Vereinbarungen der Bundesanstalt für Arbeit über den Verwaltungskostenanteil der Kommunen
der Abgeordneten Katrin Kunert, Kornelia Möller, Dr. Gesine Lötzsch, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Vereinbarungen der Bundesanstalt für Arbeit über den Verwaltungskostenanteil der Kommunen
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Kann man aus der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für Arbeit und Soziales, Gerd Andres, vom 19. September 2007 auf Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 16/6486 auf die schriftliche Frage der Abgeordneten Katrin Kunert schließen, dass es Kommunen gibt, die einen Verwaltungskostenanteil tragen, der über 12,6 Prozent liegt?
Wenn ja, warum, und was wurde bei diesen Vertragsabschlüssen als Berechnungsgrundlage genommen?
Wie ist die Bandbreite des kommunalen Finanzierungsanteils in den ARGEn an den Verwaltungskosten?
Wie verteilt sich in diesem Zusammenhang der kommunale Finanzierungsanteil auf die 248 Kommunen, mit denen die Bundesanstalt für Arbeit (BA) eine Vereinbarung abgeschlossen hat (bitte die Entwicklung des Finanzierungsanteils in Prozent- und absoluten Zahlen für die Jahre 2005/2006/2007/ 2008 für die einzelnen ARGEn angeben)?
Welche Kriterien liegen mit welchen Anteilen der Ermittlung der Verwaltungskosten zugrunde?
Trifft es zu, dass die BA beabsichtigt, mit der Stadt Remscheid eine Vereinbarung für die Dauer des Klageverfahrens abzuschließen, und wenn ja, was ist Gegenstand der Vereinbarung?
Wurde in diesem Zusammenhang unter Bezugnahme auf das noch nicht abgeschlossene Klageverfahren für den Fall einer erfolgreichen Klage der Stadt Remscheid eine gesonderte Regelung zur eventuellen Rückerstattung und deren Verzinsung getroffen?