Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/6881
16. Wahlperiode 26. 10. 2007 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Karl Addicks, Hellmut Königshaus,
Dr. Werner Hoyer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/6669 –
Ausgaben der Bundesregierung für Gesundheit in Entwicklungsländern
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung (ICPD)
von Kairo, 1994, spielt der Begriff der Sexuellen und Reproduktiven
Gesundheit (SRG) eine zentrale Rolle im weltweiten Kampf gegen die Armut. Obwohl
sich die Bundesrepublik Deutschland uneingeschränkt zur Kernforderung des
Kairoer Aktionsplans, dem universellen Zugangs für alle Dienstleistungen der
Sexuellen und Reproduktiven Gesundheit bekennt, fehlt es an Transparenz,
welche Bereiche der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zur
Verbesserung der SRG-Situation beitragen. Es ist nicht nachvollziehbar, welche
finanziellen Leistungen von der Bundesrepublik Deutschland für Projekte der
sexuellen und reproduktiven Gesundheit aufgebracht werden.
Die Bundesrepublik Deutschland kündigte während des G8-Gipfels an, bis
2015 vier Mrd. Euro für den Kampf gegen HIV/Aids, Tuberkulose und Malaria
zur Verfügung zu stellen. Die Bundesregierung erhöht somit die Mittel zur
Bekämpfung dieser Krankheiten im Durchschnitt auf 500 Mio. Euro pro Jahr.
Darin enthalten sind nach Aussagen des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) auch die Mittel für Sexuelle und
Reproduktive Gesundheit.
Zudem stellten im August 2007 die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und
der englische Premierminister Gordon Brown gemeinsam die Internationale
Health Partnership (IHP) für Entwicklungsländer vor. Nur einige Wochen
später verkündete die Bundesregierung anlässlich der
Wiederauffüllungskonferenz des Globalen Fonds für den Kampf gegen HIV/Aids, Tuberkulose und
Malaria eine weitere Initiative für die Entschuldung von Entwicklungsländern:
Debt2Health. Diese sieht einen teilweisen Schuldenerlass für bestimmte
Entwicklungsländer vor, diese wiederum investieren einen Teil der frei werdenden
Mittel in den Globalen Fonds. Insgesamt bleibt aber unklar, wo die
verschiedenen Mittel im Entwurf des Bundeshaushaltes 2008 zu finden sind. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung vom 25. Oktober 2007 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/6881 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode1. Wie berechnet die Bundesregierung ihre Ausgaben für Programme für
Sexuelle und Reproduktive Gesundheit (SRG)?
Die Berechnung beruht auf der dem Förderbereichsschlüssel des Development
Assistance Committee der OECD – DAC – (Entwicklungshilfeausschuss der
OECD) zugrunde liegenden Definition für SRG-Maßnahmen.
2. Welche Projekte, Programme und Zahlungen an die Vereinten Nationen und
sonstige Organisationen fallen darunter?
Die Bundesregierung leistet jährlich freiwillige Beiträge zum Kerngeschäft des
Weltbevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA) und der International
Planned Parenthood Federation – IPPF – (Internationale
Familienplanungsförderation). Darüber hinaus werden einzelne Projekte dieser Organisationen
unterstützt.
3. Welche Bereiche der Entwicklungszusammenarbeit fallen unter den Begriff
SRG?
Zu den Schwerpunkten des deutschen Engagements zu SRG zählen:
– Informationen und Dienste im Bereich SRG für Frauen und junge Menschen
– Zugang zu modernen Verhütungsmitteln und Kondomen
– Gesundheit von Müttern
– Bekämpfung von sexuell übertragbaren Krankheiten
– Stärkung von Gesundheitsdiensten
– Beendigung geschlechtsspezifischer Gewalt und schädlicher traditioneller
Praktiken (u. a. Genitalverstümmelung).
4. Gibt es Budgetlinien, die sich auf SRG beziehen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht, und gedenkt die Bundesregierung, eine SRG-
Budgetlinie einzuführen?
Im Einzelplan 23 des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (BMZ) gibt es im Rahmen des Titels 687 01 – „Beiträge an die
Vereinten Nationen, ihre Sonderorganisationen sowie andere internationale
Einrichtungen und internationale NROs“ (NRO = Nichtregierungsorganisation)
jeweils eine Budgetlinie für die freiwilligen Beiträge an UNFPA und IPPF.
