Bundeswehreinsatz im Inneren anlässlich des G8-Gipfels, bislang nicht erwähnte Amtshilfe und deren verfassungsrechtliche Zulässigkeit
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Sevim Dağdelen, Kersten Naumann, Wolfgang Neskovic, Paul Schäfer (Köln) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der Einsatz mehrerer tausend Bundeswehrsoldaten anlässlich des G8-Gipfels fügt sich in die Bestrebungen von Teilen der Bundesregierung ein, die Bundeswehr zunehmend als Ordnungsfaktor auch in der Innenpolitik einzusetzen. Verfassungsrechtlich zulässig sind Inlandseinsätze außer zu Verteidigungszwecken jedoch nur unter den Voraussetzungen des Grundgesetz-Artikels 35. Die Bundesregierung beruft sich bislang auf dessen Absatz 1, der die Verpflichtung zur Amtshilfe vorsieht. Zulässig sind dabei aber nur solche militärischen Verwendungen, die keinen Einsatzcharakter im Sinne eines obrigkeitlichen Tätigwerdens aufweisen. Aus Sicht der Fragesteller wurde diese Vorgabe mit dem Einsatz von Spähpanzern, Tornados und Hunderten von Feldjägern verletzt. Die bisherigen Antworten der Bundesregierung auf Anfragen der Fragesteller weisen Widersprüchlichkeiten auf. So gab es offenkundig Einsätze, die in keiner bislang veröffentlichten Liste von Amtshilfeersuchen aufgeführt sind, wie beispielsweise die Versorgung von Polizisten mit Verpflegung und Wasser mittels Bundeswehrhubschraubern. Dem liegen offensichtlich kurzfristig mündlich gestellte Anträge von Polizeiführern zugrunde. In diesem Zusammenhang wurde auf eine verfassungsrechtliche Zulässigkeitsprüfung der Polizei-Anträge verzichtet.
Dies wirft die Frage auf, ob es noch weitere Bundeswehreinsätze gab, zu denen die Bundesregierung bislang keine Angaben gemacht hat. Ein entsprechender Verdacht verstärkt sich durch die Weigerung der Bundesregierung, die täglichen Lageberichte zur Verfügung zu stellen, die vom Streitkräfteunterstützungskommando und anderen Dienststellen der Bundeswehr erstellt worden waren. Auf Anfrage der Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke teilte das BMVg mit, es sei „nicht verpflichtet“, diese Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Hierdurch wird die parlamentarische Kontrolle des Bundeswehreinsatzes erschwert.
Hinzu kommen einige Widersprüche zwischen den Antworten der Bundesregierung und den Ausführungen des Bundesministeriums der Verteidigung in seinem Bericht vom 2. Juli 2007. Dies betrifft unter anderem die Festlegung von Streckenabschnitten und Prioritäten für die Tornado-Überwachung. In Zusammenhang hiermit ist auch nach wie vor unklar, was die Mehrzahl der von den Tornados gemachten Bilder – von Menschenansammlungen, Zelten und Duschen usw. – mit dem offiziellen Auftrag, „Bodenmanipulationen“ festzustellen, zu tun haben soll.
Insgesamt verstärkt sich der Verdacht, dass die Bundesregierung mit Nachdruck die Militarisierung der Innenpolitik anstrebt und eine parlamentarische Kontrolle erschweren will.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen29
In welchen Fällen geht die Bundesregierung davon aus, dass ein Amtshilfeersuchen „von verfassungsrechtlicher Bedeutung“ ist?
Welche im Zeitraum seit 1996 erfüllten Amtshilfeersuchen hat die Bundesregierung für verfassungsrechtlich bedeutsam gehalten und einer verfassungsrechtlichen Zulässigkeitsprüfung unterzogen (bitte detailliert darstellen)?
