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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Aufenthalt der Sivas-Attentäter in der Bundesrepublik Deutschland (G-SIG: 16010293)

Gründe für die noch nicht erfolgte Auslieferung der Sivas-Attentäter an die Türkei <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

17.03.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/78428. 02. 2006

Aufenthalt der Sivas-Attentäter in der Bundesrepublik Deutschland

der Abgeordneten Hüseyin-Kenan Aydin, Dr. Hakki Keskin und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Bei einem Brandanschlag am 2. Juli 1993 in Sivas starben 37 Menschen, die größtenteils der alevitischen Glaubensgemeinschaft angehörten. Der Anschlag wurde von einer aufgebrachten Menge von religiösen Fanatikern verübt.

Bisher wurden 76 Personen wegen Beteiligung am Sivas-Pogrom durch die Erste Staatssicherheitskammer Ankara verurteilt. Unter ihnen wurden 33 Sivas-Attentäter zu lebenslanger Haft verurteilt, wobei 24 dieser Verurteilten in der Türkei in Haft sitzen und 9 bis heute flüchtig sind.

Nach vorliegenden Informationen (durch deutsche Behörden und türkische Presse) der Alevitischen Gemeinde Deutschland e. V. (AABF) befinden sich 9 verurteilte Attentäter von Sivas in Deutschland. 6 Attentäter, deren Aufenthalt den deutschen Behörden bekannt ist, sind folgende: M. Y., S. Y., A. A., H. G., A. B., E. C.

Außerdem hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (ehemals Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge) drei weitere Asylantragsteller durch eigene Recherche ausfindig gemacht, deren Namen durch die türkische Presse veröffentlicht wurden. Dabei handelt es sich um: S. Ö., M. C., H. K.

Im August 2005 wurde ein weiterer Attentäter namens M. N. K., der bei den anti-alevitischen Ausschreitungen in Sivas 1993 beteiligt war, von der türkischen Presse bekannt gegeben.

Somit halten sich laut AABF insgesamt 10 Sivas-Attentäter in Deutschland auf, was auch auf eine Anfrage des Abgeordneten (Türkisches Parlament im Mai 2004) Ali Riza Gülçiçek durch den türkischen Justizminister (ohne namentliche Nennung) bestätigt wurde.

Die Tatsache, dass 10 Sivas-Attentäter, die in der Türkei für schuldig befunden und rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt worden sind, sich in Deutschland frei bewegen und aufhalten, wirft unter dem Aspekt der Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland Fragen auf.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Welche Schritte hat die Bundesregierung in Bezug auf die Auslieferung der 10 Verurteilten in die Türkei bisher unternommen? Welche Schritte plant sie in Zukunft zu unternehmen?

2

Halten sich weitere Sivas-Attentäter in der Bundesrepublik Deutschland auf?

3

Warum werden die verurteilten Sivas-Attentäter nicht an die Republik Türkei ausgeliefert?

4

Welche konkreten Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung gegen die als verantwortlich für den Pogrom verurteilten Personen zu ergreifen?

5

Hat die Bundesregierung Kenntnis über die diesbezüglichen Berichterstattungen in den türkischen Medien? Wenn ja, wie beurteilt sie diese?

Berlin, den 24. Februar 2006

Hüseyin-Kenan Aydin Dr. Hakki Keskin Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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