Stadt- und Raumentwicklung in Deutschland
der Abgeordneten Patrick Döring, Horst Friedrich (Bayreuth), Jan Mücke, Joachim Günther (Plauen), Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Um zu einer nachhaltigen Entwicklung deutscher Städte zu kommen, braucht es eine ganzheitliche Strategie, die eine Vielzahl interdependenter Politikfelder in den Blick nimmt und die verschiedene räumliche Dimensionen einbezieht. Eine nachhaltige Stadtentwicklung betrachtet die Stadt nicht isoliert, sondern als Kern und integralen Bestandteil einer Region. Zwischen Stadt und Umgebung bestehen Beziehungen und Wechselwirkungen, die eine verantwortliche Stadtentwicklungspolitik berücksichtigen muss.
Dies gilt umso mehr angesichts der demographischen Entwicklung, die bereits jetzt insbesondere ostdeutsche Kommunen und Regionen trifft. Eine Fortschreibung der gegenwärtigen Entwicklung bedeutet, dass die Gesamtbevölkerung bis zum Jahr 2050 auf ca. 68,5 Millionen sinkt. Drei von vier deutschen Kreisstädten werden bereits im Jahr 2020 weniger Einwohner zählen als heute. Noch stärker fällt die Entwicklung außerhalb der Städte aus. Zugleich verschiebt sich bis zum Jahre 2050 die Relation der im Arbeitsleben stehenden Bevölkerung zwischen 20 und 64 zu den über 65-Jährigen dramatisch. Der Anteil von 20- bis 64-Jährigen an der Gesamtbevölkerung wird dann nur noch 59,9 Prozent, der Anteil der über 65-Jährigen 30,6 Prozent betragen. Besonders getroffen werden vor allem strukturschwache Städte und Regionen, wo sich diese Trends durch Abwanderung verstärken.
Dies erfordert auch eine Neuorientierung der Stadt- und Raumentwicklungspolitik des Bundes. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat hierzu ein Memorandum, erarbeitet von einer Expertenkommission, vorgelegt und die Entwicklung einer nationalen Stadtentwicklungspolitik angekündigt.
Die Experten haben in ihrem Memorandum vor allem verschiedene Handlungsmöglichkeiten zu einer Kampage „Für Stadt und Urbanität“ aufgezeigt, die zur Kommunikation mit den verschiedenen Akteuren der Stadtentwicklung und zur verständlichen „Vermittlung des komplexen Anliegens einer nachhaltigen Stadtentwicklungspolitik“ beitragen soll. Vergleichsweise kurz setzt sich das Memorandum mit den Anforderungen zur Weiterentwicklung der Stadtentwicklungspolitik und der entsprechenden Programme auf Bundesebene auseinander.
Neben der Forderung nach einer Verstärkung internetbasierter Kommunikation mit der Öffentlichkeit und der Schaffung einer Urban Task Force nach britischem Vorbild forderten die Experten vor allem „eine integrierte Betrachtung und zielgenaue Ausgestaltung aller Politikbereiche, die Auswirkungen auf die Stadtentwicklung haben“ und die „Effektivierung von Bundesfinanzhilfen“ – also eine Verbesserung der Ressortkoordination sowie verstärktes Monitoring und Controlling der Mittelverwendung. Wie diese Forderungen verwirklicht werden können, dazu machten die Experten keine Aussagen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen78
Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung der Expertenkommission zu, dass die fachpolitische Position Deutschlands im (raumbezogenen) europäischen Integrationsprozess mehr Gewicht braucht und es dazu „einer ausformulierten Politik“ bedarf, die es in Deutschland „im Unterschied zu anderen europäischen Ländern“ bisher nicht gibt (BMVBS, Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) (Hrsg.), Auf dem Weg zu einer nationalen Stadtentwicklungspolitik. Memorandum, S. 19, 10)?
Wenn ja, wann wird die Bundesregierung eine entsprechend ausformulierte Politik vorstellen?
Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung der Expertenkommission zu, dass Städte sich nicht isoliert entwickeln können, sondern „auf Kooperation im stadtregionalen Zusammenhang, in Städtenetzwerken und in metropolitanen Verantwortungsgemeinschaften angewiesen“ sind (ibd., S. 15)?