Welche Prüfung hat die Bundesregierung vorgenommen, um sicherzustellen, dass der im BMVg-Bericht erwähnte Transport von 100 Polizisten am 6. Juni 2007 durch Marineboote „nicht im Zusammenhang mit einem unmittelbaren polizeilichen Einsatz“ gestanden habe?
a) Hat die Polizei die Zusage gegeben, die Polizisten seien nicht auf dem Weg zu einem Einsatz, und wenn ja, hat die Polizei angegeben, wo und wann die Polizisten zum nächsten Mal eingesetzt werden?
b) Welche Möglichkeiten hatte die Bundeswehr, dies zu überprüfen, und wann und durch wen ist diese Prüfung vorgenommen worden?
c) Aus welchen Überlegungen heraus wurde eine solche Prüfung vorgenommen, wo doch die Bundesregierung sonst niemals Angaben zu Polizeieinsätzen der Länder macht?
d) Handelte es sich um eine außerdienstliche Fahrt der Polizisten?
e) Wie ist der Begriff eines „unmittelbar“ bevorstehenden Einsatzes zu verstehen?
f) Wie viel Zeit ist bis zum nächsten Einsatz der Polizisten vergangen?
g) Falls die Bundesregierung die Teilfrage f) nicht beantworten kann: Wie kann sie dann sicher sein, dass diese Polizisten beim Transport durch Marineboote nicht unmittelbar auf dem Weg zu einem Einsatz waren?
Ist die Aussage, die Polizisten seien nicht „unmittelbar“ auf dem Weg zu einem Einsatz gewesen, so zu verstehen, dass der Transport ansonsten verweigert worden wäre, und wenn ja,
a) welche rechtlichen Überlegungen sind darüber von wem angestellt worden,
b) welche Anweisungen an die Dienststellen der Bundeswehr sind mit welchem inhaltlichen Tenor hierzu übermittelt worden?
Warum ist dieser Transport nicht in den bislang veröffentlichten Übersichten über Amtshilfeersuchen enthalten?
a) Auf wessen Anfrage und Veranlassung fand dieser Transport statt?
b) Wer hat den Transport angeordnet?
c) Fand eine verfassungsrechtliche Prüfung durch die Abteilung Recht im Bundesministerium der Verteidigung statt, wenn ja: wann, wenn nein: warum nicht?
Warum gibt die Bundesregierung unter Bundestagsdrucksache 16/6317 an, die „Anlage 2, Seite 4“ enthalte Angaben über Amtshilfeersuchen vom 6. und 7. Juni 2007 bzgl. des Transports von Wasser und Verpflegung an Polizeibeamte, obwohl die genannte Stelle zwar einen Hinweis auf eingesetzte Soldaten, aber keineswegs auf ein diesem Einsatz zugrundeliegendes Amtshilfeersuchen enthält?
a) Auf welcher Grundlage hat der Befehlshaber Wehrbereichskommando I „Küste“ den „kurzfristig mündlich“ gestellten Antrag der BAO Kavala als „zulässig nach Artikel 35 Grundgesetz“ beurteilt, wenn doch nach Angaben der Bundesregierung (Antwort auf Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 16/6317) grundsätzlich die Abteilung Recht im Bundesministerium der Verteidigung für die bei Anträgen von Polizeibehörden erforderliche verfassungsrechtliche Prüfung zuständig ist?
b) Trifft es zu, dass mit dem Hinweis auf „Artikel 35 Grundgesetz“ der Absatz 1 des Artikels 35 gemeint ist?
c) Sollte die Bundesregierung diesen Transport nicht als Amtshilfeleistung einschätzen: Was ist dann die rechtliche Grundlage dafür und wie ist dann der Hinweis des Befehlshabers Küste auf Artikel 35 zu verstehen?
d) Warum enthalten die bislang von der Bundesregierung veröffentlichten Übersichten über Amtshilfeersuchen keinen Hinweis auf diesen Transport?
Warum hat die Bundesregierung unter Bundestagsdrucksache 16/6166 (Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP) behauptet (Punkt 34), die Bereitstellung von Hubschraubern für die Versorgungsflüge am 6. und 7. Juni 2007 „erfolgte auf der Grundlage der Anträge des Auswärtigen Amtes und des Bundespresseamtes“, und warum behauptet sie unter Bundestagsdrucksache 16/6317, es habe sich um einen „kurzfristig mündlichen“ Antrag der BAO Kavala gehandelt hat und wie erklärt die Bundesregierung diesen Widerspruch?
