Nr . 7 (Logistische Unterstützung)
haben die vier Programmpartner untereinander die Bestellung von insgesamt
620 Flugzeugen sowie die Beauftragung der dafür notwendigen logistischen
Unterstützung vereinbart.
Mit den internationalen Industriekonsortien Eurof ghter Jagdflugzeug Gmb
und Eurojet Turbo GmbH wurden bisher für die Serienvorbereitung und -
fertigung Rahmenverträge über die Gesamtzahl von 620 Flugzeugen geschlossen.
Des Weiteren wurden Einzelverträge zum überwiegenden Anteil der
Serienvorbereitung sowie der ersten Tranche von 148 Flugzeugen, davon 44 für die
Luftwaffe, geschlossen. Im Bereich der logistischen Unterstützung wurden auf der
Basis einer Rahmenvereinbarung mit beiden Industriekonsortien ebenfalls
Einzelverträge geschlossen.
Eine der Höhe nach festgelegte V ertragsstrafe für den Fall der Kündigung der
Verträge ist nicht vereinbart. Im Falle einer Kündigung der V erträge durch die
Bundesregierung kämen jedoch Regelungen aus den V ereinbarungen auf
Regierungsebene sowie Regelungen aus den Verträgen mit der Industrie wie folgt
zum Zuge:
Als Folge einer Kündigung der MoU wären alle unmittelbaren,
kündigungsbedingten Kosten durch den ausscheidenden Teilnehmerstaat zu tragen.
Ferner hätte der ausscheidende T eilnehmerstaat die verbleibenden Staaten in
jeder Weise in der Fortführung des Programms zu unterstützen. Hierzu
zählt auch, dass er seine nationale Industrie in den Stand versetzt, bereits
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begonnene Arbeiten zu beenden. Solche Arbeiten würden nach Ablauf der
Kündigungsfrist von den anderen Partnern bezahlt werden, jedoch hätte der
ausscheidende Staat gemäß dem Umfang dieser Arbeiten
Kompensationsaufträge in den anderen Teilnehmerstaaten zu erteilen.
Die Verpflichtung des ausscheidenden eilnehmerstaates zur Übernahme
von Kosten wird die im MoU Nr . 6 ausgewiesenen Beträge (Kostenober -
grenzen für Serienvorbereitung und -fertigung) nicht übersteigen, wobei
bereits verausgabte Beträge in Abzug gebracht werden.
Als Folge einer Kündigung der mit den Industriekonsortien geschlossenen
Verträge wären die T eilnehmerstaaten verpflichtet, noch nicht verarbeitete
aber bereits von der Industrie erworbene Materialien und Komponenten zu
einem angemessenen Preis zu übernehmen sowie alle Kosten zu tragen, die
unmittelbar durch die Beendigung der V erträge und die notwendigen
Abwicklungsaktivitäten entstehen. Ober grenze für diese V erpflichtungen sin
die Beträge, die von der Industrie hätten gefordert werden können, wenn die
Verträge nicht vorzeitig beendet worden wären.
Unter Berücksichtigung dieser Regelungen können zu den Kosten einer
Kündigung der V erträge durch die Bundesregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt
keine Angaben gemacht werden.
c) Welche Ergebnisse wurden erreicht?
Das Jagdflugzeug soll bescha ft werden. Schritte zur Kündigung der V erträge
wurden nicht eingeleitet.
5. a) In welchem Umfang wurde die Beschaffung von Kampffahrzeugen und
Feldzeugmaterial überprüft?
b) Welche Möglichkeiten zur Streichung wurden erwogen?
c) Zu welchen Ergebnissen ist die Bundesregierung gelangt?
Kampfpanzer
Mit den Finanzmitteln des Haushaltsentwurfs 2000/33. Finanzplan werden die
bestehenden rechtlichen V erpflichtungen zu laufenden orhaben erfüllt. Als
neues Vorhaben wird mit der Kampfwertsteigerung von 225 Kampfpanzern
Leopard II in einem ersten Los durch die Beschaf fung eines längeren Rohres
(L 55-Rohr) begonnen werden.
Feldzeugmaterial
Die Finanzmittel des Haushaltsentwurfs 2000/33. Finanzplan reichen aus, um
die bereits bestehenden rechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen und begonnen
Vorhaben weiterzuführen.