5. Gibt es eine Budgetlinie, die sich auf „SRG-Supplies“ bezieht?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht, und gedenkt die Bundesregierung, eine SRG-
Supplies-Budgetlinie einzuführen?
Es gibt keine Budgetlinie, die sich ausschließlich auf SRG-Lieferungen (SRG-
Supplies) bezieht. Die Förderung des Zugangs zu SRG-Supplies erfolgt mittels
verschiedener bilateraler und multilateraler Instrumente.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/68816. Welchen Beitrag leistet die Bundesregierung seit 1998 pro Jahr für den
Bereich der SRG?
Die Beiträge entwickelten sich in den entsprechenden Jahren wie folgt:
1998 72,8 Mio. Euro
1999 78,1 Mio. Euro
2000 70,9 Mio. Euro
2001 90,7 Mio. Euro
2002 82,0 Mio. Euro
2003 78,8 Mio. Euro
2004 69,5 Mio. Euro
2005 79,1 Mio. Euro
2006 86,6 Mio. Euro
7. Inwieweit fließen die finanziellen Mittel für SRG über bilaterale bzw.
multilaterale Hilfe?
Die Aufteilung der finanziellen Mittel ergibt sich aus nachstehender
Aufstellung: – in Mio. Euro –
8. Wie viele Mittel für den Kampf gegen HIV/Aids fließen über die
multilaterale bzw. die bilaterale Hilfe ab?
Die Aufteilung der Fördermittel zur Bekämpfung von HIV/Aids, Tuberkulose
und Malaria im Haushaltsjahr 2007 auf bilaterale und multilaterale Träger (ohne
Schuldenumwandlung) wird nach derzeitigem Stand wie folgt prognostiziert:
Bilateral:
Insbesondere Maßnahmen der Finanziellen und Technischen
Entwicklungszusammenarbeit, sowie Beteiligung an Private Public Partnerships: 140 Mio. Euro.
Vom BMZ geförderte Maßnahmen der NROs und kirchlichen
Entwicklungsträger: 30 Mio. Euro.
Multilateral: 94 Mio. Euro
(87 Mio. Euro an den Globalen Fonds zur Bekämpfung von Aids,
Tuberkulose und Malaria (GFATM);
1,15 Mio. Euro an UNAIDS;
4,13 Mio. Euro an UNFPA (25 Prozent des Gesamtbeitrages);
0,89 Mio. Euro (25 Prozent des Gesamtbeitrags an IPPF;
1 Mio. Euro an IPM).
Es wird davon ausgegangen, dass der deutsche Anteil an Ausgaben der
EU-Kommission und an Ausgaben der Weltbank zur Bekämpfung von
HIV/Aids, Tuberkulose und Malaria in 2007 insgesamt rund 100 Mio.
Euro betragen wird.
Die im Rahmen des G8-Gipfels in Heiligendamm angekündigten
Fördermittel werden sich auf dieselben Träger wie im Jahr 2007 verteilen;
die jeweiligen Summen werden u. a. im Rahmen des noch laufenden
Planungsprozesses festgelegt.
1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006
Bilateral 47,2 52,0 56,1 72,0 64,0 59,8 51,0 53,6 66,3
Multilateral 25,6 26,1 14,8 18,7 18,0 19,0 18,5 25,5 20,3
gesamt 72,8 78,1 70,9 90,7 82,0 78,8 69,5 79,1 86,6
Drucksache 16/6881 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode9. Warum werden im Haushaltsentwurf 2008 nicht auch die Mittel für
UNFPA (United Nations Fund for Population Activities) und IPPF
(International Planned Parenthood Federation) erhöht?
Verschiedene Schwerpunktbereiche werden 2008 durch zusätzliche Beiträge
besonders gefördert. Beiträge an andere wichtige Partner wie UNFPA und IPPF
werden auf bisherigem Niveau fortgeschrieben.
10. Strebt die Bundesregierung eine weitere Erhöhung des Globalen Fonds
zur Bekämpfung von HIV/Aids, Malaria und Tuberkulose (GF) über das
Jahr 2008 hinaus an?
Wenn ja, in welcher Höhe?
Wenn nein, warum nicht?
Wie im Rahmen der Wiederauffüllungskonferenz am 27. September 2007
seitens der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung, Heidemarie Wieczorek-Zeul, angekündigt, beabsichtigt die
Bundesregierung die Beiträge an den Globalen Fonds in den Jahren 2009 und 2010 auf dem
Niveau 2008 – 200 Mio. Euro – zu halten.