Warum sind die unmittelbar von der BAO Kavala beim Aufklärungsgeschwader 51 angeforderten zusätzlichen Tornado-Flüge nicht in den regierungsamtlichen Auflistungen über Amtshilfeersuchen enthalten?
Wie viele weitere kurz- oder langfristig, mündlich, schriftlich oder mittels anderer Kommunikationsformen angeforderten Amtshilfeersuchen hat es noch gegeben, die nicht in der Anlage 1 zu Bundestagsdrucksache 16/6317 aufgeführt sind (bitte jeweils den Wortlaut angeben sowie nach Datum des Amtshilfeersuchens, seiner Entscheidung, der entscheidenden Stelle, Durchführung, Durchführungsort, Zahl der eingesetzten Soldaten, Verwendungszweck, Tätigkeit und Bewaffnung aufgliedern)?
Welche nicht als Amtshilfe firmierenden Unterstützungsleistungen und sonstigen Verwendungen der Bundeswehr hat es im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel gegeben (bitte aufgliedern nach Datum der Durchführung, Datum der Beantragung, Antragsteller, Ort, Zahl der eingesetzten Soldaten, Verwendungszweck, Tätigkeit und Bewaffnung und angeben, wer die jeweiligen Anträge entschieden hat)?
Treffen Informationen der Fragesteller zu, wonach der Bericht des Bundesministeriums der Verteidigung vom 2. Juli 2007 eine „Prioritätenverteilung“ bei der Überwachung durch Tornados anregt bzw. festsetzt, und wenn ja, welche Vereinbarungen wurden konkret getroffen und von welchen Beteiligten?
a) Trifft es zu, dass ein Schreiben eines Angehörigen des Stabes BAO Kavala von April 2007 zu beobachtende Areale mit der Prioritätenzuweisung „P 1“ bezeichnet, und wenn ja, welche Areale sind dies genau?
b) Trifft es zu, dass es am 8. Mai 2007 eine Absprache gegeben hat, markierte Strecken mit der Prioritätenzuweisung „P 2“ zu bezeichnen und wenn ja, welche Strecken sind dies genau und wer war an dieser Absprache beteiligt?
c) Welche Überlegungen haben jeweils dazu geführt, den beiden vorerwähnten Arealen die höchsten Prioritäten zuzuweisen?
Warum wurden den Angehörigen der BAO Kavala zahlreiche Tornado-Bilder überlassen, auf denen keinerlei mögliches Blockadegerät, sondern ausschließlich Menschenansammlungen innerhalb der Protestcamps zu sehen sind, so dass keinerlei Zusammenhang mit dem offiziell behaupteten Zweck, „Bodenmanipulationen“ festzustellen, zu erkennen ist?
Trifft es zu, dass von der Bundeswehr mindestens ein Foto mit dem Titel „BUND_JUGEND.tif“ angefertigt und der Polizei übergeben wurde und wenn ja, welche Relevanz hat die Beobachtung von Mitgliedern der BUND-Jugend in Zusammenhang mit dem offiziellen Auftrag, mögliche Blockadematerialien bzw. Bodenmanipulationen aufzuspüren?
Trifft es zu, dass die Bundeswehr mindestens ein Foto mit dem Titel „TGT_03_Reddelich_BUND_*“ angelegt hat, und wenn ja, wie lautet der volle Name der Fotodatei, warum wurde das Foto an die Polizei übergeben und in welchem Zusammenhang steht das Bild mit dem offiziellen Auftrag?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Beobachtung der BUND-Jugend unter dem Aspekt des Grundrechtes auf informationelle Selbstbestimmung?
Trifft es zu, dass die Bundeswehr mindestens zwei Fotos mit dem Titel „DUSCHEN.tif“ bzw. „DUSCHEN1.tif“ angelegt und der Polizei übergeben hat?
Trifft es zu, dass die Bundeswehr mindestens ein Foto mit dem Titel „TGT_03_Reddelich_DUSCH*“ angelegt hat, und wenn ja, wie lautet der volle Name dieser Datei?