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6. a) Welche Möglichkeiten der Streichung der Mittel für die Forschung zur
Minensperre AAMIS wurden überprüft?
b) Zu welchen Ergebnissen ist die Bundesregierung gelangt?
c) In welcher Höhe sind Mittel für die Minensperre AAMIS im Entwurf
des Bundeshaushalts 2000 eingeordnet?
Für AAMIS (Aufklärungs-Ausstattung Minensperren) ist für das Haushaltsjahr
2000 ein Betrag von 1,3 Mio. DM veranschlagt. Bei AAMIS handelt es sich um
ein luftgestütztes System zur V orbereitung der Minenräumung. Es ist damit
gleichzeitig Bestandteil des deutschen Beitrages zum humanitären
Minenräumprogramm des Auswärtigen Amts und der Vereinten Nationen.
7. a) Welche Möglichkeiten der Beendigung der Finanzierung von
Flächenverteilungsminen und der entwicklungstechnischen Betreuung des
Minenwurfsystems wurden geprüft?
b) Zu welchen Ergebnissen ist die Bundesregierung dabei gelangt?
c) In welchem Umfang sind Mittel für Minenforschung im
Haushaltsentwurf 2000 vorgesehen?
d) Wie viele Mittel werden für die Entwicklung von Landminen im Jahr
2000 vorgesehen?
e) Zu welchen Ergebnissen hat die Überprüfung geführt?
Flächenverteidigungsminen
Im Haushaltsentwurf 2000 sind hierfür keine Entwicklungs- und
Beschaffungsmittel enthalten.
Entwicklungstechnische Betreuung des Minenwurfsystems
Hierfür ist für das Haushaltsjahr 2000 ein Betrag von 1 Mio. DM veranschlagt.
Minenforschung
Es sind keine Mittel für Minenforschung im Haushaltsentwurf 2000
vorgesehen.
Entwicklung von Landminen
Hierfür sind im Haushaltsjahr 2000 keine Ausgabenmittel veranschlagt.
8. a) Welche Ausgabenkürzungen für den Militärischen Abschirmdienst
wurden überprüft?
b) Zu welchen Ergebnissen ist die Bundesregierung gelangt?
c) Wie haben sich die Mittel für den Militärischen Abschirmdienst, die
dem Bundesminister der Verteidigung zur Verfügung stehen, seit 1998
entwickelt und welche Ausgaben sind für das Jahr 2000 vorgesehen?
Welche Begründung gibt es dafür?
Der Zuschuss für die Einrichtung gemäß § 10 Abs. 2 BHO hat sich von 1998
bis 2000 wie folgt entwickelt:
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Den Zuschusstiteln liegen entsprechende Wirtschaftspläne zugrunde, die einem
besonderen Verfahren der Bewilligung durch ein Gremium von Mitgliedern des
Haushaltsausschusses (Vertrauensgremium) gemäß § 10 a Abs. 2 BHO unter -
liegen. Die Bundesregierung ist nicht befugt, nähere Auskünfte zu erteilen. Die
Wirtschaftspläne haben ihren Beitrag zur Konsolidierung im Rahmen der
Aufstellung des Bundeshaushalts 2000 geleistet.
9. a) In welchen Punkten wurde die Finanzierung des T ransrapid durch den
Bund überprüft?
b) Zu welchen Ergebnissen ist die Bundesregierung dabei gelangt?
Für den Bau der T ransrapidstrecke Berlin–Hamburg enthält die Koalitionsver -
einbarung zwischen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN klare
Festlegungen.
Grundlage für die Realisierung des Projekts ist danach weiterhin die
Endpunktevereinbarung zwischen dem Bund, der Deutschen Bahn AG und der
systementwickelnden Industrie vom 25. April 1997, die u. a. eine Begrenzung der
durch den Bund zu finanzierenden Fahrwegkosten auf 6,1 Mrd. DM sowie ein
Regelung enthält, wonach über das Projekt neu zu entscheiden ist, falls die
laufende Überprüfung der Betriebs- und Investitionskosten ergeben sollte, dass die
Werte deutlich vom Eckpunktepapier abweichen.
Nach den aktuell vorliegenden Kostenrechnungen wird der in der
Eckpunktevereinbarung vereinbarte Kostenrahmen überschritten. Es werden deshalb
derzeit intensiv Modelle einer kommerziellen Zusatzf nanzierung entwickelt und
geprüft. Alternativ wird auch eine weitgehend einspurige T rassenführung
untersucht.
