BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Genehmigungen des Exports von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern (G-SIG: 14010696)

Rolle des Bundessicherheitsrates bei Entscheidungen über Rüstungsexporte, Einbeziehung von Gremien des Deutschen Bundestages, Überarbeitung der Rüstungsexport-Richtlinien, Berücksichtigung der Menschenrechte in den Empfängerländern, gemeinsame Rüstungsexport-Richtlinien der NATO-Staaten

Fraktion

FDP

Datum

03.01.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/220123. 11. 99

Genehmigungen des Exports von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern

der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Günter Friedrich Nolting, Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, Jörg van Essen, Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Walter Hirche, Dr. Werner Hoyer, Ulrich Irmer, Gudrun Kopp, Dirk Niebel, Cornelia Pieper, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Gerhard Schüßler, Dr. Irmgard Schwaetzer, Marita Sehn, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele und der Fraktion der F.D.P.

Vorbemerkung

Die koalitionsinterne Kontroverse über die Lieferung von Panzern in die Türkei sowie über sehr umfangreiche Lieferungen von Rüstung insgesamt, hat zu einer Diskussion über die Neufassung der „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ und die Aufgaben des Bundessicherheitsrates geführt.

Erst in diesem Jahr hat sich der Bundessicherheitsrat auf einen Entwurf verständigt, der im Wesentlichen auf Richtlinien von 1982 beruhte.

Als neue Elemente sollen lediglich der Hinweis auf den Verhaltenskodex der Europäischen Union für Waffenexporte, der Menschenrechtsstatus möglicher Empfängerländer und die Verpflichtung der Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag jährlich einen Rüstungsexportbericht vorzulegen, hinzukommen.

Immer häufiger werden aus der Regierungskoalition heraus Forderungen erhoben, diese Neufassung der Richtlinien, insbesondere hinsichtlich der Entscheidungsmodalitäten, im Bundessicherheitsrat abermals zu überprüfen.

Durch die Streitigkeiten über die Rüstungsexportkriterien und die Rolle des Sicherheitsrates ist dringend geboten, dass die Bundesregierung hinsichtlich der Grundsätze für den Rüstungsexport und der Kontrolle durch den Bundessicherheitsrat eine klare Haltung einnimmt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Entscheidungen über Rüstungsexporte auch zukünftig allein durch den Bundessicherheitsrat getroffen werden sollten?

2

Wenn ja, aus welchen Gründen hat sich die bisherige Praxis, den Bundessicherheitsrat über Rüstungsexporte allein entscheiden zu lassen, bewährt?

3

Teilt die Bundesregierung die Meinung, dass es sich bei Rüstungsexporten um einen außerordentlich bedeutsamen und sensiblen Vorgang in außen- und wirtschaftspolitischer Hinsicht handelt?

4

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die bisherigen Richtlinien der Bundesregierung für Rüstungsexporte einer Überarbeitung bedürfen?

5

Wenn ja, in welchen Punkten müssen die bisherigen Richtlinien für Rüstungsexport überarbeitet werden?

6

Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung zu der Forderung, auch den Deutschen Bundestag bei Entscheidungen über Rüstungsexport mit einzubeziehen?

7

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Deutschen Bundestag über Entscheidungen des Bundessicherheitsrats zu informieren?

8

Gibt es nach Meinung der Bundesregierung verfassungsrechtliche Bedenken, Gremien des Deutschen Bundestages über die Entscheidungen des Bundessicherheitsrats zu informieren?

9

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, vor Entscheidungen des Bundessicherheitsrats Gremien des Deutschen Bundestags in die Mitberatung mit einzubeziehen?

10

Trifft es zu, dass der Bundesminister der Verteidigung die Einbeziehung des Deutschen Bundestages bei sensiblen Rüstungsexporten ablehnt (ARD-Tagesthemen vom 10. November 1999)?

11

Teilt die Bundesregierung die Meinung des früheren SPD-Fraktionsvorsitzenden Rudolf Scharping, der am 4. April 1995 erklärte: „Im Übrigen, ich habe nicht verstanden, dass die Bundesregierung Waffen in die Türkei liefert, von denen man nicht ausschließen kann, dass mit ihrer Hilfe Frauen und Kinder zusammengeschossen werden. Das ist eine gottserbärmliche Politik.“ (ARD-Monitor vom 11. November 1999)?

12

Aus welchen Gründen hält die Bundesregierung eine Teilnahme des Bundesministers der Verteidigung in den Vereinigten Arabischen Emiraten an einer Luft- und Raumfahrtschau, die überwiegend eine Verkaufsförderveranstaltung für Wehrtechnik sein dürfte, für notwendig (epd vom 15. November 1999)?

13

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass über Entscheidungen des Bundessicherheitsrats eine strikte Geheimhaltung notwendig ist?

14

Inwieweit finden bei Entscheidungen des Bundessicherheitsrats die Menschenrechte des Empfängerlandes für Rüstungsgüter Berücksichtigung?

15

Gibt es für die Bundesregierung Einschränkungen bei der Lieferung von Rüstung an NATO-Staaten und wenn ja, welche Einschränkungen sind es?

16

Gibt es eine „Vorbereitungsgruppe Rüstungsrichtlinien“ der Bundesregierung, an der neben Staatssekretären aus den zuständigen Bundesministerien auch Abgeordnete der Koalitionsparteien beteiligt sind und welche Aufgabe hat diese Arbeitsgruppe?

17

Welche Bemühungen hat die Bundesregierung unternommen, um gemeinsame Rüstungsexportrichtlinien der NATO-Staaten zu erreichen?

18

Gibt es eine Bereitschaft anderer NATO-Staaten, mit der Bundesrepublik Deutschland gemeinsame Rüstungsexportrichtlinien zu erarbeiten?

Berlin, den 23. November 1999

Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen