Verkauf von 114 000 Eisenbahnerwohnungen und Sicherung der Rechte der Eisenbahner und Mieter
der Abgeordneten Christine Ostrowski und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Trotz Ablehnung und anhaltender Proteste eines Großteils der Mieterinnen und Mieter, des Hauptpersonalrates des Bundeseisenbahnvermögens, der Gewerkschaft der Eisenbahner Deutschlands, des Deutschen Mieterbundes und trotz eines vorgelegten Alternativkonzeptes, bei dem die Eisenbahnerwohnungsbaugesellschaften und in der Folge ihre Mieterinnen und Mieter selbst als Käufer auftreten, hält die Bundesregierung an der Verkaufsoption für rund 114 000 Wohnungen an ein Bieterkonsortium fest. Ein wesentlicher Grund für die Ablehnung der Verkaufspläne durch den Hauptpersonalrat des Bundeseisenbahnvermögens besteht offensichtlich darin, daß die im Eisenbahn-Neuordnungsgesetz gesetzlich festgehaltene Garantie der Fortführung der Eisenbahnerwohnungen als betriebliche Sozialeinrichtung mit dem Verkauf aufgehoben werde.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Welche Gründe stehen dem entgegen, die Eisenbahnerwohnungen nicht zu verkaufen?
Mit welchem Ertrag aus dem Verkauf der Eisenbahnerwohnungen wird gerechnet, und wofür soll dieser Ertrag konkret verwendet werden?
Trifft es zu, daß in Wirklichkeit nur in zwei von 10 Positionen des Kaufvertrages – bei der Beschäftigungsgarantie und den Konditionen bei der Mieterprivatisierung – nachgebessert wurde, nachdem der Hauptpersonalrat des Bundeseisenbahnvermögens den Verkauf zum ersten Mal ablehnte, aber die auch für ihn entscheidenden Vereinbarungen, z. B. die Möglichkeit der Mieterhöhung von 3 % plus Inflationsrate im Jahr und die zusätzlichen Möglichkeiten zur Mietanhebung nach § 3 Miethöhegesetz nicht geändert wurden?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die im Kaufvertrag offenbar getroffene Vereinbarung, daß die Erwerber die Miete jährlich um 3 % zuzüglich Inflationsrate erhöhen können, keine wirksame Begrenzung der Miethöhe nach oben mehr ist, sondern zu einer gewinnorientierten Wohnungsbewirtschaftung führen kann, was dem Prinzip einer betrieblichen Sozialeinrichtung widerspricht?
Trifft es zu, daß nach den Vertragsentwürfen das Bestimmungsrecht ab der Übertragung des Eigentums sofort und ausschließlich vom Erwerber ausgeübt werden kann und das Bundeseisenbahnvermögen im Aufsichtsrat nur eine Gastmitgliedschaft ohne Stimmrecht haben soll, was bedeuten würde, daß damit der Charakter der betrieblichen Sozialeinrichtung verloren geht, da der Betrieb – hier die Dienststelle – keinen direkten Einfluß mehr auf den Umgang mit den Wohnungen ausüben kann?
Sieht die Bundesregierung nicht die Gefahr, daß die Mieterinnen und Mieter der Eisenbahnerwohnungen durch den Verkauf an eine Bietergemeinschaft quasi vom Bund über das Land an irgendeinen unbekannten dritten Erwerber durchgereicht werden, wenn für zum Bieterkonsortium gehörende landeseigene Wohnungsbaugesellschaften wie die Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft Hessen und die Wohnstadt Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaugesellschaft Hessen, für die Zukunft gleichfalls Veräußerungsabsichten bestehen?
Warum stimmt die Bundesregierung der Aussage des langjährigen SPD-Oberbürgermeisters von München, Georg Kronawitter, nicht zu, der in einem Schreiben vom 19. April 1999 an den Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Franz Müntefering, den Verkauf der Eisenbahnerwohnungen als widersinnig kritisierte, wenn jedes Jahr vermehrt Sozialbindungen auslaufen und bezahlbare Wohnungen in Ballungszentren knapper werden?
Welche Ermittlungen wurden zur Feststellung des Verkehrswertes der Wohnungen vorgenommen und zu welchem Ergebnis haben diese geführt, wie hoch liegt der durchschnittliche ermittelte Verkehrswert, und entspricht der Verkaufspreis diesen Verkehrswerten?
Sind die vertraglich vorgesehenen Sicherheiten (Vertragsstrafen) gegenüber den Erwerbern nach Auffassung der Bundesregierung ausreichend, und können die Bundesregierung bzw. die entsprechenden Eisenbahnerwohnungsgesellschaften bei Nichteinhaltung die im Kaufvertrag vereinbarten Regelungen auf dem ordentlichen Rechtsweg einklagen?