Erst nach Abschluss der mit Hochdruck laufenden Verhandlungen und
Prüfungen wird sich zeigen, ob für das Problem eine tragfähige und für alle
Projektpartner akzeptable Lösung gefunden werden kann.
10. a) Welche Maßnahmen zur Reduzierung der Ausgaben für den Bau und
den Betrieb von Bundesfernstraßen wurden geprüft?
Bau
Um alle Möglichkeiten der Kostenbegrenzung bzw . -reduzierung im Sinne
eines umfassenden Kostenmanagements im Bundesfernstraßenbau zu nutzen, hat
das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und W ohnungswesen in den letzten
Jahren hierzu Regelungen erarbeitet und eingeführt [1993: 30-Punkte-Katalog
zu Einsparungsmöglichkeiten im Straßenbau; 1995: ARS 17/95,
Kostenmanagement für Planung und Entwurf bei den Projekten des Bedarfsplanes
(Kostenprüfstationen); 1996: ARS 13/96 mit Hinweisen zu § 16 Fern
straßengesetz]. Unterstützende Materialien im Sinne einer Kostenbegrenzung bzw.
-reduzierung sind auch die Er gebnisse des Bund/Länder -Kolloquiums in
Gummersbach zum Thema Einsparungsmöglichkeiten (1994) und die Empfeh-
Ist 1998 Soll 1999 Soll 2000
– TDM –
Militärischer Abschirmdienst
(Kap. 14 01 Tit. 535 05)
3 822 4 100 4 200
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lungen des Bundesrechnungshofes (BRH) zum besseren Planen, Bauen und
Abrechnen von Bundesfernstraßen (1997).
Zur Unterstützung einer kostenbewussten Planung und Gestaltung von
Bundesfernstraßen haben neben diesen regulierenden Aktivitäten auch Dialoge zum
Kostenmanagement zwischen dem Bund und den Ländern als
Auftragsverwaltungen stattgefunden. So war das Thema Kostenmanagement Gegenstand der
61. (23. Januar 1997), 62. (10. Juli 1998) und 63. (22. Januar 1999)
Besprechung mit den Leitern der obersten Straßenbaubehörden der Länder (LBS).
Im Rahmen der 62. LBS am 10. Juli 1998 wurde die Einsetzung einer Bund/
Länder-Arbeitsgruppe „Kostenmanagement“ beschlossen. Die Arbeitsgruppe
wurde beauftragt, insbesondere die Methoden des Kostenmanagements und die
Möglichkeiten der Verzahnung zwischen Bund und Land im Rahmen der
Auftragsverwaltung zu behandeln. Der Schlussbericht der Arbeitsgruppe wird
voraussichtlich im kommenden Jahr vorliegen.
Betrieb
Durch strukturelle Reformen und Ef fizienzsteigerungen unter Berücksichti
gung moderner technischer und kommunikativer Möglichkeiten können die
Ausgaben der betrieblichen Unterhaltung in den nächsten Jahren reduziert
werden (z. B. Meisterei 2000).
Die Länder sind aufgefordert, die Reduzierung der Kosten in ihrer
Zuständigkeit umzusetzen.
b) Zu welchen Ergebnissen ist die Bundesregierung gelangt?
Die in der Antwort zu Frage 10a beschriebenen Bemühungen der
Bundesregierung haben sich auf die Investitionsfähigkeit im Bundesfernstraßenbau seither
positiv ausgewirkt.
11. a) In welchen Punkten wurde die Finanzierung der Mittelbereitstellung
für die Bundeswasserstraßen überprüft?
Alle laufenden Vorhaben in den Bereichen Schiene, Straße und W asserstraße
werden in einem Investitionsprogramm für die Jahre 1999 bis 2002 zur
Sicherstellung der Kontinuität bei Planung und Bauinvestitionen zusammengefasst.
