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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Vermietung von "Alliiertenwohnungen" im Rahmen des Regierungsumzugs von Bonn nach Berlin (G-SIG: 14010654)

Zahl der anspruchsberechtigten Bundesbediensteten, Zahl der Bewerber und tatsächlicher Bedarf, Kündigung von Zwischenmietern, Kündigungsschutzprozesse

Fraktion

FDP

Datum

01.12.1999

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher Bundestag14/204310. 11. 99

Vermietung von „Alliiertenwohnungen“ im Rahmen des Regierungsumzugs von Bonn nach Berlin

der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Dr. Karlheinz Guttmacher, Hildebrecht Braun (Augsburg), Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Joachim Günther (Plauen), Walter Hirche, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel, Cornelia Pieper, Dr. Günter Rexrodt, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Gerhard Schüßler, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.

Vorbemerkung

Im Verlauf des Umzugs von Parlament und Bundesregierung nach Berlin hat der Bund rd. 6 500 Wohnungen der ehemaligen Alliierten in verschiedenen Berliner Stadtteilen erworben, von denen rd. 6 000 Wohnungen im Rahmen der Wohnungsfürsorge des Bundes benötigt wurden. Rund 4 000 dieser Wohnungen waren zur Vermietung an nach Berlin übersiedelnde Bundesbedienstete vorgesehen. Nach der Sanierung wurden für 3 025 Objekte Zwischenmietverträge mit nicht diesem Personenkreis angehörigen Mietern geschlossen, die im Hinblick auf den anstehenden Regierungsumzug auf fünf Jahre befristet wurden mit der Bemerkung, die mit diesem Vertrag vermietete Wohnung werde „im Zuge der Verlagerung des Deutschen Bundestages und Teilen der Bundesregierung von Bonn nach Berlin für die umziehenden Parlamentarier und Bediensteten benötigt“.

Vermietung und Verwaltung der Liegenschaften erfolgt in Verantwortung und Zuständigkeit des Bundesvermögensamtes als vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) und Bundesministerium der Finanzen (BMF) dazu beauftragter Behörde. Es handelt sich bei diesen Liegenschaften um Wohnungen und Ein- bzw. Zweifamilienhäuser.

Der Regierungsumzug ist inzwischen in großem Umfang abgeschlossen. Ursprünglich hatte der Bund mit einem Bedarf von 12 000 Wohnungen für die Umzügler gerechnet. Zwischenzeitlich wurde die Zahl auf 9 100 Wohnungen herunter korrigiert. Die 3 025 früheren Alliierten-Wohnungen sollten allein ein Drittel dieses Bedarfs abdecken.

Im März 1999 waren noch etwa 1 500 Wohnungen durch Zwischenmieter belegt. Das Bundesvermögensamt hat in diesen Fällen Kündigungen ausgesprochen und nach Erklärung der Mieter, nicht ausziehen zu wollen, sondern wegen Nichtvorliegen der eine Befristung rechtfertigenden Bedingungen eine Verlängerung des Mietverhältnisses anzustreben, Räumungsklagen angedroht.

Dagegen wehren sich etwa 200 Mieter, unter anderem durch öffentliche Aktionen und Einschaltung der Presse. Mehrere Räumungsklagen gegen die für die Übergangszeit eingezogenen Zeitvertragsmieter der Alliiertenwohnungen (Zwischenmieter) sind nach Presseberichten vor den Gerichten gescheitert.

Nach Presseberichten (Berliner Zeitung) vom 6. September 1999 wollte der frühere Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Franz Müntefering, „den Konflikt um die weitere Nutzung der ehemaligen Alliiertenwohnungen beilegen“. Er erklärte: „Wir brauchen die ehemaligen Alliiertenwohnungen nicht alle für die Versorgung der Bundesbediensteten, die in die Stadt zureisen. Also versuchen wir nicht mehr, die Zwischenmieter aus den Wohnungen herauszuklagen.“ Bereits angestrengte Räumungsklagen sollten nicht mehr weiterverfolgt, neue Klagen erst gar nicht angestrengt werden. Stattdessen sollten mit den Zwischennutzern, die befristete Mietverträge haben, „neue vertragliche Regelungen“ getroffen werden, die den Verbleib der Mieter sichern.

Diese Aussage wurde vom Sprecher des Bundesvermögensamtes relativiert in dem Sinne, dass damit nur Wohnungen in mehrgeschossigen Häusern, nicht aber Ein- und Zweifamilienhäuser gemeint gewesen seien, für die es „eine Vielzahl von Bewerbern aus Reihen der Bonner Zuzügler“ gebe. Für etwa 80 Prozent der etwa 150 Häuser im Bestand des Bundes sei der Bedarf gegeben. Das Bundesvermögensamt werde auf Räumungsklagen gegen die Zwischenmieter nicht verzichten. Dies geschehe „im Einklang mit dem Bundesbauministerium“. Nach Aussage des Sprechers des Bundesvermögensamtes, zitiert in der „Berliner Zeitung“ vom 9. Oktober 1999, gebe es sogar „eine Weisung der Bundesregierung, die Prozesse fortzusetzen“.

Nunmehr sollen rd. 100 Wohnungen in Einfamilienhäusern und Doppelhaushälften in Charlottenburg, Spandau, Zehlendorf, Wilmersdorf und Karlshorst zum Jahresende geräumt werden. Die entsprechenden Schreiben des Bundesvermögensamtes sind mit der Formulierung „... Ich fordere Sie daher zwecks Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung auf, mir das Mietobjekt zum 31. Dezember 1999 geräumt zu übergeben.“ versehen.

