„Unumgänglichkeit“ standortnaher Zwischenlager und mögliche Alternativen
der Abgeordneten Birgit Homburger, Ulrike Flach, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Walter Hirche, Dr. Werner Hoyer, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele und der Fraktion der F.D.P.
Vorbemerkung
Zur Beantwortung der Frage, wie mit Kernbrennstäben nach Ablauf ihrer bestimmungsgemäßen Nutzungsdauer verfahren werden kann, existieren grundsätzlich drei Alternativen: Die abgebrannten Elemente können erstens der Wiederaufarbeitung zugeführt werden, um dann von neuem in den Kreislauf ihrer energetischen Nutzung eingebracht zu werden. Zweitens können die abgebrannten Elemente zentral in dafür ausgewählte unterirdische Lagerstätten vorübergehend oder zum endgültigen Verbleib eingebracht werden. Alternativ besteht drittens die Möglichkeit, die abgebrannten Elemente in so genannten oberirdischen Zwischenlagern vorübergehend am jeweiligen Kraftwerksstandort zu lagern.
Vor diesem Hintergrund verwundert die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Standortnahe Zwischenlager“ (Antwort: Drucksache 14/2980), dass die Errichtung standortnaher Zwischenlager „unumgänglich“ sei. Im Rahmen der ersten Gespräche zum so genannten Ausstieg aus der Kernenergie wurde seitens der Energieversorgungsunternehmen die Option eines – überdies vertraglich vereinbarten – Transports an die Einrichtungen zur Wiederaufarbeitung im europäischen Ausland ausdrücklich vorbehalten. Weiterhin wurden vom Bundesamt für Strahlenschutz am 25. Januar 2000 fünf Beförderungsgenehmigungen für innerdeutsche Transporte zum Brennelementezwischenlager Ahaus erteilt. Diese Genehmigungen betreffen die Kraftwerksstandorte Biblis, Philippsburg und Neckarwestheim. Dem Bundesamt für Strahlenschutz liegen unter anderem für diese Standorte jedoch auch Genehmigungsanträge für atomare Zwischenlager am jeweiligen Kraftwerksstandort vor.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen21
Weshalb hält die Bundesregierung die Errichtung standortnaher Zwischenlager für unumgänglich, obwohl Transportgenehmigungen an ein zentrales Zwischenlager vorliegen?
Liegen den zuständigen Behörden Genehmigungsanträge bezüglich eines Transports abgebrannter Brennelemente in die Anlagen zur Wiederaufarbeitung vor?
Wenn ja: Für welche Kernkraftwerke wurden entsprechende Anträge gestellt?
Wie beurteilt die Bundesregierung generell die Erfolgsaussichten von Genehmigungsanträgen zur Zulassung von Transporten in die Wiederaufarbeitung?
Wie begründet die Bundesregierung ihre diesbezügliche Einschätzung angesichts des Sachverhalts, dass gegen derartige Transporte keine wissenschaftlich fundierten Bedenken mehr bestehen, welche den technischen Sicherheitsstandard betreffen?
Wie viele Anträge auf Genehmigung eines Transports von Brennelementen an zentrale Zwischenlager in Deutschland liegen dem Bundesamt für Strahlenschutz insgesamt vor und wie viele Transportgenehmigungen wurden seit Jahresbeginn 2000 erteilt?
Trifft es zu, dass die Errichtung oberirdischer Zwischenlager den Kraftwerksbetreibern seitens der Bundesregierung nahe gelegt worden ist?
Wenn ja: Welche Überlegungen waren für eine solche Empfehlung maßgeblich?
Welche Zeitspanne wird nach Einschätzung der Bundesregierung vergehen, bis die vorliegenden Anträge auf Genehmigung standortnaher Zwischenlager entschieden sein werden?
Welche Zeitspanne wird nach Einschätzung der Bundesregierung vergehen, bis die standortnahen Zwischenlager faktisch genutzt werden können?
Wie gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen, dass die Errichtung standortnaher Zwischenlager im Einzelfall tatsächlich genehmigt wird?
Wie gedenkt die Bundesregierung mit abgebrannten Brennelementen verfahren zu lassen, falls im Einzelfall eine solche Genehmigung nicht erteilt wird?
Wie groß werden – jeweils für die einzelnen Kraftwerksstandorte gesondert – Gewicht, Volumen und Strahlungsintensität der abgebrannten Brennelemente insgesamt sein, welche sich im Lauf der kommenden rd. 30 Jahre dort ansammeln werden?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass eine Endlagerung atomarer Abfälle in jedem Fall und unabhängig von dem von ihr betriebenen Ausstieg aus der Kernenergie geregelt werden muss?
Bestehen wissenschaftlich fundierte Zweifel an der Eignung des Salzstocks in Gorleben als Endlager für atomare Abfälle?
Falls ja: Welche neuen Erkenntnisse liegen dazu vor?
Beabsichtigt die Bundesregierung, jene abgebrannten Brennelemente, die während der Bau- und Genehmigungsphase für standortnahe Zwischenlager anfallen, auch im Salzstock Gorleben einzulagern?
Ist das weitere Verfahren mit Blick auf die Erkundungsarbeiten am Salzstock Gorleben Gegenstand laufender Verhandlungen im Rahmen der so genannten Konsensgespräche zum Atomausstieg?
Erwartet die Bundesregierung Schadensersatzforderungen für den Fall, dass eine Nutzung des Salzstocks in Gorleben als Endlagerstätte für atomaren Abfall nicht realisiert werden kann?
Falls ja: In welcher Höhe sind derartige Forderungen zu erwarten?
Sind derartige Schadensersatzforderungen Gegenstand laufender Verhandlungen im Rahmen der so genannten Konsensgespräche zum Atomausstieg?