Das Programm soll den Zeitraum bis zur Vorlage eines überarbeiteten
Bundesverkehrswegeplans überbrücken. Mit der V orlage des Investitionsprogramms
wird den Vorgaben aus der Koalitionsvereinbarung entsprochen:
An der Priorität für den Aufbau Ost wird festgehalten (IV.4 Abs. 5)
Verkehrsverlagerung auf Schiene und Wasserstraße (VI.4 Abs. 2)
Keine Bauunterbrechungen (IV.4 Abs. 4).
b) Welche Ergebnisse brachte die Überprüfung der Mittelbereitstellung
für die Bundeswasserstraßenverbindung Rühen–Magdebur g–Berlin
sowie der Maßnahmen an der Mittel- und Oberelbe, an der Saale und
der Unteren-Havel-Wasserstraße?
Die Überarbeitung des Bundesverkehrswegeplans hat u. a. das Ziel, die
umweltfreundlichen Verkehrsträger Wasserstraße und Schiene zu stärken. Für eine
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wettbewerbsfähige Binnenschif ffahrt ist der Ausbau der W
asserstraßeninfrastruktur wesentliche Voraussetzung. Dies gilt in besonderem Maße für
Investitionen in den neuen Bundesländern, um vergleichbare Standards zu erreichen.
Das Projekt 17 VDE (Ausbau der Wasserstraßenverbindung Hannover (Rühen)
–Magdeburg–Berlin) ist hochwirtschaftlich mit einem Nutzen-Kosten-V
erhältnis über 6. Der Ausbau erfolgt in enger Abstimmung mit den betroffenen
Bundesländern. Es besteht daher kein Grund, dieses hochwirtschaftliche Projekt
nicht weiterzuführen. Dies gilt in gleicher Weise für die Untere-Havel-
Wasserstraße im Rahmen des VDE 17.
Die Mittel- und Oberelbe sollen auch künftig für wirtschaftliche Schiffsver -
kehre – insbesondere für die Containerschifffahrt und für Schubverbände –
genutzt werden, gerade auch im Hinblick auf die Entwicklung der Wirtschaft und
der Sicherung von Arbeitsplätzen in der strukturschwachen Elberegion. Nicht
zuletzt dient die Elbe dem internationalen Schiffsverkehr und ist ein Projekt des
Transeuropäischen Verkehrsnetzes. Daher werden die Schif ffahrtsverhältnisse
angemessen und ökologisch verträglich verbessert, indem durch
Wiederherstellung und partielle Er gänzung der Strombauwerke wie Buhnen, Längswerke
und Sohlschwellen die derzeitigen Fahrrinnentiefen zwischen Niedrig- und
Mittelwasser um mindestens 20 cm vergrößert werden.
Im Rahmen der Überarbeitung des Bundesverkehrswegeplans 1992 ist
beabsichtigt, die Aufnahme des Saaleausbaus zwischen Halle und Mündung in die
Elbe in den Bundesverkehrswegeplan erneut zu überprüfen. Dabei ist einerseits
zu berücksichtigen, dass die Verbesserung der verkehrlichen Leistungsfähigkeit
der Saale durch den Bau einer Staustufe bei Klein-Rosenburg positive Ef fekte
für Verkehrsverlagerungen auf die Wasserstraße und für Arbeitsplätze hat, dass
aber auch andererseits ein Eingrif f in Natur und Landschaft einher geht. Die
Einleitung des Raumordnungsverfahrens wird daher bis zum Vorliegen des
Ergebnisses der Überarbeitung des Bundesverkehrswegeplans 1992 in
Abstimmung mit dem Land Sachsen-Anhalt zurückgestellt. Zwischenzeitlich werden
lediglich sicherheitsrelevante Ersatzinvestitionen an bestehenden Anlagen
vorgenommen.
c) Mit welcher Begründung wird die Finanzierung fortgesetzt?
Es wird auf die Antworten zu Frage 11 a) und b) verwiesen.
12. a) Welche Hoch- und Förderungsmaßnahmen in Berlin und Bonn wur -
den mit dem Ziel einer 10-prozentigen Senkung der bereitzustellenden
Bundesmittel überprüft?
b) Zu welchen Ergebnissen ist die Bundesregierung gelangt?
Für Hochbau- und Förderungsmaßnahmen in Berlin und Bonn f ndet laufend
eine Kostensteuerung statt, deren Ergebnisse im jeweiligen Haushaltsverfahren
umgesetzt werden.
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– 10 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
c) Welche Abweichungen gibt es jetzt beim Ansatz der Bundesregierung
gegenüber den von der CDU/CSU-geführten Bundesregierung vor
gesehenen Mitteln?
