Kapazitätsanpassungen in der Energiewirtschaft
der Abgeordneten Walter Hirche, Rainer Brüderle, Paul K. Friedhoff, Gudrun Kopp, Hildebrecht Braun (Augsburg), Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Ulrich Irmer, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Detlef Parr, Cornelia Pieper, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Gerhard Schüßler, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.
Vorbemerkung
Mit der vollständigen Marktöffnung bei Strom und Gas sind die deutschen Energiemärkte in den Wettbewerb geführt worden. Unternehmen und Verbraucher haben sich auf die neue Marktsituation eingestellt. Der Wettbewerb hat eine Entwicklung in Gang gesetzt, die zu erheblichen volkswirtschaftlichen Entlastungen geführt hat. Allein die wettbewerbsbedingten Strompreissenkungen umfassen ein Volumen von ca. 15 bis 20 Mrd. DM pro Jahr. Den sinkenden Strompreisen steht jedoch ein enormer Kostendruck gegenüber, der nicht zuletzt durch Überkapazitäten am Markt ausgelöst worden ist. Die Stromerzeugungsseite hat darauf reagiert. Erste Konsequenzen sind sichtbar geworden, wobei die Fusionen der Energiekonzerne ein wichtiger Schritt zur Schaffung und Nutzung von Synergien sind. Doch die Anpassungsschritte sind noch nicht abgeschlossen. Die in jüngster Zeit angekündigten Stilllegungen von Kraftwerkskapazitäten lassen erwarten, dass zusätzliche Stromerzeugungskapazitäten am Standort Deutschland abgebaut und Anpassungen auch auf dem Arbeitsmarkt vollzogen werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
In welchem Umfang (jeweils gegliedert nach Unternehmen, eigener Kraftwerksleistung, nicht mehr vorgesehener Inbetriebnahme von Kraftwerken und fremder – ausländischer/inländischer – Kraftwerksleistung) werden Kraftwerkskapazitäten zurzeit stillgelegt?
In welchem Umfang sind mittelfristig weitere Kraftwerkskapazitätsanpassungen zu erwarten (jeweils gegliedert nach Unternehmen, eigener Kraftwerksleistung, nicht mehr vorgesehener Inbetriebnahme von Kraftwerken und fremder – ausländischer/inländischer – Kraftwerksleistung) angesichts der Verabschiedung des Gesetzes für den Vorrang erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz) und des Gesetzes zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Gesetz)?
Wie viele Arbeitnehmer sind von den bisherigen bzw. angekündigten Stilllegungen betroffen?
Wie hat sich die Anpassung für sie ausgewirkt (Entlassungen, konzerninterner Wechsel, Vorruhestand)?
Mit wie vielen betroffenen Arbeitnehmern wird bei mittelfristig zu erwartenden Produktionsanpassungsmaßnahmen gerechnet?
Plant die Bundesregierung ihre Mitwirkung bei einer sozialverträglichen Regelung für betroffene Arbeitnehmer und wenn ja, in welcher Form?
Wie hoch taxiert die Bundesregierung die zusätzlichen Kostenbelastungen aus dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz, dem KWK-Gesetz sowie der Stromsteuererhöhung für die Stromkunden (Tarifkunden)?
Welche Unternehmen haben bei den Preisaufsichtsbehörden die Genehmigung der Erhöhung der Tarifkundenpreise beantragt?
Ist dem Antrag der Unternehmen stattgegeben worden und wenn ja, um welchen Beitrag ist der allgemeine Tarif erhöht worden?
Ist es richtig, dass mit Umsetzung des Kabinettsbeschlusses zur Verdoppelung des Stromanteils aus Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen an der deutschen Stromerzeugung rund 15 000 MW neue Kapazitäten auf Basis KWK im Markt errichtet werden müssen?
Welche Auswirkungen wird dieser Zubau auf die bestehenden Kraftwerkskapazitäten in Deutschland und die dort beschäftigten Arbeitnehmer haben?
Bestehen auch im europäischen Strommarkt signifikante Überkapazitäten in der Stromerzeugung? Wie hoch schätzt die Bundesregierung diese Überkapazitäten?
Ist es richtig, dass diese Kapazitäten aufgrund der zentralen Lage Deutschlands in Europa insbesondere auf den deutschen Strommarkt drängen?
Was unternimmt die Bundesregierung im Zuge der Beschlüsse des Europäischen Rates von Lissabon zur forcierten Liberalisierung des europäischen Energiemarktes zur Bereinigung der Überkapazitäten in den anderen Staaten der Europäischen Union?
Wann beabsichtigt die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Förderung der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen im Kabinett zu beraten bzw. dem Deutschen Bundestag zur weiteren Beratung zuzuleiten?
Welche verantwortbaren und zukunftsfähigen alternativen Lösungsansätze verfolgt die Bundesregierung darüberhinaus, um zur notwendigen Emissionsreduzierung beizutragen?
In welchem Umfang wirken die betroffenen Unternehmen an der Findung alternativer Lösungsansätze mit?