11. Wie lässt sich die derzeitig im Haushaltsentwurf vorgesehene Steigerung
für die Vereinten Nationen und internationale Organisationen von knapp
200 Mio. Euro auf 313 Mio. Euro in 2008 mit der geplanten
Beitragssteigerung an den Globalen Fonds vereinbaren?
Welche multilateralen Organisationen sind dadurch für 2008 von
Kürzungen betroffen?
Der Titelansatz des Titels „Beiträge an die Vereinten Nationen, ihre
Sonderorganisationen sowie andere internationale Einrichtungen und internationale NRO“
umfasst u. a. den Beitrag zum Globalen Fonds zur Bekämpfung von Aids,
Tuberkulose und Malaria (GFATM). Dieser Beitrag soll im Jahr 2008 gegenüber
2007 um 113 Mio. Euro erhöht werden. Die Ansätze für andere im Titel
veranschlagte Organisationen wurden größtenteils auf konstantem Niveau
fortgeschrieben (siehe Antwort zu Frage 9).
12. Wie viele Mittel für den Kampf gegen Malaria fließen über bilaterale und
multilaterale Hilfe ab?
Siehe Antwort zu Frage 8.
13. Welche Kontrollmechanismen wendet die Bundesregierung an, um eine
erfolgreiche und effektive Verwendung der Mittel des Globalen Fonds zu
überprüfen?
Die Bundesrepublik Deutschland hat, vertreten durch das BMZ, einen Sitz im
Verwaltungsrat des Globalen Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose
und Malaria inne. Als direktes Mitglied und in Wahrnehmung der Focal-Point-
Funktion der deutsch-kanadisch-schweizerischen Stimmrechtsgruppe bringt
sich die Bundesrepublik Deutschland konstruktiv in die aktuellen Diskussionen
des Fonds ein. Dazu gehört u. a. auch, als Mitglied des Verwaltungsrats,
Bewilligungen und Beendigungen von Grant-Verträgen kritisch zu prüfen und darüber
zu entscheiden. Mit dem Ziel, zu informationsbasierten und ausgewogenen
Entscheidungen zu kommen, steht die Bundesrepublik Deutschland in ständigem
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/6881Austausch mit der Stimmrechtsgruppe, anderen Mitgliedern des
Verwaltungsrats und dem Global-Fonds-Sekretariat. Zur Entscheidungsfindung wird dabei
auf eine Vielzahl von Informationsquellen des Globalen Fonds (Progress
Reports, Grant Performance Reports, Score Cards, Disbursement Sheets) und
unabhängiger Beobachter (z. B. Aidspan) zurückgegriffen.
14. In welcher finanziellen Höhe beteiligt sich die Bundesregierung an der
Internationalen Gesundheitspartnerschaft (IHP), die am 5. September 2007
vom englischen Premierminister vorgestellt wurde?
Ziel der „International Health Partnership“-Initiative (IHP) (Internationale
Gesundheitspartnerschaft), zu dessen Gründungsmitgliedern die Bundesrepublik
Deutschland zählt, ist im Wesentlichen eine Verbesserung der
Geberkoordinierung im Gesundheitssektor in Entwicklungsländern, um damit den weltweiten
Bemühungen zur Erreichung der gesundheitsrelevanten
Millenniumsentwicklungsziele neue Impulse zu verleihen. Ein zusätzliches finanzielles Engagement
über die von der Bundesregierung im Zuge des G8-Prozesses für den
Gesundheitsbereich angekündigten Beiträge hinaus ist nicht vorgesehen.
IHP beinhaltet im Einzelnen folgende Elemente:
● Gemeinsame, koordinierte Unterstützung von jeweils landesspezifischen
nationalen Strategien zur Stärkung des Gesundheitssystems durch die Geber
sowie verbindliche – und auch längerfristige – Finanzierungszusagen der Geber.
● Verstärkte innerstaatliche Finanzierung des Gesundheitssektors durch das
jeweils betroffene Land.
● Entwicklung von „Kernprinzipien“ für die Entwicklung von
länderspezifischer Planung für den Gesundheitssektor und technische Hilfe für die
betroffenen Länder. Zentrale Rolle ist hierbei der Weltgesundheitsorganisation
(WHO) und der Weltbank zugedacht.