Wenn ja, was tut die Bundesregierung, um im Rahmen ihrer stadt- und raumentwicklungswirksamen Maßnahmen und Programme eine solche Kooperation zu fördern?
Hält es die Bundesregierung für angebracht, Stadt-Umland-Kooperation zu einem Bewertungskriterium für die Bewilligung strukturrelevanter Fördermittel zu machen, und wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?
Hält die Bundesregierung die Schaffung eines Modellprojektes für Maßnahmen zur Förderung der interkommunalen Kooperation für sinnvoll, und wie begründet sie ihre Auffassung?
Wie bewertet die Bundesregierung Forderungen von europäischer Ebene nach einer Ausschreibungspflicht für kommunale Unternehmen unter dem Gesichtspunkt der Förderung interkommunaler Kooperation?
Welche Maßnahmen oder politischen Initiativen hat die Bundesregierung in Folge dieser Bewertung ergriffen bzw. wird sie in Zukunft ergreifen?
Wie viele Menschen wohnen in Deutschland in Zwischen- oder Peripherräumen (Definition: BBR, Raumordnungsbericht 2005, Bundestagsdrucksache 15/5500)?
Welche Programme und Maßnahmen des Bundes dienen der strukturellen Entwicklung dieser Räume?
Wie hoch sind die vom Bund für diese Programme und Maßnahmen bereitgestellten Mittel (nach Programmen und pro Kopf der in Zwischen- und Peripherräumen lebenden Menschen)?
Welche Programme und Maßnahmen des Bundes dienen der strukturellen Entwicklung von Zentralräumen?
Wie hoch sind die vom Bund für diese Programme und Maßnahmen zur strukturellen Entwicklung von Zentralräumen bereitgestellten Mittel (nach Programmen und pro Kopf der in Zentralräumen lebenden Menschen)?
Werden die Programme und Maßnahmen zur Förderung der strukturellen Entwicklung von Zwischen- und Peripherräumen bzw. Zentralräumen koordiniert, und wenn ja, wie?
Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung der Expertenkommission zu, dass es bisher „an einer politischen Bündelung der diversen Politiken und Ressourcen, an einer Reflektion der Wirkungen und an politischen Festlegungen (fehlt), was politisch für die Stadtentwicklung gewollt ist“ (BMVBS, Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) (Hrsg.), Auf dem Weg zu einer nationalen Stadtentwicklungspolitik. Memorandum, S. 19)?
Wenn ja, was tut die Bundesregierung, um insbesondere den Mangel an Bündelung der Politiken und Ressourcen zu beheben?
Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung der Expertenkommission zu, dass der bundespolitische Einfluss auf die Entwicklung der Städte sich bisher „,mit stiller Hand‘ und unreflektiert“ vollzieht und die verschiedenen öffentlichen Programme des Bundes „inhaltlich, zeitlich und räumlich besser aufeinander abgestimmt werden“ müssen (ibd.)?
Wenn ja, was tut die Bundesregierung, um dieser Forderung zu entsprechen?
Beabsichtigt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang auch die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA) neu auszurichten, und wie begründet sie ihre Entscheidung?
Wenn ja, an welchen Kriterien soll sich die Förderung in Zukunft orientieren?
Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung der Expertenkommission zu, dass „die räumlichen Auswirkungen wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Rahmenbedingungen von Gesetzen und Förderprogrammen künftig besser berücksichtigt werden müssen“ (ibd.)?
Wenn ja, welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um diese Forderung umzusetzen?
Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung der Expertenkommission zu, dass der Einsatz der Bundesfinanzhilfen effektiver werden muss, also die Verbesserung der Ressortkoordination, das Monitoring und Controlling der Mittelverwendung, ein verändertes Finanzmanagement und ein intensiverer Erfahrungsaustausch notwendig sind (ibd., S. 25)?
Wenn ja, durch welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung den Einsatz der Bundesfinanzhilfen effektiver zu gestalten?
Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, um Mittel der EU – zum Beispiel der Initiative JESSICA (Joint European Support for Sustainable Investment in City Areas) – für die Städtebauförderung nutzbar zu machen?
Wenn ja, welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung?
