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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Sachbezogene Neufassung der Chemikaliengesetzgebung (G-SIG: 14011476)

Haltung der Bundesregierung zur Chemikalienpolitik der Europäischen Union, Harmonisierung chemikalienrechtlicher Vorschriften, Umsetzung der EU-Altstoffverordnung in Deutschland, Entwicklung geeigneter Risikobewertungsverfahren, Kooperation von Industrie, Verwaltung und Wissenschaft bei der Bewertung chemischer Produkte, Störungen des Hormonsystems durch endokrin wirksame Chemikalien

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

14.11.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher Bundestag14/433311. 10. 2000

Sachbezogene Neufassung der Chemikaliengesetzgebung

der Abgeordneten Birgit Homburger, Marita Sehn, Ulrike Flach, Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Horst Friedrich (Bayreuth), Ulrich Heinrich, Walter Hirche, Dr. Werner Hoyer, Ulrich Irmer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Günther Friedrich Nolting, Detlef Parr, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Dr. Irmgard Schwaetzer, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion der F.D.P.

Vorbemerkung

Wichtigstes Ziel der Chemikalienpolitik ist es, für Mensch und Umwelt die Sicherheit im Umgang mit Chemikalien zu gewährleisten. Im Juni 1999 hat der EU-Umweltministerrat Schlussfolgerungen zu einer Gemeinschaftsstrategie für chemische Produkte verabschiedet, in der die Kommission aufgefordert wird, bis zum Ende des Jahres 2000 ein Dokument vorzulegen, das eine neue Strategie in der Chemikalienpolitik vorschlagen soll. Der Ministerrat hat damit der zunehmenden Kritik an dem schleppenden Fortgang bei der Bewertung und Kontrolle der von Chemikalien ausgehenden Risiken Rechnung getragen.

Etwa ein Drittel der Produktion der europäischen chemischen Industrie ist in Deutschland angesiedelt. Damit ist Deutschland das von dieser Diskussion am stärksten betroffene Land. Hinzu kommt, dass die chemische Industrie als Deutschlands viertgrößte Branche von erheblicher gesamtwirtschaftlicher Bedeutung ist. Bei der Diskussion über eine Neufassung der Chemikaliengesetzgebung ist allerdings festzustellen, dass insbesondere von denjenigen EU-Mitgliedsländern maßgeblicher Einfluss auf die Debatte genommen wird, deren chemische Industrien im internationalen Vergleich keine herausragende Rolle für die Wirtschaft dieser Länder spielen. Es ist nicht auszuschließen, dass erhebliche und sachlich nicht begründete Nachteile für den Chemiestandort Deutschland entstehen, wenn die großen europäischen Chemieländer sich nicht mit Nachdruck in die politische Willensbildung einbringen. Die Bundesregierung befindet sich insoweit in der Pflicht und sollte in diesem Sinne längst die Initiative ergriffen haben.

Ein Teilaspekt in der gegenwärtigen chemiepolitischen Diskussion betrifft Chemikalien mit hormoneller Wirkung, die in Verdacht stehen, durch eine Störung des Hormonsystems die Gesundheit von Mensch und Tier zu beeinträchtigen. Der EU-Umweltrat hat die Kommission aufgefordert, auch hierzu ein Papier vorzulegen, welches aufzeigt, wie solche Stoffe unter Berücksichtigung bestehender Instrumente und Programme identifiziert und bewertet werden können. Dieses Kommissionspapier ist im Dezember 1999 von der Kommission veröffentlicht worden; der EU-Umweltrat hat dazu am 30. März 2000 Stellung genommen. Anerkannt werden dort Wissenslücken, die durch weitere Forschungsarbeiten geschlossen werden müssen. Das Kommissionspapier sieht besonderen Entwicklungsbedarf bei Methoden, mit denen toxische und ökotoxische Eigenschaften bestimmt werden. Daher wird eine Strategie mit kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen für eine Arbeitsliste mit Verdachtsstoffen vorgeschlagen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

Beabsichtigt die Bundesregierung, einen eigenen Vorschlag für eine neue Chemikalienpolitik der Europäischen Gemeinschaft zu entwickeln, welcher der Bedeutung Deutschlands als größtem Chemiestandort in der Europäischen Union Rechnung trägt?

2

Wenn ja, von welchen Leitgedanken und konkreten Zielvorstellungen soll ein solches Konzept getragen werden?

3

Wenn nein, weshalb nicht, und in welcher Form gedenkt die Bundesregierung dann stattdessen zu den genannten Entwicklungen und Entscheidungsbedarfen Stellung zu nehmen?

4

Liegen der Bundesregierung wissenschaftliche Erkenntnisse oder Erfahrungsberichte zum Risikobewertungsverfahren der EU-Altstoffverordnung vor und wie bewertet die Bundesregierung auf dieser Grundlage die Praxistauglichkeit des von der EU vorgeschlagenen Verfahrens?

5

Sieht die Bundesregierung mögliche Alternativen zu dem umfassenden und zeitintensiven Risikobewertungsverfahren der EU-Altstoffverordnung?