Die entsprechenden Häuser sind inzwischen in der vom Bundesvermögensamt herausgegebenen Liste I für Interessenten ausgeschrieben. Ende der Bewerbungsfrist ist der 15. November 1999.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wie hoch ist die Zahl der im Rahmen des Regierungsumzugs betroffenen, für den vorgehaltenen Wohnraum direkt anspruchsberechtigten Bundesbediensteten zum gegenwärtigen Zeitpunkt?

2

Wie groß ist der objektiv feststellbare, d. h. von den Anspruchsberechtigten im Vorfeld geäußerte, beantragte oder angemeldete verbliebene Bedarf für Bundeswohnungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt?

3

In welcher Relation sieht die Bundesregierung den feststellbaren Bedarf an Wohnraum zum offensichtlich bestehenden Leerstand an bundeseigenem Wohnraum in verschiedenen Berliner Stadtbezirken im Hinblick auf den vom Bundesvermögensamt gesehenen Anspruch auf bestimmte, derzeit zwischenvermietete Objekte?

4

Wie bewertet die Bundesregierung die Frage, ob aus sozialen Gründen bei ausgewiesenem großem Leerstand von vergleichbaren Mietobjekten potentielle Interessenten auf leerstehende Objekte verwiesen werden könnten?

5

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass den Zeitvertragsmietern der in „Liste I“ aufgenommenen Objekte zum Ablauf des 31. Dezember 1999 ausnahmslos und ohne Rücksicht auf familiäre oder finanzielle Situation gekündigt wurde, obwohl vielfältiger Leerstand an vergleichbarem Wohnraum in anderen Stadtbezirken gegeben ist?

6

Wie bewertet die Bundesregierung die Frage, ob gegenüber den Mietern ein die Kündigung rechtfertigender Eigenbedarf aufgrund öffentlichen Interesses auch für den Fall geltend gemacht werden kann, dass konkrete Bewerbungen für ein konkretes Mietobjekt zum Zeitpunkt der schriftlichen Kündigung nicht vorliegen?

7

Wie bewertet die Bundesregierung das Kostenrisiko von Kündigungsschutzprozessen bezüglich der Mietverhältnisse der in „Liste I“ aufgenommenen Objekte angesichts der Tatsache, dass in mehreren vergleichbaren Prozessen im letzten Jahr den Zwischenmietern Recht gegeben wurde?

8

Wie bewertet vor diesem Hintergrund die Bundesregierung die Aussage des Sprechers des Bundesvermögensamtes, zitiert in der „Berliner Zeitung“ vom 9. Oktober 1999, es gebe „eine Weisung der Bundesregierung, die Prozesse fortzusetzen“?

9

Wie bewertet die Bundesregierung die vom damaligen Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und Umzugsbeauftragten der Bundesregierung, Franz Müntefering, gemachte Aussage, zitiert in der „Berliner Zeitung“ vom 6. September1999: „Wir brauchen die ehemaligen Alliiertenwohnungen nicht alle für die Versorgung der Bundesbediensteten, die in die Stadt zureisen. Also versuchen wir nicht mehr, die Zwischenmieter aus den Wohnungen herauszuklagen.“ vor dem Hintergrund der Aussage des Bundesvermögensamtes, dies beziehe sich auf Wohnungen, nicht aber auf Ein- bzw. Zweifamilienhäuser?

10

Wie viele Bewerbungen von Bundesbediensteten, die im Rahmen des Regierungsumzugs nach Berlin umziehen müssen, hat das Bundesvermögensamt für Bundeswohnungen in den Berliner Bezirken Charlottenburg, Spandau, Zehlendorf, Wilmersdorf und Karlshorst zum gegenwärtigen Zeitpunkt vorliegen?

11

Wie verhält sich die Zahl der eingegangenen Bewerbungen zur Zahl der vorgenommenen Kündigungen für die derzeitigen Zwischenmieter?

12

Wie hoch schätzt die Bundesregierung den drohenden Mietzinsausfall, wenn alle Zwischenmieter ab dem 1. Januar 1999 ausziehen, aber entsprechende Interessenten entweder nicht vorhanden sind oder erst ab dem 1. April 2000 einziehen?

13

In welcher Weise und mit welcher Zielrichtung beabsichtigt die Bundesregierung, dem Bundesvermögensamt Weisung zu erteilen, wie mit denjenigen Objekten aus „Liste I“ verfahren werden soll, für die keine Bewerbungen zum 15. November 1999 eingegangen sind?

14

Wie beabsichtigt die Bundesregierung, für die von Kündigung bedrohten Zwischenmieter ausreichende Rechtssicherheit herzustellen, wenn das Ausschreibungsverfahren nach Ende der Bewerbungsfrist am 15. November keine oder keine vorrangig anspruchsberechtigten Bewerber für die entsprechenden Objekte zeigt?

15

In welcher Weise und mit welcher Zielrichtung beabsichtigt die Bundesregierung, dem Bundesvermögensamt als Verwaltungsbehörde Weisung zu erteilen, wie im Fall einer fortgesetzten Weigerung der Zwischenmieter in den betroffenen Objekten weiter verfahren werden soll?

Berlin, den 8. November 1999

Horst Friedrich (Bayreuth) Hans-Michael Goldmann Dr. Karlheinz Guttmacher Hildebrecht Braun (Augsburg) Ernst Burgbacher Jörg van Essen Ulrike Flach Joachim Günther (Plauen) Walter Hirche Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Dr. Heinrich L. Kolb Jürgen Koppelin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Dirk Niebel Cornelia Pieper Dr. Günter Rexrodt Dr. Edzard Schmidt-Jortzig Gerhard Schüßler Dr. Max Stadler Carl-Ludwig Thiele Jürgen Türk Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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