Wenn nein, warum nicht?
Wie viele städtebauliche Maßnahmen werden durch den Bund gefördert?
Wie hoch ist das durchschnittliche Förderungsvolumen?
Welches sind die zwanzig Projekte mit dem niedrigsten Förderungsvolumen?
Wie hoch sind das jeweilige Förderungsvolumen und die Förderdauer dieser Maßnahmen?
Wie viele Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Verwaltungsvereinbarungen, verbindliche Schreiben oder Empfehlungen des Bundesministeriums oder anderweitige Vorgaben des Bundes sind von den Ländern und Kommunen bei der Beantragung und Durchführung von Fördermaßnahmen zu beachten?
Um welche Vorgaben handelt es sich im Einzelnen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik, dass angesichts der großen Zahl an Fördergebieten und der zunehmenden Programmvielfalt Länder und Kommunen bei der Umsetzung der Programme an Grenzen stoßen?
Erwägt die Bundesregierung, die Verwaltungsvereinbarungen mit den Ländern auf einen mehrjährigen Zeitraum auszudehnen?
Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung dies?
Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung dies?
Erwägt die Bundesregierung im Rahmen der bisherigen Verwaltungsvereinbarungen die Umschichtungsmöglichkeiten zwischen den einzelnen Programmbereichen auf über 14 Prozent auszuweiten?
Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung dies?
Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung dies?
Erwägt die Bundesregierung, die Verwaltungsvereinbarungen mit den Ländern zu vereinfachen?
Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung dies?
Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung dies?
Wenn ja, welche weiteren Vereinfachungen der Verwaltungsvereinbarungen sind beabsichtigt oder werden durch die Bundesregierung erwogen?
Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung, um auch in der Städtebauförderung die Deregulierung und Entbürokratisierung voranzutreiben?
Erwägt die Bundesregierung die Einführung neuer Vorgaben oder Förderkriterien in die Verwaltungsvereinbarungen?
Wenn ja, welche neuen Vorgaben oder Förderkriterien sind geplant?
Erwägt die Bundesregierung eine Reform der Altschuldenhilfe?
Wenn ja, welche Veränderungen sind geplant?
Wie bewertet die Bundesregierung die Feststellung des Sächsischen Landesrechnungshofes (Jahresbericht 2005), dass viele Kommunen bestätigt hätten, integrierte Stadtentwicklungspläne „lediglich wegen der Fördervoraussetzung zum Erhalt von Fördermitteln und nicht als Instrument aktiver Steuerung der Stadtentwicklung erstellt zu haben und zu nutzen.“?
Was unternimmt die Bundesregierung, um dieses Problem zu beheben?
Aus welchem Grund wurden 1987 die 1976 eingeführten „integrierten Stadtentwicklungskonzepte“ aus dem Baugesetzbuch gestrichen?
Inwieweit entsprach die Idee „integrierter Stadtentwicklungskonzepte“ seinerzeit den heutigen Vorstellungen moderner Stadtentwicklung bzw. wo liegen die Unterschiede?
Inwieweit sind die Erfahrungen der 70er und 80er Jahre mit „integrierten Stadtentwicklungskonzepten“ in die heutige politische Konzeption eingeflossen?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass Maßnahmen privatrechtlicher Unternehmen grundsätzlich maximal in Höhe der tatsächlich nachgewiesenen Ausgaben gefördert werden dürfen, und wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?
Wie rechtfertigt die Bundesregierung die pauschalierte Förderung von Rückbaumaßnahmen im Rahmen des Stadtumbauprogramms Ost, die – wie zum Beispiel der Sächsische Landesrechnungshof 2005 bemängelt hat – weit über den tatsächlichen Kosten der Unternehmen lag?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Expertenkommission, dass in Zukunft die Auswirkungen auch von politischen Maßnahmen in anderen Politikbereichen, zum Beispiel in der Steuerpolitik, stärker einer „integrierten Betrachtung“ hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Stadtentwicklung unterzogen werden müssen (ibd., S. 26)?
Wenn ja, durch welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, zu einer solchen „integrierten Betrachtung“ zu kommen?
