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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Bürokratische Hemmnisse für deutsche Handwerker in der Schweiz

<span>Anwendung des Schweizer Entsendegesetzes; Voranmeldefrist, Intransparenz betr. geltende Regelungen in den Gesamtarbeitsverträgen, Kontrollverfahren, Kosten, Bußgelder und öffentliche Bekanntmachung bei Verstößen, Vereinbarkeit mit dem Freizügigkeitsabkommen mit der EU, geplante Maßnahmen; vergleichbare Probleme ausländischer Unternehmer in Deutschland</span>

Fraktion

FDP

Datum

26.10.2007

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/669310. 10. 2007

Bürokratische Hemmnisse für deutsche Handwerker in der Schweiz

der Abgeordneten Birgit Homburger, Ernst Burgbacher, Martin Zeil, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Patrick Döring, Jörg van Essen, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Carl-Ludwig Thiele, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Deutsche Unternehmen, die Mitarbeiter zum Arbeiten vorübergehend in die Schweiz entsenden, klagen über erhebliche Hemmnisse und Auflagen durch die Anwendung der Bestimmungen des Schweizer Entsendegesetzes durch die zuständigen Behörden in der Schweiz.

Vor allem klagen die Betriebe über fehlende Transparenz im Hinblick auf die für sie jeweils anwendbaren Vorschriften. Dies gilt speziell für die Gesamtarbeitsverträge (GAV). Die Unternehmen vermissen insbesondere Informationen darüber, welcher GAV zurzeit gilt, welcher GAV für die entsprechende Tätigkeit anwendbar ist und beklagen den fehlenden Zugang zu den entsprechenden Daten. Zudem sei nicht immer klar, welcher Stundenlohn nach dem GAV zu zahlen ist, da dieser in einigen Fällen nicht im GAV angegeben wird.

Schon bei unabsichtlichen geringen Verstößen müssten die Unternehmen damit rechnen, dass ihnen Kontrollkosten und hohe Bußen auferlegt werden. Verstöße gegen die Entsendegesetzbestimmungen, die zu einer rechtskräftigen Sanktionierung des ausländischen Arbeitgebers führen, werden demnach im Internet veröffentlicht. Weiterhin wird beklagt, deutsche Betriebe würden in zum Teil nicht nachvollziehbarer Weise mit Rechnungen zu sozialversicherungsrechtlichen Ausgleichkassen veranlagt.

Auch die Handwerkskammer fordert Erleichterungen für deutsche Betriebe und größere Transparenz sowie ein Zahlungsmoratorium für die Betriebe bis zur Klärung dringender Sachfragen.

Auch die Vereinigung Schweizerischer Unternehmen in Deutschland (VSUD), die ansonsten andere Interessen vertritt, hat auf die Schwierigkeiten ausländischer Arbeitgeber mit der Anwendung der Schweizerischen Entsendegesetzbestimmungen hingewiesen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Wie bewertet die Bundesregierung die 8-tägige Voranmeldefrist für deutsche Arbeitnehmer, die in die Schweiz entsandt werden sollen, und wie wird dies für ausländische Arbeitnehmer insbesondere aus der Schweiz in der Bundesrepublik Deutschland gehandhabt?

2

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass von der Voranmeldefrist in Notfällen Ausnahmen möglich sind, aber in den verschiedenen Kantonen nicht einheitlich beurteilt wird, wann eine „Notfallsituation“ vorliegt, z. B. bei Reparaturaufträgen im Endkundenbereich, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung dies?

3

Wie bewertet die Bundesregierung die beklagte Intransparenz im Hinblick auf die in der Schweiz geltenden minimalen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen nach den GAVs?

4

Wie bewertet die Bundesregierung die Problematik, dass die GAVs in der Schweiz teilweise anderen Branchen zugeordnet werden, als sie es in der Bundesrepublik Deutschland würden?

5

Unterstützt die Bundesregierung den seitens der VSUD gemachten Vorschlag, die Schweiz möge eine zentrale Kontaktstelle einrichten, bei der die jeweils gültigen GAVs bezogen werden können?

6

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Schweizer Behörden zur Kontrolle der Einhaltung von Mindestlohnvorschriften nicht nur Lohnunterlagen anfordern, sondern auch weitere Unterlagen einzureichen sind und in Einzelfällen die Vorlage der abgeschlossenen Werkverträge verlangt wurde, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung dies insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen?

7

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass seitens Schweizer Behörden in anfänglichen Verdachtsfällen auch dann Kontrollkosten eingefordert wurden, wenn sich herausgestellt hat, dass der ausländische Arbeitgeber alle Entsendebestimmungen eingehalten hat, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung dies?

8

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass insbesondere die Vergleichbarkeit der deutschen Löhne mit denen der Schweiz, z. B. infolge unterschiedlicher Sozialversicherungssysteme und unterschiedlicher Systeme der Sonderzahlungen, nur schwer herzustellen ist, und verschiedene Kontrollbehörden zudem von unterschiedlichen Berechnungsmodalitäten ausgehen, und wenn ja, was tut die Bundesregierung, um insoweit Abhilfe zu schaffen?

9

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass seitens Schweizer Behörden selbst bei geringen Verstößen teilweise extrem hohe Kontrollkosten und Bußen in Rechnung gestellt wurden, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung dies unter dem Aspekt der Verhältnismäßigkeit?

10

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Kontrollkosten in der Schweiz erheblich variieren und die Kriterien, nach denen die Kontrollkosten festgesetzt werden, intransparent sind, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung dies?

11

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass es eine Art „Internet-Pranger“ gibt, in dem selbst kleine Verstöße gegen Entsendebestimmungen veröffentlicht werden, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung dies?

12

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Vollzugskosten von deutschen Arbeitgebern pauschal ohne Berücksichtigung des Umfangs der Tätigkeit deutscher Unternehmen in der Schweiz erhoben wurden (z. B. Erhebung des Jahresbetrags auch bei einer Tätigkeit von nur wenigen Tagen pro Jahr), und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung dies?

13

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Europäische Kommission schweizerische Entsenderegelungen auf die Vereinbarkeit mit dem zwischen der Schweiz und der EU geschlossenen Freizügigkeitsabkommen prüft oder geprüft hat, und wenn ja, was sind die Ergebnisse, bzw. bis wann rechnet die Bundesregierung mit der Vorlage der Prüfergebnisse durch die Europäische Kommission?

14

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung dafür, die genannten Probleme zu lösen?

15

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung dafür, die Fragen beispielsweise auf der Oberrheinkonferenz oder im Gemischten Ausschuss nach Artikel 14 des Europäisch-Schweizer Abkommens über Freizügigkeit zu klären?

16

Hat die Bundesregierung bereits Maßnahmen ergriffen, um die Probleme zu lösen, und wenn nein, warum nicht?

17

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung bilateral und/oder auf europäischer Ebene zur Lösung der Probleme ergreifen?

18

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung vergleichbare Probleme ausländischer Unternehmen, die Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden, mit deutschen Vorschriften, und wenn ja, wie werden diese Probleme gelöst?

Berlin, den 4. Oktober 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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