Haltung der Bundesregierung zu Vorstellungen des Bundes der Vertriebenen über die Errichtung eines „zentrums gegen Vertreibungen“ in Berlin
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Der „Bund der Vertriebenen“ (BdV) hat Anfang Juni seine Konzeption für ein „Zentrum gegen Vertreibungen“ vorgelegt. Der Verband will eine Gedenkstätte im Zentrum Berlins haben, die mit einem Kostenaufwand von über 160 Mio. DM errichtet werden soll und die auf der Basis der „Charta der Heimatvertriebenen“ vom 5. August 1950 an die im Potsdamer Abkommen beschlossene Umsiedlung von Deutschen nach 1945 erinnern und als menschenrechts- und völkerrechtswidrige Vertreibungen kritisieren soll. Träger des Zentrums soll eine Stiftung sein, die vom „Förderkreis des Bundes der Vertriebenen“ errichtet und mit 3 Mio. DM aus Sammlungen des BdV sowie 160 Mio. DM Zuschüssen des Bundes und der Länder ausgestattet werden soll. Das Zentrum soll „mit ca. 11 000 qm Nutzfläche in zentraler Lage Berlins“ errichtet werden. Der BdV beansprucht damit, für alle Menschen, die im letzten Jahrhundert bis heute in Europa Opfer von Vertreibung wurden, ein Mahnmal zu errichten.
Nach Presseberichten will der BdV eine zentrale Liegenschaft des Bundes für sein „Zentrum“. Im Gespräch soll unter anderem das ehemalige Staatsratsgebäude der DDR sein, das zurzeit als Bundeskanzleramt dient. Bundeskanzler Gerhard Schröder soll nach diesen Berichten dem Projekt „aufgeschlossen“ gegenüberstehen. Auch der Bundesminister des Innern, Otto Schily, soll Interesse für das Vorhaben des BdV signalisiert haben.
Die „Charta der Heimatvertriebenen“ aus dem Jahre 1950, die die programmatische Grundlage des geplanten Zentrums werden soll, stuft die deutschen „Heimatvertriebenen“ wörtlich als die „vom Leid dieser Zeit am schwersten Betroffenen“ ein. Die Charta stuft damit die Leiden der Bevölkerung in den Nachbarstaaten Nazi-Deutschlands in den Jahren bis 1945 faktisch als zweitrangig, als untergeordnet gegenüber dem Leid der in Reaktion auf diese Politik umgesiedelten Deutschen ein. Der Zusammenhang mit den vorhergehenden singulären Verbrechen der NS-Politik wird nicht genannt.
Die Charta steht damit in der Tradition alldeutscher und pangermanischer Politik, die in den letzten 90 Jahren diesen Kontinent zwei mal mit Weltkriegen und schwersten Verbrechen überzogen hat.
Wie weit dieses Geschichtsbild heute noch die Politik des BdV prägt, zeigt die schriftliche Konzeption des BdV für das geplante Zentrum. So findet sich im Abschnitt „Warum Vertreibungen“ kein einziges Wort zu den Verbrechen der deutschen Okkupations-, Germanisierungs- und Vernichtungspolitik in Osteuropa in den Jahren bis 1945 als Ursache des Potsdamer Abkommens.
Die Errichtung eines Mahnmals gegen Vertreibungen auf Grundlage einer solchen, die NS-Geschichte und ihre Verbrechen relativierenden, verharmlosenden und verfälschenden Konzeption wäre ein Affront gegen die Menschen in Osteuropa. Ein auf Grund einer solchen Konzeption errichtetes Zentrum würde jede Politik der Freundschaft und guten Nachbarschaft mit den Menschen in Osteuropa untergraben und droht zu einer Kultstätte für Rechtsextremisten zu werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Hält die Bundesregierung die Errichtung eines „zentrums gegen Vertreibungen“ auf Basis der vorgelegten Konzeption und in der vorgeschlagenen Trägerschaft für politisch wünschenswert und finanziell unterstützenswert?
Wenn ja, wie vereinbart die Bundesregierung die Errichtung eines solchen Zentrums mit ihren Bekundungen, sie verfolge eine Politik der guten Nachbarschaft mit Osteuropa, und mit ihren Verpflichtungen aus dem 2+4- Vertrag zur Respektierung der bestehenden deutsch-polnischen Grenze?
Wie viele Museen, Gedenkstätten, Mahnmale, Heimatstuben und sonstige Erinnerungsstätten erinnern nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland an die „Vertreibung“ (bitte Angaben nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele Mittel des Bundes, der Länder und der Kommunen sind seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland in den Aufbau und die Erhaltung solcher Museen, Gedenkstätten und Mahnmale geflossen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Überlegungen, das ehemalige Staatsratsgebäude der DDR als „zentrum für Vertreibungen“ zu nutzen?
Gibt es innerhalb der Bundesregierung Überlegungen zur Nutzung anderer zentraler Gebäude in Berlin (Palast der Republik, das geplante Stadtschloss oder Ähnliches)?
Wenn ja, welche anderen Gebäude sind Gegenstand solcher Überlegungen?
Welche finanziellen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für das geplante Zentrum vor dem Hintergrund der Haushaltsituation von Bund und Ländern?
Welche Gespräche haben im Vorfeld oder seit Bekanntwerden des Vorhabens des BdV im Zusammenhang mit diesen Überlegungen zwischen Vertretern der Bundesregierung oder einzelner Bundesministerien und dem BdV stattgefunden?
Wer war an diesen Gesprächen wann beteiligt und welche Absprachen wurden dort getroffen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, vor dem geplanten Auftritt des Bundeskanzlers auf dem nächsten „Tag der Heimat“ in Berlin eine Vereinbarung mit dem BdV im Hinblick auf das von diesem gewünschte „zentrum für Vertreibungen“ herbeizuführen?
Hält die Bundesregierung die Errichtung eines solchen Zentrums unter Trägerschaft des BdV angesichts der Kritik vieler osteuropäischer Länder an der Tätigkeit und Programmatik des BdV für ein mit ihren außenpolitischen Zielen und Grundsätzen vereinbares Signal für die Menschen und Staaten in Osteuropa?
Wäre es nicht aus außenpolitischen wie historischen Gründen angemessener, ein „zentrum gegen Vertreibungen“ in einem der von der Okkupation und der Germanisierungspolitik des Hitlerschen „Generalplan Ost“ betroffenen Land, z. B. in Polen, der Ukraine oder in Weißrussland zu errichten und dort insbesondere den Opfern dieser deutschen Germanisierungs-, Vertreibungs- und Vernichtungspolitik einen Raum der Erinnerung zu errichten?