In Abstimmung mit der Bundesregierung ist die Initative als Fortsetzung und
Konkretisierung des „Scaling Up for Better Health“ Prozesses (vermehrte
Anstrengungen für verbesserte Prozesse im Gesundheitswesen) konzipiert, dessen
Stärkung die G8 (Afrika-Gipfeldokument) in Heiligendamm betont haben. Sie
wird zudem verknüpft mit der von der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen
des G8-Prozesses initiierten „Providing for Health“-Initiative zur Stärkung und
Finanzierung nationaler Gesundheitssysteme in Entwicklungsländern, und zu
dem bereits etablierten „universal access“-Prozess im HIV/Aids-Bereich
(universeller Zugang zu umfassender HIV-Verhütung und -Behandlung und der
Versorgung Betroffener bis 2010).
15. Aus welchem Ministeriumsetat stammen die Gelder für die IHP?
Siehe Antwort zu Frage 14.
16. Wie, und warum wurden die Partnerländer der ersten Stufe Kenia,
Äthiopien, Mosambik, Nepal, Sambia und Kambodscha ausgewählt?
Großbritannien hat IHP initiiert und im Vorfeld Kontakt zu verschiedenen
Partnerländern aufgenommen, die bereits über etablierte nationale
Koordinierungsmechanismen im Gesundheitsbereich verfügen. Von den kontaktierten Ländern
haben in einem ersten Schritt die in der Fragestellung genannten sich für eine
Beteiligung am IHP entschieden. Die Beteilung am IHP steht grundsätzlich allen
Entwicklungsländern offen.
Drucksache 16/6881 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode17. Findet eine Koordinierung zwischen der Debt2Health-Kampagne und der
IHP statt?
Schuldenumwandlungen im Rahmen der „Debt2Health“-Initiative (Schulden
für Gesundheit) leisten einen Beitrag zur Finanzierung von Maßnahmen im
Gesundheitssektor im jeweiligen Partnerland. Entsprechend erfolgt die Einfügung
dieser Finanzierungsmaßnahme in den jeweiligen landesspezifischen
Gesamtkontext über die etablierten nationalen Koordinierungsmechanismen im
Gesundheitsbereich, deren Wirksamkeit durch IHP gestärkt werden soll.
18. Warum wurde Kenia sowohl für die IHP als auch für die Debt2Health-
Kampagne als Pilotland ausgewählt?
Die kenianische Regierung hat sich für eine Beteiligung sowohl am IHP als auch
an der „Debt2Health“-Initiative entschieden. Kenia wurde als Pilotland für
„Debt2Health“ ausgewählt, weil es einen dringenden Bedarf an Maßnahmen zur
Bekämpfung von HIV/Aids, Malaria und Tuberkulose aufweist und über
externe Schulden verfügt, die grundsätzlich umgewandelt werden können.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen.
19. Wo finden sich die Ausgaben für die in der Debt2Health-Kampagne
angekündigten Schuldenerlasse?
Durch die Beteiligung an „Debt2Health“ entstehen für die Bundesrepublik
Deutschland keine Ausgaben. Die Schuldenumwandlungen (= konditionierten
Schuldenerlasse) führen aber zu Mindereinnahmen bei den folgenden
Einnahmetiteln des Einzelplans 23: 23 02 166 01 (Zinsen aus Darlehen der bilateralen
Finanziellen Zusammenarbeit, FZ) und 23 02 186 01 (Tilgungen aus Darlehen
der bilateralen FZ).
20. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Geberländer neben der
Bundesrepublik Deutschland ein Engagement an der Debt2Health-
Kampagne wollen?
Gegenwärtig haben Australien, Italien, Kanada, Niederlande, Spanien und u. U.
Japan Interesse an einer Kooperation mit „Debt2Health“ erklärt.
21. Warum wurde Indonesien als erstes Pilotland der Debt2Health-Kampagne
ausgewählt?
Die Republik Indonesien verfügt über größere Verbindlichkeiten aus der
Finanziellen Zusammenarbeit, die umgewandelt werden können und weist einen
dringenden Bedarf an Maßnahmen zur Bekämpfung von HIV/Aids und Malaria
bzw. Tuberkulose (Doppel- bzw. Mehrfachinfektionen) auf. Darüber hinaus
kooperieren die Republik Indonesien und die Bundesrepublik Deutschland seit
2002 eng und erfolgreich im Bereich der FZ-Schuldenumwandlung. Aus diesen
Gründen bot sich die Republik Indonesien als erstes Pilotland für „Debt2Health“
an.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44
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