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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Bundeswehrkrankenhäuser (G-SIG: 14010811)

Zahl der Bundeswehrkrankenhäuser und Bettenkapazität 1990, Kosten pro Krankenbett im Vergleich zu zivilen Krankenhäusern, stationäre Auslastung, Anteil der Soldaten, Begründung für die Beibehaltung von eigenen Krankenhäusern für die Bundeswehr, Belegung einer bestimmten Bettenzahl durch Zivilpatienten, Kosten der Heilfürsorge für die Soldaten

Fraktion

FDP

Datum

23.02.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/255819. 01. 2000

Bundeswehrkrankenhäuser

der Abgeordneten Günther Friedrich Nolting, Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, Jörg van Essen, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Walter Hirche, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Ulrich Irmer, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Gerhard Schüßler, Dr. Irmgard Schwaetzer, Marita Sehn, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Dieter Thomae, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.

Vorbemerkung

Die Bettenauslastung der Bundeswehrkrankenhäuser betrug 1998 knapp 80 %.

Diese Belegungsquote ist mit der im zivilen Gesundheitswesen vergleichbar. Sie enthält rund 60 % Soldaten und 40 % Zivilpatienten. Von den 2293 Betten der Bundeswehrkrankenhäuser waren somit nur rund 1050 im Jahresmittel mit Soldaten belegt, also weniger als 50 %.

Auf der Grundlage zurzeit bestehender Versorgungsverträge mit den Krankenkassen sind 671 der 2293 Betten der Bundeswehrkrankenhäuser für die stationäre Behandlung von Zivilpatienten zugelassen. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages hat einer Erhöhung des Zivilbettenanteils um 25 % auf 842 zugestimmt.

Aufgrund des drastischen Krankenhausbettenabbaus im zivilen Bereich ist zu erwarten, dass die Krankenkassen dieser Erhöhung nicht folgen, sondern ihre mit den Bundeswehrkrankenhäusern geschlossenen Versorgungsverträge nach und nach kündigen werden. Deshalb fordert der Bundesminister der Verteidigung eine Gesetzesinitiative zur Novellierung des § 108 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch dahin gehend, dass den Bundeswehrkrankenhäusern die Belegung von 842 Betten im Jahresmittel durch Zivilpatienten garantiert wird.

In Anbetracht des drastischen Abbaus von Krankenhausbetten im zivilen Bereich sowie der bevorstehenden deutlichen weiteren Kürzung des Personalumfangs der Bundeswehr fragen wir die Bundesregierung:

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Wie viele Bundeswehrkrankenhäuser gab es 1990?

2

Wie viele Bundeswehrkrankenhäuser gibt es heute?

3

Wie hoch war die Bettenkapazität der Bundeswehrkrankenhäuser 1990?

4

Wie hoch ist die Bettenkapazität der Bundeswehrkrankenhäuser heute?

5

Wie hoch waren die Kosten pro Krankenhausbett in den Bundeswehrkrankenhäusern 1990?

6

Wie hoch sind die Kosten pro Krankenhausbett in den Bundeswehrkrankenhäusern heute?

7

Wie hoch waren die durchschnittlichen Kosten pro Krankenhausbett bei den zivilen Krankenhäusern 1990?

8

Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten pro Krankenhausbett bei den zivilen Krankenhäusern heute?

9

Wie hoch war die stationäre Auslastung der Bundeswehrkrankenhäuser 1990?

10

Wie hoch ist die stationäre Auslastung der Bundeswehrkrankenhäuser heute?

11

Wie hoch war der Anteil der Soldaten an der Bettenauslastung der Bundeswehrkrankenhäuser 1990?

12

Wie hoch ist der Anteil der Soldaten an der Bettenauslastung der Bundeswehrkrankenhäuser heute?

13

Wie war die Notwendigkeit für die Bundeswehrkrankenhäuser bis 1990 begründet und woraus ergab sich die Höhe ihrer Bettenkapazität?

14

Wie lautet die Begründung für die Beibehaltung von eigenen Krankenhäusern für die Bundeswehr heute und woraus ergibt sich ihre Anzahl und Bettenkapazität?

15

Warum müssen die Bundeswehrkrankenhäuser die Fähigkeit besitzen, unterschiedliche Patientengruppen aller Altersklassen mit ihren speziellen Krankheitsspektren und den daraus resultierenden Untersuchungs- und Behandlungsarten zu versorgen, wenn die alters- und geschlechtsspezifische Struktur der Streitkräfte dies nur mit Einschränkungen erforderlich macht?

16

Ist es für die Humanmediziner der Bundeswehr im Rahmen ihrer Ausbildung für den Einsatz wirklich notwendig, unterschiedliche Patientengruppen aller Altersklassen mit ihren spezifischen Krankheitsspektren zu versorgen, oder könnten diese Fähigkeiten nicht besser und effizienter an zivilen Krankenhäusern erworben werden?

17

Bedeutet die Unterhaltung von Bundeswehrkrankenhäusern einen wirtschaftlichen Vorteil für den Bund?

18

Bestehen Unterschiede in der Auslastung und somit in der Wirtschaftlichkeit zwischen den einzelnen Bundeswehrkrankenhäusern und wie bilden sich diese ab?

19

Wird seitens der Bundesregierung eine gesetzliche Regelung beabsichtigt, die den Bundeswehrkrankenhäusern die Belegung einer bestimmten Bettenzahl durch Zivilpatienten garantiert?

20

Wie hoch war der Kostenaufwand für die freie Heilfürsorge der Soldaten 1998?

21

Wie hoch wäre der Beihilfebeitrag des Bundes 1998 für Soldaten gewesen, wenn es keine freie Heilfürsorge gegeben hätte?

Berlin, den 18. Januar 2000

Günther Friedrich Nolting Hildebrecht Braun (Augsburg) Rainer Brüderle Jörg van Essen Horst Friedrich (Bayreuth) Rainer Funke Hans-Michael Goldmann Dr. Karlheinz Guttmacher Klaus Haupt Ulrich Heinrich Walter Hirche Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Ulrich Irmer Dr. Heinrich L. Kolb Jürgen Koppelin Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Detlef Parr Cornelia Pieper Dr. Edzard Schmidt-Jortzig Gerhard Schüßler Dr. Irmgard Schwaetzer Marita Sehn Dr. Hermann Otto Solms Carl-Ludwig Thiele Dr. Dieter Thomae Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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