Besteuerung von Aktienoptionen für Mitarbeiter („stock options“)
der Abgeordneten Gerda Hasselfeldt, Bartholomäus Kalb, Karl-Josef Laumann, Dr. Heinz Riesenhuber, Johannes Singhammer, Gunnar Uldall, Dagmar Wöhrl, Norbert Barthle, Otto Bernhardt, Leo Dautzenberg, Jochen-Konrad Fromme, Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach), Hans Michelbach, Hans-Peter Repnik, Norbert Schindler, Diethard Schütze (Berlin), Wolfgang Schulhoff, Gerhard Schulz, Heinz Seiffert, Klaus-Peter Willsch, Elke Wülfing und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Eine steigende Zahl von Unternehmen in Deutschland gewährt ihren Mitarbeitern Aktienoptionen („stock options“). Dabei erhalten die Mitarbeiter das Recht, innerhalb eines bestimmten Zeitraums eine festgelegte Zahl von Aktien der Gesellschaft, bei der sie beschäftigt sind, zu einem festgelegten Preis zu erwerben. Die Optionsgewährung an Mitarbeiter erfolgt insbesondere bei jungen, technologieorientierten Unternehmen, die ihren Mitarbeitern an Stelle von hohen Löhnen, die sie in der Aufbauphase kaum zahlen können, einen Teil der Entlohnung durch die Einräumung von Aktienoptionen gewähren.
Seitens der Bundesregierung hat es in den vergangenen Monaten unterschiedliche Äußerungen darüber gegeben, wie Aktienoptionen künftig bei den Mitarbeitern, denen sie eingeräumt werden, versteuert werden sollen.
Daher fragen wir die Bundesregierung:
Fragen9
Welche Voraussetzungen müssen für die Einräumung von Aktienoptionen („stock options“) vorliegen?
Liegen der Bundesregierung Zahlen darüber vor, in welchem Umfang heute Unternehmen ihren Mitarbeitern Aktienoptionen einräumen?
Welche Branchen räumen ihren Mitarbeitern Aktienoptionen ein und in welchem Verhältnis sind die Einräumungen der Aktienoptionen verteilt?
Welcher Mitarbeiterkreis kommt in den Genuss der Aktienoptionen, sind dies alle Mitarbeiter eines Unternehmens oder nur eine bestimmte Arbeitnehmergruppe?
Liegen Zahlen darüber vor, in welchem Umfang Aktienoptionen tatsächlich von den Mitarbeitern ausgeübt werden?
Wie werden Aktienoptionen z. z. unter Berücksichtigung des Zeitpunkts, der Bemessungsgrundlage und des Steuersatzes besteuert?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Besteuerung von Aktienoptionen in anderen Industriestaaten wie den USA und Europa vor und wie gestalten sich diese?
Hält die Bundesregierung Änderungen in der Besteuerung der Aktienoptionen insbesondere aus finanz- und wirtschaftspolitischer Sicht für notwendig und sinnvoll und an welche Maßnahmen wird dabei gedacht?
Inwieweit ist Presseberichten Glauben zu schenken, dass die Bundesregierung das Thema Aktienoptionen im Rahmen des Bündnisses für Arbeit in diese Verhandlungen aufnehmen will und wenn ja, auf welcher Ebene soll dies geschehen?