Der 1. Regierungsentwurf 1999, der von der CDU/CSU-geführten
Bundesregierung eingebracht wurde, sah für das ehemalige Kapitel 25 04 des
Einzelplans 25 Mittel in Höhe von 2 426 Mio. DM vor. Im Haushalt 1999 des
Einzelplans 12 26 sind 2 118 Mio. DM veranschlagt. Die Abweichungen ergeben sich
aus der Antwort zu Fragen 12 a) und b).
13. a) Welche Bestrebungen hat es gegeben, die Mittel für die bemannte
Raumfahrt zu senken?
b) Welche Ergebnisse wurden erreicht?
c) Welche weiteren Versuche wird es dabei geben?
Die Ausgaben für die bemannte Raumfahrt gehen auf die von der letzten
Bundesregierung eingegangenen Verpflichtungen zur deutschen Beteiligung an de
Internationalen Raumstation zurück. Bei der ESA-Ministerkonferenz vom 1 1./
12. Mai 1999 hat sich die Bundesregierung mit Erfolg dafür eingesetzt, die
daraus resultierenden finanziellen Belastungen zu verringern. Zum einen wurd
für die variablen Betriebskosten der Station die deutsche Beteiligung auf 25 %
(gegenüber 41 % für den Bau und 37 % für die fixen Betriebskosten) begrenzt
Zum anderen wurde auf deutsche Initiative der ESA-Generaldirektor
aufgefordert, V orschläge für eine Industrialisierung des Betriebs der europäischen
Raumstationselemente vorzulegen, wodurch die Betriebskosten insgesamt
verringert werden sollen.
Die Bundesregierung wird sich auch weiterhin für eine Begrenzung der
deutschen Aufwendungen für die Internationale Raumstation einsetzen. Neben der
Senkung der Betriebskosten soll dazu insbesondere die Gewinnung
kommerzieller Nutzer für die Station beitragen.
d) Mit welchem Ziel wurden die Mittel für die militärischen
Erdbeobachtungen überprüft?
e) Zu welchen Ergebnissen ist die Bundesregierung gelangt?
f) Warum werden die Mittel für die militärische Erdbeobachtung im
Einzelplan des Ministeriums für Bildung und Forschung veranschlagt?
Die Fragen beziehen sich offenbar auf das bei Kapitel 30 08 Titel 893 50
– Investitionen des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) –
erwähnte Vorhaben „Sicherheitsrelevante Erdbeobachtung“. Dieses Vorhaben ist
im Einzelplan 30 (BMBF) nur nachrichtlich angeführt. Es handelt sich um ein
Projekt, das vom Bundesministerium der V erteidigung im Rahmen seines
Anteils an der institutionellen Förderung des DLR f nanziert wird. Im Einzelplan
30 sind Mittel für die militärische Erdbeobachtung nicht veranschlagt.
Das V orhaben „Sicherheitsrelevante Erdbeobachtung“ umfasst Forschungs-
und Entwicklungsarbeiten mit Anwendungsaspekten im militärischen Bereich
(z. B. Einhaltung von Abrüstungsabkommen, Beobachtung von militärischen
Maßnahmen, Krisenvorbeugung und Krisenbewältigung), die auch zivil
verwendet werden können (z. B. Umweltbeobachtung, Management von Natur-
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katastrophen). An der Gewinnung derartiger Informationen mit Hilfe von
Erdbeobachtungsdaten besteht unverändert Bedarf.
14. a) Mit welchen Ergebnissen wurden die Ausgaben für das Bundesamt für
Verfassungsschutz überprüft?
b) Wie verläuft die Mittelbereitstellung für das Bundesamt für V
erfassungsschutz von 1998 bis 2000?
c) Welche Begründung gibt es dafür?
Der Zuschuss für die Einrichtung gemäß § 10 Abs. 2 BHO hat sich von 1998
bis 2000 wie folgt entwickelt:
Den Zuschusstiteln liegen entsprechende Wirtschaftspläne zugrunde, die einem
besonderen Verfahren der Bewilligung durch ein Gremium von Mitgliedern des
Haushaltsausschusses (Vertrauensgremium) gemäß § 10 a Abs. 2 BHO unter -
liegen. Die Bundesregierung ist nicht befugt, nähere Auskünfte zu erteilen. Die
Wirtschaftspläne haben ihren Beitrag zur Konsolidierung im Rahmen der
Aufstellung des Bundeshaushalts 2000 geleistet.
