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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Auswirkungen des Deutschen Qualifikationsrahmens auf den Bildungsföderalismus

<span>Nationaler Qualifikationsrahmen als Voraussetzung für den Europäischen Qualifikationsrahmen: Entwicklung und Umsetzung, EU-Vorgaben, Regelungsbereich, notwendige Vereinbarungen mit den Bundesländern, Vergleichbarkeit schulischer Abschlüsse und erleichterte Mobilität zwischen den Bundesländern, Erfassung der Hochschulabschlüsse, verbesserte Übergänge zwischen Teilbereichen des Bildungssystems, Sichtbarkeit deutscher Eigenheiten und Vorzüge</span>

Fraktion

FDP

Datum

30.10.2007

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/668910. 10. 2007

Auswirkungen des Deutschen Qualifikationsrahmens auf den Bildungsföderalismus

der Abgeordneten Uwe Barth, Cornelia Pieper, Patrick Meinhardt, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Jörg Rohde, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Der im Rahmen der Europäischen Öffnung angestrebte grenzüberschreitende Bildungsraum macht eine internationale Abstimmung und Einordnung der Abschlüsse und Qualifikationen zwingend notwendig. Mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) ist ein Referenzsystem, bestehend aus acht Niveaustufen, geschaffen worden, welches als Metarahmen wiederum eine Verbindung unterschiedlicher Qualifikationsrahmen auf nationaler und sektoraler Ebene ermöglicht. Ziel ist es, die im Rahmen eines Bildungsganges erworbenen Kompetenzen in einem nationalen Qualifikationsraster einzuordnen, welches wiederum im EQR integriert ist.

Während die Entwicklung des Europäischen Qualifikationsrahmens schon weit fortgeschritten ist, steht der Abstimmungsprozess hinsichtlich des Deutschen oder Nationalen Qualifikationsrahmens (DQR/NQR) noch ganz am Anfang.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat, laut Berufsbildungsbericht 2007, im Dezember 2006 ein Forschungsprojekt in Auftrag gegeben, welches die Rahmenbedingungen (Funktionen, Strukturen, Praktikabilität und Auswirkungen) für die Entwicklung eines bildungsbereichsübergreifenden nationalen Qualifikationsrahmens untersuchen soll. Hierbei sind auch neuere Entwicklungen, z. B. Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse und das Verfahren zum EQR, zu berücksichtigen und einzubeziehen. Parallel zur wissenschaftlichen Erarbeitung sollen mit Ländern, Sozialpartnern und anderen Bildungsverantwortlichen erste Schritte in Richtung eines Deutschen Qualifikationsrahmens abgestimmt werden.

Ziel der Vereinbarungen zum EQR ist die Steigerung der Mobilität und Verbesserung des Austausches im Europäischen Bildungsraum. Mit dem Instrumentarium des Nationalen Qualifikationsrahmen, einer notwendigen Voraussetzung zur Sicherung der Funktionsfähigkeit des Europäischen Rahmens, könnte gleichzeitig eine bessere Vergleichbarkeit der auf deutscher Länderebene erworbenen Bildungskompetenzen und Abschlüsse hergestellt werden. Dies wäre von nicht unerheblicher Bedeutung im System des föderalen Bildungswesens.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie gestaltet sich die inhaltliche und zeitliche Entwicklung und Umsetzung des Deutschen Qualifikationsrahmens?

2

Welche Vorgaben gibt es hierzu seitens der Europäischen Union?

3

Welche Bildungs- und Kompetenzfelder soll der Regelungsbereich der Nationalen Qualifikationsrahmen umfassen?

4

Welche Vereinbarungen müssen diesbezüglich mit den Bundesländern getroffen werden?

5

Wird eine Verbindlichkeit der Vereinbarung angestrebt bzw. wie lässt sich eine Verbindlichkeit hinsichtlich des Deutschen Qualifikationsrahmens herstellen?

6

Inwiefern kann bzw. wird der Deutsche Qualifikationsrahmen Einfluss auf die Ausgestaltung der schulischen Bildungsinhalte, -gänge und die Vergleichbarkeit der schulischen Abschlüsse haben?

7

Rechnet die Bundesregierung damit, dass mit der Verabschiedung des Deutschen Qualifikationsrahmens die Mobilität zwischen den Schulsystemen im föderalen Bildungsraum erleichtert wird?

Auf welcher Grundlage fußt diese Annahme?

8

Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass der Deutsche Qualifikationsrahmen herangezogen wird, um die schulischen Abschlüsse im föderalen Bildungswesen der Bundesrepublik Deutschland besser vergleichbar zu machen und die Mobilität zwischen den Bundesländern zu fördern?

9

Werden die Erkenntnisse und Kompetenzen, insbesondere bei der Entwicklung von Bildungsstandards, des Instituts zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) bei der Entwicklung des Deutschen Qualifikationsrahmens herangezogen?

In welcher Weise?

10

Inwiefern können bzw. werden die deutschen Hochschulabschlüsse durch den Deutschen Qualifikationsrahmen erfasst?

11

Erwartet die Bundesregierung, dass sich mittels des Deutschen Qualifikationsrahmens die Übergänge zwischen den Teilbereichen des Bildungssystems, so z. B. der beruflichen Bildung in den Bereich der akademischen Bildung, leichter gestalten und Barrieren abbauen lassen?

Inwiefern ist dies erwartbar?

12

Werden mit der Entwicklung und Umsetzung des Europäischen und des Deutschen Qualifikationsrahmens die Eigenheiten aber auch die besonderen Vorzüge (z. B. des Dualen Systems) des Deutschen Bildungswesen international besser sichtbar und welche Wirkung erhofft sich die Bundesregierung dadurch?

Berlin, den 10. Oktober 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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