In welchem Zusammenhang stehen Duschen mit dem offiziellen Auftrag des Aufspürens von Bodenmanipulationen bzw. Blockadematerialien?
Trifft es zu, dass die Bundeswehr mindestens drei Fotos mit dem Titel „MENSCHEN“ („_03.tif, _1.tif, _4.tif“) angefertigt und der Polizei übergeben hat, und wenn ja, in welchem Zusammenhang steht die Beobachtung von Menschengruppen mit dem offiziellen Auftrag?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Beobachtung von Menschengruppen unter dem Aspekt des Grundrechtes auf informationelle Selbstbestimmung?
Trifft es zu, dass die Bundeswehr mindestens drei Fotos mit dem Titel „TGT_03_Reddelich_Ansam*“ angelegt hat, und wenn ja, wie lautet der volle Name der Bilder? Unterstellt, es gehe hierbei um Ansammlungen: Warum wurden Bilder von Ansammlungen gemacht, wenn es doch nur um Blockadematerial gehen sollte?
Warum ist nicht geprüft worden, ob jedes von den Tornados gemachte Foto im Rahmen des Auftragsumfanges des Amtshilfeersuchens lag, um auszuschließen, dass die Polizei von der Bundeswehr Fotos erhält, die diesen Auftragsumfang überschreiten?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Umständen, dass weit mehr Tornado-Flüge als bewilligt stattgefunden haben, dass die Polizei Fotos von Duschen und Menschengruppen erhalten hat und dass Militärhubschrauber lediglich nach mündlicher Anforderung durch Polizeiangehörige aufgestiegen sind?
Wie genau lautete der Auftrag an die Besatzungen der Fennek-Spähpanzer?
a) Wie wurde der Auftragsteil „Feststellungen über Fahrzeug- und Personenbewegungen“ umgesetzt?
b) Welchen Verfahrens- und Ermessensspielraum hatten die Besatzungen bzw. der Fahrzeugkommandant bei der Umsetzung des Auftrages?
c) Welche Feststellungen sind konkret an die Polizei übermittelt worden?
Was veranlasst die Bundesregierung zu der Annahme, die von Feldjägern im Bereich des Krankenhauses Bad Doberan fotografierten Zivilpersonen seien mit den Aufnahmen einverstanden gewesen (Antwort auf Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 16/6046)?
a) Was muss man sich unter typischen „Feldlagerszenen“ vorstellen?
b) Ist die Bundesregierung bereit, die von den Feldjägern gemachten Fotografien vorzulegen?
c) Wo befinden sich diese Aufnahmen und was wird mit ihnen sowie dem Negativmaterial bzw. den Dateien geschehen?
Trifft es zu, dass Bundeswehrangehörige in Gefangenensammelstellen waren, und wenn ja
a) in welcher Gefangenensammelstelle und an welchem Datum?
b) wie viele Soldaten mit welchem Dienstgrad aus welchen Einheiten waren dort?
c) Hatten die Soldaten einen dienstlichen Auftrag und wenn ja, welchen?
d) Was war der Zweck ihres Aufenthaltes, auf welcher Rechtsgrundlage fand dieser statt und welche Tätigkeiten haben die Soldaten unternommen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, den Bericht des Verteidigungsministeriums vom 2. Juli zu Unterstützungsleistungen der Bundeswehr anlässlich des G8-Gipfels weiterhin als Verschlusssache zu behandeln oder will sie ihn der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen (bitte begründen)?
Bleibt die Bundesregierung bei ihrer Weigerung, die vom Streitkräfteunterstützungskommando erstellten täglichen Lageberichte, die Analysen und Übersichten des Zentrums für Nachrichtenwesen und den Abschlussbericht des Wehrbereichskommandos I „Küste“ herauszugeben oder vorzulegen (Schreiben des BMVg vom 27. Juli 2007 an die Abgeordnete Ulla Jelpke), auch wenn dies darauf hinausläuft, die parlamentarische Kontrolle des Bundeswehreinsatzes zu erschweren?
Unterstellt, die benannten Berichte seien eingestuft: Womit begründet die Bundesregierung die Notwendigkeit der Einstufung (bitte für die einzelnen Unterlagen getrennt begründen)?