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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Überarbeitung des EU-Listungsverfahrens terroristischer Personen und Organisationen

Unklarheit über ausreichende Verbesserung des geänderten EU-Listungsverfahrens; Klärungsbedarf hinsichtlich der Gewährleistung eines rechtsstaatlichen Verfahrens, Befugnisse der Gerichte, Möglichkeiten des Europäischen Gerichtshofes oder von Gerichten erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften bei erhobenen Anschuldigungen, Anzahl der Klageerhebungen gegen Listung auf der EU-Terrorliste, Anzahl erfolgreicher Streichungen von der EU-Terrorliste

Fraktion

FDP

Datum

26.10.2007

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/666810. 10. 2007

Überarbeitung des EU-Listungsverfahrens terroristischer Personen und Organisationen

der Abgeordneten Florian Toncar, Burkhardt Müller-Sönksen, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Das EU-Listungsverfahren gegen Personen, Vereinigungen und Körperschaften, mit dem die EU im Kampf gegen den Terrorismus arbeitet, war in jüngster Vergangenheit Gegenstand von Kritik hinsichtlich der Transparenz des Verfahrens und des den Betroffenen zur Verfügung stehenden Rechtsschutzes.

Am 12. Dezember 2006 hob der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Ratsentscheidung 2005/930/EC auf, mit der die EU im Zuge der halbjährlichen Überprüfung die ursprüngliche Listung der MKO/OMPI (Iranische Volksmujaheddin) bestätigt hatte. Das Gericht stellte fest, dass das bisherige Listungsverfahren die Verteidigungsrechte, die Begründungspflicht und das Recht auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz für die Betroffenen nicht ausreichend berücksichtigt. Daraufhin überarbeitete die EU die Vorschriften für das EU-Listungsverfahren und nahm die Änderungen mit dem Ratsbeschluss vom 28. Juni 2007 an.

Dennoch bleibt unklar, ob diese Änderungen eine ausreichende Verbesserung der Rechte der Betroffenen im Sinne eines rechtsstaatlichen Verfahrens gewährleisten. So muss insbesondere geklärt werden, ob es den europäischen Gerichten möglich ist, umfassend zu überprüfen, ob Betroffene zu Recht vom Rat der Innen- und Justizminister der EU-Mitgliedstaaten in die Liste terroristischer Personen und Organisationen aufgenommen wurden.

Drucksache 16/6668 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeWir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Inwieweit können der Europäische Gerichtshof oder das Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften entscheiden, ob die gegen Terrorverdächtige erhobenen Anschuldigungen der Sache nach berechtigt sind? Wer ist klagebefugt? Unter welchen Sachentscheidungsvoraussetzungen kommt es zu einem Verfahren?

2

Werden den Gerichten entsprechende Informationen seitens der Behörden zur Verfügung gestellt, damit sie auf deren Grundlage zu einer Einschätzung über die von den Terrorverdächtigen ausgehenden Gefährdungen gelangen können?

3

In wie vielen Fällen und mit welchem Ergebnis haben Personen, Vereinigungen oder Körperschaften gegen ihre Listung auf der EU-Terrorliste Klage erhoben?

4

In wie vielen Fällen haben Mitgliedstaaten versucht, einzelne Personen, Vereinigungen oder Körperschaften von der EU-Terrorliste zu streichen?

5

Wie oft war eine solche Streichung erfolgreich, in wie vielen Fällen scheiterte die Streichung am Konsensprinzip, nach dem Ratsentscheidungen bei Listungen und Streichungen von der EU-Terrorliste getroffen werden?

Berlin, den 9. Oktober 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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