Aktueller Sachstand Umsetzung der Bundespolizeireform
der Abgeordneten Gisela Piltz, Dr. Max Stadler, Ernst Burgbacher, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Christian Ahrendt, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Mitte November 2006 hat der Bundesminister des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble, eine tief greifende Organisationsänderung der Bundespolizei bekannt gegeben. Das Konzept zur Neuorganisation der Bundespolizei wurde Ende April 2007 vorgestellt. In einer Presseerklärung des Bundesministeriums des Inneren vom 26. April 2007 heißt es dazu: „(…) Die Bundespolizei ist eine tragende Säule der Sicherheitsarchitektur in der Bundesrepublik Deutschland. Sie muss auf Veränderungen und steigende Anforderung zukunftsfähig ausgerichtet werden. Dazu müssen wir die Bundespolizei effizienter organisieren und die operative Arbeit stärken (…).“
Am 20. August 2007 wurde ein Aufbaustab eingerichtet, der die rechtzeitige Arbeitsfähigkeit der neuen Oberbehörde gewährleisten soll. Für die künftigen Direktionen wurden an den jeweiligen Standorten eigene Aufbaustäbe gebildet. Die Aufbaustäbe sind mit dem Ziel eingesetzt worden, alle Vorbereitungen zu treffen, um mit dem Wirksamwerden der Gesetzesänderung zum 1. Januar 2008 eine arbeitsfähige neue Struktur bis zur Inspektionsebene zu schaffen.
Für die Bundesbereitschaftspolizeidirektion wird ebenfalls ein Aufbaustab eingerichtet. Im Bundesministerium des Innern hat ein Koordinierungsstab seine Arbeit aufgenommen mit dem Ziel, die Umsetzung des Feinkonzeptes mit den Aufbaustäben abzustimmen und zu koordinieren.
Dem Deutschen Bundestag liegt ein entsprechender Gesetzentwurf zur Änderung des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze zur Befassung vor, in dem die Organisationsstruktur der Bundespolizei neu gefasst wird.
Drucksache 16/6685 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeIn dem Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 16/6291) heißt es unter „D. Finanzielle Auswirkungen“ im 2. Absatz: „Da eine Festlegung von Sitz und Zahl der Bundespolizeibehörden nicht Gegenstand des Gesetzes ist, beschränkt sich die finanzielle Auswirkung auf die Kostenfolgen, die sich durch die Änderungen der Behördenbezeichnungen ergeben.“
In der Plenardebatte des Deutschen Bundestages zum Haushalt 2008 – Einzelplan 06 – am 11. September 2007 erklärte der Bundesminister des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble: „(…) Die Bundespolizei muss auf die neuen Aufgabenschwerpunkte vorbereitet sein. Deswegen ist die Reform der Bundespolizei notwendig. Sie hat im Übrigen auch das Ziel, dass wir bei gleichem Stellenbestand bei der Bundespolizei mehr Beamte für den polizeilichen Vollzug gewinnen, indem wir die Führungsstrukturen schlanker und effizienter gestalten. Auch dafür bitte ich um entsprechende Unterstützung. Wir werden das im Haushalt 2008 im Rahmen der bestehenden Ansätze leisten. Ich füge vorsichtig hinzu: 2009 und 2010 wird wahrscheinlich eine gewisse Erhöhung nicht zu vermeiden sein, wenn die Bundespolizei diese Reform bewältigen soll.“
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung der Umstrukturierungspläne?
Gibt es bei den Umstrukturierungsmaßnahmen eine externe, wissenschaftliche Begleitung (wie z. B. durch eine Unternehmensberatung)?
Wenn nein, aus welchen Gründen wurde darauf verzichtet?
Kann das Ziel, bis zum 1. Januar 2008 eine arbeitsfähige neue Struktur der Bundespolizei zu schaffen, eingehalten werden?
Wenn nein, woraus ergeben sich die zeitlichen Verzögerungsgründe?
Wie ist der Zeitplan der Bundesregierung zur Umsetzung der Umstrukturierung der Bundespolizei?
Wie viel Personal des Bundesministeriums des Innern und der Behörden der Bundespolizei sind für die Konzept- und Aufbauarbeit gebunden und stehen daher für ihre eigentlichen Tätigkeitsbereiche zurzeit nicht zur Verfügung (aufgeschlüsselt nach Verwaltungs- und Polizeibeamten)?
Für welchen Zeitraum werden diese Mitarbeiter nicht für ihren eigentlichen Tätigkeitsbereich zur Verfügung stehen?
Kann eine effektive und reibungslose Arbeit der Bundespolizei während der Umstrukturierungsmaßnahmen garantiert werden?
Welche Veränderungen ergeben sich hinsichtlich der Mitarbeiterzahl bei der Bundespolizei (aufgeschlüsselt nach Verwaltungs- und Polizeibeamten)?
Sind Umsetzungen bzw. Versetzungen von Mitarbeitern der Bundespolizei geplant, und falls ja, in welchem Umfang?
Wie wird die Kommunikation mit den Mitarbeitern während der Planungsbzw. Vorbereitungsphase organisiert, und sieht die Bundesregierung hier Optimierungsbedarf?
Falls ja, welche?
Falls nein, warum nicht?
Wann sollen die Mitarbeiter über ihre neuen Einsatzorte ggf. Aufgabengebiete informiert werden?
Ergeben sich aus den mit der Strukturveränderung einhergehenden personellen Umbesetzungen (z. B. an andere Dienstorte) zeitliche Verzögerungen?
Werden die sozialen und persönlichen Belange der Betroffenen dabei ausreichend berücksichtigt?
Wenn ja, wie?
Wie hoch sind die Kosten insgesamt für die Reform, aufgeschlüsselt nach
a) Personalkosten für Konzept- und Aufbauarbeit,
b) Kosten für neu zu schaffende Stellen,
c) sonstige Personalkosten,
d) Kosten aufgrund des veränderten Bedarfs an Liegenschaften,
e) Kosten aufgrund des Wechsels des Dienstortes,
f) sonstige Bereiche
(bitte jeweils mit Erläuterungen)?
Mit welchen Erhöhungen der Haushaltsansätze sind im Zusammenhang mit der Bundespolizeireform für die Jahre 2009 und 2010 zu rechnen?
Wie soll die Reform dazu beitragen, administrativen Überhang abzubauen?
Wie soll damit mehr Kapazität für das operative Geschäft geschaffen werden?
Weshalb werden trotz einer angestrebten Bündelung von Kompetenzen im Bundespolizeipräsidium nicht alle Aufgaben am Sitz des neu zu schaffenden Präsidiums wahrgenommen?
Welche Kontrollmechanismen soll es geben, um bei einer Bündelung von Kompetenzen und einem gleichzeitigen Abbau der Befugnisse die Grundrechte der von Maßnahmen Betroffenen zu wahren?
Welche Auswirkungen hat die Umstrukturierung auf die Auslandseinsätze der Bundespolizei und Ihre Mitarbeiter, die derzeit im Ausland eingesetzt sind?