Sechsspuriger Ausbau des Mainzer Autobahnringes
des Abgeordneten Rainer Brüderle und der Fraktion der F.D.P.
Vorbemerkung
Die Belastung des Mainzer Autobahnringes (BAB A 60) zwischen dem Autobahnkreuz Mainz (Verbindung mit der A 63) und der Rheinbrücke Weisenau ist von 1980 mit ca. 30 000 Kfz pro Tag auf heute bis zu 80 000 Kfz pro Tag drastisch angewachsen. In der Folge kommt es heute praktisch an jedem Werktag zu erheblichen Verkehrsbelastungen und bei nur geringfügigen Störungen zu umfangreichen Staus. Dadurch wird die Stadt Mainz ständig durch Verkehre belastet, die aufgrund der Überlastung des Ringes auf das städtische Netz verdrängt werden. Bei Störungen und Staus gibt es sofort drastische Behinderungen auch im städtischen Netz.
Angesichts der Bedeutung der A 60 als Verkehrsachse für die Stadt Mainz und die Region, insbesondere für das Ballungsgebiet Rhein-Main mit dem Wachstumsmotor Flughafen und der Stadt Frankfurt, werden die Entwicklungschancen des Raumes durch die Überlastungen und Staus zunehmend beeinträchtigt.
Der Ausbau ist deshalb zwingend notwendig, muss so schnell wie möglich in Angriff genommen und so zügig wie technisch möglich durchgeführt werden.
Auf einer Informationsveranstaltung in Mainz wurde als Summe der Bauzeiten aller Bauabschnitte ein Zeitraum von 14 Jahren genannt. Andere Großbaumaßnahmen von Bundesfernstraßen mit ähnlicher Komplexität werden in deutlich kürzeren Zeiten fertiggestellt.
Deshalb fragen wir die Bundesregierung:
Fragen7
Wie sieht der Zeitplan für das laufende Planfeststellungsverfahren aus?
Wann erfolgt (voraussichtlich) der Planfeststellungsbeschluss?
Wann kann (frühestmöglich) der Baubeginn erfolgen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine Bauzeit von 14 Jahren weder technisch zwingend erforderlich noch angesichts der heutigen Probleme und der Belastungen während der Bauzeit zumutbar ist?
Welche Möglichkeiten gibt es, die Bauzeit zu verkürzen?
Welche Bauabschnitte können gleichzeitig oder zeitlich überlappend bearbeitet werden?
Ist der Ausbau der A 60 in ihrem ersten Abschnitt im Verkehrswegeinvestitionsprogramm 1999 bis 2002 enthalten?
Wenn ja, welcher Betrag ist vorgesehen und reicht dieser für die Finanzierung des ersten Bauabschnittes einschließlich der neuen Anschlussstelle Hechtsheim-West aus?
Wenn nein, warum nicht und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Maßnahme doch noch aufzunehmen?