Welche Bedeutung hat der innerstädtische Einzelhandel für das Ziel der Bundesregierung „die Suburbanisierung abzuschwächen und eine Rückbesinnung auf die Vorteile urbanen Lebens zu begünstigen“ (Bundesminister Wolfgang Tiefensee am 24. Mai 2006)?
Ist im Sinne einer „integrierten Betrachtung“ eine zusätzliche steuerliche Belastung für innerstädtische Ladeninhaber gegenüber Konkurrenten an der städtischen Peripherie mit diesem Ziel vereinbar?
Wenn nein, wie rechtfertigt die Bundesregierung dann die zusätzliche steuerliche Belastung vieler Einzelhändler in innerstädtischen Lagen, die aufgrund deutlich höherer Ladenmieten in den Zentren viel öfter eine monatliche Miete von mehr als 8 000 Euro zahlen als vergleichbar große Geschäfte in der städtischen Peripherie und daher von der im Zuge der Unternehmenssteuerreform eingeführten Besteuerung von Ladenmieten überdurchschnittlich stark betroffen sind?
Beabsichtigt die Bundesregierung im Sinne einer integrierten Stadtentwicklungspolitik des Bundes diese Benachteiligung innerstädtischer Geschäfte rückgängig zu machen oder in anderer geeigneter Weise auszugleichen?
Welche Bedeutung hat die Erreichbarkeit und verkehrliche Anbindung der Innenstädte für die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des innerstädtischen Einzelhandels gegenüber der „Grünen Wiese“?
Welche Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang dem Individualverkehr zu?
Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen verkehrsbeschränkender Maßnahmen in den Innenstädten (zum Beispiel durch Umweltzonen oder eine City-Maut) auf die Erreichbarkeit und Wettbewerbsfähigkeit des innerstädtischen Einzelhandels?
Sind von diesen verkehrsbeschränkenden Maßnahmen bestimmte soziale Gruppen (z. B. Familien, Geringverdiener) stärker betroffen?
Begünstigt der innerstädtische oder innenstadtnahe Rückbau von Altbausubstanz die „Rückbesinnung auf die Vorteile urbanen Lebens“?
Wenn nein, warum fördert die Bundesregierung den innerstädtischen und innenstadtnahen Rückbau von Altbausubstanz?
Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, diese Praxis zu ändern oder den Rückbau zumindest zu erschweren, indem zum Beispiel zum Abriss vorgesehene Häuser zu einem marktgerechten Preis zum Kauf angeboten werden müssen?
Welche Bedeutung hat das private innerstädtische Wohneigentum für das Ziel „die Suburbanisierung abzuschwächen und eine Rückbesinnung auf die Vorteile urbanen Lebens zu begünstigen“?
Wenn dem privaten Wohneigentum eine besondere Bedeutung zukommt, wie fördert und/oder unterstützt die Bundesregierung den Erwerb innerstädtischen Wohneigentums?
Wann beabsichtigt die Bundesregierung, wie ursprünglich für Anfang 2007 angekündigt, Wohneigentum in die geförderte Altersvorsorge einzubeziehen?
Wie schätzt die Bundesregierung die Bedeutung innerstädtischer Handwerksansiedlungen für Städte, Unternehmen, Arbeitnehmer und Kunden ein?
Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen des zunehmenden Verdrängungsdrucks insbesondere auf Kleinbetriebe durch die zunehmende Regeldichte des Immissionsschutzrechtes?
Welche Bedeutung haben u. a. die private Wohnungswirtschaft, private Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer, öffentliche und private Verkehrsunternehmen, öffentliche und private Ver- und Entsorgungsunternehmen, Handwerk und Einzelhandel für die Stadtentwicklung?
Sollte die Bedeutung dieser Gruppen nach Ansicht der Bundesregierung wesentlich sein, warum waren dann nicht Vertreter dieser Gruppen Mitglied in der Expertengruppe zur Konstituierung einer nationalen Stadtentwicklungspolitik?
Beabsichtigt die Bundesregierung dem Vorschlag der Expertenkommission zur Einrichtung eines Kuratoriums zu entsprechen, das die Kampagne „Für Stadt und Urbanität“ steuert?
Wenn ja, beabsichtigt die Bundesregierung Vertreter der oben genannten Gruppen an diesem Kuratorium zu beteiligen?