6

Wenn ja, welche Alternativen kommen in Betracht und wie werden diese von der Bundesregierung bewertet?

7

Erwägt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang den Einsatz zielorientierter Verfahren (Targeted Risk Assessment)?

8

Hat die Bundesregierung eigene Vorstellungen zu einem geeigneten Risikobewertungsverfahren entwickelt?

9

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Identifizierung risikoreicher Anwendungen von Chemikalien im Vergleich zu einer stoffbezogenen Wertung zweckdienlicher ist, um eine effiziente und rasche Einschätzung chemischer Produkte sowie eine Begrenzung der mit ihrem Einsatz verbundenen Risiken zu gewährleisten?

10

Welchen Beitrag leisten nach Einschätzung der Bundesregierung die in freiwilliger Kooperation von Industrie, Verwaltung und Wissenschaft erarbeiteten Stoffbewertungen des „Beratergremiums Umweltrelevante Altstoffe (BUA)“ für die Sicherheit der in Deutschland produzierten Chemikalien?

11

Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung in diesem Zusammenhang der Initiative des internationalen Chemieverbandes (ICCA) zur Komplettierung der Stoffdaten für 1000 weltweit erzeugte Stoffe mit großen Produktionsmengen (über 1000 Jahrestonnen) bis zum Jahre 2004 bei?

12

Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung in diesem Zusammenhang der Selbstverpflichtung des Verbandes der Chemischen Industrie (VCI) aus dem Jahre 1997 zur Erarbeitung eines Mindestdatensatzes für Stoffe und Zwischenprodukte bei?

13

Hält die Bundesregierung eine Zusammenarbeit mit dem Beratergremium für umweltrelevante Altstoffe bei der Gesellschaft Deutscher Chemiker im Kontext einer künftigen Chemikalienbewertung für sinnvoll?

14

Wenn ja, welche Erwartungen verbindet sie mit einer solchen Zusammenarbeit und welche konkrete Rolle gedenkt die Bundesregierung diesem Gremium zuzuweisen?

15

Wie beurteilt die Bundesregierung das Verhältnis zwischen einer wissenschaftlichen Risikobewertung und den für die Chemikalienpolitik maßgeblichen Leitprinzipien einer „Nachhaltigen Entwicklung“ sowie des Vorsorgeprinzips?

16

Wie steht die Bundesregierung zu der von den skandinavischen Ländern vertretenen Auffassung, dass inherente Stoffeigenschaften wie z. B. spezifische Gefahrenmerkmale oder expositionsrelevante Faktoren ausreichend sind, um politische Maßnahmen zu begründen?

17

Hält die Bundesregierung eine Gruppenbewertung vor dem Hintergrund stark variierender biochemischer Eigenschaften eng verwandter Stoffe für sinnvoll und welche Bewertungskriterien will die Bundesregierung ihren Überlegungen in diesem Zusammenhang zugrunde legen?

18

Wie stellt sich die Bilanz des Beitrags Deutschlands zur EG-Altstoffaufarbeitung im Vergleich zu den übrigen europäischen Ländern dar?

19

Welche Gründe sind nach Auffassung der Bundesregierung für die noch nicht abschließend erfolgte Bearbeitung der Risikobewertungen von Stoffen höchster Priorität maßgeblich?

20

Liegen der Bundesregierung Ergebnisse des von ihr 1997 initiierten dreijährigen Forschungsprogramms zu Umweltchemikalien mit endokrinen Effekten vor und zu welchem Zeitpunkt werden diese Ergebnisse für die Öffentlichkeit und die politische Diskussion zur Verfügung stehen?

21

Haben die Ergebnisse dieses Forschungsprogramms weiteren Forschungsbedarf ergeben?

22

Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage des Sachverständigenrats für Umweltfragen in seinem Gutachten „Umwelt und Gesundheit“ vom August 1999, wonach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand zufolge die Bedeutung endokrin wirksamer Chemikalien für die menschliche Gesundheit bislang überschätzt wurde?

23

Wie beurteilt die Bundesregierung die These, dass Stoffe mit geringem hormonellem Potential Schadwirkungen bereits bei sehr niedrigen Dosen verursachen, ungewöhnliche Dosis-Wirkungsbeziehungen aufweisen können oder in Kombination drastische Wirkungssteigerungen auslösen können?

24

Hält die Bundesregierung neben den bereits bestehenden Bewertungsverfahren für Chemikalien ein spezielles Bewertungsverfahren für Stoffe für erforderlich, die im Verdacht stehen, Störungen des Hormonsystems hervorzurufen?

Wenn ja, weshalb?

25

Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf für Begrenzungs- und Verbotsmaßnahmen von Verdachtsstoffen, sofern hierzu erste und vorläufige wissenschaftliche Hinweise auf der Grundlage von Laborversuchen vorliegen?

26

Sind die aus der Störung des Hormonsystems durch Stoffe mit endokriner Wirkung resultierenden Gefahren für die Gesundheit durch die bestehenden rechtlichen Instrumente bereits erfasst oder bedarf es einer Ergänzung der Gefahrenmerkmale?

Wenn ja, warum?

Berlin, den 10. Oktober 2000

Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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