15. a) Welche Ergebnisse hat die Überprüfung der Ausgaben der Mittel für
den Bundesnachrichtendienst erbracht?
b) Wie hat sich die Mittelbereitstellung für den Bundesnachrichtendienst
von 1998 bis 2000 entwickelt?
c) Welche Begründung gibt es dafür?
Der Zuschuss für die Einrichtung gemäß § 10 Abs. 2 BHO hat sich von 1998
bis 2000 wie folgt entwickelt:
Den Zuschusstiteln liegen entsprechende Wirtschaftspläne zugrunde, die einem
besonderen Verfahren der Bewilligung durch ein Gremium von Mitgliedern des
Haushaltsausschusses (Vertrauensgremium) gemäß § 10 a Abs. 2 BHO unter -
liegen. Die Bundesregierung ist nicht befugt, nähere Auskünfte zu erteilen. Die
Wirtschaftspläne haben ihren Beitrag zur Konsolidierung im Rahmen der
Aufstellung des Bundeshaushalts 2000 geleistet.
Ist 1998 Soll 1999 Soll 2000
– TDM –
Bundesamt für Verfassungsschutz
(Kap. 06 09 Tit. 541 01)
220 508 224 294 231 890
Ist 1998 Soll 1999 Soll 2000
– TDM –
Bundesnachrichtendienst
(Kap. 04 04 Tit. 511 01)
661 206 662 172 676 553
Drucksache
14/
2113
– 12 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
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ISSN 0722-8333
16. Warum wird die institutionelle Förderung des Bundes der V ertriebenen
fortgesetzt?
Der Bund der V ertriebenen (BdV) ist die Dachor ganisation der in 21
Landsmannschaften, 16 Landesverbänden und 5 angeschlossenen
Mitgliedsorganisationen zusammengeschlossenen V ertriebenen, Aussiedler und Spätaussiedler .
Er ist der einzige repräsentative V erband der rd. 12 Millionen Deutschen, die
infolge Flucht, Vertreibung oder Aussiedlung, Aufnahme in der
Bundesrepublik Deutschland und der ehemaligen DDR gefunden haben. Insgesamt vertritt
der BdV rd. 2 Millionen Mitglieder , die bis in Orts- und Kreisverbänden or
ganisiert sind.
Auf der Grundlage der Charta der Heimatvertriebenen vom 5. August 1950
erfüllt der BdV hauptsächlich folgende Aufgaben:
– Soziale Beratung und Betreuung der V ertriebenen und Spätaussiedler im
Rahmen der Eingliederung in das wirtschaftliche und gesellschaftliche
Leben der Bundesrepublik Deutschland,
– Unterstützung und Hilfe der in der Heimat verbliebenen deutschen V
olksgruppen und Minderheiten,
– Verständigung und Zusammenarbeit mit den östlichen Nachbarvölkern,
– Bewahrung der V ielfalt kultureller T raditionen und des Kultur gutes der
Deutschen im Osten als Bestandteil des gesamten europäischen Kulturerbes.
Diese Aufgaben werden überwiegend von einer Vielzahl ehrenamtlicher Helfer
wahrgenommen. Allein im sozialen Beratungs- und Eingliederungsbereich sind
rd. 100 000 Personen ehrenamtlich tätig. Zur Bündelung und zentralen
Steuerung dieser Aufgaben bedient sich der BdV seiner Bundesgeschäftsstelle, die
institutionell gefördert wird.
Mit der Arbeit der hauptamtlichen Mitarbeiter in der Geschäftsstelle
gewährleistet der BdV die Mitarbeit der ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger,
deren Arbeit nur dann ef fektiv sein kann, wenn sie in den Rahmen einer
geeigneten Infrastruktur gestellt wird. Auf das Engagement der ehrenamtlichen
Helfer und der hauptamtlichen Mitarbeiter in der Geschäftsstelle kann bei der
Arbeit mit Spätaussiedlern nicht verzichtet werden.
Die Wahrnehmung dieser Aufgaben durch den BdV liegt im besonderen
Bundesinteresse. Der Verband hat in der Vergangenheit bewiesen, dass er diese mit
Bundesmitteln finanzierten Aufgaben im Sinne der Zweckbindung der Zuwen
dungen voll erfüllt hat.]